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Karin Keller-Sutter · FDP-Liberale

deRedetext
Schweiz19.09.2023

Ich habe es gesagt, es geht hier auch um die verfassungsgemässen Grundsätze: Gleichbehandlung, Verhältnismässigkeit und Willkürverbot.

In der Privatwirtschaft kann man sich vielleicht etwas einfacher trennen - das ist in der Tat so -, aber auch dort kann man nicht einfach willkürlich kündigen. Der Bund hat, vielleicht aufgrund des staatlichen Umfelds, eine besondere Rolle. Wie ich es gesagt habe: Die staatlichen Organe müssen sich natürlich besonders an die Bundesverfassung halten. Es sind aber nur wenige Bereiche, die vom Obligationenrecht abweichen.

[VS]

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parlament.ch
Institution
Schweiz

Data: OpenParlData · CC BY 4.0