Toni Kappeler · GRÜNE
Grosser Rat (TG)14.09.2022
Ich habe unsere Quartierstrasse angeschaut, wie es tatsächlich aussieht. Neben der Quartierstrasse gibt es überall ein Bankett. Bei meinem Grundstück ist es etwa 30 Zentimeter bis 40 Zentimeter breit. Dann folgt mein Gartenzaun. Wenn wir die Gesetzesänderung so durchgehen lassen, müssen wir den Abstand nach dem Bankett noch einmal um 30 Zentimeter zurücksetzen. Dann kann ich meinen Zaun gleich abbrechen. Das Bankett wird dann 60 Zentimeter breit. Meines Erachtens ist das unnötig. Ausserdem ist es nicht der Ausnahme-, sondern der Regelfall. Neben dem vermessenen Strassenrand gibt es eine Art Bankett, meist aus Kies oder Humus. Ich habe dieses schön bepflanzt. Weshalb nach dem Bankett noch einmal 30 Zentimeter zurückgesetzt werden müssen, verstehe ich nicht. Es ist ein Eingriff in das Privateigentum und eigentlich eine Enteignung.