Christina Fäsi · EVP
Grosser Rat (TG)10.09.2025
Auch ich danke dem Regierungsrat für den Antrag zur Ergreifung des Kantonsreferendums. Gerade dass diese Möglichkeit des Kantonsreferendums äusserst selten ergriffen wird, zeigt die Brisanz des Themas. Die Abschaffung der Heiratsstrafe durch eine Individualbesteuerung tönt doch gut – zeitgemäss, eben individuell und, wie wir gehört haben, sehr modern. Bei genauerem Hinsehen entpuppt sie sich allerdings als Steuerschwindel und Bürokratiemonster. Die entsprechenden Zahlen wiederhole ich hier nicht mehr. Unser Kanton hat die Heiratsstrafe mit dem SplittingVerfahren abgeschafft, und es hat sich seit Jahren bewährt. Auch die anderen Kantone wenden das Verfahren an oder haben andere Massnahmen ergriffen, um die Heiratsstrafe abzuschaffen. Laut des Bundesamtes für Statistik ist die Anzahl der teilzeitarbeitenden Frauen mit Kindern für den Zeitraum von 2010 bis 2024 im Verhältnis zur Gesamtarbeitszahl der Arbeitenden etwa stabil. Bei den Männern hat sich die Zahl leicht erhöht. Das deckt sich jetzt genau mit meinen Erfahrungen. Gerade Eltern mit kleinen Kindern bevorzugen Teilzeitarbeit oder verzichten für einige Zeit auf ein zweites Einkommen. Die freie Wahl des Betreuungsmodells ist ein wichtiger gesellschaftlicher Wert. Und ich möchte schon sagen, es handelt sich hier um moderne Familien mit gleichberechtigten Partnern, also keineswegs um Familie Feuersteins. Und dass nun gerade diese Familien, in denen ein Elternteil nur wenig oder gar nicht erwerbstätig ist, steuerlich bestraft würden, ist absurd und kann doch nicht im Interesse des Bundes liegen. Auch die Nebenwirkungen auf andere Rechtsgebiete wurden nicht bedacht – zum Beispiel die Zuordnung der Vermögenswerte an den jeweiligen Ehepartner oder die Ehepartnerin, was wiederum Auswirkungen auf die Sozialwerke hätte und neue Gesetze und Verordnungen notwendig machen würde. Damit nun nicht eine Ungerechtigkeit durch eine neue ersetzt wird, bitte ich Sie dringend, dem Kantonsreferendum zuzustimmen. Vielen Dank.