Andreas Sigrist · EDU
Grosser Rat (TG)18.03.2026
Wir danken den Motionärinnen für diesen Vorstoss und dem Regierungsrat für die Botschaft. Die Motion betrifft unsere demokratischen Grundwerte und den Umgang mit den uns anvertrauten Ressourcen. Deshalb sind es berechtigte Anliegen, die Stimmbeteiligung zu erhöhen und die Verwaltung zu entlasten. Wir teilen die Überzeugung des Regierungsrates, dass das absolute Mehr im ersten Wahlgang ein unentbehrlicher Pfeiler unserer politischen Kultur ist. Das ist das Fundament, auf dem die Gewählten stehen. Dies gewährleistet, dass die gewählten Personen eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung geniessen. Es gewährleistet auch, dass die Kandidierenden sich darum bemühen müssen, Kompromisse und Konsens über die eigene Stammwählerschaft hinaus zu suchen, was das Miteinander stärkt. Es gewährleistet auch, dass Zufallsmehrheiten vermieden werden, die die demokratische Legitimation schwächen würden. Über diese wichtigen Argumente hinaus bietet das absolute Mehr einen wichtigen Korrekturmechanismus zwischen den Wahlgängen. Die Kandidierenden sind herausgefordert, ihr Profil zu schärfen und die Wählerschaft erneut zu mobilisieren. Der Mehrwert dieser Vorgehensweise sollten wir im Blick auf das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik nicht unterschätzen. Zur Frage der Namensliste: Wir stellen uns hinter die Motionärinnen, wenn es um die Verordnung über das Stimm- und Wahlrecht geht, welches den Versand einer Namensliste im zweiten Wahlgang untersagt. Das Anliegen, Wählerinnen und Wähler umfassend zu informieren, ist wahrscheinlich unbestritten, und für die Vertrauensbildung ist es grundlegend. Dazu kommt ein weiterer Punkt: Es entsteht ein Ungleichgewicht und der Eindruck von Ungerechtigkeit, wenn Kandidierende, die erst im zweiten Wahlgang antreten, nicht die gleichen formellen Hürden – Listeneinreichung und allfällige Unterschriften – erfüllen müssen wie diejenigen aus dem ersten Wahlgang. Dies fördert die Bedenken, dass es hier nicht um transparente, faire Wahlen gehen würde. Der Regierungsrat argumentiert zu Recht mit der knappen Frist zwischen den Wahlgängen. Das ist tatsächlich eine Herausforderung. Aber wenn das Recht auf umfassende Information an einer Frist scheitert, dann sollten wir das ändern. Eine Verlängerung der Zeit bis zum zweiten Wahlgang müsste möglich gemacht werden. Aus diesen Überlegungen beantragen wir, die Motion als teilerheblich zu erklären. Folgende Schritte ergeben sich daraus: Erstens, die Verordnung über das Stimm- und Wahlrecht sollte abgeändert werden, um beim zweiten Wahlgang eine Namensliste versenden zu können. Zweitens, die Frist für den zweiten Wahlgang sollte so verlängert werden, dass die Beilage einer Namensliste nicht zum Stress wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.