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Grosser Rat (AG)21 da settember 2026
Am 27. September 2024 beschloss das Parlament eine Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG). Die Bestimmungen zum Lärmschutz (Bauen und Planen in lärmbelasteten Gebieten) sind mit den Ausführungsbestimmungen, insbesondere den Bestimmungen in der Lärmschutz-Verordnung (LSV) ein Jahr später, am 1. April 2026 in Kraft getreten. Um die Zuständigkeit im Vollzug weiterhin klar zu regeln, wurden rechtliche Anpassungen auf kantonaler Ebene notwendig. Mit den geplanten Änderungen werden keine neuen Aufgaben geschaffen, sämtliche Zuständigkeiten bleiben wie bisher. Für die lärmrechtliche Beurteilung beim Bauen in lärmbelasteten Gebieten bleibt der Kanton zuständig und es müssen in den Gemeinden keine neuen Kompetenzen aufgebaut werden. Die Änderungen festigen somit lediglich den bisherigen etablierten Zustand und schaffen eine aktuelle Rechtsgrundlage.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0