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Benjamin Marti · SVP

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Grosser Rat (BE)10-03-2026
Benjamin Marti, Mittelhäusern (SVP), Fraktionssprecher. Jetzt geht es also um die Ressourcen, also um Personal, um Geld, um Strukturen und um Räume. Es schien mir interessant, dass die Minderheitssprecherin in diesem Zusammenhang die Fusion der leistungserbringenden Organisationen erwähnt hat. Ich möchte hier einfach untermauern, was wir auch in der Kommission als Erwartung geäussert haben: Diese Fusion soll das Ziel haben, dass mehr Ressourcen in die tatsächliche Opferhilfe investiert werden können statt in die Bürokratie. Das ist der Anspruch. Wir wissen, dass es schwierig ist, in solchen Projekten dieses Ziel zu erreichen, aber das ist das erklärte Ziel, und das soll auch hier als ein Ziel des Grossen Rates deklariert werden.

Und ja, bevor ich zum eigentlichen Votum komme, das ich aufgeschrieben habe, möchte ich auch zur Sprecherin der EVP zur Planungserklärung 9 sagen: Also, ich teile diese Haltung, dass es Gruppen von Menschen gibt, die ein erhöhtes Risiko haben, und dass diese Strategie, vor allem die Umsetzung der Strategie dem Rechnung tragen soll.

Die Planungserklärung 6 will also eine Leitplanke. Das Bild der Leitplanke, dieses Sprachbild für die Kostenneutralität, kennen wir, und es soll nicht eine fixe Vorgabe sein. Ich möchte sagen: Die SVP anerkennt, dass der finanzielle Aufwand zum Erreichen der Ziele in der Opferhilfe heute nicht im Detail absehbar ist und dass er in diesem Sinn abgeschätzt werden, aber nicht genauer beziffert werden kann.

Wenn es mehr Leistung braucht, dann sind die Kosten höher. Jawohl, das ist so, und mir ist die Spitalfinanzierung als Vergleich in den Sinn gekommen. Bei der Spitalfinanzierung zahlt der Kanton 55 Prozent der Leistungen. Es ist kein fixes Kostendach. Also, wenn es mehr braucht, dann sind die Kosten für den Kanton höher, und ich bin der Meinung, dass wir dies auch bei der Opferhilfe so berücksichtigen sollten.

Aber ein Punkt ist mir hier ganz wichtig, und das ist das Thema der Unterdeckungen und der Überdeckungen. Man hat vom Kanton her Leistungsverträge mit Leistungserbringenden, und die müssen in der Ausgestaltung dieser Leistungsverträge die Flexibilität haben, ob sie in einem Jahr mehr Leistungen erbringen müssen oder weniger Leistungen haben. Die Leistungsverträge müssen dementsprechend Anreize schaffen, dass mit dieser Flexibilität gearbeitet werden kann. Wenn das nicht ist, dann wird der Umgang mit den Ressourcen wirklich ganz, ganz schwierig.

Die Planungserklärung 7 – ich möchte nicht wiederholen, was andere schon gesagt haben – stellt einfach in den Raum, dass wir eine Unterdeckung bei den ambulanten Beratungsangeboten haben, und das soll einfach ein Faktum sein. Ich habe den Eindruck, man sollte hier Offenheit und Flexibilität haben, aber dies als Planungserklärung so mitzugeben und eigentlich zu sagen, diese Mittel seien per se einfach zu wenig, das wollen wir in der SVP nicht.

Planungserklärung 8: Da möchte ich mich an sich der GLP-Sprecherin anschliessen. Wir lehnen es aus den gleichen Gründen ab. Zu der Planungserklärung 9 bezüglich dieser speziellen Bedürfnisse spezifischer Gruppen: Ja, ich bin der Meinung, dass dem Rechnung getragen werden muss, aber auch da: Diese Planungserklärung sagt im Prinzip, die vorhandenen Ressourcen seien nicht vorhanden, und das kann ich nicht so stehen lassen. Wir von der SVP sehen das als Faktum, als Aussage per se, so nicht, und darum lehnen wir diese Planungserklärung ab. Merci.

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