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Dean Kradolfer · FDP

deKantonsrat
Grosser Rat (TG)18.02.2026
Die FDP-Fraktion dankt der Interpellantin für das Aufgreifen des Themas und nimmt auch die Antwort der Regierung dankend zur Kenntnis. Die Frage der integrativen Sonderbeschulung bewegt sich in einem sensiblen Spannungsfeld zwischen Gleichstellung, pädagogischem Auftrag und begrenztem staatlichen Leistungsvermögen. Unsere Haltung ist klar: Wir sind gegen eine Diskriminierung von Kindern mit Beeinträchtigungen, aber wir sind auch gegen eine ideologische Integration um jeden Preis. Die Bundesverfassung sagt in Art. 8 Abs. 2, niemand dürfe wegen einer Behinderung diskriminiert oder ungerechtfertigt benachteiligt werden. Die Rechtsprechung hält hierzu aber ebenso klar fest, es bestehe kein individualrechtlicher Anspruch auf Herstellung faktischer Gleichheit, und damit auch kein absoluter Anspruch auf Integration in der Regelschule. Art. 20 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) garantiert jedem Kind eine Ausbildung, die seinen besonderen Bedürfnissen entspricht, und fordert Integration, soweit diese möglich ist und dem Wohl des Kindes dient. Das Bundesgericht hat dies in einer kürzlichen Rechtsprechung bekräftigt. Es besteht ein Anspruch auf ausreichenden Grundschulunterricht, nicht auf die theoretisch beste oder maximale Förderung. Ein darüberhinausgehendes Mass an individueller Betreuung kann nicht eingefordert werden, weil eben das staatliche Leistungsvermögen auch begrenzt ist. Und ganz wichtig: Die Kantone verfügen über einen erheblichen Gestaltungsspielraum. Und gerade daraus ergibt sich für uns: Integration ja, aber nicht um jeden Preis – und nicht dort, wo sie dem betroffenen Kind weniger dient als eine separative Lösung. Der Rechtsprechung des Bundesgerichts sind nämlich auch klare Grenzen zu entnehmen. Wenn ein Kind fachlich oder kognitiv so weit vom Klassenniveau entfernt ist, dass es dauerhaft 1:1-Betreuung in den Kernfächern bräuchte, ist eine integrative Lösung nicht mehr angemessen. Diese 1:1-Betreuung wird in der Praxis oft hergestellt durch die Klassenassistenzen – dies mit enormen Kostenfolgen. Wo die Beschulung in den Kernfächern nur dank der Betreuung durch die Klassenassistenzen funktioniert, wäre somit unter Umständen eher Separation statt Integration angezeigt. Das Bundesgericht sagt zudem, die Organisation der Schule dürfe erst entgegengehalten werden, wenn ein geordneter Schulbetrieb nicht mehr möglich sei. Und aus Sicht der FDP-Fraktion ist diese Schwelle zu hoch. Wir meinen: Die Grenze ist bereits erreicht, wenn Effizienz und Ordnung des Unterrichts mehr als angemessen beeinträchtigt sind und der Bildungsauftrag auch für die übrigen Kinder übermässig gefährdet ist. Lassen Sie mich das bildhaft darstellen: Stellen Sie sich eine Klasse mit 20 Kindern vor, und ein einzelnes Kind benötigt den ganzen Vormittag die ungeteilte Aufmerksamkeit einer Lehrperson in den Kernfächern. Formal ist das immer noch Aufrechterhalten der Ordnung. Faktisch aber konzentriert sich der Unterricht auf ein Kind, und 19 andere arbeiten im Selbststudium. Das ist keine gerechte oder wirksame Integration und auch keine angemessene Volksschule für die Mehrheit. Zugegeben: Das Bild ist extrem, und in der Praxis sieht es nicht so aus. Warum? Weil die Klassenassistenzen sich entweder um das eine Kind oder infolge Absorbiertheit der Lehrperson um die Klasse kümmern. Das Bild macht aber deutlich: Die Grenze einer verträglichen Integration ist überschritten – lange, bevor man sagen könnte, der Schulbetrieb sei nicht mehr aufrechterhaltbar. Das System kann lange vor dem Zusammenbruch unangemessen belastet sein. Die Bedürfnisse der Lehrpersonen und der Regelschülerinnen und -schüler sind mit zu berücksichtigen – nicht erst im Moment des Ausfalls des Systems. Der Kanton St. Gallen verlangt in seinem Volksschulgesetz eine doppelte Zumutbarkeitsprüfung, nämlich für das Kind und für die Klasse. Das ist Art. 35 des Volksschulgesetzes. Integrative Beschulung ist dann zulässig, wenn das Kind profitieren kann vom Unterricht und vom sozialen Gefüge der Klasse, wenn der Bildungsauftrag erfüllt bleibt und – ganz wichtig – auch, wenn dem keine überwiegenden Interessen der Klasse oder des Umfelds entgegenstehen. Diese Trias beinhaltet insbesondere auch die Frage, ob ein integrativ beschultes Kind das Klassengefüge massgeblich stört oder ob es nur besondere Unterstützung benötigt. Ab wann geht der Aufwand für die Betreuung eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen auf Kosten der übrigen Klasse? Diese Trias wäre auch für den Thurgau wünschenswert. Sie ist kein Selbstzweck, sondern eine nötige Abwägungsfrage. Die Zahlen bestätigen unseren kritischen Blick. In den letzten Jahren sind die Fälle Integrativer Sonderschulung massiv gestiegen – eine Zunahme von 150 % – und die Kosten entsprechend explodiert. Gleichzeitig bleiben Kleinklassen und Sonderschulplätze stabil, sind teils sogar steigend. Das bedeutet, wir ersetzen Separativ-Unterricht gar nicht durch Integration – wir addieren. Woher kommt diese massive Steigerung? Sind es neue, verfeinerte Diagnostiken? Ist es das Bestreben, Kindern mit besonderen Bedürfnissen oder mehr Aufmerksamkeitsbedarf eine diagnostische Klassifizierung zuzuweisen? Liegt es an veränderten Haltungen im Lehrkörper oder an der Fähigkeit von Lehrpersonen, Kinder mit besonderen Bedürfnissen zu händeln? Oder liegt es an Veränderungen in der Erziehung in den Elternhäusern? Der Regierungsrat stellt in seiner Antwort die Rechtslage korrekt dar, bekräftigt den Vorrang der Integration, betont aber zu wenig den Steuerungsspielraum und die Pflicht zur Wirksamkeitsprüfung, wie sie im Gesetz über die Volksschule, § 41, so auch verlangt wird. Wir hätten uns zudem gewünscht, dass die massive Zunahme der Fälle Integrativer Sonderschulung auch politisch eingeordnet und die Frage nach der ZweckMittel-Relation sowie der Zumutbarkeit für das System und die weiteren Beteiligten gestellt wird. Mit Blick auf die Balance des Systems muss auch eine weitere Frage gestellt werden: Wenn wir bereit sind, Jahr für Jahr mehr Ressourcen in Integrative Sonderschulung zu investieren, wie viel investieren wir in die Begabtenförderung? Im Gesetz ist sie ebenfalls vorgesehen. In der Praxis bleibt sie – freundlich formuliert – ein Randthema oder wie mir der Schulleiter einer grösseren Zentrumsschule sagte: ein Luxusproblem, für das er keine Ressourcen mehr habe. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die FDP steht klar zur Integrativen Sonderschulung, wo sie kindgerecht und wirklich wirksam ist. Aber sie steht auch zur Verhältnismässigkeit, zur pädagogischen Qualität, zur Tragbarkeit des Systems und zum Anspruch aller Kinder, nicht nur derjenigen mit Bedürfnissen besonderer Art, auf guten und bedürfnisgerechten Unterricht. Wir erwarten, dass der Regierungsrat und die Schulgemeinden den bestehenden Spielraum künftig konsequent und besser nutzen, die Belastung des Systems ernst nehmen und die Wirksamkeit integrativer Lösungen regelmässig prüfen und, wo nötig, korrigieren – auch zugunsten separativer Angebote und von Kleinklassen, wie sie auch in den Medien und unter Fachleuten wieder mehr propagiert werden, wie sie im Thurgau bereits gesetzlich verankert und legitim sind. Integrative Sonderschulung ja – aber mit Augenmass im Interesse des Kindes, aber auch der gesamten Schule. Danke.
Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0