Die aktualisierte Strategie zeigt die Stossrichtung der kantonalen Verkehrspolitik für die nächsten zehn Jahre mit einem Planungshorizont bis 2050 auf und ersetzt die Strategie aus dem Jahr 2016. Die Strategie nimmt die aktuellen Entwicklungen und Trends in Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt auf und setzt weiterhin auf den Fokus einer abgestimmten Siedlungs- und Verkehrsentwicklung. Dies unter Berücksichtigung des zukünftigen Mobilitätsbedarf der Bevölkerung und der Wirtschaft. Dabei gilt das Augenmerk auf ein funktionierendes Gesamtsystem, welches flüssig, planbar und sicher ist und dessen Erreichbarkeit auf wirtschaftlichste Weise gesichert werden kann.
Das Entwicklungsleitbild (ELB 2025-2034) des Regierungsrats bildet zusammen mit den Richt- und Sachplänen des Bundes und des Kantons die Grundlage für die strategische Ausrichtung der Mobilität. Im Fokus steht die nachhaltige Vernetzung aller Verkehrsmittel sowie die Sicherung einer effizienten und klimaverträglichen Mobilität. Damit sollen die Erreichbarkeit von Siedlungs- und Wirtschaftsräumen langfristig gesichert, die Lebensqualität erhöht und die Anliegen des Umwelt- und Klimaschutzes unterstützt werden.
Der Kanton wächst und mit ihm der Mobilitätsbedarf. Die Verkehrsinfrastruktur stösst in Spitzenzeiten an Kapazitätsgrenzen und die Kosten für Ausbau und Unterhalt steigen. Gleichzeitig wandelt sich die Mobilitätslandschaft durch neue Angebotsformen, sich veränderndes Mobilitätsverhalten und die Digitalisierung. Das Klimaziel Netto-Null 2050 verlangt zudem eine Reduktion der Treibhausgasemissionen, die mit Dekarbonisierung allein nicht zu erreichen ist.
Keine dieser Herausforderungen lässt sich isoliert lösen, da sie sich gegenseitig bedingen und begrenzen. Daraus ergeben sich drei Grundpfeiler, die zueinander in Beziehung stehen.
• Mobilitätsbedarf abdecken
• Mobilität verträglich abwickeln
• Finanzierbarkeit sicherstellen
Jede strategische Entscheidung muss sich gleichermassen auf alle drei Grundpfeiler stützen, damit das System in sich funktioniert:
Aus den Grundpfeilern werden fünf Ziele abgeleitet, welche wiederum mit Handlungsansätzen und ersten Erfolgsfaktoren konkretisiert werden. Gemeinsam setzen Ziele und Handlungsansätze Prioritäten für Planung, Investitionen und Betrieb und bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit mit Bund, Gemeinden und Regionalplanungsverbänden.
Die konkreten Massnahmen und ihre Finanzierung folgen über die bestehenden Planungsinstrumente und den Aufgaben- und Finanzplan. Die aktualisierte Strategie mobilitätAARGAU schafft Rahmenbedingungen und Orientierung für die gezielte Weiterentwicklung der Infrastruktur und des Mobilitätsangebots.
Die SP Fraktion stellt 6 Fragen betreffend nationale Kampagne gegen häusliche, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt
Ainsi que le prévoit l'article 29, 2e alinéa de la Loi sur les communes, il revient au Bureau du Conseil de proposer les indemnités versées aux membres du Conseil dans l'exercice de leur mandat. Le Bureau, après consultation des groupes du Conseil, propose les dispositions applicables durant cette législature et espère ainsi satisfaire le plus grand nombre
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das teilrevidierte Krankenversicherungsgesetz in eine externe Vernehmlassung gegeben. Die Änderung digitalisiert das System der individuellen Prämienverbilligung (IPV): Die Neuerungen sollen die Bezügerinnen und Bezüger entlasten sowie das System gerechter und transparenter machen.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Freitag, 16. Oktober 2026. Es handelt sich um eine E‑Mitwirkung. Das heisst, die Vernehmlassung wird digital durchgeführt.
► vernehmlassung.nw.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Auf der Plattform finden Sie sämtliche Unterlagen. Für die Teilnahme an der E-Mitwirkung müssen Sie sich registrieren. Das geht einfach, sicher und schnell.
Die digitale Mitwirkung bietet mehrere Vorteile:
Ein Erklärvideo auf der digitalen Vernehmlassungsplattform beschreibt, wie Sie sich registrieren, eine Stellungnahme erfassen und bei Bedarf weitere Personen zur gemeinsamen Ausarbeitung einladen können. Falls Sie Support benötigen, finden Sie die Anlaufstelle direkt auf der Plattform.
Für inhaltliche Rückfragen zu den Vernehmlassungsunterlagen wenden Sie sich bitte an das Direktionssekretariat der Gesundheits- und Sozialdirektion (Tel. +41 41 618 76 02; E-Mail: gesundheits-sozialdirektion@nw.ch).
Un joli papier paru dans le 24Heures du 7 novembre 2024, sous la plume de Francine Brunswick, intitulé « Les potelets ont envahi la voie publique à Lausanne », traite d'un sujet qui intrigue ou irrite bien des lausannoises et lausannois.
L'été caniculaire de 2026 doit agir comme une piqure de rappel : les conséquences adverses
du réchauffement climatique nous frappent désormais de plein fouet. Les politiques
d'atténuation du réchauffement climatique doivent être renforcées dans les plus brefs délais
si l'on veut éviter que les effets prédits dans les scénarios climatiques les plus
catastrophiques se réalisent et que les mesures d'adaptation deviennent physiquement
impossibles. En effet, si l'on poursuit sur la trajectoire actuelle, certaines études scientifiques
prédisent, que d'ici à la fin du siècle, environ 30% de la population mondiale vivra dans des
conditions climatiques extrêmes, équivalentes à celles du désert du Sahara actuellement1.
En Suisse également, des étés avec des pointes de chaleur proches de 50°C ne seraient
plus à exclure. Cinq ans après le lancement du Plan Climat lausannois, celui-ci échoue
largement à faire appliquer les trajectoires de réductions du CO2 fixés dans le domaine du
bâtiment et dans celui de la mobilité. Il paraît donc aussi urgent que nécessaire de corriger
ses faiblesses les plus évidentes en mettant en oeuvre une version 2.0 du Plan climat,
renforçant aussi
16040 Bericht und Antrag Bau- und Nutzungsordnung (BNO) – Beschluss Teilrevision Nutzungsplanung
16039 Bericht und Antrag Jacob Isler-Areal – Genehmigung Baurechtsvertrag zwischen der Einwohnergemeinde Wohlen und der Xaver Meyer Holding AG
Zusammenfassung
Die Interpellation wurde vom Gemeinderat schriftlich beantwortet.
Beschluss
Die Antwort des Gemeinderats wird zur Kenntnis genommen.
Zusammenfassung
Der Gemeinderat anerkennt den Handlungsbedarf bei hohen Raumtemperaturen in einzelnen Schulräumen und beantragt, das Postulat zur Hitzebelastung erheblich zu erklären. Ab Sommer 2027 sollen gezielte Messungen eine Grundlage zur Prüfung und Priorisierung geeigneter Massnahmen schaffen.
Der Sommer 2026 hat eindrücklich gezeigt, wie rasch anhaltend hohe Aussentemperaturen auch in den Schulzimmern spürbar werden. In Zollikofen wurden bereits organisatorische Massnahmen umgesetzt, um die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler auch bei hohen Temperaturen zu unterstützen.
Das Postulat Andreas Buser (GLP) und Mitunterzeichnende verlangt nun, die Hitzebelastung in den Unterrichtsräumen systematisch und umfassend zu erfassen. Der Gemeinderat anerkennt den Bedarf und setzt dabei auf aussagekräftige und einfach umsetzbare Temperaturmessungen. Von Mai bis September 2027 sollen Temperatur und Luftfeuchtigkeit in einer fachlich begründeten Auswahl von Schulräumen standardisiert erfasst werden. Auf dieser Grundlage können besonders belastete Räume identifiziert, priorisiert und geeignete Massnahmen beurteilt werden. Auf unverhältnismässig aufwendige Detailerhebungen wird verzichtet.
Beschluss
Das Postulat wird erheblich erklärt.
Zusammenfassung
Digitale Souveränität ist für den Gemeinderat ein permanenter Auftrag. Er beantragt dem Grossen Gemeinderat, das Postulat «Prüfung der ICT-Infrastruktur der Gemeinde im Hinblick auf die digitale Souveränität» anzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben.
Das im Mai 2026 von Markus Wüest (SP) und Mitunterzeichnende eingereichte Postulat verlangt einen Bericht zum Stand und zur Weiterentwicklung der digitalen Souveränität der von der Gemeinde verwendeten ICT-Infrastruktur.
Aus Sicht des Gemeinderats bedeutet digitale Souveränität, die Kontrolle über besonders relevante Daten, Systeme und Kernprozesse zu behalten, Abhängigkeiten transparent zu machen sowie strategische Gestaltungsspielräume zu sichern. Dies vor dem Hintergrund der geltenden rechtlichen Vorgaben, insbesondere in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit. Bei Beschaffungen werden die Bedürfnisse für die Anwendungen gezielt geprüft und ausgestaltet, damit differenzierte Entscheide getroffen werden können. Qualität, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Zukunftsfähigkeit stehen dabei gleichermassen im Fokus.
Beschluss
Das Postulat wird erheblich erklärt und gleichzeitig als erledigt abgeschrieben.
Zusammenfassung
Der Gemeinderat hat das Budget 2027 zuhanden des Grossen Gemeinderats verabschiedet. Bei Aufwendungen im allgemeinen Haushalt von Fr. 50.8 Mio. und Erträgen von Fr. 48.95 Mio. resultiert ein Aufwandüberschuss von Fr. 1.85 Mio. Die Steueranlage bleibt unverändert bei 1.35 Einheiten.
Die höheren Ausgaben sind insbesondere auf steigende Beiträge an die Lastenausgleiche (Mehraufwand von Fr. 1.59 Mio. gegenüber Vorjahr) sowie auf den steigenden Personalaufwand zurückzuführen. Bei den Steuern wird mit Mehreinnahmen von rund Fr. 0.72 Mio. gerechnet.
Für Investitionen sind im allgemeinen Haushalt Fr. 9.24 Mio. vorgesehen, vor allem für den Neubau der Kindergärten Steinibach, für weitere Vorhaben bei den Schulliegenschaften und für Strassensanierungen. In Wasser- und Abwasseranlagen sind zusätzliche Fr. 2.11 Mio. Nettoinvestitionen geplant.
Die wiederkehrenden Gebühren der Wasserversorgung werden um rund 30 %, die Grund- und Verbrauchsgebühren der Abwasserentsorgung um etwa 25 % erhöht. Damit soll das finanzielle Gleichgewicht dieser Bereiche sichergestellt werden.
Der Finanzplan 2027 – 2031 weist jährlich ein Defizit von durchschnittlich rund Fr. 3.22 Mio. aus. Aufgrund hoher Investitionen wird die Verschuldung steigen. Eine Erhöhung der Steueranlage wird deshalb in der Planperiode voraussichtlich notwendig, insbesondere mit der Realisierung der neuen Schulrauminfrastrukturen.
Der Gemeinderat erachtet das Budget trotz Defizit aufgrund der guten finanziellen Ausgangslage als vertretbar. Das Defizit kann durch den vorhandenen Bilanzüberschuss gedeckt werden.
Beschluss
A) Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums:
Die Produktedefinitionen für den NPM-Bereich Sekundarstufe I (HRM-Kontengruppe 2130) für das Jahr 2027 einschliesslich des damit verbundenen Nettoaufwands von Fr. 505'830.00 werden, unter Vorbehalt der Zustimmung der Stimmberechtigten zum Budget 2027, genehmigt.
B) Zu Handen der Volksabstimmung:
1. Für das Jahr 2027 werden die Steueranlagen wie folgt festgesetzt:
a) Ordentliche Steueranlage: Das 1,35-fache der gesetzlichen Einheitsansätze;
b) Liegenschaftssteuern: 1,0 ‰ des amtlichen Werts.
2. Das Budget der Erfolgsrechnung für das Jahr 2027 wird genehmigt.
Zusammenfassung
Der Politikplan ist eine Darstellung des Umsetzungsprogramms, verbunden mit dem Finanzplan. Mit diesem Führungsinstrument kann das Parlament die langfristige Politik des Gemeinderats besser nachvollziehen.
Beschluss
Der Politikplan 2027 – 2031 wird zur Kenntnis genommen.
Franziska Matter, Einwohnerrätin Grüne Wohlen und Pia Sieroka, Einwohnerrätin Grüne Wohlen, stellen 7 Fragen betreffend Begrünung und Hitzeminderung bei Neubauten im Zentrum von Wohlen
Datas: OpenParlData · CC BY 4.0