Sara Schmid · Sozialdemokratische Partei
Sara Schmid (SP) für die Fraktion: Unsere Fraktion setzt sich seit jeher für gute und faire Löhne ein. Das Anliegen der Motion Schneider, dass der Mindestlohn von 4’000 Franken auch für das Reinigungspersonal der Stadt Bern gelten soll, erachten wir selbstverständlich als wichtig und richtig. Weniger als 4’000 Franken Gehalt im Monat für die strenge Arbeit, das geht nicht, und die doch eher komplizierte Antwort des Gemeinderates hat uns auch inhaltlich nicht ganz überzeugt. Der Gemeinderat behauptet in seiner Antwort, dass niemand unter dem heutigen Mindestlohn von 48’500 Franken beschäftigt wird. Das ist aus unserer Sicht zumindest fraglich, weil es gemäss aktuellen Regelungen durchaus möglich wäre, dass Mitarbeitende unter Umständen in den Mindestlohn eingestuft werden und erst im Laufe der Jahre dann aufsteigen. Auch die Argumentation, dass die Angestellten im Stundenlohn über dem städtischen Minimallohn liegen, das aber nur wenn man die Berechnung ohne Ferien und Feiertagen macht, geht für uns irgendwie nicht ganz auf, weil die erwähnte Kompensation in Form von den 4 Tagesentschädigung zum Stundenlohn gleichzeitig in dieser Berechnung inkludiert wird. Ausserdem möchten wir betonen, dass die Forderungen der Motion auch mit der zwischenzeitlich beschlossenen Teilrevision des Personalreglements aktuell bleiben, denn die Gleichstellung der privatrechtlichen Angestellten ist mit Annahme des Personalreglements tatsächlich erledigt. Allerdings ist die Inkraftsetzung noch nicht erfolgt. Ausserdem ist mit der Teilrevision vom städtischen Personalreglement zwar die Erhöhung vom städtischen Minimallohn auf 52’000 Franken in Artikel 27 A zwar aufgenommen worden, allerdings ist die Umsetzung von diesem Artikel ja vorerst aufgeschoben worden. Das soll erst in Kraft treten, während der nächsten Revision im Lohnklassensystem. Und wenn das dann passiert, das ist noch völlig offen. Was auch meine Vorrednerin schon erwähnt hat, ist ein weiterer wichtiger Punkt der Motion, und betrifft auch die Frage, ob die Stadt im Bereich der Reinigungsaufträge an Dritte vergibt oder vergeben kann. Das kann ja in dem Sinn nicht ausgeschlossen werden und die Mitarbeitenden werden dann nicht dem Personalreglement der Stadt unterstellt und könnten so auch zu einem tieferen Lohn beschäftigt werden. Ja, gerade in der aktuellen Situation mit den steigenden Lebenskosten sind die Forderungen für die betroffenen Personen immer noch von höherer Dringlichkeit und wir erwarten, dass mit der Umsetzung von diesen Forderungen, dass es zügig vorwärtsgeht und wir werden darum dieser Motion, entgegen von der Empfehlung vom Gemeinderat, zustimmen und danke der Motionärin für den Vorstoss. Merci.