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Eidg. dipl. Elektroinstallateur

Tarzisius Caviezel

Activ
FDP.Die LiberalenFracziun da la PLD
Grosser RatGraubünden

Mandat
Partida
FDP.Die LiberalenFuntauna: FDP
Fracziun
Fracziun da la PLD
Circul electoral
Graubünden
Pagina dal parlament
Profil uffizial
Persunal
Schlattaina
Masculin
Naschì
18. August 1954
Professiun
Unternehmer
Lingua
lang_r
Contact
Adressa
Clavadelerstrasse 27
7272 Davos Clavadel
Er activ en
Schweiz
FDP.Die Liberalen· GraubündenAnteriur
Referenzas & funtauna
Wikidata
Q1312869
Gremi da funtauna
GR
Registraziun actualisada
24.05.2026
Emprim importà
14.08.2025
Cumportament da votar(4101)
  1. Ja/Gea/Si
    Grosser Rat
    Resultat: 108 Gea · 0 Na · 0 Absten. · 0 Absent
  2. Ja/Gea/Si
    Grosser Rat
    Resultat: 83 Gea · 26 Na · 1 Absten. · 0 Absent
  3. Ja/Gea/Si
  4. Ja
    Schweiz
    Resultat: 130 Gea · 32 Na · 14 Absten. · 24 Absent
  5. Ja
    Schweiz
    Resultat: 139 Gea · 2 Na · 2 Absten. · 57 Absent
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Discurs(17)
  1. Redetext
    Schweiz

    Das vorliegende Geschäft hat eine lange und wechselvolle Vorgeschichte: Am 22. Juni 2007 reichte die damalige Ständerätin Simonetta Sommaruga eine Motion mit dem Titel "Verschlüsselung von Set-Top-Boxen im digitalen Kabelnetz" (07.3484) ein. Den Anstoss hierfür bildete der unbefriedigende Umstand, dass Cablecom und einige weitere Kabelnetzbetreiber ihren Kunden digitale Fernsehprogramme nur in verschlüsselter Form und ausschliesslich über eine sogenannte proprietäre Set-Top-Box zugänglich machten.

    Obwohl der Bundesrat die Motion zur Ablehnung empfahl, stimmte der Ständerat ihr im Herbst 2007 deutlich zu. In der Fachwelt und in der vorberatenden nationalrätlichen Kommission löste das Geschäft jedoch grössere Diskussionen aus; dies hauptsächlich deshalb, weil erstens der Motionstext unklar formuliert war und weil zweitens ein Verschlüsselungsverbot, wie in der Motion vorgeschlagen, indirekt auch die Swisscom betroffen hätte, welche ihr digitales Fernsehangebot aus technischen Gründen zwingend verschlüsseln musste. Die KVF-NR lehnte die Motion infolgedessen ab. Weil die Verschlüsselungsdiskussion jedoch in der Öffentlichkeit, in den Medien und somit auch in der Politik unvermindert weiterging, wies der Nationalrat die Motion im Herbst 2008 zur inhaltlichen Überprüfung an seine vorberatende Kommission zurück. Die von der Kommission überarbeitete Motion wurde am 5. März 2009 vom Nationalrat und am 11. Juni 2009 schliesslich auch vom Ständerat definitiv angenommen.

    Im Zuge der Umsetzung der Motion veranstaltete das UVEK im Februar 2010 eine schriftliche Anhörung zu einem Entwurf zur Änderung des RTVG. Der vorgeschlagene neue Artikel 65a, wörtlich derjenige, der Ihnen heute vorliegt, und der Entwurf zu einer entsprechenden Verordnungsänderung riefen jedoch völlig unterschiedliche und diametral auseinandergehende Meinungsäusserungen hervor. Daraus eine akzeptable Kompromisslösung zu bewerkstelligen war kaum möglich, sodass die am 17. September 2010 publizierte bundesrätliche Botschaft im Wesentlichen die unveränderten Elemente und Vorschläge aus der Anhörung enthielt.

    Zur Sachlage: Der vorgeschlagene Gesetzestext klingt zwar verständlich und griffig. Die in der Botschaft erläuterten Grundzüge für eine mögliche Umsetzung des Gesetzesartikels in die Radio- und Fernsehverordnung haben jedoch, wie schon die ursprüngliche Motion, zu markanten Meinungsverschiedenheiten zwischen den verschiedenen Interessengruppen geführt. Auf der einen Seite stehen die Kabelnetzbetreiber, die primär von einer auf Artikel 65a beruhenden Regulierung betroffen wären. Sie betonen, dass die technische Entwicklung und der Markt das Problem des Zugangs zu netzbetreiberunabhängigen Empfangsgeräten bereits gelöst hätten. Damit werde das Kernanliegen der Motion Sommaruga Simonetta gegenstandslos und jede einseitige Regulierung würde zu einer gravierenden Diskriminierung der Kabelnetzbetreiber im Wettbewerb führen. Als Konkurrent der Kabelnetzbetreiber pflichtet auch Swisscom dieser Sichtweise bei, und zwar deshalb, weil sie wegen ihrer besonderen Technologie, welche zwingend eine proprietäre Set-Top-Box voraussetzt, vom Markt verschwinden müsste, falls für Swisscom TV keine ständige Ausnahmeregelung getroffen würde. Die bereits bei der Beratung der Motion Sommaruga Simonetta im Nationalrat offenkundig gewordene Quadratur des Zirkels kann nach den einhelligen Ausführungen der Telekombranche also nicht gelingen.

    Auf der anderen Seite verneinen die Konsumentenschutzorganisationen und weitere interessierte Kreise, dass die Wahlfreiheit der Konsumenten heute bereits hinreichend [PAGE 574] gewährleistet sei. Sie nehmen neben der Grundverschlüsselung hauptsächlich die neue Geräteschnittstelle CI plus aufs Korn, welche Cablecom seit dem Frühsommer 2010 anbietet. CI plus macht die bisherige Zwangs-Set-Top-Box für all jene überflüssig, die einfach nur digital fernsehen wollen und die bereit sind, auf gewisse spezielle Funktionen und Möglichkeiten des digitalen Fernsehangebots zu verzichten. Obwohl heute kaum mehr Fernsehgeräte ohne CI plus erhältlich sind, haben jene Kunden, welche vor Mitte 2010 ein Fernsehempfangsgerät erworben haben, bedauerlicherweise das Nachsehen und sind weiterhin auf eine Set-Top-Box von Cablecom angewiesen, welche heute allerdings nur noch 4 Franken monatlich kostet.

    Zu den Überlegungen der KVF-NR: Im Beisein von Frau Bundesrätin Leuthard hat unsere Kommission vom aktuellen Stand der Entwicklung im Bereich des digitalen Fernsehens Kenntnis genommen und festgestellt, dass das ursprüngliche Anliegen der Motion Sommaruga Simonetta heute tatsächlich aus mehreren Gründen überholt ist:

    1. Neben den herkömmlichen TV-Signal-Anbietern - Satelliten, Kabelnetzbetreiber, Swisscom - treten auf dem Markt zunehmend neue Programmanbieter auf, die sowohl auf den entstehenden Glasfasernetzen als auch über das Internet arbeiten. Ferner weisen die neuesten TV-Geräte einen Internetanschluss auf, welcher das sogenannte Hybridfernsehen ermöglicht. Es herrscht heute also ein echter Systemwettbewerb, welcher den Kunden weitgehende Wahlfreiheit ermöglicht.

    2. Da die Produktion der TV-Programme im HD- oder 3-D-Format sehr kostenintensiv ist, werden private Veranstalter solche Programme künftig nicht mehr kostenlos anbieten, zumal auch die Werbeeinnahmen kaum mehr zunehmen.

    3. Eine Regulierung gemäss Artikel 65a würde praktisch nur die Kabelnetzbetreiber treffen und diese somit massiv diskriminieren. Alle anderen TV-Programmanbieter lassen sich nämlich aus praktischen Gründen nicht regulieren.

    Aufgrund dieser Sachverhalte hat die Kommission folgende Schlussfolgerungen gezogen:

    1. Die Motion Sommaruga Simonetta 07.3484 hat zweifellos erheblichen Druck auf Cablecom entfaltet und dieses Unternehmen zu Anpassungen an die berechtigten Kundenanliegen veranlasst. Gleichzeitig haben sich aber auch die Technik und der Markt in einer Weise entwickelt, dass den Konsumentinnen und Konsumenten heute eine echte Auswahl zwischen verschiedenen digitalen TV-Angeboten offensteht, und diese Entwicklung wird ohne Zweifel weiterhin anhalten.

    2. Mit Artikel 65a RTVG würde eine gesetzliche Handhabe geschaffen, mit der ein Hindernis aus der Vergangenheit beseitigt werden soll, das beim Inkrafttreten der Gesetzesrevision jedoch kaum mehr relevant sein dürfte.

    In diesem Sinne hat die KVF-NR am 31. Januar 2011 einstimmig beschlossen, dem Nichteintretensbeschluss des Ständerates zuzustimmen, den dieser am 16. Dezember 2010 mit 24 zu 14 Stimmen gefasst hatte. Die Kommission empfiehlt Ihnen, auf das vorliegende Geschäft nicht einzutreten.

  2. Redetext
    Schweiz

    Die Schweiz ist ein Land mit vier offiziell anerkannten Sprachen. Diese Mehrsprachigkeit ist Teil unserer Identität und deshalb ein markantes Wesensmerkmal unseres Staates. Die Landessprachen gehören zu unserem kulturellen Erbe, und diesem wollen wir Sorge tragen. Die Bundesverfassung bringt dies mit dem umfassenden sprachpolitischen Auftrag an Bund und Kantone klar zum Ausdruck. Mit Artikel 70 der Bundesverfassung soll die Viersprachigkeit des Landes erhalten sowie die Verständigung und der Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften gefördert werden.

    Die Kommissionsmehrheit ist mit dem Motionär, Theo Maissen, einig, dass es notwendig ist, bei der SRG im Sinne der bereits bestehenden Konzession auf ein viel grösseres Engagement für den medialen Austausch zwischen den verschiedenen Sprachregionen und Kulturen zu drängen. In seiner Antwort auf eine ähnliche Motion wie diejenige von Theo Maissen - ich spreche von der Motion Stöckli 10.3317, "Fernsehkanal zur Stärkung des nationalen Zusammenhalts und der gegenseitigen Verständigung" - hat der Bundesrat Folgendes gesagt: "Tatsächlich wurde im Rahmen der kontinuierlichen Programmbeobachtung in der Schweiz festgestellt, dass in den Fernsehprogrammen der SRG die jeweiligen anderen Sprachregionen im Vergleich zur eigenen Region deutlich weniger thematisiert wurden. Hier besteht seitens der SRG Handlungsbedarf im Hinblick auf eine bessere Erfüllung des Leistungsauftrages." Das ist alles richtig; aber die mit der Motion Maissen vorgeschlagene Lösung, dies mit einem eigenen Kanal zu machen, erachtet die Kommissionsmehrheit aus folgenden Gründen als nicht zielführend: Ein separater Fernsehkanal zur Förderung der Sprachenvielfalt wäre wenig publikumswirksam. Er würde ein Nischendasein fristen und erhebliche Zusatzkosten verursachen. Aus diesem Grund hat die Kommission die Motion Maissen dahingehend abgeändert, dass die SRG zwar ihre Bemühungen zur besseren Verständigung der Sprachregionen verstärken soll, dies aber nicht auf einem separaten Kanal tun muss.

    Mit Ständerat Maissen ist die Kommission dahingehend einig, dass mit einer Synchronisierung von qualitativ wertvollen Inhalten ein Mehrfachnutzen erzielt werden kann, und zwar insbesondere dann, wenn die Ausstrahlung auf den bereits bestehenden Sendern erfolgt. Der Aufwand für zusätzliche Sprachversionen ist relativ bescheiden und deshalb durchaus verantwortbar. Diese Erwägungen führten die Kommission dazu, die Motion offener zu formulieren. Der Bundesrat wird verpflichtet, Beiträge zur Verbesserung des Zusammenhalts unter den Sprachgemeinschaften zu fördern und darüber bis spätestens Ende 2012 zu berichten. Auf diese Weise unterstützt die Kommission das grundsätzliche Anliegen des Initianten, ohne jedoch einen neuen Kanal vorzusehen. Ebenfalls sollten daraus keine zusätzlichen Kosten entstehen. Ich bin zuversichtlich, dass die SRG diesem Anliegen der Kommission Rechnung tragen wird, sodass wir Ende 2012 einen positiven Bericht erhalten werden.

    Die Kommission hat der abgeänderten Motion mit 15 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.

  3. Redetext
    Schweiz

    Die Mobilität ist einer der grossen Standortvorteile der Schweiz. Die Eisenbahn nimmt dabei eine ganz besondere Stellung ein; immer mehr Menschen reisen mit der Bahn. Das heisst, das Passagieraufkommen nimmt stetig zu, die Kapazitäten müssen erhöht werden, und der Erhalt der heutigen Infrastruktursubstanz muss sichergestellt werden. Das bedeutet, dass wir bei der Schieneninfrastruktur vor grossen Investitionen stehen.

    Der Bund trägt der Bedeutung des Verkehrs durch die Art der Finanzierung Rechnung; zweckgebundene Mittel und Fonds schaffen die notwendige Finanzierungssicherheit. Die Kehrseite dieser Instrumente besteht allerdings darin, dass sie die ausgabenpolitische Prioritätensetzung erschweren, eine ineffiziente Mittelverwendung begünstigen können und die Transparenz beeinträchtigen - mit dem Resultat, dass jeder sich einen möglichst grossen Teil der knappen Mittel zum eigenen Vorteil zu sichern versucht.

    Lassen Sie mich dazu ein Beispiel machen: Dem Ende des letzten Jahres namentlich von den SBB geltend gemachten erhöhten Finanzierungsbedarf für den Unterhalt der Infrastruktur hat der Bundesrat teilweise Rechnung getragen, indem er dem Parlament insgesamt 419 Millionen Franken mehr beantragt, als in den Finanzplänen vorgesehen war. Für die SBB ergibt das insgesamt 3322 Millionen Franken. Trotz dieser Aufstockung der Mittel für die SBB forderte ihr CEO in der KVF des Ständerates zusätzliche 140 Millionen Franken vom Bund - dies, obwohl es der Bundesrat [PAGE 1897] ablehnte. Sie sehen: Anspruchsinflation statt Nutzenmaximierung.

    Vor diesem Hintergrund fordert die FDP-Liberale Fraktion, bei dieser Vorlage sei folgender Grundsatz nicht zu vergessen: Neue Aufgaben sind nur dann in Angriff zu nehmen, wenn sie auch wirklich finanziert sind. Gestützt auf diesen Grundsatz lehnt die FDP-Liberale Fraktion den Antrag auf Erhöhung des SBB-Kredits um 140 Millionen Franken ab und unterstützt den Minderheitsantrag von Rotz, bei diesem Punkt auf der Linie des Bundesrates zu bleiben.

    Die zusätzlichen 140 Millionen Franken müssten zulasten des FinöV-Fonds kompensiert werden. Eine Finanzierung über Kompensationen ist keine Finanzierung auf stabilen Füssen. Gerade mit Blick auf Bahn 2030 bestehen ja jetzt schon Fragezeichen. Nimmt man an, dass die bisherigen FinöV-Mittel - LSVA, Mineralölsteuer, Mehrwertsteuerpromille - weiterhin fliessen, braucht es in der Periode 2017-2027 weitere 300 Millionen Franken jährlich, nur schon um ein abgespecktes Investitionsprogramm von 12 Milliarden Franken zu finanzieren.

    Mit diesen 140 Millionen Franken wollen Sie das Fragezeichen hinter Bahn 2030 noch grösser werden lassen. Die FDP-Liberale Fraktion ist der Meinung, dass wir das nicht tun sollten. Es ist zwingend notwendig, dass mit den Finanzierungsvorlagen für neue Verkehrsinfrastrukturen umfassende Investitions- und Wirtschaftlichkeitsrechnungen präsentiert werden, Berechnungen, die auch die Folgekosten, insbesondere den Unterhalt, integral darstellen. Wer über A zu beschliessen hat, muss auch über B Bescheid wissen. Betreffend die Erhöhung der Mittel für die SBB um 140 Millionen Franken wissen wir zwar ungefähr Bescheid, wohin das Geld fliessen soll, nicht aber, was die Folgekosten sind. In diesen 140 Millionen Franken ist neben der Fahrplanstabilität und diversen anderen Projekten irgendwie auch das Projekt Gateway Limmattal mit eingeschlossen. Wenn man von diesen 140 Millionen Franken für zwei Jahre 5 oder 6 Millionen Franken bewilligt, kommen später 30 oder 40 Millionen Franken dazu. Das ist nicht transparent. So werden wir nach zwei Jahren gezwungen sein, noch mehr Gelder in Projekte zu investieren, über deren Folgekosten wir noch nicht Bescheid wissen.

    Die FDP-Liberale Fraktion empfiehlt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und bei Artikel 1 des Bundesbeschlusses über den Zahlungsrahmen für die SBB-Infrastruktur 2011/12 die Minderheit von Rotz zu unterstützen.

    Betreffend den Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für die Infrastruktur der schweizerischen Privatbahnen für die Jahre 2011/12 empfiehlt Ihnen die FDP-Liberale Fraktion grossmehrheitlich, bei Artikel 1 den Minderheitsantrag Huber zu unterstützen.

    Für die FDP ist zentral, dass wir zur heutigen Infrastruktur Sorge tragen, damit sie uns auch in Zukunft in der gewohnten Qualität zur Verfügung steht. Ein solides Fundament ist die Voraussetzung für qualitativ hochstehende Leistungen. Prioritär sind die Sicherheit und der Unterhalt des Bahnnetzes. Mit der Tatsache konfrontiert, dass wir beim Unterhalt der Infrastruktur einen Nachholbedarf haben, müssen wir jetzt mehr Gelder in den Betrieb und Unterhalt lenken. Wird der Substanzerhalt heute vernachlässigt, sind morgen Mehrkosten die Folge. An solchen Mehrkosten kann niemand ernsthaft ein Interesse haben.

  4. Redetext
    PostgesetzNr. 09.049
    Schweiz

    Ja, mir ist sehr wohl bekannt, dass die Comcom darüber entscheidet. Ich weiss nur nicht, was Sie mit Ihrer Frage bezwecken.

  5. Redetext
    PostgesetzNr. 09.049
    Schweiz

    Beim 4. Abschnitt beantragt Ihnen die FDP-Liberale Fraktion, die Anträge der Minderheit I (Schenk Simon) zu unterstützen und die Anträge der Minderheit II (Hany) und der Mehrheit abzulehnen. Unsere Fraktion ist überzeugt, dass die Revision des Postgesetzes zu einer Öffnung des Postmarktes führen soll. Wie schon in der Eintretensdebatte gesagt, ist die FDP-Fraktion der Meinung, dass die Aufhebung des Briefmonopols und die Umwandlung der Post in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft des Bundes im Sinne aller sind.

    Bei Artikel 20 geht es um die Frage, wie schnell das Auffangnetz des Bundes zum Tragen kommen soll, wenn die Kosten der Grundversorgung von der Post nicht mehr eigenwirtschaftlich gedeckt werden und die Abgabe der Marktteilnehmer nicht ausreicht, um die Nettokosten der Grundversorgung zu decken. Uns geht es hier darum, für die Post nicht falsche Anreize zu schaffen, indem der Bund die Defizite decken und die Post die Gewinne machen würde. Darüber, wie man die Kosten für die Grundversorgung berechnet und ob überhaupt Nettokosten entstehen, könnten wir hier wochenlang debattieren. Vor diesem Hintergrund ist die FDP-Fraktion überzeugt, dass das Auffangnetz des Bundes nur im allerletzten Fall bzw. eigentlich überhaupt nicht zum Tragen kommen soll.

    In Artikel 21 geht es um die zweite Stufe des Auffangnetzes für den Fall, dass die Post die Grundversorgung nicht eigenwirtschaftlich erbringen kann. Dann soll von allen Postdienstleistern eine Abgabe erhoben werden; auch die Post soll sich daran beteiligen. Die Minderheit II will die Post von dieser Abgabepflicht ausnehmen. Es gibt eine analoge Bestimmung im Fernmeldegesetz. Die Swisscom behauptet, dass die Grundversorgung 300 Millionen Franken koste, wobei sie den Anspruch auf Abgeltung dieser Kosten bis anhin nicht geltend gemacht hat. Das geht unter anderem auch darauf zurück, dass die Swisscom, wie wir von der Minderheit I es jetzt auch für die Post vorschlagen, einen grossen Teil selber bezahlen müsste, wenn sie den Anspruch auf Abgeltung der Grundversorgungskosten geltend machen würde. Entsprechend der Regelung für die Swisscom wollen wir das auch für die Post regeln.

    Bei Artikel 22 unterstützen wir die Minderheit I, welche die Fassung des Ständerates im Gesetz verankert haben will. Der Ständerat wollte mit dem Wort "vorübergehend" zum Ausdruck bringen, dass diese Beiträge nicht zu einer Dauersubvention mutieren dürfen. Die FDP-Fraktion unterstützt das Ziel des Ständerates, dass die Post alles daransetzen soll, die Grundversorgung im Jahr eins nach einem Nettoverlust wieder eigenwirtschaftlich zu erbringen.

    In diesem Sinne bitte ich Sie, alle Anträge der Minderheit II (Hany) und der Mehrheit abzulehnen und die Anträge der Minderheit I (Schenk Simon) zu unterstützen.

Contribuziuns(278)
Commembranzas(8)

Maletgs(4)

  • Versiun 1
    01.01.2025 – 31.12.2199
  • Versiun 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Versiun 2
    04.10.2025 – 31.12.2199
  • Versiun 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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