Dean Kradolfer · FDP
Grosser Rat (TG)10.09.2025
Die FDP-Fraktion spricht sich einstimmig für Eintreten aus. Die Totalrevision des Einführungsgesetzes zum AHVG und IVG ist notwendig. Der Bund hat die Kantone verpflichtet, ihre Organisationen bis spätestens 2028 anzupassen. Der Regierungsrat will das geordnet und rechtzeitig umsetzen, und zwar per 2027. Das ist richtig und umsichtig. Die Vorlage bringt formale Verbesserungen, eine zeitgemässe risikoorientierte Aufsicht sowie eine unabhängige Verwaltungskommission mit klaren Verantwortlichkeiten. Inhaltlich überzeugt die Revision. Mit der neuen öffentlich-rechtlichen Anstalt schaffen wir eine eigenständige professionelle Struktur, im Sinne der Good Governance ist die Verwaltungskommission ausdrücklich vom Kanton unabhängig. Es gelten nebst fachlichen Kompetenzen strenge Unvereinbarkeitsregeln für Mitglieder. Alle Arbeitsverhältnisse der bisherigen Mitarbeitenden des SVZ Thurgau werden nahtlos von der SVA Thurgau übernommen, die arbeitsvertraglichen Bedingungen werden gegenüber den aktuellen damit nicht verschlechtert, was wichtig ist. Für die Mitarbeitenden ergeben sich somit aus der Revision keine unmittelbaren Nachteile. Aus Sicht der FDP ist zentral: Die Gemeindezweigstellen bleiben erhalten. Diese Bürgernähe ist wichtig und geboten. Die Gemeinden übernehmen weiterhin die Beratungsaufgaben zugunsten der Bürgerinnen und Bürger und werden finanziell in der gleichen Höhe wie aktuell unterstützt. Das revidierte Gesetz sieht zudem ausdrücklich vor, dass sich Gemeindezweigstellen auch regional zusammenschliessen können. Die FDP begrüsst dies. Die Gemeindezweigstellen übernehmen zugunsten der Bürgerinnen und Bürger wichtige Beratungsaufgaben in diesem sehr komplexen Bereich des Sozialversicherungsrechts. Professionelle Strukturen, insbesondere wenn es durch Zusammenschluss verschiedener Gemeinden umgesetzt wird, sind unabdingbar. Ein zweiter wesentlicher Punkt für die FDP ist, dass die SVA wie jede andere Ausgleichskasse dem Markt ausgesetzt ist. Die meisten Unternehmen können sich zwischen der SVA und weiteren Ausgleichskassen in der Branche entscheiden. Die SVA hat somit ein Interesse, schlank und effizient zu sein sowie die Verwaltungskosten im Rahmen zu halten, damit die Firmen nicht zu einer anderen Ausgleichskasse wechseln. Massgebliche Änderungen bringt die Revision betreffend Erlass von Beiträgen. Neu werden die Kosten hälftig zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt, wobei die betroffenen Gemeinden vor dem Entscheid über die Gesuche angehört werden. Diese Kostenteilung hat in der Kommission zu Diskussionen geführt. Die hälftige Kostenteilung bei Beitragserlassen stärkt jedoch die gemeinsame Verantwortung von Kanton und Gemeinden und wird von der FDP-Fraktion unterstützt. Nicht vollends überzeugend scheint die Namensgebung mit „Sozialversicherungsanstalt Thurgau“. Es fragt sich, ob dieser Name auf Dauer die richtigen Signale sendet, insbesondere mit Bezug auf die externe Wahrnehmung betreffend Zeitgemässheit und Professionalität und auch mit Bezug auf die Identifikation der eigenen Mitarbeitenden als neu „Anstaltsinsassen“. Hier geben die formellen Vorgaben des Bundesamtes für Sozialversicherungswesen – leider, muss man sagen – den Ausschlag. Der favorisierte Begriff „Sozialversicherungszentrum“ steht nicht für eine eigenständige Rechtseinheit und erfüllt die bundesrechtlichen Vorgaben aus Sicht des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) nicht, dem hat sich die Kommission am Ende gebeugt. Insgesamt überwiegen aus Sicht der FDP aber die Vorteile der Revision. Die Vorlage ist notwendig und austariert, sie stärkt die Governance, behält den Service Public auf Ebene Gemeinde bei und macht unsere Sozialversicherung fit für die Zukunft.