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BM

Benjamin Marti

Activ
Schweizerische VolksparteiSVP
Grosser RatMittelland-Süd

Mandat
Partida
Schweizerische VolksparteiFuntauna: SVP
Fracziun
SVP
Circul electoral
Mittelland-Süd
Pagina dal parlament
Profil uffizial
Persunal
Schlattaina
Masculin
Naschì
1970
Professiun
Landwirt, Betriebswirtschafter HF
Contact
Adressa
Mittelhäusern
Referenzas & funtauna
Gremi da funtauna
BE
Funtauna actualisada
30.07.2026
Registraziun actualisada
30.07.2026
Emprim importà
14.08.2025
Cumportament da votar(264146)
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    Grosser Rat
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    Grosser Rat
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    Grosser Rat
  5. Ja
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    Grosser Rat
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Cartas d'access

Naginas cartas d'access emessas.

Discurs(35)
  1. Discurs
    Grosser Rat
    Benjamin Marti, Mittelhäusern (SVP), Fraktionssprecher. Ja, merci zum Letzten in dieser Debatte. Unsere Äusserungen, die wir hier machen, sind ja öffentlich, nicht nur, wenn sie von den Medienvertreterinnen und Medienvertretern aufgenommen werden, sondern sie sind auch sonst einfach öffentlich, und ich musste jetzt gerade vor diesem Hintergrund beim Votum der geschätzten Fraktionssprecherin der SP gut hinhören, die einfach als Faktum sagt, wenn die Dargebotene Hand ausserhalb der Bürozeiten das Telefon abnimmt, dann sei das klar ein Qualitätsabbau. Ui, ui, ui, also, da sind dann Leute dort am Arbeiten, die vielleicht an dieser Aussage nicht riesig Freude haben. Aber es ist eine Tatsache, ja, dass die Qualität dieser telefonischen Erstberatungen viel diskutiert wird, und darum ist es plausibel, dass davon ausgehend eine Planungserklärung formuliert worden ist.

    Die SVP hat die beiden Planungserklärungen angeschaut – ich mache es kurz – und entscheidet sich für diejenige, die offener formuliert ist, und das ist die Planungserklärung 13, die wir annehmen, und die Planungserklärung 12 lehnen wir dementsprechend ab. Merci.

  2. Discurs
    Grosser Rat
    Benjamin Marti, Mittelhäusern (SVP), Fraktionssprecher. Jetzt geht es also um die Ressourcen, also um Personal, um Geld, um Strukturen und um Räume. Es schien mir interessant, dass die Minderheitssprecherin in diesem Zusammenhang die Fusion der leistungserbringenden Organisationen erwähnt hat. Ich möchte hier einfach untermauern, was wir auch in der Kommission als Erwartung geäussert haben: Diese Fusion soll das Ziel haben, dass mehr Ressourcen in die tatsächliche Opferhilfe investiert werden können statt in die Bürokratie. Das ist der Anspruch. Wir wissen, dass es schwierig ist, in solchen Projekten dieses Ziel zu erreichen, aber das ist das erklärte Ziel, und das soll auch hier als ein Ziel des Grossen Rates deklariert werden.

    Und ja, bevor ich zum eigentlichen Votum komme, das ich aufgeschrieben habe, möchte ich auch zur Sprecherin der EVP zur Planungserklärung 9 sagen: Also, ich teile diese Haltung, dass es Gruppen von Menschen gibt, die ein erhöhtes Risiko haben, und dass diese Strategie, vor allem die Umsetzung der Strategie dem Rechnung tragen soll.

    Die Planungserklärung 6 will also eine Leitplanke. Das Bild der Leitplanke, dieses Sprachbild für die Kostenneutralität, kennen wir, und es soll nicht eine fixe Vorgabe sein. Ich möchte sagen: Die SVP anerkennt, dass der finanzielle Aufwand zum Erreichen der Ziele in der Opferhilfe heute nicht im Detail absehbar ist und dass er in diesem Sinn abgeschätzt werden, aber nicht genauer beziffert werden kann.

    Wenn es mehr Leistung braucht, dann sind die Kosten höher. Jawohl, das ist so, und mir ist die Spitalfinanzierung als Vergleich in den Sinn gekommen. Bei der Spitalfinanzierung zahlt der Kanton 55 Prozent der Leistungen. Es ist kein fixes Kostendach. Also, wenn es mehr braucht, dann sind die Kosten für den Kanton höher, und ich bin der Meinung, dass wir dies auch bei der Opferhilfe so berücksichtigen sollten.

    Aber ein Punkt ist mir hier ganz wichtig, und das ist das Thema der Unterdeckungen und der Überdeckungen. Man hat vom Kanton her Leistungsverträge mit Leistungserbringenden, und die müssen in der Ausgestaltung dieser Leistungsverträge die Flexibilität haben, ob sie in einem Jahr mehr Leistungen erbringen müssen oder weniger Leistungen haben. Die Leistungsverträge müssen dementsprechend Anreize schaffen, dass mit dieser Flexibilität gearbeitet werden kann. Wenn das nicht ist, dann wird der Umgang mit den Ressourcen wirklich ganz, ganz schwierig.

    Die Planungserklärung 7 – ich möchte nicht wiederholen, was andere schon gesagt haben – stellt einfach in den Raum, dass wir eine Unterdeckung bei den ambulanten Beratungsangeboten haben, und das soll einfach ein Faktum sein. Ich habe den Eindruck, man sollte hier Offenheit und Flexibilität haben, aber dies als Planungserklärung so mitzugeben und eigentlich zu sagen, diese Mittel seien per se einfach zu wenig, das wollen wir in der SVP nicht.

    Planungserklärung 8: Da möchte ich mich an sich der GLP-Sprecherin anschliessen. Wir lehnen es aus den gleichen Gründen ab. Zu der Planungserklärung 9 bezüglich dieser speziellen Bedürfnisse spezifischer Gruppen: Ja, ich bin der Meinung, dass dem Rechnung getragen werden muss, aber auch da: Diese Planungserklärung sagt im Prinzip, die vorhandenen Ressourcen seien nicht vorhanden, und das kann ich nicht so stehen lassen. Wir von der SVP sehen das als Faktum, als Aussage per se, so nicht, und darum lehnen wir diese Planungserklärung ab. Merci.

  3. Discurs
    Grosser Rat
    Benjamin Marti, Mittelhäusern (SVP), Fraktionssprecher. Gemäss den Überlegungen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, und gemäss der Strategie ist die Aufenthaltsdauer im Mädchenhaus eben wirklich abhängig von der Anschlusslösung. Das ist hier der springende Punkt. Man geht davon aus, dass die jungen Frauen aus dem Mädchenhaus nicht direkt in ihr Umfeld zurückkehren können, aus dem sie notfallmässig herausgeholt werden mussten.

    Aber es ist für den Gesundungsprozess auch nicht nur förderlich, wenn sie allzu lang aus sämtlichen sozialen Umfeldern herausgeholt sind und bleiben. Man muss auch davon ausgehen, dass das Menschen sind, die in der Ausbildung sind, und sie sollten auch in diesem Bereich ihres Lebens nach einer möglichst kurzen Zeit wieder Tritt fassen können.

    Fazit also zu dieser hitzig diskutierten Thematik: Es ist für die bernische Opferhilfe ein Meilenstein – dieser Meinung bin ich auch –, dass es ein Mädchenhaus gibt. Wenn jetzt also die vorgesehene Aufenthaltsdauer fachlich überprüft werden soll, dann sagen wir: Selbstverständlich, ja, das braucht es. Also Zustimmung zur Planungserklärung 4.

    Wenn in der Planungserklärung 10 gefordert wird, dass die GSoK dazu informiert wird, dann möchte ich einfach sagen: Also, wir in der GSoK werden vom Gesundheits- und Sozialdirektor in der nötigen Ausführlichkeit und in der nötigen Tiefe zu diesen Themen informiert, die für ihn von brennendem Interesse sind, die aber auch für uns von besonderem Interesse sind. Und das ist das Mädchenhaus ganz explizit. Dies in einer Planungserklärung zu formulieren, ist nach unserer Meinung nicht nötig.

    Zur Planungserklärung 11: Liebe Leute, junge Frauen, die in das Mädchenhaus gehen müssen, sind Opfer. Ihnen und ihren Angehörigen soll geholfen werden, und das mit den nötigen Mitteln und mit der nötigen Zeit. Wir erachten es aber nicht als notwendig, dem Regierungsrat mitzugeben, nach welchen kantonalen Bedingungen das passieren soll. Und darum lehnen wir die Planungserklärung 11 ab.

  4. Discurs
    Grosser Rat
    Benjamin Marti, Mittelhäusern (SVP), Fraktionssprecher. Es kommt ja vor in diesem Haus, dass man ein bisschen aneinander vorbeiredet. Ich habe das Gefühl, das ist jetzt eine solche Situation, und damit will ich nicht sagen, wer da recht hat. Ich glaube, bei der Opferhilfestrategie geht es auch nicht primär darum, wer hier recht hat. Aber so wie ich es anschaue, werden bei der Sekundärprävention, und darum geht es ja hier, in der Strategie die wichtigsten Akteure genannt, und es sind tatsächlich diese drei: die BIG, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) und die Regierungsstatthalterämter. Es sind die wichtigsten, so wie es die GSI und der Regierungsrat bestätigend identifiziert haben. Aber damit ist auch gesagt: Es gibt weitere, und die weiteren sind eben die nichtstaatlichen.

    Ich gehe davon aus, dass man schon nur jetzt in dieser Debatte durchaus in der mündlichen Form als Impuls mitgeben kann, dass man diese Daten tatsächlich mitnimmt, aber das heisst nicht, dass man eine Planungserklärung verabschieden muss. In diesem Sinn ist es für mich verständlich, dass es genannt worden ist. Es ist insbesondere die Fachstelle Gewalt Bern genannt worden; diese gibt es auch noch, und jawohl, ihre Arbeit wird geschätzt, und sie wird hier bei der Sekundärprävention nicht unter den wichtigsten Akteuren genannt.

    Also, von mir aus gesehen ist der Impuls gut, aber die Planungserklärung nicht, deshalb lehnen wir sie ab.

  5. Discurs
    Grosser Rat
    Benjamin Marti, Mittelhäusern (SVP), Fraktionssprecher. Die Planungserklärung Nr. 1 wird von der SVP im Sinne einer Präzisierung unterstützt. Als ich einen Blick oder mehr als einen Blick auf die drei jetzt hier diskutierten Planungserklärungen geworfen habe, ist mir ein Satz aus dem Abschnitt «Mission» der Strategie eingefallen. Dort steht nämlich, dass die Arbeit des Kantons sich an den Interessen der Opfer, der Angehörigen und der gesamten Bevölkerung orientiert. Wenn das so steht, dann versteht es sich aus meiner Sicht auch von selbst, dass im Rahmen der Umsetzung eben für dieses Ziel die Zielgruppen definiert werden müssen. Wenn jetzt aber in der Planungserklärung 1a genau ein zielgruppenspezifisches Programm gefordert wird, dann erachten wir das gemäss der Strategie nicht als richtig, und darum lehnen wir die Planungserklärung 1a ab.

    Zur Planungserklärung 1b: Es ist interessant, darin ist nämlich von zusätzlichen Angeboten und mehr Aufklärung die Rede – zusätzlich und mehr. Ich habe das Gefühl, das ist als Streitpunkt bei uns hier im Rat ja auch nicht neu. In dieser Hinsicht, also auf das Mengengerüst bezogen, wird in der Planungserklärung 6 eine Aussage, und zwar eine flexible Aussage, zur Kostenneutralität gemacht, die die SVP unterstützt und die uns eben in Bezug auf das Mengengerüst reicht. Die Opferhilfe soll bedarfsgerecht sein. Wenn es vom Kanton mehr braucht, dann braucht es eben mehr. Aber wenn man im Vorhinein sagt, und das lese ich implizit in dieser Planungserklärung, die Strategie sei auf zu wenig ausgerichtet, dann erachten wir das als falsch und lehnen die Planungserklärung 1b darum ab.

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