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Judith Ricklin · SVP

deKantonsrat
Grosser Rat (TG)05.11.2025
Ist es wirklich die Aufgabe des Staates, jede soziale Lücke sofort zu schliessen? Wir beraten heute eine Interpellation zur Frage, ob der Kanton Thurgau die Ausfälle übernehmen soll, welche den Musikschulen durch die Gewährung von KulturLegi-Rabatten entstehen. Ich möchte dazu eine etwas skeptischere Perspektive, so wie es eine Mehrheit in der SVP-Fraktion sieht, einbringen. Zuerst die Frage: Wer bezahlt wirklich? Es wird oft gesagt, der Kanton übernehme das, doch wir alle wissen, dass der Kanton keine eigenen Gelder hat. Es sind die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die für solche Ausfälle aufkommen müssen, und zwar in erster Linie der Mittelstand, der ohnehin schon die Hauptlast unseres stetig wachsenden Sozialstaates trägt. Man muss also ehrlich sagen: Hier geht es nicht darum, dass der Kanton eine neue Aufgabe übernehmen würde, sondern dass die breite Bevölkerung zusätzliche Lasten trägt, um punktuelle Ausfälle bei den Musikschulen auszugleichen. Bevor wir also reflexartig nach dem Staat rufen, sollten wir fragen: Wo gibt es bereits funktionierende Strukturen, die eben genau für solche Fälle vorgesehen sind? Mehrere Stiftungen und Programme im Kanton Thurgau bieten finanzielle Unterstützung für Kinder, deren Eltern sich den Musikunterricht nicht leisten können. Besonders hervorzuheben sind Stiftungslösungen lokaler Musikschulen, zum Beispiel die Stiftung Jugendmusikschule Frauenfeld. Der Sozialfonds der Stiftung übernimmt einen Teil der Kosten des Musikunterrichts für Familien, welche in schwierigen finanziellen Verhältnissen leben. Weiter gibt es kirchliche Institutionen, die Heilsarmee, Pro Juventute, die Stiftung Kind und Jugend etc. Dazu kommen lokale Dorf- und Vereinsnetzwerke, die oft viel pragmatischer helfen. Man borgt jemandem ein ungebrauchtes Instrument, man bildet Lerngruppen in Musikschulen, in denen Kinder gemeinsam Unterricht nehmen und die Kosten gerecht teilen. Zur Erinnerung: Die Musikschulen sind autonom in ihrer Tarifgestaltung. Das bedeutet, sie haben Spielräume und können auch selbst aktiv werden. Sie können zum Beispiel quersubventionieren, also höhere Tarife für erwachsene Schüler oder für Einzelunterricht verlangen, um damit die Rabatte für Familien mit KulturLegi zu kompensieren. Viele Musikschulen haben eigene Fördervereine, es gibt lokale Unternehmen, Stiftungen oder Privatpersonen, die durchaus bereit sind, zweckgebundene Projekte, wie Musik für alle Kinder, zu unterstützen. Viele Instrumente liegen ungenutzt auf Estrichen, Musikschulen könnten aktive Sammelaktionen starten, um diese für Kinder auszugeben. So sänke die finanzielle Einstiegshürde. Man könnte die Gruppenangebote stärker ausbauen, wodurch die Unterrichtskosten sinken würden und mehr Kinder teilnehmen könnten. Und das funktioniert. Ich habe ja in der Gesamtschule Gottlieben eine Bläserklasse geführt. Es ist also möglich, mit mehreren Kindern Anfängerunterricht und Fortgeschrittenenunterricht zu machen. Manche Gemeinden stellen Räume oder auch Förderbeiträge bereit. Diese Kooperation könnte man ausbauen, ohne dass der Kanton pauschal Defizite decken muss. Ich komme zum Schluss. Ich plädiere dafür, sehr vorsichtig mit der Forderung nach kantonaler Kompensation von KulturLegi-Rabatten umzugehen. Es ist nicht der Kanton, der bezahlt, es ist der Mittelstand, der schon heute eine grosse Last trägt. Es gibt funktionierende, karikative Strukturen und gesellschaftliche Hilfsnetze, die genutzt werden sollten und genutzt werden möchten. Die Musikschulen haben eigene Handlungsspielräume und können mit innovativen Modellen, Sponsoring und Kooperationen fehlende Gelder abfedern. Wir sollten nicht vorschnell weitere staatliche Leistungen einführen, die am Ende auf eine Umverteilung zulasten des Mittelstands hinauslaufen, sondern vielmehr die Eigenverantwortung stärken und auf die bereits vorhandenen Netzwerke zugreifen. Dazu sind sie nämlich da. Besten Dank.
Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0