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TK

Toni Kappeler

Former member
Die GrünenGRÜNE
Grosser RatMünchwilen

Mandate
Party
Die GrünenSource: GRÜNE
Parliamentary group
GRÜNE
Electoral district
Münchwilen
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
17. September 1945
Occupation
Primarlehrer (pens.)
Contact
Address
Haldenstrasse 4
9542 Münchwilen
References & source
Source body
TG
Record updated
10.06.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(30)
  1. Ja
  2. Ja
  3. Nein
  4. Enthaltung
  5. Ja
Interests(1)
Access badges

No access badges issued.

Speeches(258)
  1. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Ich frage mich, ob man den Paragrafen dahingehend ändern könnte, damit ein Bankett vorhanden bleibt. Nachdem der Antrag Bétrisey abgelehnt wurde, stelle ich spontan den Antrag, in § 43 Abs. 1 im ersten Satz "Fahrbahnrand" anstatt "Strassen- oder Weggrenze" einzufügen. Der erste Satz in § 43 Abs. 1 lautet neu wie folgt: "Lichtdurchlässige, Durchsicht gewährende Einfriedungen bis 1,5 m Höhe dürfen bis 30 cm an den Fahrbahnrand gestellt werden." Damit wäre der Fahrbahnrand die entsprechende Grösse, an die der Zaun hinkommt.
  2. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Ich habe unsere Quartierstrasse angeschaut, wie es tatsächlich aussieht. Neben der Quartierstrasse gibt es überall ein Bankett. Bei meinem Grundstück ist es etwa 30 Zentimeter bis 40 Zentimeter breit. Dann folgt mein Gartenzaun. Wenn wir die Gesetzesänderung so durchgehen lassen, müssen wir den Abstand nach dem Bankett noch einmal um 30 Zentimeter zurücksetzen. Dann kann ich meinen Zaun gleich abbrechen. Das Bankett wird dann 60 Zentimeter breit. Meines Erachtens ist das unnötig. Ausserdem ist es nicht der Ausnahme-, sondern der Regelfall. Neben dem vermessenen Strassenrand gibt es eine Art Bankett, meist aus Kies oder Humus. Ich habe dieses schön bepflanzt. Weshalb nach dem Bankett noch einmal 30 Zentimeter zurückgesetzt werden müssen, verstehe ich nicht. Es ist ein Eingriff in das Privateigentum und eigentlich eine Enteignung.
  3. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Bei der Förderung und dem Erhalt der Biodiversität, einem der Ziele der Revision des NHG, geht es nicht um die Freude einiger Naturliebhaber an Blumen und Schmetterlingen, sondern um sehr viel mehr. Wir leben in einer schwierigen Zeit. Der Klimawandel ist eine Tatsache, die nach diesem Sommer wohl kaum mehr jemand bestreiten kann. Hinzu kommt die Verknappung der Ressourcen. Die Biodiversität steht unter Druck. Täglich sterben weltweit 150 Arten aus. Das ist wohl die grösste Biodiversitätskatastrophe seit dem Sauriersterben. In dieser Stresssituation könnte man auf die Idee kommen, zugunsten des Klimas und unserer Ressourcen eher auf den Schutz der Biodiversität zu verzichten. Diese vereinfachende Sichtweise ist grundlegend falsch. Klima und Biodiversität sind zwei Seiten derselben Medaille. Sie bedingen sich gegenseitig. Es ist für jedermann und jedefrau evident, dass ein ungebremster Klimawandel die Biodiversität und letztendlich das Leben auf unserem Planeten gefährdet. Dass unsere Anstrengungen für ein erträgliches Klima für uns Menschen und unsere Wirtschaft umgekehrt aber auf die Biodiversität angewiesen sind, bedarf eher einer Erklärung. Biodiversität ist die Grundlage für alle Leistungen des Ökosystems, ohne die ein Leben unmöglich ist. Ein einleuchtendes Beispiel sind unsere Wälder, die eine unverzichtbare Senkung für CO darstellen. Allein die Thurgauer Wälder speichern pro Jahr 260'000 Tonnen CO . Sie leisten damit einen direkten und wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele. Wir sind auf gesunde, biodiverse Wälder angewiesen. Unzählige Organismen, bodenlebende Invertebraten wie Würmer, Asseln, Käfer und Spinnentiere, aber auch Bakterien und Pilze bilden die Biodiversität des Bodens und sorgen für seine Fruchtbarkeit. Unzählige Insekten wie Bienen, Hummeln und Schwebefliegen bestäuben unsere Kultur- und Wildpflanzen. Ohne diese Ökosystemleistungen der Bodenlebewesen und Insekten ist unsere Landwirtschaft nicht möglich. Die dann erforderlichen gigantischen Importe wären ein Klimakiller ohnegleichen. Nun endlich zur vorliegenden Revision des NHG: Aus Sicht der GRÜNE-Fraktion hat der Regierungsrat die Anliegen der Volksinitiative "Biodiversität Thurgau" klug und massvoll umgesetzt. Dafür bedanke ich mich herzlich. Zwei Klammerbemerkungen: Zum einen machte bereits unsere Initiative klar, dass sie keinen Angriff auf die Flächen der produzierenden Landwirtschaft darstellt. Auch in der Revision des NHG lässt sich kein Widerspruch zwischen Landwirtschaft und Förderung der Biodiversität konstruieren, im Gegenteil. Biodiversität ist die tragende Säule unserer Landwirtschaft. Das müsste man vielleicht in den Häuserschluchten von Shanghai oder Manhattan erklären, aber sicherlich nicht im Landwirtschafts- und Apfel-Kanton Thurgau. Zum anderen haben wir thurgauisch bescheiden oder realistisch nicht mehr als die vorliegenden 4 Millionen Franken an zusätzlichen Fördermitteln verlangt. Der Gegenvorschlag der Zürcher Regierung zu einer sehr vergleichbaren Initiative enthielt 40 Millionen bis 60 Millionen Franken pro Jahr. Das ist immerhin ein erwähnenswerter Vergleich. Dies sind meine Klammerbemerkungen. Wenn die Revision wie vorliegend in Kraft gesetzt werden kann, sehen wir uns nach Jahren der Arbeit am Ziel, einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität und Schönheit des Kantons Thurgau geleistet zu haben. Zur Umsetzung der Motion für einen Denkmalschutz mit Augenmass: Ich hatte zu Beginn der Kommissionsarbeit die Befürchtung, dass sich die Unzufriedenheit mit der Umsetzung der Initiative "Biodiversität Thurgau" einerseits und der Motion zur Denkmalpflege andererseits kumulieren könnten. Die erfreuliche und konstruktive Zusammenarbeit mit der Kommission, für die ich mich bei der Kommissionspräsidentin bedanken möchte, macht mich aber zuversichtlich, dass beide Seiten mit dem Resultat zufrieden sein können. Nun hoffe ich auf eine ebenso konstruktive Debatte im Grossen Rat. Die GRÜNE-Fraktion ist einstimmig für Eintreten.
  4. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Aus dem Votum geht indirekt hervor, dass damit auch bauliche Massnahmen, also ein Wegneubau möglich ist. Dies ist im Sinne der Förderung des Langsamverkehrs zwar gut gemeint. Gut gemeint ist aber leider nicht dasselbe wie gut. Ich bitte den Grossen Rat, den Antrag Bühler abzulehnen. Zwei Beispiele, mit denen ich aber keine Gemeinde schlechtmachen möchte: Der damalige Chef des DBU hatte einen Wanderweg bewilligt, und zwar so, dass er nicht nur in der Pufferzone eines Flachmoors von nationaler Bedeutung angelegt worden wäre, sondern er hätte das Flachmoor von der Pufferzone abgetrennt. Dies widerspricht den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben für Pufferzonen und Flachmoore. So war es aber bereits aufgegleist. Pro Natura Thurgau hatte dagegen sogar Aufsichtsbeschwerde erhoben. Natürlich wurde der Bau sistiert. Der Wanderweg führt nun ausserhalb der Pufferzone vorbei. Wenn man es nun aber so macht, wie es der Antragsteller vorschlägt, und einen Bau als Bagatelle über die Bühne laufen lassen kann, ohne dass das Vorhaben öffentlich aufgelegt wird, sind Verletzungen zwar nicht gerade programmiert, man hätte aber keinen Zugriff auf die nötigen Daten und wüsste nichts von einem Bau. Beim zweiten Beispiel geht es ebenfalls um eine Wegstrecke in einem Flachmoor von nationaler Bedeutung und um Pufferzonen zwischen Triboltingen und Ermatingen. Das DBU hatte dort einen Veloweg und Fusswege geplant. Wenn ein solches Vorhaben ohne die öffentliche Auflage über die Bühne geht, wie es der Antrag Bühler vorsieht, wüssten wir nichts vom Vorhaben. Das geht nicht. Meines Erachtens wäre dies eine "Verluderung" der gesetzlichen Grundlagen.
  5. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Was ist mit "Änderung von Linienführungen von Wanderwegen" gemeint? Ist damit eine Änderung auf dem bestehenden Wegnetz, also eine Änderung der Wegweiser, des Kartenmaterials und vor allem des rechtlichen Status eines Weges gemeint? Oder beinhaltet die Änderung von Linienführungen auch bauliche Massnahmen beziehungsweise einen Wegbau? Ich möchte dazu gerne eine Präzisierung, bevor ich mich dazu äussere. Ich danke für die Beantwortung.
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