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SS

Sara Schmid

Anteriur commember
Sozialdemokratische Partei
Stadtrat

Mandat
Partida
Sozialdemokratische Partei
Parlament
Stadtrat (BE)
Pagina dal parlament
Profil uffizial
Persunal
Schlattaina
Feminin
Naschì
1991
Lingua
Tudestg
Referenzas & funtauna
Gremi da funtauna
351
Registraziun actualisada
09.08.2026
Emprim importà
14.08.2025
Cumportament da votar(388)
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Discurs(4)
  1. Discurs
    Sara Schmid (SP) für dieStadtrat
    Tractanda 13: Motion Freie Fraktion AL/GPB-DA/PdA (Daniel Egloff, PdA/Christa Ammann, AL) - übernommen durch David Böhner (AL): Mehr Briefkästen zur unfrankierten brieflichen Stimmabgabe

    Sara Schmid (SP) für die Fraktion: Ich freue mich auch sehr über die Einigkeit und vieles ist schon gesagt worden. Ich werde mich kürzer fassen, aber ich möchte auch ganz herzlich den Motionär*innen danken für das demokratiepolitische wichtige Anliegen. Wir unterstützen es sehr, wenn wir möglichst alle Hürden zur Ausübung unseres demokratischen Rechts abbauen können, und auch eine Briefmarke kann eine Hürde darstellen. Zu diesem Thema hat unsere Fraktion 2015 auch in einem Vorstoss gefordert, dass die Vorfrankierung von Wahl- und Abstimmungsunterlagen in der Stadt Bern wieder eingeführt werden soll, und die Forderung ist 2017 leider knapp abgelehnt worden. Aus der Sicht der SP/JUSO-Fraktion ist es also das absolute Mindeste, dass jetzt jeder Stadtteil einen Briefkasten hat, in dem die Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Bern ihr Abstimmungscouvert unfrankiert einwerfen können. Es ist schon gesagt worden, dass sich die Situation inzwischen sogar noch verschlechtert hat. Wir haben nur noch 2 Briefkästen und darum unterstützen wir das Anliegen der Motionär*innen klar. Auch ich möchte noch etwas zur Antwort des Gemeinderats sagen. Ja, wir haben uns auch mit dieser Antwort schwergetan. Wir haben das Gefühl beziehungsweise wir sind doch sehr viel zuversichtlicher als der Gemeinderat, dass es doch in jedem Stadtteil geeignete Standorte für solche Briefkästen gibt. Wir glauben auch, dass es durchaus möglich ist, auch dort eine sichere Stimmabgabe zu gewährleisten, was natürlich eine zentrale Voraussetzung ist. Und wie auch schon gesagt wurde, hat uns die Begründung, wir stehen im Vergleich zu anderen Städten gut da, doch irritiert. Ich muss es jetzt dennoch noch einmal zum Abschluss sagen: Abgesehen von den genannten Gemeinden im Kanton Bern, sind alle anderen Gemeinden in Kantonen, die die Kosten übernehmen werden. Also der Vergleich hinkt wirklich. Der Aufwand steigt bei Investitions-, Wartungs- und Personalkosten, aber aus unserer Sicht, ist das für unsere Demokratie mehr als vertretbar. Ja, es ist eine konkrete und wirkungsvolle Massnahme, wie auch schon gesagt wurde. Die Studie zeigt klar auf, dass wir damit die viel beklagte tiefe Stimmbeteiligung halten können. Und das sollte doch wirklich im Interesse von uns allen hier drin sein. Deshalb stimmen wir dieser Motion zu und tragen wir doch zu unserer Demokratie sorge. Danke.

  2. Discurs
    Sara Schmid (SP) für dieStadtrat
    Tractanda 2: Umsetzung hindernisfreier öffentlicher Raum (UHR): Teilprojekt ÖV-Haltestellen; Rahmenkredit für Projektierung und Realisierung (Abstimmungsbotschaft)

    Sara Schmid (SP) für die Fraktion: Seit 1999 gibt es in unserer Verfassung ein Verbot der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Seit 21 Jahren haben wir in der Schweiz auch das BehiG und seit 9 Jahren hat die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) ratifiziert. Dennoch sind Menschen mit Behinderungen bis heute in unserer Gesellschaft nicht gleichgestellt. Heute geht es um eine konkrete Umsetzung der Vorgaben des BehiG von 2002 und konkret darum, dass die Infrastrukturanlagen im öffentlichen Raum hindernisfrei sein müssen. Die Anlagen des ÖV müssen gemäss BehiG unabhängig davon realisiert werden können, unabhängig davon, ob sie neu gebaut werden oder umgebaut werden. Das heisst, bis Ende Jahr müssten alle ÖV-Haltestellen hindernisfrei sein. Wir in der SP-Juso-Fraktion finden diese Vorgabe und diese Ziele sehr wichtig. Es ist schon gesagt worden, dass die Frist der hindernisfreien Umgestaltung oder Ausgestaltung von Bus- und Tramhaltestellen schweizweit bei weitem verfehlt worden ist. Darauf haben die Behindertenorganisationen immer wieder aufmerksam gemacht, aber auch medial ist darüber berichtet worden. Es ist schwer verständlich aus meiner Sicht, warum schweizweit die Planung so schleppend vorangegangen ist. Einfach, um ein paar Zahlen zu haben: Gemäss einer Medienmitteilung von Inclusion Handicap werden zwei Drittel der Tram- und Bushaltestellen in der ganzen Schweiz bis Ende 2023 nicht behindertengerecht umgebaut sein. Ich bin auch enttäuscht persönlich, dass in der Stadt Bern doch 319 von 408 Bus- und Tramhaltestellen noch angepasst werden müssen, auch wenn vorher gesagt worden ist von der Kommissionssprecherin, dass natürlich auch einiges gelaufen ist in den letzten Jahren. Ich glaube, die Zahlen zeigen sehr deutlich auf, dass da vorwärts gemacht werden muss, und zwar nicht nur aus Überzeugung, sondern auch, weil es ein gesetzlicher Auftrag ist, das steht für uns ausser Frage. Darum begrüssen wir das vorliegende Projekt, das jetzt 94 Haltestellen hindernisfrei umgestalten will, die eine hohe Umsetzungspriorität haben, aber im Gegensatz zu den anderen 146 Haltestellen, die schon in konkret absehbaren, geplanten Sanierungs- und Neugestaltungsprojekten hindernisfrei umgestaltet werden können, sonst nicht in absehbarer Zeit barrierefrei gemacht werden könnten.

    Es ist eine grosse Investition, aber es ist eine, die wir machen müssen und ja, schon hätten machen sollen, und auch eine, die uns allen zugutekommt. Alle profitieren davon, wenn ÖV-Haltestellen in der Stadt Bern hindernisfreier werden. Das spüre ich zum Beispiel ganz konkret, wenn ich mit dem Kinderwagen unterwegs bin, aber natürlich auch unsere älteren Mitmenschen, die vielleicht eine Geheinschränkung haben, profitieren davon. Und natürlich ist es einfach grundsätzlich richtig und wichtig, dass Menschen mit Behinderungen sich autonom im öffentlichen Verkehr und im öffentlichen Raum bewegen können, ohne Hilfe von Dritten, die ja oft auch nicht so freudig abgewartet wird, zum Beispiel im Bus. Es ist also nicht ein Extra, kein Nice-to-have, es betrifft ganz viele Menschen konkret in ihrem Alltag, dass sie sich hindernisfrei fortbewegen können oder eben nicht. Wir begrüssen auch ganz stark die bisherige und künftige enge Zusammenarbeit der Stadt Bern mit den Behindertenorganisationen wie zum Beispiel in der Planung der Projekte, aber auch in der Erstellung von Beurteilungskriterien und der Umsetzung. Wir werden dieser Vorlage also klar zustimmen.

  3. Discurs
    Sara Schmid (SP) für dieStadtrat
    Tractanda 17: Motion Zora Schneider (PdA) - übernommen durch Matteo Micieli (PdA): Mindestlohn von 4000 Franken auch für das Reinigungspersonal der Stadt Bern

    Sara Schmid (SP) für die Fraktion: Unsere Fraktion setzt sich seit jeher für gute und faire Löhne ein. Das Anliegen der Motion Schneider, dass der Mindestlohn von 4’000 Franken auch für das Reinigungspersonal der Stadt Bern gelten soll, erachten wir selbstverständlich als wichtig und richtig. Weniger als 4’000 Franken Gehalt im Monat für die strenge Arbeit, das geht nicht, und die doch eher komplizierte Antwort des Gemeinderates hat uns auch inhaltlich nicht ganz überzeugt. Der Gemeinderat behauptet in seiner Antwort, dass niemand unter dem heutigen Mindestlohn von 48’500 Franken beschäftigt wird. Das ist aus unserer Sicht zumindest fraglich, weil es gemäss aktuellen Regelungen durchaus möglich wäre, dass Mitarbeitende unter Umständen in den Mindestlohn eingestuft werden und erst im Laufe der Jahre dann aufsteigen. Auch die Argumentation, dass die Angestellten im Stundenlohn über dem städtischen Minimallohn liegen, das aber nur wenn man die Berechnung ohne Ferien und Feiertagen macht, geht für uns irgendwie nicht ganz auf, weil die erwähnte Kompensation in Form von den 4 Tagesentschädigung zum Stundenlohn gleichzeitig in dieser Berechnung inkludiert wird. Ausserdem möchten wir betonen, dass die Forderungen der Motion auch mit der zwischenzeitlich beschlossenen Teilrevision des Personalreglements aktuell bleiben, denn die Gleichstellung der privatrechtlichen Angestellten ist mit Annahme des Personalreglements tatsächlich erledigt. Allerdings ist die Inkraftsetzung noch nicht erfolgt. Ausserdem ist mit der Teilrevision vom städtischen Personalreglement zwar die Erhöhung vom städtischen Minimallohn auf 52’000 Franken in Artikel 27 A zwar aufgenommen worden, allerdings ist die Umsetzung von diesem Artikel ja vorerst aufgeschoben worden. Das soll erst in Kraft treten, während der nächsten Revision im Lohnklassensystem. Und wenn das dann passiert, das ist noch völlig offen. Was auch meine Vorrednerin schon erwähnt hat, ist ein weiterer wichtiger Punkt der Motion, und betrifft auch die Frage, ob die Stadt im Bereich der Reinigungsaufträge an Dritte vergibt oder vergeben kann. Das kann ja in dem Sinn nicht ausgeschlossen werden und die Mitarbeitenden werden dann nicht dem Personalreglement der Stadt unterstellt und könnten so auch zu einem tieferen Lohn beschäftigt werden. Ja, gerade in der aktuellen Situation mit den steigenden Lebenskosten sind die Forderungen für die betroffenen Personen immer noch von höherer Dringlichkeit und wir erwarten, dass mit der Umsetzung von diesen Forderungen, dass es zügig vorwärtsgeht und wir werden darum dieser Motion, entgegen von der Empfehlung vom Gemeinderat, zustimmen und danke der Motionärin für den Vorstoss. Merci.

  4. Discurs
    Sara Schmid (SP) für dieStadtrat
    Tractanda 8: Coronabedingte Mehraufwände und Mindererträge bei Kitas Stadt Bern; Einlage in die Spezialfinanzierung/Nachkredit zum Globalkredit 2023

    Sara Schmid (SP) für die Fraktion: Wie meine Vorrednerin schon gesagt hat, haben wir ja die Grundsatzdebatte schon geführt und eine Mehrheit hat ja auch zugestimmt, dass wir die Einlage vornehmen. Die Bedingungen waren auch klar. Dazu das Stichwort "gleich lange Spiesse", dass eben nur die Effekte anerkannt werden, die auch private Kitas hätten abgelten lassen können. Aus unserer Sicht haben wir hier jetzt eine sehr eine übersichtliche und genaue Auflistung, einerseits von den Effekten, die es alle gegeben hat, andererseits aber auch, welche Beträge jetzt angerechnet werden können unter dieser vorher genannten Prämisse. Wir danken dem Finanzinspektorat für die saubere und genaue Auflistung und für die Prüfung der Höhe der Beträge sowie deren Herleitung. Unsere Fraktion steht nach wie vor dahinter und wird auch dem im Vortrag erwähnten Betrag zustimmen. Zu den verschiedenen Anträgen, die jetzt kurzfristig gekommen sind, die wir dementsprechend auch nicht in der Fraktion diskutieren konnten: Dazu kann ich einfach sagen, dass ich davon ausgehe, dass wir sie ablehnen können, weil die Prüfung des Finanzinspektorats uns sehr überzeugt hat. Und was wir kurzfristig noch in Abklärung bringen konnten – ich nehme an Frau Gemeinderätin Teuscher wird dazu noch ein bisschen genauer etwas sagen ... Einfach noch 2 Gedanken zu diesen Anträgen: Aus meiner Sicht ist der Betrag in Antrag 1 ja gar nicht im Gesamtbetrag drin, sondern - wenn man unter Abschnitt 2.4 des Vortrags schaut, welche Beträge für die Einlage in die Spezialfinanzierung vorgesehen sind – ist eigentlich der Betrag von rund 298’000 Franken gar nicht enthalten. Vielmehr steht einfach in dieser Auflistung, was alles für Effekte überhaupt auf Kitas Stadt Bern zugekommen sind. Von dem her ... Ja, einfach noch so. Ich bin froh, wenn das dann auch noch weiter begründet wird. Und beim zweiten Antrag ist mein Wissensstand so, dass die privaten Kitas, die bei ISB eingemietet sind, keinen Verlust gehabt haben in der Jahresrechnung, und dass Immobilien Stadt Bern diesen Kitas die Miete um den Prozentsatz reduziert hätte, wenn es eben einen Verlust am Gesamtumsatz gegeben hätte, genau. Hingegen bei Kitas Stadt Bern, wie da sehr genau ausgeführt worden ist, hat es ja den Verlust gegeben, und das ist ja auch vom Finanzinspektorat unabhängig und genau überprüft worden. Ich bitte euch deshalb, dem Vortrag so zuzustimmen. Danke vielmals.

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