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Martin Bäumle · glp

deRedetext
Schweiz23.09.2025

Das ist eine sehr gute Frage, aber die Kommission hat diese Diskussion gar nicht geführt. Es ging eigentlich immer um die Verbandsbeschwerde. Es ist aber völlig klar, dass betroffene Einzelpersonen ebenfalls Beschwerde führen können, je nach Legitimation. Dieses Recht wurde nie angetastet, genauso wenig wie das Einspracherecht von Gemeinden. Es ging immer um die Verbandsbeschwerde, sie war der grosse Zankapfel, und sie wird es mutmasslich noch einige Zeit bleiben.

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Institution
Schweiz

Data: OpenParlData · CC BY 4.0