Bruno Lüscher · FDP
Grosser Rat (TG)08.11.2023
Ich verlese das Votum meines Fraktionskollegen Beat Rüedi: "Als Erstunterzeichner der Motion danke ich dem Regierungsrat für die gute Beantwortung und seine positive Aufnahme der Motion. Ging es zunächst nur um eine antiquierte Bestimmung im Gesetz über die Gebäudeversicherung, wonach nur Versicherungsprämien zur Mittelbeschaffung dienen sollen und nicht auch Erträge aus den Kapitalanlagen von rund 430 Mio. Franken per 31. Dezember 2022, soll der Fächer nun geöffnet werden und das Motionsanliegen im Rahmen einer Revision des Gebäudeversicherungsgesetzes aufgegriffen werden. Diese Antwort des Regierungsrates überrascht nicht wirklich, war doch eine Überarbeitung des Gebäudeversicherungsgesetzes schon mehrfach Gegenstand der Richtlinien des Regierungsrates für seine Regierungstätigkeit in einer vierjährigen Legislaturperiode. Das angedachte Vorgehen ist sicherlich auch sinnvoll, ist doch das Gesetz über die Gebäudeversicherung mit seinen 47 Lenzen schon etwas in die Jahre gekommen und verdient die eine oder andere Auffrischung. Man könnte dann im Gesetz gleich auch eine Bestimmung unterbringen, die den Kanton Thurgau schon etwas interessiert, nämlich, dass für die Verbindlichkeiten der Gebäudeversicherung nur ihr eigenes Vermögen und nicht auch subsidiär jenes des Staates Thurgau haftet. In der Antwort des Regierungsrates ist auch nachzulesen, dass der Preisüberwacher die Monopolistin Gebäudeversicherung etwas mehr auf Trab zu halten vermochte als ein bedeutungsloser Kantonsrat, der sich nicht ganz ernst genommen fühlte. Was will denn ein Kantonsrat in dieser Frage überhaupt? Der Verwaltungsrat der Gebäudeversicherung ist doch abschliessend zuständig für die Festsetzung der Prämien. Da gibt es keine Widerrede! Spätestens seit der Lektüre des Geschäftsberichtes 2022 wissen wir auch, wofür Medienverantwortliche da sind: Sie haben die Aufgabe, die Welt so darzustellen, dass sie in das Schema der Absenderin der Verlautbarung passt. Die Gebäudeversicherung Thurgau hat seit April 2022 eine Kommunikationsverantwortliche. Der Zufall beziehungsweise die Schadenarmut des vergangenen Jahres will es, dass der Verwaltungsrat der Gebäudeversicherung die Prämienerhöhung nicht mehr mit dem schlechten Ergebnis der Versicherungssparte rechtfertigen konnte. Diese machte im letzten Jahr nämlich einen Gewinn von 10,8 Mio. Franken, nach einem Minus 2021 von 6,6 Mio. Franken. Man konnte also nicht in den Geschäftsbericht schreiben: 'Seht, wir haben recht gehabt, der Bereich Versicherung hat 2022 schon wieder einen Verlust gemacht.' Dass der Verwaltungsrat der Gebäudeversicherung natürlich trotzdem recht hatte mit seiner Prämienerhöhung um 25 %, musste also anders begründet werden. Fündig wurde man bei den miserablen Kapitalmärkten 2022, die zu einem grossen Verlust des Segments Kapitalanlagen von 51,5 Mio. Franken, nach einem Gewinn 2021 von 36,9 Mio. Franken, führten. Die Rechtfertigung der Prämienerhöhung liest sich dann wie folgt: 'Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass fehlende Einnahmen aus den Prämien und damit verbundene negative Ergebnisse im Segment Versicherung ohne Weiteres durch positive Kapitalerträge ausgeglichen werden können'. Dies ist nachzulesen im Geschäftsbericht 2022 der Gebäudeversicherung Thurgau, Seiten 5 und 29. Muss man daraus herauslesen, dass von der Sparte Versicherung erwartet wird, ebenfalls zur Äufnung der Reserven beizutragen? Würde das nicht der Absprache mit dem Preisüberwacher widersprechen, in der von einem klaren und transparenten Prämienrabatt-Mechanismus die Rede ist? Lassen wir uns überraschen. Positiv ist sicherlich schon, wenn von einem Prämienrabatt die Rede ist. Das wissen die Prämienzahlerinnen und -zahler zu schätzen. Vielleicht soll ja sogar ein Prämienfindungs-Mechanismus im Gesetz abgebildet werden. Das wäre dann transparenter und präziser als eine Prämie nach dem Ermessen des Verwaltungsrates. Die FDP-Fraktion ist gespannt auf die Botschaft des Regierungsrates und unterstützt die Motion einstimmig."