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BL

Bruno Lüscher

Former member
FDP.Die LiberalenFDP
Grosser RatMünchwilen

Mandate
Party
FDP.Die LiberalenSource: FDP
Parliamentary group
FDP
Electoral district
Münchwilen
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
27. Juni 1951
Occupation
a. Gemeindepräsident
Contact
Address
Leimackerstrasse 14
8355 Aadorf
References & source
Source body
TG
Record updated
10.06.2026
First imported
14.08.2025
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Speeches(151)
  1. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Mir ist sehr bewusst, dass das, was wir jetzt diskutieren, sowohl emotional wie ethisch kein einfaches Thema ist. Über den Tod zu reden, ist nie leicht und erst recht dann nicht, wenn es um die selbstbestimmte Herbeiführung des Todes geht. Angesichts der demografischen Entwicklung und der steigenden Suizidhilfequote ist es aber notwendig, sich diesem Thema anzunehmen. Durch meine persönlichen, privaten und beruflichen Erfahrungen, insbesondere während meiner 24 Jahre als Präsident einer Pflegeeinrichtung, sowie der Schlagzeile "Wallis prescht vor bei der Sterbehilfe im Heim", wollte ich mit einer Anfrage im März 2023 die Haltung des Regierungsrates zum Thema "assistierte Suizide im Kanton Thurgau" erfahren und wissen, ob er bereit ist, wie die Kantone Wallis, Zürich, Solothurn und weitere, die uneinheitliche Praxis bezüglich Suizidhilfe in den Pflegeeinrichtungen zu beenden. Gestützt auf seine ablehnende Antwort wollen wir nun mit dem neuen § 36a in Kapitel 5 "Rechte und Pflichten der Patienten und Patientinnen", das Gesundheitsgesetz ergänzen. Davon sind alle Pflegeeinrichtungen, die mit öffentlichen Mitteln, sprich Normkostenbeiträgen von Kanton und Gemeinden, unterstützt werden, betroffen. Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung und seine inhaltliche Beurteilung. Die Antwort gibt grossmehrheitlich die ablehnende Stellungnahme von Curaviva Thurgau wieder. Leider geht er nur auf die Ziffer 2 von § 24 Abs. 1 – Pflegeheime mit mehr als vier Betten – ein, aber mit keinem Wort auf die Ziffer 1 von § 24 Abs. 1 des Gesundheitsgesetzes, welche die kantonalen Einrichtungen, bzw. die der Spital Thurgau AG, betrifft. Für die in der Stellungnahme geäusserten Bedenken der Spital Thurgau AG bezüglich der somatischen und psychiatrischen Akutspitäler, habe ich durchaus Verständnis. Ich bin daher gerne bereit, in der definitiven Ausarbeitung des neuen § 36a darauf einzugehen und diese Bedenken aufzunehmen. Aus den fünf angeführten Fussnoten ist ersichtlich, dass die Suizidhilfe kein Tabuthema mehr ist. Sehr eindrücklich und ausführlich wird von Curaviva Schweiz auf drei Seiten für die Bewohnenden, ihre Angehörigen sowie die Institutionen und die Pflegefachpersonen auf die Rechte, Pflichten und Aufgaben in Zusammenhang mit Suizidhilfe in der Langzeitpflege hingewiesen. Zudem wird auf die Alternative des zunehmenden Sterbefastens hingewiesen. Der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit ist eine selbstbestimmte Art, um den eigenen Sterbeprozess zu beschleunigen. Diese Selbstbestimmung führt aber zu einer Abhängigkeit von Angehörigen und insbesondere von Gesundheitsfachpersonen, da die sterbewillige Person stark auf Begleitung und Unterstützung angewiesen ist. Zu diesem Sterbefasten ist eine umfassende Abhandlung an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) erschienen. Das Argument, dank der Wahlfreiheit der Pflegeeinrichtung sei die beantragte Verpflichtung für Suizidhilfe in den eigenen Räumlichkeiten abzulehnen, ist aus meiner Sicht kein Grund. Die überwiegende Mehrheit der Menschen, die vor einem Heimeintritt stehen, ist im Durchschnitt plus/minus 80 bis 85 Jahre alt. Sie haben in dieser Situation vielmehr mit dem Umstand zu kämpfen, dass sie ihr angestammtes Zuhause verlassen müssen, als dass sie auf der Webseite von Curaviva nachlesen, wo Suizidhilfe zugelassen wird. Hinzu kommt die grosse Frage der Finanzierung und ob überhaupt ein Zimmer zur Verfügung steht. Was sie aber vor allem bewegt, ist, wenn sie schon in ein Heim müssen, dass es wenigstens so nahe wie möglich zum bisherigen Wohnort und sozialen Umfeld ist. Gemäss Curaviva Thurgau lassen rund 50 % der Einrichtungen Suizidhilfe in ihren Räumlichkeiten zu. Nebst der Unterstützung des Grundverständnisses von Palliative Care schreibt Curaviva zum Thema Suizidhilfe: "Dazu gehört auch, sich mit der Thematik des assistierten Suizids auseinanderzusetzen und in dem Rahmen Sterbehilfsorganisationen den Zugang zur Institution zu ermöglichen oder nicht. Denn organisierte Sterbehilfe ist in der Gesellschaft und auch in Pflegeheimen kein Tabu mehr." Die vorgebrachte Befürchtung, die Zulassung von Suizidhilfe führe zu Missbrauch oder psychischer Gewalt gegen Bewohnende, ist für mich eine Ausrede. Eine Institution will doch in erster Linie eine qualitativ hervorragende Pflege und Betreuung bis ans Lebensende und das bei einer möglichst guten Auslastung. Ich behaupte nicht, dass dies niemals vorkommen kann, selbst Todesengel gab es schon in der Pflege. Druck gibt es aber wenn schon eher im privaten Umfeld, von den Erben und vor einem Heimeintritt. Zudem ist die zunehmende Alterung ein vieldiskutiertes gesellschaftliches und mediales, aber vor allem auch finanzpolitisches Thema, siehe die Abstimmungen zu AHV, BVG und Rentenalter. Mit der Alterung der Gesellschaft werden auch und sehr gerne die massiv ansteigenden Krankenkassenprämien verbunden, soviel zum Thema Druck auf die Betagten und Hochbetagten in der Bevölkerung. Wo übrigens die 51 im Thurgau gemeldeten assistierten Suizide 2023 vollzogen wurden, ist nicht ersichtlich. Zudem ist gemäss Bericht des Gesundheitsobservatoriums die Suizidhilfe in der Schweiz von 43 Fällen 1998 auf 1'594 Fälle im Jahr 2022 gestiegen, wobei der Anteil der Frauen 2022 das Eineinhalbfache der Männer war; dazu als Vergleich die Mitgliederzahl des Vereins EXIT mit rund 160'000 Personen, als eine von sieben Sterbehilfeorganisationen in der Schweiz. Ein gewisses Verständnis habe ich für die Pflegerinnen und Pfleger. Sie sind es, die mit den zu pflegenden Menschen eine emotionale Bindung entwickeln und daher meist als erste mit dem Sterbewunsch konfrontiert werden. Bei meinen vielen Besuchen im Pflegezentrum wurde ich des Öfteren mit der Aussage von Bewohnenden konfrontiert, dass man sie nicht sterben lasse. Gemeint waren in der Regel mehrheitlich die Angehörigen. In dieser Situation und insbesondere im Zusammenhang mit der Suizidhilfe sind vor allem die Institutions- und Pflegeleitungen gefordert, mit entsprechenden Rahmenbedingungen ihren Pflegefachpersonen die notwendige moralische und emotionale Unterstützung zu geben. Der Vollzug ist bekanntlich nicht Aufgabe der Institution und schon gar nicht die des Pflegepersonals. Dafür sind primär die Angehörigen und vor allem die spezialisierten Organisationen, wie zum Beispiel EXIT, verantwortlich. Auch dazu gibt Curaviva Schweiz entsprechende Empfehlungen. Geschätzte Ratskolleginnen und Ratskollegen, ich danke Ihnen, wenn Sie unsere Initiative unterstützen und damit dafür sorgen, dass im Interesse der Aufrechterhaltung der Würde und des Respekts vor den persönlichen und selbstbestimmten Wünschen der Bewohnenden in allen Pflegeeinrichtungen der assistierte Suizid möglich ist.
  2. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Von der FDP-Fraktion wird dieser Antrag einstimmig unterstützt. Wir erachten diese Lockerung im Sinne des Votums von Ratskollege Stefan Leuthold als sinnvoll und möchten auf diese starke Einschränkung, die wir im Entwurf des Regierungsrates gehabt haben mit den Arbeitsmedizinern, verzichten. Wir hatten uns auch überlegt, diese Änderung mitaufzunehmen. Wir haben uns überzeugen lassen, dass es der richtige Weg ist mit dieser etwas offeneren Art, diese Bewilligungen zu erteilen.
  3. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Namens der fast einstimmigen FDP-Fraktion bitte ich die Ratsmitglieder, den Antrag Wyss zu unterstützen. Es ist von grosser Wichtigkeit, dass die Restkostenfinanzierung bestehend aus Normkostenbeiträgen des Gemeinwesens, Beiträgen der Versicherer und dem Eigenanteil der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner die Pflegekosten zu 100 % ausfinanzieren. Es stellt sich die Frage, weshalb das so sein muss. Das Bundesgesetz von 2008 ging davon aus, dass die Kosten der stationären Langzeitpflege zu 20 % vom Eigenanteil der zu pflegenden Person, zu 20 % vom Gemeinwesen und zu 60 % von den Versicherern zu tragen ist. Wie wir mittlerweile jedoch wissen, ist der Kostenträger "Pflege" jährlich bis zu 3 % unterfinanziert. Dies obwohl das Bundesgericht 2017 entschieden hat, dass die Restfinanzierer die anfallenden Pflegekosten voll zu decken haben, und zwar selbst dann, wenn sie eine Obergrenze festlegen. Es ist absolut unverständlich, dass es die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und direktoren nicht schafft, den Bundesrat endlich damit zu beauftragen, die seit 2011 auf gleichem Niveau verharrenden Beiträge der Versicherer dem stetig steigenden Pflegebedarf und damit den Anforderungen der Pflegeinstitutionen bezüglich Pflegefachkräftebedarf, Infrastruktur und allgemeine Betriebskosten anzupassen. Ich habe dies im Grossen Rat bereits 2015 angeprangert. Dadurch steigt nämlich der Druck auf das Gemeinwesen, in unserem Fall 40 % Kanton und 60 % Gemeinden. Wie mit der vorgeschlagenen Nullrunde bei den Normkosten 2024 jetzt festzustellen ist, wird diese nun einfach den Institutionen weitergegeben. Das bedeutet, dass der finanzielle Spielraum derart eingeschränkt wird, dass für den Erhalt der Pflegefachpersonen zu wenig Mittel für gewollte oder einfach notwendige Lohnanpassungen und attraktive Arbeitsbedingungen zur Verfügung stehen. Da kann man noch so viel in die Ausbildung des Nachwuchses investieren, wenn danach nichts passiert, sind selbst diese wichtigen Investitionen für die "Katz". Im Weiteren fehlt der Spielraum für Erneuerungen der Infrastrukturen usw., ausser man wählt den eigentlich unerlaubten Weg der Quersubventionierung über die Hotellerie- und Betreuungskosten. Indem diese Tarife angepasst werden, steigen auch die Beiträge der Ergänzungsleistungen. Weil der Höchstsatz im Kanton Thurgau mit 180 Franken immer noch zu tief ist, kommt eben die Sozialhilfe der Gemeinde zum Zuge. Für die Institutionen ist natürlich ebenfalls möglich, Defizite zu generieren, und zwar solange es geht oder eben nicht mehr geht. Ein Normkostenvergleich mit dem Bewohnermix vom 1. Januar 2023: In den Kantonen St. Gallen und Schaffhausen sind diese 2024 um 3,8 %, im Kanton Graubünden um 6,4 % und selbst im Kanton Glarus um 1,9 % höher. Mit den 31,8 % des Kantons Zürich sind sie zudem in keiner Weise zu vergleichen. Angesichts der andauernden Unterfinanzierung und einer Teuerung von ungefähr 2 % ist eine minimale Erhöhung der Normkosten an die stationäre Langzeitpflege um 1,5 % meines Erachtens durchaus gerechtfertigt. Vielen Dank für die Unterstützung.
  4. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Ich verlese das Votum meines Fraktionskollegen Beat Rüedi: "Als Erstunterzeichner der Motion danke ich dem Regierungsrat für die gute Beantwortung und seine positive Aufnahme der Motion. Ging es zunächst nur um eine antiquierte Bestimmung im Gesetz über die Gebäudeversicherung, wonach nur Versicherungsprämien zur Mittelbeschaffung dienen sollen und nicht auch Erträge aus den Kapitalanlagen von rund 430 Mio. Franken per 31. Dezember 2022, soll der Fächer nun geöffnet werden und das Motionsanliegen im Rahmen einer Revision des Gebäudeversicherungsgesetzes aufgegriffen werden. Diese Antwort des Regierungsrates überrascht nicht wirklich, war doch eine Überarbeitung des Gebäudeversicherungsgesetzes schon mehrfach Gegenstand der Richtlinien des Regierungsrates für seine Regierungstätigkeit in einer vierjährigen Legislaturperiode. Das angedachte Vorgehen ist sicherlich auch sinnvoll, ist doch das Gesetz über die Gebäudeversicherung mit seinen 47 Lenzen schon etwas in die Jahre gekommen und verdient die eine oder andere Auffrischung. Man könnte dann im Gesetz gleich auch eine Bestimmung unterbringen, die den Kanton Thurgau schon etwas interessiert, nämlich, dass für die Verbindlichkeiten der Gebäudeversicherung nur ihr eigenes Vermögen und nicht auch subsidiär jenes des Staates Thurgau haftet. In der Antwort des Regierungsrates ist auch nachzulesen, dass der Preisüberwacher die Monopolistin Gebäudeversicherung etwas mehr auf Trab zu halten vermochte als ein bedeutungsloser Kantonsrat, der sich nicht ganz ernst genommen fühlte. Was will denn ein Kantonsrat in dieser Frage überhaupt? Der Verwaltungsrat der Gebäudeversicherung ist doch abschliessend zuständig für die Festsetzung der Prämien. Da gibt es keine Widerrede! Spätestens seit der Lektüre des Geschäftsberichtes 2022 wissen wir auch, wofür Medienverantwortliche da sind: Sie haben die Aufgabe, die Welt so darzustellen, dass sie in das Schema der Absenderin der Verlautbarung passt. Die Gebäudeversicherung Thurgau hat seit April 2022 eine Kommunikationsverantwortliche. Der Zufall beziehungsweise die Schadenarmut des vergangenen Jahres will es, dass der Verwaltungsrat der Gebäudeversicherung die Prämienerhöhung nicht mehr mit dem schlechten Ergebnis der Versicherungssparte rechtfertigen konnte. Diese machte im letzten Jahr nämlich einen Gewinn von 10,8 Mio. Franken, nach einem Minus 2021 von 6,6 Mio. Franken. Man konnte also nicht in den Geschäftsbericht schreiben: 'Seht, wir haben recht gehabt, der Bereich Versicherung hat 2022 schon wieder einen Verlust gemacht.' Dass der Verwaltungsrat der Gebäudeversicherung natürlich trotzdem recht hatte mit seiner Prämienerhöhung um 25 %, musste also anders begründet werden. Fündig wurde man bei den miserablen Kapitalmärkten 2022, die zu einem grossen Verlust des Segments Kapitalanlagen von 51,5 Mio. Franken, nach einem Gewinn 2021 von 36,9 Mio. Franken, führten. Die Rechtfertigung der Prämienerhöhung liest sich dann wie folgt: 'Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass fehlende Einnahmen aus den Prämien und damit verbundene negative Ergebnisse im Segment Versicherung ohne Weiteres durch positive Kapitalerträge ausgeglichen werden können'. Dies ist nachzulesen im Geschäftsbericht 2022 der Gebäudeversicherung Thurgau, Seiten 5 und 29. Muss man daraus herauslesen, dass von der Sparte Versicherung erwartet wird, ebenfalls zur Äufnung der Reserven beizutragen? Würde das nicht der Absprache mit dem Preisüberwacher widersprechen, in der von einem klaren und transparenten Prämienrabatt-Mechanismus die Rede ist? Lassen wir uns überraschen. Positiv ist sicherlich schon, wenn von einem Prämienrabatt die Rede ist. Das wissen die Prämienzahlerinnen und -zahler zu schätzen. Vielleicht soll ja sogar ein Prämienfindungs-Mechanismus im Gesetz abgebildet werden. Das wäre dann transparenter und präziser als eine Prämie nach dem Ermessen des Verwaltungsrates. Die FDP-Fraktion ist gespannt auf die Botschaft des Regierungsrates und unterstützt die Motion einstimmig."
  5. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Die Motionärinnen und der Motionär verfolgen mit ihrem Vorstoss das Ziel, mit einer Energiezulage einen Teil der Bevölkerung von Wohnkosten zu entlasten. Diese soll zudem über die Verbilligung der Krankenkassenprämien geschehen. Bei allem Verständnis für diejenigen, welche von den stark gestiegenen Energiepreisen am stärksten belastet werden, kann es so aber nicht gehen. Wir können doch nicht jedes Mal den Staat und damit den Steuerzahler anrufen, wenn ein Irrläufer wie Putin dazu führt, dass es dadurch Gewinner gibt, die derartige Situationen teils schamlos ausnutzen. Zugegeben, auch mich nerven die Preissteigerungen. Vor allem, wenn ich feststellen muss, dass beim Strom eine Organisation, wie es die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom ist, nicht zulässt, dass die Endverteiler ihre Preise auch unterjährig nach unten anpassen können, wenn der Markt es zulässt. Dass die Treibstoffpreise jeweils zur Sommerferienzeit nach oben anziehen, ist auch nichts Neues. Jedenfalls verhindern diese den Autoverkehr im Allgemeinen sowie den Ferienreiseverkehr nicht wirklich. Im Namen der FDP-Fraktion danke ich dem Regierungsrat für seine umfassende Beantwortung. Wir stellen erfreut und erneut fest, dass er sich mit der Problemstellung recht intensiv auseinandergesetzt hat und gut aufzuzeigen wusste, was sich dazu in Bundesbern alles abspielte. So konnte ich feststellen, dass die beiden Räte nicht nur gleichlautende Motionen von SP und GRÜNE abgelehnt haben, sondern mit dem vollen Teuerungsausgleich für die Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger positiv gewirkt haben. Zudem wurden bei den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen starke Verbesserungen beschlossen. So sind die Lebenshaltungskosten für alle um 2,5 % angepasst worden. Die maximal anerkannten Wohnkosten wurden zudem um 7,1 % und die Pauschale für Neben- und Heizkosten sogar um 21 % angehoben. Anstelle von neuen Zulagen sollte die Energie vor allem dafür genutzt werden, die Hausbesitzerinnen und -besitzer zu motivieren, ihre Liegenschaften energetisch auf Vordermann zu bringen, um ihre Energiekosten zu drosseln und damit die Neben- und Heizkosten für die Mieterinnen und Mieter wieder senken zu können. Es ist besser, den bestehenden Energiefonds rigoros auszunutzen, als mit einer sachfremden Zulage von plus/minus 20 Mio. Franken die Kosten der Prämienverbilligung den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu belasten. Die FDP-Fraktion wird die Motion einstimmig nicht erheblich erklären.
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  • Version 1
    01.01.2025 – 20.05.2026
  • Version 2
    20.05.2026 – 31.12.2199

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