Clemens Albrecht · SVP
Grosser Rat (TG)08.05.2019
Die SVP-Fraktion bedankt sich für die umfassende und pragmatische Beantwortung. Meines Erachtens listet der Regierungsrat gute Argumente für Nichterheblicherklärung auf. Der Auftrag aus der Totalrevision des Raumplanungsgesetzes ist erfüllt. Mit ihrem Vorstoss suggerieren die Motionäre, dass es sich bei Aufzonungen um dieselbe Ausgangslage handle wie bei Neueinzonungen, was nicht der Realität entspricht. Neueinzonungen, also Land, welches aus der Landwirtschaftszone einer Bauzone zugewiesen wird, kann durchaus das 90-Fache des Wertes erreichen. Eine Aufzonung, beispielsweise von W2 auf W3, macht vielleicht 100 Franken pro m aus. Man spricht dann vom 1,2-Fachen beziehungsweise unter dem Strich von 20%. Dieser Vergleich hinkt. Die Lageklasse spielt ebenso eine grosse Rolle. Eine Aufzonung alleine wird den Mehrwert nicht ausmachen. Es kommt darauf an, wo sich eine Liegenschaft oder eine Parzelle befindet: Liegt sie zentral, ist sie gut erschlossen, ist sie gut besonnt, hat sie wenig Lärmemissionen, keine Immissionen usw.? Der Sondernutzungsplan generiert in der Regel günstigen Wohnraum mit optimierter Ausnutzung. Er stellt hohe Anforderungen an die Planung, strenge Voraussetzungen an die Gestaltung, und er ist mit einem nicht unerheblichen materiellen Aufwand verbunden, ohne Garantie auf Verwirklichung. Zu den Infrastrukturkosten: Ich teile die Auffassung von Kantonsrat Kurt Baumann, Präsident des Verbandes Thurgauer Gemeinden, dass die Infrastrukturkosten bei verdichteter Bauweise pro Einwohner geringer sind, da sich auf der besser genutzten Wohnfläche die Steuerkraft erhöht. Dies ist einem Bericht der "Thurgauer Zeitung" vom 5. März 2019 zu entnehmen. Wir sind uns vermutlich einig, dass wir mit der Ressource "Land" sorgfältiger umgehen müssen. Dafür verfügen wir heute über gute Instrumente, die bereits umgesetzt werden. Dass das verdichtete Bauen nun mit der Motion behindert werden soll, kann die SVP-Fraktion nicht goutieren. Es handelt sich um einen Eingriff in die freie Marktwirtschaft. In der "Berner Zeitung" vom 21. Mai 2017 ist von Francesco Canonica, dem renommierten Immobilienschätzer und Verfasser von Fachliteratur, zu lesen, dass die Mehrwertabschöpfung bei Aufzonungen von bebauten Grundstücken ein ökonomischer Irrtum sei. In seinem Standardwerk zeigt Francesco Canonica zudem auf, wie trügerisch theoretische Ausbaupotenziale sein können. Nicht selten sind die Baukosten für die Erweiterung einer Liegenschaft höher als der theoretische hergeleitete Mehrwert. Ältere Mietliegenschaften kommen zunehmend unter Preisdruck. Dies belegen Zahlen der Fahrländer Partner AG: im 4. Quartal -2,3%. Zudem bestätigen dies auch die Wüest Partner AG, die Thurgauer Kantonalbank sowie der HEV, der Hauseigentümerverband. Jeder Eigentümer eines Renditeobjekts muss sich die Ertragsrechnung vor Augen halten und die Mieten der Nachfrage und dem Angebot auf dem Markt anpassen, ansonsten riskiert er Mietausfälle, und er kann die erforderlichen Rückstellungen für zyklische Investitionen nicht vornehmen. Die Motionäre überladen das Fuder mit noch mehr Regulierungen, Vorschriften, zusätzlichen Abschöpfungen und Mehraufwand für die Gemeinden, welche sich in der Überarbeitung der neuen Richtlinien des Raumplanungsgesetzes und des kantonalen Richtplans befinden. Hinzu kommt, dass eine zweite einschneidende Revision des Raumplanungsgesetzes zur Diskussion steht. Daraus ergeben sich weitere Fragen: Wer bezahlt letztlich die Mehrwertabgabe? Ist es der Landbesitzer, welcher nicht bauen will, den Mehrwert aber bereits auf den Verkaufspreis aufschlägt? Wie wir wissen, werden wir erst zur Kasse gebeten, nachdem gebaut wird. Ober bezahlt der Käufer unter Umständen zweimal? Was geschieht mit bestehenden Objekten, die aufgezont werden? Aufstocken, sei es technisch, statisch oder baulich, ist nicht in jedem Fall möglich. Was nützt uns dann die ganze Geschichte? Wer legt den Mehrwert aufgrund welcher Kriterien fest? Wie wird dies überprüft? Sind zusätzliche Stellenprozente angedacht? Konsolidierung und nicht Verkomplizierung ist gefragt. Aus den dargelegten Gründen lehnt die einstimmige SVP-Fraktion die Motion ab.