Clemens Albrecht
SVP
Grosser RatMünchwilen
Mandate
- Party
- Schweizerische Volkspartei
- Parliamentary group
- SVP
- Parliament
- Grosser Rat
- Electoral district
- Münchwilen
- Parliament page
- Official profile
Personal
- Gender
- Male
- Born
- 25. Februar 1957
- Occupation
- Unternehmer, Immobilien Makler und Bewerter
Contact
- Phone
- 079 417 79 29
- Address
- Buchfinkenstrasse 1 b
8374 Dussnang
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- Source body
- TG
- Record updated
- 09.06.2026
- First imported
- 14.08.2025
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Speeches(36)
- Mitglied GRSpeechGrosser RatSelbstverständlich unterstütze ich den von mir ursprünglich in der Kommission gestellten Antrag. Es geht weder um Misstrauen noch Mangel an Vertrauen. Ich bin der Überzeugung, dass wir in kürzerer Zeit mit der Hälfte der Polizistinnen und Polizisten angemessen auf Situationen reagieren und uns anschliessend wieder auf die neue Situation einstellen und eventuell weiter aufstocken können. Es geht mir einzig und allein um den Planungshorizont und darum, nicht in zehn oder zwölf Jahren den Sollbestand erreicht zu haben, sondern innert kürzerer Zeit mit der Hälfte des Personals ajour zu sein.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatIch befürworte dieses Gesetz. An dieser Stelle möchte ich den Regierungsrat jedoch dazu einladen, die Einführung der Vorlage im Jahr 2020 nicht übermässig zu beschleunigen, und zwar im Sinne der Planungssicherheit für Eigentümer, da Eigenheimbesitzer und auch Stockwerkeigentümer die Investitionen in ihre Gebäude stets langfristig planen. Diese Leute sollen nicht von einem kurzfristig eingeführten Gesetz überrollt werden.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatDie SVP-Fraktion bedankt sich beim Regierungsrat für die Beantwortung und ist erfreut über die Empfehlung, die Motion erheblich zu erklären. Die Motion fordert, das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (NHG) anzupassen beziehungsweise zu ändern. In der ausführlichen Beantwortung wird auf die gesetzliche Grundlage, dazugehörige Verordnungen und Bestimmungen hingewiesen. Dabei werden explizit die Gemeinden erwähnt, welche den Schutz und die Pflege erhaltenswerter Objekte zu sichern haben und über erforderliche Anforderungen zu entscheiden hätten. Demgegenüber kommt dem Amt für Denkmalpflege bezüglich Unterschutzstellungen keinerlei Entscheidkompetenz oder Aufsichtsfunktion, sondern lediglich eine beratende Funktion zu. Auch der Regierungsrat erkennt das Hauptanliegen der Motionäre. Diese schreiben in ihrem Vorstoss: "Was schützens- und erhaltenswert ist, soll weiterhin geschützt und erhalten werden. Aber mit Augenmass, verhältnismässig und differenziert (…)." Schutzmassnahmen sollen sich in der Regel nur auf den Erhalt der äusseren Bausubstanz beziehen. Die innere Privatsphäre soll nur in Ausnahmefällen und nach Abwägung der Interessenvertreter und Fachkompetenzen mit einbezogen werden können. Die SVP-Fraktion begrüsst die Bereitschaft des Regierungsrates, eine massgeschneiderte Gesetzesvorlage im Sinne der Motionäre auszuarbeiten. Hierzu laden wir die Handwerkergilde, die Baumeister, die "Hölzigen", die Stuckateure, die Gipser und dergleichen aus dem Grossen Rat ein und begrüssen es ebenso, wenn die direkt betroffenen Gemeindevertreter in der vorberatenden Kommission Einsitz nehmen. Wir erwarten hinsichtlich der energetischen Flexibilität eine aufgeschlossene Denkmalpflege. In dieser Diskussion sind subjektive Forderungen, wie sie der Heimatschutz praktiziert, nicht förderlich. In der Zeitung war kürzlich ein sehr schönes Bild einer Bauernstube abgebildet. Ich vermute, dass nur ein kleiner Teil der Ratsmitglieder eine solche Wohnmöglichkeit sucht. Auch heute ist in einem Bericht in der Zeitung zu lesen, dass der Rückbau der Brückenwaage in Sirnach abgelehnt und seitens des Amtes für Denkmalpflege intrigiert wurde.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatDie SVP-Fraktion bedankt sich für die siebenseitige Beantwortung der Motion, mit welcher alle relevanten Fakten und Überlegungen zum Anliegen der Motionäre dargelegt wurden. Die Thematik wurde schon vor 2018 in der Fraktionspräsidienkonferenz besprochen und auch in der vorberatenden Kommission bezüglich der Änderung unserer GOGR im Jahr 2016 wurde ausführlich darüber diskutiert. Eine Änderung der gängigen Praxis wurde jedoch nie beschlossen. Ich gehe davon aus, dass die Parlamentsmitglieder die umfassende Beantwortung des Büros aufmerksam gelesen haben. Daher beschränke ich mich auf die wesentlichen Punkte. Das aktuell gängige Regierungsparteienmodell funktioniert gut, ist verlässlich und repräsentiert den Wählerwillen der Thurgauer Bevölkerung. Immerhin rund 100 Personen dieses Parlaments gehören den Regierungsparteien an. Diese Zahl entspricht 77% derjenigen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Demnach kann nicht von Zufall gesprochen werden. Arithmetische Übungen wären aufwändig, schwer nachzuvollziehen und anfällig für Veränderungen. Die von den Motionären aufgeführten Fraktionsstärken und Gemeinschaften lassen aber auch den Schluss zu, dass die SVPFraktion mit 44 Mitgliedern im aktuellen Turnus zu wenig berücksichtigt wird. Die SVPFraktion hätte Anspruch auf mindestens ein Grossratspräsidium pro Legislatur. Wir sind gerne dazu bereit, Vorschläge zu analysieren, die uns angemessen berücksichtigen würden und die einfach umzusetzen wären. Bis auf zwei Mitunterzeichner wird die SVPFraktion die Motion nicht erheblich erklären.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatDie SVP-Fraktion bedankt sich für die umfassende und pragmatische Beantwortung. Meines Erachtens listet der Regierungsrat gute Argumente für Nichterheblicherklärung auf. Der Auftrag aus der Totalrevision des Raumplanungsgesetzes ist erfüllt. Mit ihrem Vorstoss suggerieren die Motionäre, dass es sich bei Aufzonungen um dieselbe Ausgangslage handle wie bei Neueinzonungen, was nicht der Realität entspricht. Neueinzonungen, also Land, welches aus der Landwirtschaftszone einer Bauzone zugewiesen wird, kann durchaus das 90-Fache des Wertes erreichen. Eine Aufzonung, beispielsweise von W2 auf W3, macht vielleicht 100 Franken pro m aus. Man spricht dann vom 1,2-Fachen beziehungsweise unter dem Strich von 20%. Dieser Vergleich hinkt. Die Lageklasse spielt ebenso eine grosse Rolle. Eine Aufzonung alleine wird den Mehrwert nicht ausmachen. Es kommt darauf an, wo sich eine Liegenschaft oder eine Parzelle befindet: Liegt sie zentral, ist sie gut erschlossen, ist sie gut besonnt, hat sie wenig Lärmemissionen, keine Immissionen usw.? Der Sondernutzungsplan generiert in der Regel günstigen Wohnraum mit optimierter Ausnutzung. Er stellt hohe Anforderungen an die Planung, strenge Voraussetzungen an die Gestaltung, und er ist mit einem nicht unerheblichen materiellen Aufwand verbunden, ohne Garantie auf Verwirklichung. Zu den Infrastrukturkosten: Ich teile die Auffassung von Kantonsrat Kurt Baumann, Präsident des Verbandes Thurgauer Gemeinden, dass die Infrastrukturkosten bei verdichteter Bauweise pro Einwohner geringer sind, da sich auf der besser genutzten Wohnfläche die Steuerkraft erhöht. Dies ist einem Bericht der "Thurgauer Zeitung" vom 5. März 2019 zu entnehmen. Wir sind uns vermutlich einig, dass wir mit der Ressource "Land" sorgfältiger umgehen müssen. Dafür verfügen wir heute über gute Instrumente, die bereits umgesetzt werden. Dass das verdichtete Bauen nun mit der Motion behindert werden soll, kann die SVP-Fraktion nicht goutieren. Es handelt sich um einen Eingriff in die freie Marktwirtschaft. In der "Berner Zeitung" vom 21. Mai 2017 ist von Francesco Canonica, dem renommierten Immobilienschätzer und Verfasser von Fachliteratur, zu lesen, dass die Mehrwertabschöpfung bei Aufzonungen von bebauten Grundstücken ein ökonomischer Irrtum sei. In seinem Standardwerk zeigt Francesco Canonica zudem auf, wie trügerisch theoretische Ausbaupotenziale sein können. Nicht selten sind die Baukosten für die Erweiterung einer Liegenschaft höher als der theoretische hergeleitete Mehrwert. Ältere Mietliegenschaften kommen zunehmend unter Preisdruck. Dies belegen Zahlen der Fahrländer Partner AG: im 4. Quartal -2,3%. Zudem bestätigen dies auch die Wüest Partner AG, die Thurgauer Kantonalbank sowie der HEV, der Hauseigentümerverband. Jeder Eigentümer eines Renditeobjekts muss sich die Ertragsrechnung vor Augen halten und die Mieten der Nachfrage und dem Angebot auf dem Markt anpassen, ansonsten riskiert er Mietausfälle, und er kann die erforderlichen Rückstellungen für zyklische Investitionen nicht vornehmen. Die Motionäre überladen das Fuder mit noch mehr Regulierungen, Vorschriften, zusätzlichen Abschöpfungen und Mehraufwand für die Gemeinden, welche sich in der Überarbeitung der neuen Richtlinien des Raumplanungsgesetzes und des kantonalen Richtplans befinden. Hinzu kommt, dass eine zweite einschneidende Revision des Raumplanungsgesetzes zur Diskussion steht. Daraus ergeben sich weitere Fragen: Wer bezahlt letztlich die Mehrwertabgabe? Ist es der Landbesitzer, welcher nicht bauen will, den Mehrwert aber bereits auf den Verkaufspreis aufschlägt? Wie wir wissen, werden wir erst zur Kasse gebeten, nachdem gebaut wird. Ober bezahlt der Käufer unter Umständen zweimal? Was geschieht mit bestehenden Objekten, die aufgezont werden? Aufstocken, sei es technisch, statisch oder baulich, ist nicht in jedem Fall möglich. Was nützt uns dann die ganze Geschichte? Wer legt den Mehrwert aufgrund welcher Kriterien fest? Wie wird dies überprüft? Sind zusätzliche Stellenprozente angedacht? Konsolidierung und nicht Verkomplizierung ist gefragt. Aus den dargelegten Gründen lehnt die einstimmige SVP-Fraktion die Motion ab.
Contributions(1)
- Einfache AnfrageVorstösser/Vorstösserin
Memberships(24)
Images(2)
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025 – 31.12.2199
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