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Auswirkungen der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung auf die Elektrizitätsversorgung

(00.3308)InterpellationErledigt
Schweiz21-06-2000
Discurs(23)
Urdinà tenor Data dal discurs, Descendent
23 Resultats
  • Redetext
    Liliane Maury Pasquier(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
  • Redetext
    Moritz Leuenberger(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) führt den Auftrag aus, welcher im Umweltschutzgesetz verankert ist. Im Umweltschutzgesetz sind Vorschriften über die elektromagnetische Strahlung enthalten. Es geht, wie richtig gesagt wurde, einerseits um Immissionsgrenzwerte, andererseits um die Vorsorgewerte.

    In der Diskussion haben einige von Ihnen ihre Mühe mit dem Prinzip dieser Vorsorgewerte bekundet. Die Vorsorgewerte sind aber auch im Umweltschutzgesetz enthalten, und es ist unsere Aufgabe, diese gesetzgeberische Vorgabe umzusetzen. Die Vorsorgewerte bedeuten, dass man dort, wo eine mögliche Gefahr besteht - sie muss nicht erwiesen sein -, legiferieren muss, und zwar im Zweifelsfall für die Gesundheit - dies immer im Rahmen des wirtschaftlich Möglichen. Das ist im Gesetz so festgehalten, und wir müssen dies in der Verordnung umsetzen.

    Dabei geht es - ich will das auch betonen - nicht nur um den Mobilfunk und um die entsprechenden Antennen. Die Verordnung hat, wenn es um den Elektrosmog geht, auch die Aufgabe, elektrische Freileitungen, den Rundfunk, Trafo-Stationen usw. zu erfassen. Das heisst, dass mit generell abstrakten Formulierungen eine Lösung gefunden werden muss, eine Lösung, die für all diese Verbreitungsmöglichkeiten von nichtionisierenden Strahlen gilt.

    Die Verordnung ist seit dem 1. Februar 2000 in Kraft. Ihre Anwendung hat Schwierigkeiten verursacht. Sowohl die Gemeinden als auch die Kantone haben Schwierigkeiten [PAGE 12] gehabt. Daraufhin hat das Buwal Vollzugshilfe geleistet. Wir haben ein Blatt zur Vollzugshilfe in die Vernehmlassung geschickt. Zwischen September und Dezember des letzten Jahres haben bilaterale Gesprächsrunden stattgefunden, um eine Einigung zu erzielen. Nun sind aber in diesen Gesprächsrunden einige Differenzen nicht bereinigt worden.

    Einige Fragen sind noch nicht geklärt: Ist die Mobilfunkstrahlung von Antennen verschiedener Betreiber gemeinsam oder separat zu beurteilen? Darf jeder Netzbetreiber den Anlagegrenzwert für sich alleine ausschöpfen? Bis zu welchem gegenseitigen Abstand sind Mobilfunkantennen bei der NIS-Beurteilung einzubeziehen? Wie soll die Mobilfunkstrahlung berechnet bzw. prognostiziert werden? Wie ist das Bewilligungsverfahren für neue Anlagen zu gestalten? Sind für die Erhöhung der Sendeleistung eine Neubeurteilung und eine neue Bewilligung erforderlich? Ist für die nachträgliche Änderung der Senderichtung - wenn die Antennen neu ausgerichtet werden - eine Neubeurteilung oder eine neue Bewilligung erforderlich? Bei welchen Anlagen muss eine NIS-Messung durchgeführt werden? Das hat sich bei den bilateralen Gesprächen im letzten Herbst gezeigt.

    Wir müssen hier zu einem Schluss kommen. Es wurde gesagt, das sei Chefsache. Die Rechtssicherheit sei auch ein Kriterium; das ist richtig. Ich möchte aber vorausschicken, dass die Verordnung weder ausser Kraft gesetzt noch verschärft wird. Die Vorgabe vom 1. Februar 2000, die der Bundesrat gemacht hat, gilt. Sie darf nicht durch die Anwendungsmethodologie still ausser Kraft gesetzt werden; sie darf auch nicht verschärft werden - beides nicht.

    Ich muss betonen: Neben dem Zielkonflikt, der auch in dieser Debatte zum Ausdruck gekommen ist, also dem Zielkonflikt zwischen wirtschaftlichen Interessen, Interesse an Mobilität - auch vertreten durch die Benutzer von Handys - und der Gesundheit und dem Landschaftsschutz, gibt es auch die Schwierigkeit konkurrierender Netze. Es war immerhin der Gesetzgeber, der im Fernmeldegesetz festhielt, dass die Konkurrenten auch verschiedene Netze betreiben sollen. Denn der Gesetzgeber ging davon aus, dass diese Konkurrenz die Kosten dieser Netze verbilligen würde. Hier muss ich sagen, dass die Konzessionsbehörde, das heisst die Comcom, entsprechende Auflagen machen kann, und sie tut das auch. Es ist aber nicht so, dass es eine gesundheitsfördernde Massnahme wäre, wenn einfach nur noch ein einziges Netz da wäre, auf dem telefoniert werden könnte. Denn es ist bezüglich der Verstrahlung nicht von Interesse, wie viele Betreiber es gibt, sondern es ist von Interesse, wie viele Gespräche geführt werden.

    Die Anzahl der Gespräche bestimmt dann auch die Verstrahlung. Nun ist die Comcom nicht so stur und sagt: Jeder einzelne Betreiber muss zu 100 Prozent sein eigenes Netz haben. Die Comcom hat Mitte Februar ihre Ansichten über eine gemeinsame Nutzung der Netze veröffentlicht. Auch dort ist der Schutz vor Strahlung das Kriterium und nicht, dass diese Ideologie der konkurrierenden Netze partout eingehalten werden muss.

    Ich habe gesagt, dass es noch einige offene Fragen gibt. Ich muss aber anfügen, dass Sie nicht einfach sagen können: Hier sind noch offene Fragen, und dies ist ein Beweis der Unfähigkeit der Ämter, die dieses Mediationsverfahren gemacht haben. Diejenigen, die an diesem "runden Tisch" teilgenommen haben, haben durch ihre unversöhnliche Haltung natürlich auch dazu beigetragen, dass gewisse Fragen noch offen sind. Sie müssen aber - und sollen - rasch geklärt werden. Sie müssen so rasch geklärt werden - die entsprechenden Vorgaben habe ich gemacht -, dass ich als Vorsteher des Departementes entscheiden kann, wenn immer noch Uneinigkeit zwischen den Ämtern besteht, und dass diese ganze Regelung am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten kann. Das ist die Vorgabe. Allenfalls muss auch ich noch Gespräche führen. Ende dieses Monates muss ich die Resultate der Ämter haben. Wenn es dann noch offene Fragen gibt, sehe ich vielleicht noch diejenigen, die hier ihre Interessen offen gelegt haben. Mit Ihnen kann ich dann noch sprechen. Am 1. Juli 2002 muss aber diese Regelung in Kraft sein.

  • Redetext
    Hansjakob Leutenegger(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Frau Hollenstein, ich gehe davon aus, dass Sie sich wieder auf die Antennenfrage und nicht auf die Umsetzung im Elektrizitätsbereich beziehen. Sie unterstellen mir, ich wolle eine Verwässerung. Ich will eine Überarbeitung, eine praktikable Überarbeitung. Ich habe mich nicht in anderer Weise geäussert, und ich glaube nicht, dass sich die Kantone auf diesen Punkt bezogen haben.

  • Redetext
    Pia Hollenstein(Die Grünen)
    Schweiz

    Sie haben eben die Umsetzbarkeit angesprochen. Die Kantone haben aber dem Bund geschrieben, dass sie Probleme haben und innigst darum bitten, diese Verordnung nicht zu verwässern, weil es ihnen um die Gesundheit geht und die betroffene Zivilbevölkerung sich eben wehrt. Sie haben klar ausgedrückt, der Bund solle an diesen Normen festhalten und sie nicht verwässern.

    Welche Lösung schlagen Sie dann für die Kantone vor, die jetzt schon Mühe haben, die entsprechenden Richtlinien, die nichts mehr tun, als der Umweltschutzgesetzgebung zu entsprechen, umzusetzen, wenn alle Kantone das nicht wollen?

  • Redetext
    Hansjakob Leutenegger(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Ich möchte meine Interessenbindung gleich zum Voraus bekannt geben: Ich bin Leiter einer Energieversorgungsgruppe und Verwaltungsrat eines weiteren solchen Unternehmens und gehöre dem Vorstand des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen an.

    Anlass für meine Interpellation zur Frage der Auswirkungen der NIS-Verordnung auf die Elektrizitätswirtschaft war die Sorge um unangemessene technische Massnahmen, welche mit der NIS-Verordnung erzwungen werden und die Netzkosten zum Nachteil der Konsumenten spürbar erhöhen werden.

    Es besteht kein Zweifel daran, dass der Erlass einer NIS-Verordnung vor zwei Jahren dringend war. Bundesrat und UVEK standen angesichts der zunehmenden "Antennenhysterie" unter grossem Handlungsdruck.

    Es ist auch unbestritten, dass die Verordnung in diesem öffentlich, emotional und auch medial schön strapazierfähigen Antennenbereich zumindest vorübergehend - leider nur vorübergehend - zu einer gewissen Beruhigung und zu einer besseren Rechtssicherheit geführt hat. Damit sind vor allem kommunale Baubehörden - aber nur vorübergehend - entlastet worden.

    Weiter erstaunt es nicht, dass die Verordnung trotz nachgewiesenermassen strengster Werte leider bekämpft wird. Dabei geht die Verordnung vom Vorsorgeprinzip aus. Sie bewegt sich also auf der ausgesprochen vorsichtigen Seite.

    Leider hat man mit derselben Verordnung nicht nur die Antennen, sondern auch einen anderen Bereich, nämlich die Elektrizitätswirtschaft - insbesondere den Bereich der Übertragung und der Verteilung elektrischer Energie -, erschlagen oder erschlagen wollen. Auch hier schafft die Verordnung diverse Probleme in der Umsetzung. Es ist bekannt und seit Jahrzehnten in Physikbüchern nachzulesen, dass elektrische Anlagen sowohl elektrische als auch magnetische Felder erzeugen. Ohne diese Feldeffekte würde es beispielsweise keine Elektromotoren geben. Es kann dies nur jemand ein unerwünschtes Nebenprodukt nennen - wie es im Erläuterungsbericht zur Verordnung steht -, der glaubt, selbst keine elektrische Antriebsenergie zu beanspruchen. Die Tatsache von Feldern einerseits und das Thema des Elektrosmogs bei Hochspannungsleitungen andererseits waren wohl Anlass, die Anlagen der Elektrizitätsversorgung der gleichen Verordnung zu unterstellen, obwohl die Ausgangslage keineswegs vergleichbar ist.

    Einige grundsätzliche Bemerkungen: Anlagen der Elektrizitätsversorgung arbeiten mit niedrigen Frequenzen, die Mobiltelefonie aber mit viel höheren, wie Sie alle wissen, und das hat eben auch Auswirkungen bezüglich Ausdehnung, Ausbreitung der Felder.

    Eine zweite grundsätzliche Bemerkung betrifft die Abstützung auf das Umweltschutzgesetz. Die Verordnung geht vom Vorsorgeprinzip aus, will somit auch bloss vermutete Beeinträchtigungen durch Strahlen bekämpfen. Dies mag in der noch jungen, vielleicht zu wenig erforschten Mobiltelefonie vielleicht als diskutabel erscheinen. Wir leben aber seit über hundert Jahren mit einer flächendeckenden Elektrizitätsversorgung. Von einer epidemiologischen Beeinträchtigung kann kaum die Rede sein. Wir werden trotz Strom - oft wohl auch dank Strom - immer älter.

    Über die Auswirkungen elektrischer Anlagen sind vor allem in jüngerer Zeit in internationalem Rahmen ungezählte [PAGE 11] Studien erarbeitet worden - je nach Standort der Autoren mit unterschiedlichen Resultaten. Eines ist aber allen diesen Arbeiten gemeinsam: Trotz genügend grosser Verbreitung der Anlagen und trotz langjähriger Beobachtungsmöglichkeit mit wissenschaftlichen Methoden konnte kein gesicherter Zusammenhang zwischen Anlagen und Krankheitsfolgen je nachgewiesen werden. Der Wissensstand präsentiert sich hier also anders als bei den Antennen. Leider, muss ich sagen, zeichnet der Erläuterungsbericht zur Verordnung diesbezüglich ein anderes Bild - nach meiner Meinung ein unhaltbares und tendenziöses Bild.

    Nach diesen Bemerkungen nun zur unbefriedigenden Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation, mit welcher ich die Auswirkungen auf die Elektrizitätswirtschaft hinterfragen wollte: Die Elektrizitätswirtschaft ist zur Vernehmlassung zu dieser Verordnung eingeladen worden, und sie hat sich auch daran beteiligt. Dass trotz grosser Betroffenheit nur etwa 15 Prozent der Antworten aus dieser Branche stammen, zeigt deren Vertrauen in die Verwaltung, um nicht von Obrigkeitsgläubigkeit zu sprechen. Da aber offenbar auch hier Antworten gezählt, aber nicht unbedingt gewichtet worden sind, wäre es wohl zweckmässiger gewesen, jedes Werk hätte einzeln Stellung genommen. Der Bundesrat erwähnt in seiner Antwort, es sei ein Anliegen der Stromwirtschaft in der Vernehmlassung berücksichtigt worden. Dies deckt sich durchaus mit unserem Eindruck, nämlich dass alle andern Einwände unberücksichtigt geblieben sind.

    Erlauben Sie mir den Hinweis, dass sich der grösste Teil der Elektrizitätsverteilunternehmen in öffentlichem Besitz befinden, dass hier somit auch öffentliche Interessen zum Ausdruck gebracht wurden, die aber nicht berücksichtigt worden sind.

    Die Antwort betreffend Abstützung der vom Bundesrat erlassenen Grenzwerte ist sehr aufschlussreich, aber auch sehr unbefriedigend. Wir haben davon schon genug gehört; man stützt sich auf internationale Immissionsgrenzwert-Empfehlungen, gibt aber - in der Antwort auf meine Interpellation - verdeckt zu, dass für die Anlagegrenzwerte, die für die Stromversorgung von viel einschneidenderer Bedeutung sind, keine Vergleichsbasis im Ausland besteht. Sie sind auch sonst offenbar in keiner Weise abgestützt, sondern willkürlich gewählt worden. Für mich ist dies einmal mehr ein nicht sehr schönes Beispiel praxisfremder Schreibtischarbeit, sozusagen vom grünen Tisch der Verwaltung aus.

    Die Zusammenarbeit mit anderen Bundesämtern hat Herr Heim ja bereits angesprochen. In der Erläuterung zur Verordnung wird zudem ausgeführt, dass man sich im Bereich der elektrischen Geräte an internationale Normen halten müsse, dass diese deswegen von der Verordnung ausgenommen seien - dies, obwohl bei Geräten vergleichbare Strahlungen wie bei Leitungen auftreten können. Für den Konsumbereich, für die von den Verbrauchern erworbenen Geräte, gilt diese Verordnung also nicht. Ich muss dem Bundesrat sagen, dass es sich auch bei Kabeln, Transformatoren und Ausrüstungen um Handelsprodukte handelt, genauso wie bei anderen elektrischen Apparaten, dass also wahrscheinlich auch hier internationale Grundsätze bezüglich technischer Handelshemmnisse gelten. Die Zulässigkeit des in der Verordnung eingeführten Anlagegrenzwertes ist also mindestens fraglich.

    Auch bezüglich Durchführung lässt die Verordnung zu wünschen übrig. Einerseits definiert man z. B. die Strom führenden Teile einer Trafo-Station als Anlage - dort soll der extrem tiefe Anlagegrenzwert gelten -, ohne dann aber wieder festzulegen, wo wie was zu messen ist. Massgebend soll dabei die Nennleistung sein. In der schweizerischen Elektrizitätsverteilung werden keine Anlagen bei Nennleistung betrieben; vielmehr bestehen erhebliche Lastsicherheiten und Lastreserven. Wie wichtig dies ist, haben uns Vorgänge im Ausland ja wohl deutlich vor Augen geführt. Es ist aber praktisch gar nicht möglich, die Anlagen bis zur Nennleistung zu belasten, um dann diese Messungen durchzuführen. Wir können nicht einfach Strom verheizen; das ist nicht durchführbar. Auch hier ist die Verordnung wieder weit von der Praxis entfernt.

    Die Verordnung stellt darüber hinaus mehrfach Empfehlungen und Anleitungen des Buwal zum Messverfahren in Aussicht. Heute, zwei Jahre nach Inkraftsetzung, haben wir davon noch nichts gesehen oder gehört, dafür laufen bereits die vorgesehenen Verfügungs- und Sanierungsfristen. Der Bundesrat führt weiter aus, es gebe bei Hochspannungsleitungen kaum nennenswerten Zusatzaufwand. Ich lasse offen, ob dies zutrifft. Immerhin ist festzustellen, dass der Flächenbedarf für Leitungen wegen grösserer Abstände erheblich steigen kann, dass raumplanerische Anforderungen entstehen, die grosse Probleme schaffen, Baulandreserven einschränken und damit auch Entschädigungsforderungen auslösen können. Leider hat man sich aber offensichtlich kaum mit der Verteilung im Innerortsbereich befasst, der viel stärker betroffen wird. Hier schreibt der Bundesrat, die allfälligen Mehrkosten könnten durch kürzere Rechtsverfahren kompensiert werden. Das ist eine zynische Antwort, die nicht befriedigen kann.

    Eine Verordnung sollte meines Erachtens umsetzbar sein und nicht einfach fordern. Ich bitte den Bundesrat dringend, diese Verordnung in praktikabler und differenzierender Weise zu überarbeiten, dies im Interesse unserer Landesversorgung, unserer Volkswirtschaft und auch zur Vermeidung bestehender Unsicherheiten.

  • Redetext
    Liliane Maury Pasquier(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Mme Genner a donc retiré sa motion.

  • Redetext
    Ruth Genner(Die Grünen)
    Schweiz

    Wir sind uns alle darüber einig, dass zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung die Bevölkerung Richtlinien kennen muss und dass auch entsprechende Vorschriften vorhanden sein müssen. Die hat der Bundesrat erlassen. In vielen Fällen wurden im Hinblick auf die nichtionisierende Strahlung nur Berechnungen gemacht. Bei der Motion, die ich im Frühjahr 2000 eingereicht habe, ging es mir darum, dass auch entsprechende Messungen durchgeführt werden, und zwar nicht einfach Messungen im ursprünglichen Sinn, sondern dass Standards ausgearbeitet werden, wie diese Messungen durchgeführt werden sollen.

    Der Bundesrat hat den Auftrag für solche Messvorschriften im Sinne meiner Motion ans Buwal erteilt. Er will auch, dass diese Messungen nach dem Verursacherprinzip entsprechend abgegolten werden müssen.

    Deshalb kann ich meine Motion zurückziehen. Ich bin froh, dass dieses Anliegen erfüllt werden wird.

  • Redetext
    Georges Theiler(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Frau Wyss hat mich ziemlich angeschuldigt. Ich habe es ja auch bei Ihnen getan; das gehört zum parlamentarischen Alltag.

    Sie haben mich aufgefordert, meine Interessen offen zu legen. Ich habe das in der KVF gemacht, in der FK und auch schon hier. Aber ich wiederhole es gerne, damit Sie es auch hören, vielleicht waren Sie ja nicht im Saal: Ich habe für die Firma Sunrise, seit es das Fernmeldegesetz gibt, mit Herrn Aebi engen Kontakt gehabt. Ich bin sehr froh um diese Kontakte, so erhält man auch ein gewisses Know-how. Aber auch diese Firmen sind darauf angewiesen, den politischen Weg zu kennen, und in dieser Angelegenheit waren Herr Alder von der Swisscom und Herr Wetter von Orange anwesend. Sie haben die Swiss Information and Communications Technology Association (Sicta) vertreten.

    Ich weiss nicht, was für ein Problem Sie in dieser Angelegenheit der Antennen für eine einzelne Unternehmung sehen. Es ist für die gesamte Branche eine Frage, ob diese Technologie überhaupt Eingang finden kann; da gibt es keine unterschiedlichen Probleme von Firma zu Firma. Ich habe da keine Probleme, ich bin in dieser Angelegenheit völlig unbefangen. Ich fühle mich unbefangen, da können Sie sicher sein. Hier im Saal hat es auch Leute, die für Umweltschutzorganisationen arbeiten, und das ist etwa die gleiche Position.

  • Redetext
    Ursula Wyss(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Wir haben in den bisherigen Voten viel über Unsicherheiten und unpräzise Vorgaben gehört. Ich bin mit den Antennenbauern dahingehend einig, dass sie sich für ihr Vorhaben in der Tat auf verlässliche Grundlagen und Richtlinien müssen stützen können.

    Das Hauptproblem liegt aber vielmehr in der Skepsis der Bevölkerung und nicht in der Streitfrage, wie die Grenzwerte nun im Detail genau gemessen werden. Viele Liegenschaftsbesitzer sind schlicht nicht bereit, ihr Grundstück für eine Antenne zur Verfügung zu stellen. Die Liste von Einsprachen gegen Antennen ist lang. Was glauben Sie, wie es zu diesem weit verbreiteten Unbehagen in der Bevölkerung kommt? Da können die Betreiber noch so lange von Phantomrisiken und Alltagssagen, wie sie es nennen, reden. Die Befürchtungen nehmen dadurch nicht ab. Sie wissen, dass uns das Umweltschutzgesetz verpflichtet, in der Politik Vorsorge zu tragen gegenüber negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, den Schutz auf empfindliche Personen auszurichten und nicht nur die Ergebnisse der Wissenschaft, sondern auch die der Erfahrung in unsere Entscheidfindung einzubeziehen.

    Mein Postulat verlangt nun gezielte wissenschaftliche, unabhängige Forschung im Bereich nichtionisierender Strahlung, damit dieser unhaltbare Zustand der Ungewissheit und der Spekulation ein Ende nimmt.

    Heute befinden wir uns in der folgenden Situation: Sowohl die Befürworterinnen und Befürworter wie die Skeptikerinnen und Skeptiker des Mobilfunkes müssen sich in ihrer Argumentation vorwiegend auf Spekulationen und Annahmen stützen. Es gibt kaum grosse, fundierte Studien, die die Auswirkungen von Elektrosmog auf Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen untersuchen. Diejenigen Studien, die es zu den gesundheitlichen Auswirkungen gibt, sind in der Regel auf sehr eingeschränkte Fragestellungen fokussiert und meistens - Herr Günter hat es betont - auf eine kurze Frist reduziert. Es fehlt an fundierter Grundlagenforschung. Genau hier liegen die Hauptbefürchtungen der Bevölkerung. Sie fragt sich, welche Auswirkungen die Elektrostrahlen auf ihr längerfristiges gesundheitliches Wohlbefinden haben. Sie fragt sich auch, welche Auswirkungen sie auf unsere Kinder haben, und sie fragt sich, mit welchen Folgen Handytelefonierer und die Anwohnerinnen und Anwohner von Handyantennen rechnen müssen.

    Auf solche Fragen, meine Herren Handyvertreter, müssen Sie doch einfach Antworten geben können. Sie erinnern sich bestimmt alle noch an die massive und unmoralische Vertuschungs- und Verschleierungstaktik der Tabakindustrie, die [PAGE 10] jahrzehntelang mit allen, aber wirklich mit allen Mitteln versucht hat, die negativen gesundheitlichen Folgen des Rauchens zu vertuschen.

    Die Fakten zum mobilen Telefonieren müssen heute auf den Tisch. Wenn eine gesundheitliche Bedrohung vorliegt, so wäre es grob fahrlässig, länger auf die entscheidende Forschung zu verzichten. Ist die Mobilfunkkommunikation hingegen so harmlos, wie es uns insbesondere Herr Theiler zu verkaufen versucht, dann verstehe ich wirklich nicht, warum er sich dermassen mit Händen und Füssen gegen mein Postulat wehrt.

    Herr Theiler, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie hier auch noch Ihre Interessen offen legen und uns sagen würden, von welchen Mobilfunkbetreibern genau Sie bezahlt werden.

    Herr Theiler, Sie suggerieren weiter, mein Postulat würde die Diskussion in die Länge ziehen. Sie wissen genau, dass mein Postulat mit der Ausarbeitung der Richtlinien nichts zu tun hat und diesbezüglich keine Verzögerung zur Folge haben wird.

    Aber etwas muss ich noch zu den Behauptungen sagen, in Europa sei alles so viel handyfreundlicher, die Grenzwerte seien viel tiefer oder viel höher angesetzt. Bestimmt wissen Sie auch, dass in Europa auf allen Handyverpackungen deklariert werden muss, wie stark die Strahlung des einzelnen Handys ist. Ich glaube, Sie wissen auch, dass z. B. in Grossbritannien auf jeder Handyverpackung die Warnung drauf sein muss, dass Kinder unter 16 Jahren nur im Notfall Handys benutzen und sich sonst sehr mit dem Telefonieren mit Handys zurückhalten sollen.

    Wenn Sie schauen, wer das Postulat mitunterzeichnet hat, dann sehen Sie, dass es sich sicher um eine unideologische Forderung handelt. Es haben insbesondere alle Mitglieder der UREK - von links bis rechts - unterschrieben. Diese hatten nämlich im Rahmen einer Präsentation von Experten zum Thema der nichtionisierenden Strahlung die Gelegenheit, die Befürchtungen und den Appell an uns zu hören, die Forschung in diesem Bereich voranzutreiben.

    Ich bitte Sie daher: Stimmen Sie dem Postulat zu.

  • Redetext
    Duri Bezzola(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Wir haben jetzt während rund 70 Minuten über eine dringliche Interpellation der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen diskutiert. Die Diskussion hat gezeigt, dass die Dringlichkeit auch vier Monate nach der Diskussion in der Kommission berechtigt ist. Anlässlich zweier Kommissionssitzungen - Ende Oktober und November - hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen das Thema diskutiert, vertieft behandelt und eine Anhörung organisiert. Sie haben das gehört.

    Und während der Anhörung, meine Damen und Herren, haben alle geschlossen das Verhalten des Buwal massiv kritisiert. Frau Sommaruga, man kann nicht behaupten, dass die ComCom und auch das Bakom Fürsprecher der Mobilfunkindustrie sind, weil auch sie das Verhalten des Buwal massiv kritisiert haben. Durch das Verhalten des Buwal wird die Liberalisierung des Telekommarktes substanziell verzögert. Die Einführung neuer Technologien, wie z. B. UMTS, wird abgewürgt, und dem Standort Schweiz wird volkswirtschaftlich und im Wettbewerb mit dem Ausland grosser Schaden zugefügt. Die gemeinsame Nutzung von Standorten - Sitesharing - wird verunmöglicht.

    Unser Land wird, wenn die Vollzugsempfehlungen des Buwal umgesetzt werden, den dichtesten "Antennenwald" Europas haben. Wir haben heute - ich wiederhole das noch einmal - chaotische Zustände beim Bau von neuen Mobilfunkantennen. Die Löcher in der Versorgung - wir alle kennen diese Probleme - haben wir, weil die Betreiber nicht in der Lage sind, neue Mobilfunkantennen aufzustellen. Fulvio Caccia, der Präsident der ComCom, hat unter anderem ausgeführt, dass ihm die Entwicklung in diesem Bereich grosse Sorge bereitet. Warum, Herr Bundesrat, ist seit dem Hilferuf vor etwa vier Monaten nichts geschehen? Es hat sich nichts bewegt in Ihrem Departement, in Ihrem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft. Es sind zahlreiche Baubewilligungen hängig, vor allem in Städten. Der Ausbau bestehender Netze, ebenfalls vor allem in Städten, ist nicht mehr möglich. Die UMTS-Netze sollen gemäss Konzessionsvereinbarungen aus- und aufgebaut werden. 20 Prozent der Bevölkerung sollen bis Ende 2002 erschlossen werden. Die verschärften Vollzugsbestimmungen führen zu einem Rückbau des GSM-Netzes. Die Qualität, vor allem innerhalb der Gebäude, wird massiv schlechter.

    Das Buwal will weder gemeinsame stärkere Antennenstandorte noch Antennenwälder ermöglichen. Wenn die Immissionen tatsächlich die Gesundheit gefährden, dann ist von Auslandreisen dringend abzuraten, weil im Ausland die NIS-Grenzwerte wesentlich höher sind. Frau Hollenstein bringt immer wieder das Salzburger Modell ins Spiel. Die Resultate der Untersuchung vor Ort durch das Bakom in Salzburg selber müssten eigentlich nicht mehr kommentiert werden. An acht von zwölf Standorten in Salzburg wird der extrem tiefe Salzburger Beurteilungswert klar überschritten. Das Bakom kommt zum Schluss, dass die Umsetzung des Salzburger Modells für die Schweiz aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist.

    Herr Bundesrat, Ihre Antwort auf die Interpellation lässt darauf schliessen, dass Sie das Problem kennen und wissen, dass Handlungsbedarf gegeben ist. Aber ich sehe keine Massnahmen, um das Problem zu lösen. Das Problem ist nicht gesundheitlicher Natur und ist auch nicht im Bereiche Landschaftsschutz zu suchen. Das Problem muss im Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft gesucht und gelöst werden. Es geht hier nicht um die Veränderung der NIS-Verordnung. Es geht um eine funktionierende Mobilfunkversorgung in unserem Land und vor allem um Rechtssicherheit beim Ausbau und Aufbau des Netzes. Herr Bundesrat, diesem chaotischen Zustand muss dringend ein Ende bereitet werden, und das ist Chefsache.

  • Redetext
    Simonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Normalerweise beschäftigt sich das Parlament mit Gesetzen und Verfassungsartikeln. Neuerdings müssen wir uns offenbar aber auch mit Verordnungen oder gar mit Vollzugsrichtlinien zu Verordnungen auseinander setzen. Um eine Vollzugsrichtlinie zur so genannten Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) geht es heute in dieser dringlichen Interpellation, dies allerdings nur oberflächlich betrachtet und scheinbar.

    Die Herren Theiler, Heim und andere haben es erst heute für nötig gehalten, offen zu legen, welche Ziele sie mit dieser Interpellation verfolgen. Als Fürsprecher der Mobilfunkindustrie können sie sich offenbar mit den Grenzwerten, die immerhin demokratisch festgelegt wurden und gerade erst seit zwei Jahren in Kraft sind, immer noch nicht abfinden. Sie wollen die Grenzwerte abschwächen, sie wollen die NISV aushöhlen, und jetzt versuchen sie, das Parlament dafür zu instrumentalisieren - für eine Verordnungsänderung, für eine Aufweichung der Grenzwerte der nichtionisierenden Strahlen.

    Die Mobilfunkindustrie instrumentalisiert aber nicht nur das Parlament - was ich übrigens ziemlich daneben finde -, sondern die gleiche Industrie blockiert seit einem Jahr eine Lösung, mit der endlich einheitliche und eindeutige Verfahren und Messmethoden für alle Antennenstandorte durchgesetzt werden könnten, worauf die Kantone und vor allem auch die Gemeinden dringend angewiesen wären. Dabei hätte auch die Mobilfunkindustrie gute Gründe, zu beweisen, dass sie bereit ist, dem Schutz der Bevölkerung oberste Priorität einzuräumen, anstatt gegen die Grenzwerte anzurennen. Schliesslich hat die Mobilfunkindustrie heute ein massives Image- und Akzeptanzproblem. Sie verkauft zwar ein Produkt, das bei der Bevölkerung sehr beliebt ist, aber es ist ihr bis heute nicht gelungen, zu beweisen, dass sie beim Aufstellen von Antennen auf die Bedürfnisse der Bevölkerung Rücksicht nimmt.

    Natürlich sind die Wünsche von vielen Menschen widersprüchlich. Alle wollen ein Handy, und niemand will eine Antenne vor dem Haus. Doch diesem Widerspruch kann man nicht mit Arroganz und Überheblichkeit begegnen, wie es die Mobilfunkanbieter in den letzten Jahren sehr häufig getan haben. Gerade mit diesem Verhalten hat die Mobilfunkindustrie bei der Bevölkerung viel Sympathie und Glaubwürdigkeit verspielt, und zwar nicht nur bei den besonders skeptischen Einwohnerinnen und Einwohnern, sondern [PAGE 9] auch bei den Ärztinnen und Ärzten, auch bei den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, die wegen der Antennen massive Wertverminderungen bei den Liegenschaften in Kauf nehmen müssen.

    Anstatt mit dieser Zwängerei nun fortzufahren - auch der heute behandelte Vorstoss gehört in dieses Kapitel -, täten die Mobilfunkanbieter gut daran, jetzt zu beweisen, dass sie bereit sind, die Schutzvorschriften endlich zu akzeptieren. Sie sollen dies aber nicht tun, indem sie die Schutzvorschriften selber diktieren und durchdrücken wollen, sondern indem sie sich an die Vorschriften jener Stellen halten, die bei der Bevölkerung Akzeptanz und Vertrauen geniessen. Das sind in diesem Geschäft nur jene Kreise, die unabhängig von kommerziellen Interessen sind, also die Umweltorganisationen und jene Stellen bei Bund und Kantonen, die Umweltschutzinteressen vertreten.

    Nun noch etwas zu den Poulets und zu den Antennen: Kollege Schenk hat es auf den Punkt gebracht. Gestern mussten die Poulet-Importe verboten werden, obwohl die Probleme schon sehr lange bekannt waren. Jetzt wollen wir nicht warten, bis wir die Antennen verbieten müssen. Deshalb brauchen wir heute Forschung. Es ist mir unverständlich und unvorstellbar, aus welchen Gründen man sich gegen eine unabhängige Forschung in diesem Bereich wenden kann, eine Forschung, die endlich auch die Baubiologie und die Erfahrungsmedizin mit einbezieht.

    Wenn die Mobilfunkindustrie etwas Ruhe will, dann muss sie jetzt auch bereit sein, die unabhängige Forschung voranzutreiben. Meine letzte Frage lautet: Hat da allenfalls jemand Angst vor den Resultaten einer unabhängigen Forschung?

    Ich bitte Sie, das Postulat Wyss zu überweisen.

  • Redetext
    Schweiz

    Die Kernfrage in diesem Regelungsbereich lautet: Warum braucht die Schweiz in einem internationalen Mobilfunkmarkt überhaupt Sonderregelungen mit viel höheren Eck- und Messwerten als die übrigen europäischen Staaten? In vielen Bereichen wollen und müssen wir heute mindestens EU-kompatibel sein, was eindeutig richtig ist. Was aber hier zur rechtsgültigen Verordnung zu werden droht, ist überhaupt nicht angepasst, sondern dermassen scharf formuliert, dass es an Marktdiskriminierung grenzt. Es ist sogar zu befürchten, dass die Anwendung der Empfehlungen des Buwal eine Verschlechterung der Mobilfunkversorgung in der Schweiz zur Folge haben wird.

    Die Bewilligungsinstanzen für Mobilfunkantennen sind die Kantone und Gemeinden. Heute herrscht bei den Bewilligungsbehörden wie bei den Marktteilnehmern eine allgemeine Rechtsunsicherheit. Das Fehlen verbindlicher Ausführungsbestimmungen führt zu ganz unterschiedlichen kantonalen Individuallösungen, die oft mit Sonderauflagen verschärft sind. Dieser Zustand ist in Zukunft nicht mehr haltbar. Deshalb muss der Bundesrat für sofortige Klarheit sorgen, das heisst klare, im europäischen Kontext stehende Richtlinien erlassen. Die heute herrschende Situation auf dem Mobilfunkmarkt in der Schweiz darf nicht so weit führen, dass anstatt einer weiteren Verbesserung der Versorgung das Gegenteil eintritt. Alle KMU in den Sektoren Bau, Transport, Installation usw. sind mit ihren kleinen administrativen Infrastrukturen auf den Mobilfunk angewiesen. Dies gilt auch für die Land- und Forstwirtschaft. Vom Chef bis zum Lehrling wird das Handy als Mittel zum Disponieren und zum Übermitteln von Informationen sehr geschätzt und auch gebraucht. Eine Verschlechterung der Versorgung hätte schlimme volkswirtschaftliche Auswirkungen auf das Gewerbe.

    Zusammenfassend bitte ich den Bundesrat, dahingehend zu wirken, dass in unserem Land ab sofort eine überarbeitete Verordnung, die dem WHO-Standard und den geltenden europäischen Normen entspricht, angewandt wird. Dadurch soll Rechtssicherheit für die Bewilligungsbehörden und die Anbieter im Mobilfunkbereich hergestellt werden. In diesem Sinne bitte ich den Bundesrat, sich für die notwendigen Rahmenbedingungen und für eine wichtige Branche einzusetzen.

  • Redetext
    Peter Weigelt(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Um es gleich vorwegzunehmen: Ich erachte die Antwort des Bundesrates auf die dringliche Interpellation der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen weder bezüglich Form noch bezüglich Inhalt als einer dringlichen Interpellation einer nationalrätlichen Kommission angemessen. Vielmehr kommt in der vorliegenden Antwort jene Grundhaltung zum Ausdruck, welche dieses Geschäft schon seit Monaten blockiert. Als Beispiel für die im Vergleich zur dynamischen Entwicklung der Kommunikationsbranche schon bald "unendliche Geschichte" verweise ich auf die Interventionen der Arbeitsgruppe Mobilfunk des Bakom im Sommer und im Herbst 2000, in welchem das Buwal aufgefordert wurde, seine Arbeitsgruppe NIS endlich zu aktivieren. Diese Interventionen waren umso berechtigter, als [PAGE 8] beide Arbeitsgruppen gleichzeitig, am 5. Mai 2000, beauftragt wurden. Während die Arbeitsgruppe Mobilfunk des Bakom bereits 20 Tage später zur ersten Sitzung einlud, regte sich im Buwal auch im Herbst 2000 noch nichts. Als die Arbeitsgruppe Mobilfunk des Bakom im Dezember 2000 ihre Arbeit abschloss, waren seitens des Buwal weder Betreiber noch Behörden je zu einer Sitzung der Arbeitsgruppe eingeladen worden. Angesichts dieses Vorgehens wirkt die Antwort des Bundesrates auf die einleitende Frage der KVF wenig glaubwürdig, wonach er sich der grossen Bedeutung der Mobilkommunikation für Bevölkerung und Wirtschaft bewusst sei. Denn wenn der Bundesrat der Mobilkommunikation grosse Bedeutung zumessen würde, hätte er zumindest die "unendliche Geschichte" im Buwal nie und nimmer akzeptieren dürfen.

    Doch nicht nur anlässlich der Antwort des Bundesrates auf die erste Frage kommen Zweifel auf; auch bezüglich der übrigen Antworten ist vieles zu hinterfragen. Aus zeitlichen Gründen beschränke ich mich auf die dritte Frage, ob sich der Bundesrat bewusst sei, dass der Vollzug der NISV auch über die Mobilkommunikation hinaus von grosser Bedeutung sei - darauf antwortet der Bundesrat wiederum mit dem Satz: "Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Vollzug der NISV für alle davon betroffenen Sektoren von grosser Bedeutung ist." Es wird eine Problemstellung abgehandelt, welche grosse volkswirtschaftliche Dimensionen hat, doch offensichtlich weiss man nichts über diese Dimensionen, oder man will es nicht wissen.

    Ich nehme den Ball hier für den Bundesrat auf und ergänze diese Antwort mit zwei, drei Problemfeldern, die sich bereits in kurzer Zeit massiv manifestieren könnten.

    So ist darauf hinzuweisen, dass die Strategie, in der Schweiz den Anlagegrenzwert zum neuen Immissionsgrenzwert zu machen, nicht nur eine erhebliche Verschärfung der NISV bedeuten, sondern auch zahlreiche neue Betroffene schaffen würde. Eine der Hauptbetroffenen - das wurde heute bereits mehrmals gesagt - wäre beispielsweise die SRG, die mit ihren Sendeanlagen stark tangiert wäre. Bis heute konnte sich die SRG in diesem Punkt aus der öffentlichen Kritik heraushalten, obwohl die Immissionen ihrer Sendeanlagen gebietsweise wesentlich höher sind als jene der Mobilfunkbetreiber. Im Weitern ist auf die SBB zu verweisen, die nicht nur über ihr eigenes Funknetz massiv betroffen wären, sondern im Stromführungsbereich bereits heute von der NISV tangiert sind. Die Liste könnte beliebig verlängert werden, ich verzichte darauf. Kollege Schenk hat hier einiges angeführt, vor allem auch, was im Haushalt ansteht.

    Für alle Betroffenen geht es immer um dieselben Punkte, nämlich um die Anlagedefinition, um das Messverfahren und um die Behandlung von Messunsicherheiten, also um dieselben Punkte wie bei den Mobilfunkantennen. Es ist also durchaus damit zu rechnen, dass sich die aktuelle Politik - oder vielmehr die Inexistenz einer solchen Politik - zu einem substanziellen volkswirtschaftlichen Problem ausweiten könnte. Ich hoffe, dass die heutige Diskussion die notwendige Sensibilität vor allem in der Verwaltung, vor allem im Buwal auslöst, damit dieses Problem endlich einer Lösung zugeführt werden kann.

  • Redetext
    Simon Schenk(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Wenn wir auf alles verzichten würden, vor dem wir in den letzten Jahrzehnten von verschiedenster Seite gewarnt wurden, dann könnten wir kaum mehr etwas essen, und wir müssten unseren Lebensstil radikal verändern. Zum Glück kehrt in den meisten Fällen nach einer ersten Hysterie wieder die Normalität zurück, und der Lebensstil geht mehr oder weniger in gewohntem Rahmen weiter. Dies ist so, weil in der Regel bereits am nächsten Tag wieder mit irgendeiner neuen Erkenntnis Angst gemacht wird: gestern Poulet, heute Antennen, morgen etwas anderes.

    Ich bin zuversichtlich und habe Vertrauen in das Können der Technik, dass auch im Bereich der Handy- und Antennenstrahlung Lösungen gefunden werden, die zur Entspannung beitragen. Beim Erarbeiten solcher Lösungen darf es aber nicht sein, dass Bundesämter durch zögerliches Verhalten diese Hysterie, die durch Kleinstgruppen in der Gesellschaft angezettelt wird, noch fördern. Ich fordere das Buwal auf, die im August 2001 durch die Mobilkommunikationsbetreiber eingereichten Vorschläge ernst zu nehmen und sie beim Erarbeiten der Ausführungsbestimmungen zu berücksichtigen.

    Das mobile Telefonieren ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Als Folge dieses Booms haben wir uns auch mit einer grösseren Zahl von Antennen auseinander zu setzen. Dass diese Antennen, rein optisch, nicht immer eine Augenweide sind, kann nicht wegdiskutiert werden. Die neueren Modelle jedoch sind wesentlich kleiner und können in den meisten Fällen so platziert werden, dass die optische Störung erträglich wird.

    Etwas komplexer ist sicher die Problematik betreffend Strahlung. Deshalb hat das Buwal Vollzugsempfehlungen erarbeitet, wie die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) umgesetzt werden kann.

    Ich erachte es als kontraproduktiv, wenn unsere Mobilkommunikation mit unverhältnismässigen Vorschriften beeinträchtigt wird. Die Antwort des Bundesrates auf die dringliche Interpellation und besonders die Bestrebungen des Buwal und des Landschaftsschutzes lassen Schlimmes befürchten.

    Die Schweiz hat heute die weltweit schärfsten Grenzwerte für Antennenanlagen. Wenn alle Buwal-Ideen umgesetzt würden, hätte dies für die Mobilfunkinfrastruktur gravierende Folgen. Das Netz in den Städten könnte nicht weiter ausgebaut werden, und an vielen Orten müsste sogar ein Rückbau in Kauf genommen werden. Ich wehre mich gegen Einbussen in Sachen Kapazität und Versorgungsabdeckung. Die Wirtschaft und das Gewerbe würden am stärksten betroffen, und verheerend wäre es ganz besonders für die Rand- und Berggebiete. Bei einer Leistungsreduktion der Mobilfunkantennen wäre die Versorgung in vielen Gebieten nicht mehr gewährleistet.

    In Europa liegen die Grenzwerte für Mobilfunk um ein Vielfaches unter den für die Gesundheit relevanten Normen. Der Bundesrat geht sogar noch weiter, sodass die Schweiz heute weltweit die schärfsten Umweltauflagen aufweist. Das ist mehr als genug, und der Bundesrat muss verhindern, dass der Wirtschaftsstandort Schweiz in diesem Bereich weiter geschwächt wird.

    Durch die Liberalisierung des Wettbewerbs entstanden zwangsläufig verschiedene Mobilfunknetze. Jetzt werden plötzlich wieder Stimmen laut, die sagen, man sollte nur eine einzige Netzgesellschaft bilden, und die verschiedenen Betreiber sollten dann diese Infrastruktur gemeinsam nutzen. Diese Idee löst aber die Konfliktsituation nicht, denn die Immissionen sind von den Sendeleistungen und diese wiederum von der Anzahl Teilnehmer abhängig. Gegen fünf Millionen Teilnehmer verursachen nun einmal eine gewisse Leistung; ob gemeinsam oder in verschiedenen Betreibergesellschaften, spielt eigentlich keine Rolle.

    Wenn man sich im Moment auf die Mobilfunkantennen eingeschossen hat, ist das irgendwie ungerecht, denn es müssten dann auch noch viele andere technische Errungenschaften auf die schwarze Liste genommen werden: die SRG mit ihren Sendeanlagen, die SBB, die ganze Stromwirtschaft, insbesondere die Trafo-Anlagen. Aber auch verschiedenste Geräte und Einrichtungen im Haushalt - wie Haartrockner, Rasierapparate, Halogenspotbeleuchtungen und elektrische Radiowecker - erzeugen weit höhere Immissionen als Mobilfunkantennen.

    Eine noch grössere Einschränkung für die Antennenbetreiber hätte ernsthafte wirtschaftliche Auswirkungen. Es ist auch zu beachten, dass eine angemessene Sendeleistung der Basisantennen den Vorteil hat, dass die Strahlung des Handys am Ohr reduziert werden kann. Wenn die Basisstation nämlich stark genug sendet, kann das Handy am Ohr mit weniger Leistung antworten und erzeugt logischerweise auch eine wesentlich geringere Strahlung. Dies ist auch ein Beitrag zum Gesundheitsschutz.

    Die Telekommunikationsbranche in der Schweiz hat eine grosse Bedeutung, und die Mobilkommunikation ist dort der am stärksten wachsende Sektor. Rund drei Viertel der Bevölkerung in der Schweiz nutzt diese Vorteile. Praktisch alle Unternehmungen und Gewerbetreibenden sind heute auf eine gut funktionierende Mobilkommunikation angewiesen, aber auch Rettungsdienste sowie grosse Teile der Bevölkerung verlassen sich auf eine gut funktionierende Infrastruktur. Es wäre wenig sinnvoll, wenn ein derart wichtiger Bereich durch unverhältnismässige Vorschriften eingeengt würde.

    Ich fordere den Bundesrat auf, eine wirtschaftsfreundliche Lösung anzustreben und sich nicht von der Angstmacherei lenken zu lassen - dies ganz besonders auch deshalb, weil die gesundheitliche Gefährdung alles andere als erwiesen ist.

  • Redetext
    Paul Günter(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Vordergründig will die Kommission mit ihrem Vorstoss Vollzugsprobleme der Gemeinden lösen helfen. Wenn wir allerdings die an den Bundesrat gestellten Fragen anschauen, stellen wir fest: Die Wortwahl ist manipulativ, und die Semantik ist entlarvend. Bei der Formulierung waren offensichtlich die Verfechter der Interessen der Mobilfunkbetreiber am Werk. Ich staune darüber, dass die Kommission das einstimmig so genehmigt hat. Ich habe den Eindruck, da haben einige Leute geschlafen. Zwar wird in der sechsten Frage darauf hingewiesen, dass man "sichere" Strahlenwerte wolle. Aber gleichzeitig erhebt man die Forderung, dass diese Werte internationalen Empfehlungen angeglichen werden, im klaren Wissen, dass die entsprechenden Werte wesentlich schlechter, d. h. höher sind, was allerdings nicht gesagt wird. Die erlaubte Bestrahlung würde höher, als es die bei uns zurzeit geltenden Bestimmungen erlauben.

    Die Frage ist - sie wurde vorhin schon gestellt -: Was wollen wir? Wollen wir schrankenlose Totalmobilkommunikation, notfalls um den Preis einer Langzeitschädigung und auf Kosten einer möglichen Gesundheitsschädigung vieler Menschen? Die Frage nach der Gesundheitsschädigung lässt sich nämlich heute nicht so einfach beantworten. Hier liegt das Problem. Entscheidend dürfte sein, wie sich der ständig zunehmende Elektrosmog, die elektromagnetischen Strahlen aller Frequenzen, denen wir immer intensiver ausgesetzt sind, auf Dauer auf unsere Körper auswirken wird. Die Kommission als Sprachrohr des interessierten Business verweist auf Studien. Herr Theiler hat ebenfalls von günstigen Studien gesprochen, Frau Polla hat darauf hingewiesen. Es gibt tatsächlich Studien, aber die haben alle ein zentrales Problem: Zeitabläufe lassen sich nicht simulieren. Wenn wir wissen wollen, was nach zwanzig Jahren Bestrahlung des Körpers passiert, dann müssen wir zwanzig Jahre warten.

    Das Problem sollte eigentlich den meisten von Ihnen aus der Entstehung des Krebses bekannt sein: Madame Curie hat ihren Krebs auch nicht sofort nach der Entdeckung des Radiums bekommen, sondern einige Dezennien später. Es gibt natürlich immer Forscher, die folgendermassen überlegen: Wenn eine bestimmte Strahlung auf die Dauer von zehn Jahren Krebs auslösen könnte, bestrahle ich einfach zehnmal mehr und habe dann das Resultat in einem Jahr. Aber so funktioniert es eben leider nicht. Zeitabläufe lassen sich nicht simulieren. Es besteht die Möglichkeit - das wissen wir heute -, dass eine schwächere Bestrahlung auf längere Dauer wesentlich mehr Schaden anrichtet als eine stärkere Bestrahlung mit einer anderen Frequenz. Es gibt so genannte Resonanzphänomene im Körper. Die Zellen unserer Körper kommunizieren zum Teil untereinander elektrisch und elektromagnetisch. Eine bestimmte Strahlungsart kann trotz niedriger Intensität Störungen verursachen - eine stärkere Strahlung ausserhalb dieser Frequenz verursacht diese Störung vielleicht nicht.

    [PAGE 7] Welches ist die Schlussfolgerung? Unser Körper ist heute einer enormen Zunahme von elektromagnetischen Bestrahlungen auf allen Frequenzbereichen ausgesetzt. Und niemand weiss mit Sicherheit, wie sich das in Zukunft auswirken wird, auch kein Forscher. Wir werden erst in einigen Jahren Genaueres wissen. Es ist meiner Ansicht nach daher nichts als vernünftig, wenn wir bei der Ausarbeitung von Vorschriften übervorsichtig sind, uns bei den Abstrahlungsbestimmungen auf der ganz vorsichtigen Seite bewegen, gerade weil wir noch zu wenig wissen, weil wir noch zu wenig wissen können.

    Ich bin sehr erstaunt über das Votum von Kollegin Polla, die als Ärztin zwar sagt, Gesundheit sei ihr ganz enorm wichtig, sich zwei Sätze später aber dagegen ausspricht, dass man das Problem wissenschaftlich studiert - somit eigentlich voll den Standpunkt der Businessbetreiber vertritt -, und dann das Ganze auch noch unter dem Titel Gesundheit als liberalen Standpunkt zu verkaufen versucht.

    Vorsicht ist auch in diesem Bereich die Mutter der Porzellankiste, auch wenn dies den aggressiven Vermarktern im Telekommunikationsbusiness nicht gefällt. Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn in zehn, zwanzig Jahren etwas passieren wird und Haftpflichtfälle entstehen werden, werden die heutigen Mobilbetreiber sicher nicht zahlen. Vermutlich gibt es sie überhaupt nicht mehr, denn bis dahin werden neue Gesellschaften entstanden sein. Es ist an uns Politikern, bei diesem Geschäft die nötige Vorsicht walten zu lassen. Ich bin lieber bei denjenigen, die zu vorsichtig waren, als bei denjenigen, die zu wenig vorsichtig waren.

  • Redetext
    Ruedi Aeschbacher(Evangelische Volkspartei)
    Schweiz

    Es ist keine Frage: Der Mobilfunk hat viele positive Seiten; sie sind bereits von Herrn Hanspeter Seiler ausreichend gewürdigt worden. Es ist aber keine Frage, dass der Mobilfunk auch seine negativen Seiten hat. Was für die einen und im einen Fall ein Segen ist, kann in einem anderen Fall und für andere Personen zu einem Fluch werden. Die Ängste in der Bevölkerung sind gross, das haben wir auch schon zur Kenntnis genommen, vor allem weil Unsicherheit herrscht bezüglich der Belastbarkeit der Menschen und auch bezüglich der wissenschaftlichen Studien, die von Befürwortern und Gegnern in Umlauf gesetzt und je nach Bedarf zitiert werden. Die Unsicherheit ist heute so gross, dass man, wenn man seinen Wohnsitz ändert und an eine neue Adresse zieht, nicht zuerst danach fragt, ob an dieser Strasse sehr viel Verkehr herrsche, sondern ob in der Nähe nicht eine Mobilfunkantenne stehe, die die Wohnsituation in dieser Weise belastet.

    In diesem Interessenkonflikt ist es klar, dass eine vernünftige Ausmittlung der Interessen stattfinden muss. Die Wirtschaft soll bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Freiheiten haben, aber sie muss auch die Grenzen beachten. Die Grenzen sind dort, wo andere, ebenso schützenswerte Interessen tangiert sind. Es handelt sich hier insbesondere um die Interessen der Umwelt, der Landschaft, aber vor allem auch der Gesundheit der Menschen. Um diese Interessen zu wahren, ist die Verordnung geschaffen und in Kraft gesetzt worden. Sie ist für die einen vielleicht schon etwas zu scharf und für andere noch zu wenig scharf und weit gehend formuliert - darüber kann man streiten. Auf jeden Fall geht es nun darum, dass diese Verordnung korrekt umgesetzt wird. Zu einer korrekten Umsetzung gehört eben auch, dass die Interessen, die hier auf dem Spiel stehen, entsprechend gewahrt werden.

    Für mich und für unsere Fraktion sind die Interessen der menschlichen Gesundheit weit höher zu gewichten als die wirtschaftlichen Interessen der Handybranche oder der Netzbetreiber. Im Zweifel - und es gibt Zweifel - sind daher die Schutzvorgaben zugunsten der Sicherheit und der menschlichen Gesundheit stärker zu gewichten. Es ist hier nicht der Ort, um im Detail über wissenschaftliche, technische Messvorschriften diskutieren zu können. In dieser Debatte müssen wir aber ganz klar zum Ausdruck bringen, dass wir die Aufgabe der Umsetzung, die im Buwal vorgenommen wird, tragen, dass wir sie unterstützen, vor allem wenn sie darauf abzielt, die notwendigen Grenzwerte auch korrekt und richtig umzusetzen und durchzusetzen. Wo Messungenauigkeiten oder Zweifel bezüglich der Messmethode bestehen, sind diese zugunsten der Menschen und der menschlichen Gesundheit zu nutzen, und nicht umgekehrt zugunsten der Netzbetreiber.

    Das Buwal ist auf dem richtigen Weg. Die Antwort des Bundesrates gefällt uns, und wir erwarten, dass im Sommer diese ausgemittelte Lösung auch tatsächlich im ganzen Land zum Tragen kommen kann. Wir sind mit der Antwort zufrieden, Herr Bundesrat, und sind der Meinung, dass die Gesundheit der Menschen vor dem Profit der Handybranche und der Mobilfunkbetreiber kommt. Behalten Sie deshalb Ihren Kurs bei und lassen Sie sich von der massiven Lobbyarbeit und den Druckversuchen dieser Branche nicht beeinflussen.

  • Redetext
    Barbara Polla(Liberal-Demokratische Partei)
    Schweiz

    Les nouvelles technologies de l'information et de la communication sont très importantes pour l'avenir de notre pays, son économie et ses citoyens. La téléphonie mobile, notamment, est au premier plan des intérêts des 5 millions de citoyens suisses consommateurs de communications. Le DETEC est responsable, selon ses propres termes, de créer dans ce domaine "des conditions générales claires et stimulantes .... notamment par le biais des dispositions du droit des télécommunications". Or, ce que la Commission des transports et des télécommunications est bien obligée de constater et déplore profondément, c'est qu'en fait de conditions générales claires et stimulantes, nous assistons à un vrai chaos. Le DETEC se dit encore, d'ailleurs, "conscient des conflits" constatés par notre commission. C'est bien d'être conscient du problème, mais cela ne suffit pas vraiment, ce serait mieux de le résoudre et c'est bien là ce que nous demandons.

    L'exécution de l'ordonnance sur la protection contre le rayonnement non ionisant (ORNI) est de la plus grande importance pour le citoyen et pour l'accès aux technologies qu'il souhaite utiliser et pour sa protection contre des risques éventuels. Mais, pour cela, il faut des structures efficaces, des mesures efficaces, des méthodes de calcul et d'expérimentation efficaces et des installations efficaces, même si pour y arriver il fallait envisager une modification du chiffre 63 de l'annexe 1 de l'ORNI (Limitation préventive des émissions) concernant le mode d'exploitation déterminant, surtout pour les situations où l'application stricte de ce chiffre aboutit en fait à une prolifération des antennes plutôt qu'à une limitation de leur nombre.

    Tant les valeurs limites que les mesures actuelles de ces valeurs reposent sur des maxima et non des moyennes. Or, les valeurs moyennes sont reconnues et appliquées dans d'autres domaines sensibles à la plus grande satisfaction de tous, y compris des citoyens. C'est également ce que proposent, dans le cas des radiations non ionisantes, les opérateurs unanimes, tous soucieux du développement durable de leur domaine et donc du respect du bien-être des citoyens. En effet, les moyennes sont un meilleur reflet de l'exposition réelle et permettent une meilleure reproductibilité des données que les maxima. Le groupe libéral soutient donc cette approche.

    Les normes demandées par la motion Genner, motion que nous rejetterons par ailleurs, devraient donc elles aussi se baser sur les moyennes. De plus, les valeurs limites ne devraient pas reposer sur l'analyse de points maxima isolés, mais sur la détermination de l'irradiation corporelle réelle dans un lieu sensible. Il faut toujours garder à l'esprit que la Suisse a déjà les valeurs limites les plus sévères du monde et, en ce qui concerne le modèle de Salzbourg, force est de constater - ce que le Conseil fédéral ne savait probablement pas au moment de la rédaction de sa réponse, mais c'est officiel depuis ce matin - que ce modèle s'avère inapplicable, ceci pour des raisons à la fois techniques et économiques, et que la majorité des sites contrôlés à Salzbourg dépassent d'un facteur qui va jusqu'à 40 la valeur limite irréaliste imposée de 1 milliwatt par mètre carré.

    Il faut savoir ce que nous voulons. Voulons-nous un développement harmonieux d'un pan extrêmement important de notre économie, dans le respect et de la protection de l'environnement et de la santé du citoyen, ou voulons-nous des contradictions, pour ne pas dire des batailles permanentes, entre le développement d'une part et les entraves larvées à ce secteur d'autre part? Voulons-nous des valeurs limites irréalistes basées sur des a priori ou le respect de valeurs limites sévères mais raisonnables et réalistes? Voulons-nous la connaissance des risques et leur évaluation ou l'agitation permanente de risques non avérés, tels ceux des radiations non ionisantes sur le comportement des vaches, qui pourtant n'utilisent pas encore le téléphone portable ni d'ailleurs les radars ou vidéos, dont il ne faudrait pas oublier que les champs électromagnétiques sont similaires aux portables? Les libéraux répondent clairement à ces questions: nous voulons un développement harmonieux et respectueux des besoins des citoyens et nous demandons que le Conseil fédéral se positionne dans ce sens en parole, mais aussi en action.

    [PAGE 6] Un mot encore sur les risques éventuels, en réponse aussi au postulat Wyss. Le principe de précaution vise en effet à prendre en compte des risques possibles mais non établis. Mais il doit être appliqué avec discernement, si l'on ne souhaite pas un blocage définitif de tout développement.

    En ce qui concerne les effets des radiations non ionisantes sur la santé humaine - je dis bien "humaine", et non pas "cellulaire" ou "animale" -, la question qui se pose en fait, c'est de savoir combien d'études scientifiques négatives, qui ne montrent aucun effet, il faudra encore pour estimer que le principe de précaution est respecté. Lorsque la majorité des travaux scientifiquement reconnus, publiés notamment dans la référence du domaine, le "New England Journal of Medicine", établissent que le risque principal des téléphones mobiles sur la santé humaine, c'est l'accident de voiture lorsqu'on n'utilise pas un système mains libres, et écartent en particulier toute augmentation de l'incidence des cancers, la question se pose réellement de savoir jusqu'où il faudra aller et s'il n'est pas temps désormais avant tout d'informer et de rassurer la population.

    En conséquence, le groupe libéral vous propose donc aussi de rejeter le postulat Wyss, aussi parce que la méthode scientifique et la médecine empirique sont deux approches distinctes et incompatibles. Il n'est pas possible de demander tout à la fois une analyse scientifique des effets du smog électrique et de tenir compte de la médecine empirique, aussi valable cette dernière fût-elle dans la pratique quotidienne.

    Les libéraux vous remercient donc de rejeter le postulat Wyss 00.3682 et la motion Genner 00.3105 et surtout remercient d'avance le Conseil fédéral des mesures concrètes qu'il voudra bien prendre sans tarder pour répondre à l'interpellation de la CTT-CN et pour mettre de l'ordre dans l'application urgente de l'ORNI.

  • Redetext
    Pia Hollenstein(Die Grünen)
    Schweiz

    Die Ausgangslage ist klar: Der Bundesrat hat in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung zum vorsorglichen Gesundheitsschutz Anlagegrenzwerte für Mobilfunkantennen festgesetzt. Diese Anlagegrenzwerte von 4 bis 6 Volt pro Meter müssen jetzt durchgesetzt werden. Mit den Vorschlägen des Buwal zu den Berechnungs- und Messvorschriften für Mobilfunkanlagen wird das sichergestellt.

    Der so genannte ICNIRP-Immissionsgrenzwert von 40 bis 60 Volt pro Meter taugt nur zum Schutz vor kurzzeitigen, sehr hohen Belastungen durch hochfrequente elektromagnetische Felder. Mit diesem Grenzwert sollen so genannte thermische Wirkungen ausgeschlossen werden. Dieser Immissionsgrenzwert schützt aber nicht vor nichtthermischen biologischen Wirkungen, die durch chronische Belastung und durch hochfrequente elektromagnetische Felder im Niedrigdosisbereich auftreten können, eben z. B. durch Mobilfunkantennen.

    Tatsache ist, dass eine Studie der ETH unzweifelhaft ergeben hat, dass es so genannt elektrosensible Menschen gibt. [PAGE 5] Sie reagieren auf Belastungen durch schwache elektromagnetische Felder weit unter dem ICNIRP-Immissionsgrenzwert. Über den Anteil dieser Elektrosensiblen an der Gesamtbevölkerung gehen die Schätzungen auseinander; man rechnet mit 2 bis 5 Prozent. Das sind zwischen 150 000 und 350 000 Menschen in der Schweiz.

    Umwelt- und Ärzteorganisationen fordern aufgrund von Erfahrungswissen und beunruhigenden Studien seit langem einen Vorsorgewert, der hundertmal tiefer ist als der ICNIRP-Immissionsgrenzwert und zehnmal tiefer als der vom Bundesrat festgelegte Anlagegrenzwert.

    Die Mobilfunkbetreiber stellen sich dagegen auf den Standpunkt, der so genannte ICNIRP-Grenzwert genüge der Gesundheitsvorsorge vollauf. Diese Behauptung der Mobilfunkbetreiber, ihrer Lobbyorganisation Sicta und ihrer Vertreter hier im Saal ist angesichts des Erfahrungswissens und aufgrund der Beurteilung diverser seriöser Studien durch das Ecolog-Institut zynisch und verantwortungslos.

    Wenn nun Herr Hanspeter Seiler sagt, dass keine gesundheitlichen Schäden möglich seien, dann ist das ganz einfach falsch. Das deutsche Ecolog-Institut hat in der Studie "Mobilfunk und Gesundheit" den wissenschaftlichen Erkenntnisstand unter dem Gesichtspunkt des vorsorgenden Gesundheitsschutzes beurteilt. Auftraggeberin war die T-Mobile, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom. Das Fazit dieser Studie: Das Ecolog-Institut fordert, dass der Vorsorgegrenzwert von 1,9 Volt pro Meter im Umfeld von Mobilfunkanlagen an Orten mit empfindlicher Nutzung, z. B. Wohngebiete, Schulen, Kindergärten, Spielplätze, Krankenhäuser, und an allen Orten, an denen sich Menschen regelmässig für mehr als vier Stunden aufhalten, "unbedingt eingehalten werden sollte". Mit anderen Worten: Eine Studie im Auftrag des Mobilfunkunternehmens T-Mobile fordert einen Grenzwert, der deutlich tiefer ist als der vom Bundesrat festgelegte Anlagegrenzwert.

    Auch die Kantone stützen den bisher vom Bundesrat eingeschlagenen Weg und gelangten Ende Februar mit einem Schreiben an den Bund - und da sind alle Kantone vertreten, meine Herren auf der bürgerlichen Seite -: "Hingegen sind wir nicht bereit, Hand zu bieten zu einer Abschwächung des Schutzes der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung. Dies würde unserer Glaubwürdigkeit schaden. Bereits heute müssen wir immer häufiger die Ansprüche der Mobilfunkbetreiber gegen den Widerstand der Zivilgesellschaft verteidigen. Eine Abschwächung des Schutzes würde unsere tägliche Arbeit 'an der Front' erheblich erschweren.

    Wir sehen uns in dieser Beziehung in völliger Übereinstimmung mit Herrn Bundesrat Leuenberger und dem Gesamtbundesrat, welche nicht bereit sind, 'auf kaltem Wege' eine Verschärfung oder Abschwächung der NISV zuzulassen." Und weiter: "Mit dem Vorschlag der Sicta", von der wir ja ausführlich lobbyiert wurden, "würde die NISV auf kaltem Wege massiv abgeschwächt. Gemäss Sicta-Vorschlag könnte die Strahlungsfeldstärke bis zu einem Faktor 7,2 zunehmen. Die Strahlungsleistung könnte gar um bis zu einem Faktor 50 zunehmen. Damit könnte beispielsweise die Strahlung eines Sendemastes von heute 400 Watt auf 20 000 Watt erhöht werden, und zwar ohne Verordnungsänderung." Dies ein Zitat aus einem Brief der Kantone.

    Es geht in der heutigen Diskussion also um die zentrale Frage: Wird in diesem Land geltendes Recht durchgesetzt, oder haben die wirtschaftlichen Partikularinteressen der Mobilfunkbetreiber mehr Gewicht als das Recht der betroffenen Bevölkerung auf vorsorglichen Gesundheitsschutz? Darum geht es! Der Anlagegrenzwert muss durchgesetzt werden, und zwar nach der Devise "Mobil telefonieren ja, aber nicht auf Kosten der Gesundheit".

    Die Grünen unterstützen selbstverständlich das Postulat Wyss. Es ist Aufgabe des Staates, alles daranzusetzen, im präventiven Bereich die Gesundheit zu erhalten. Um dies zu gewährleisten, benötigen wir Studien.

  • Redetext
    Alex Heim(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Was mich bei den Diskussionen um die Antennengrenzwerte am meisten stört, ist die Tatsache, dass man wieder einmal nicht - oder viel zu wenig - miteinander gesprochen hat. Diesen Zielkonflikt kann man nicht lösen, wenn das Buwal und das Bakom einfach auf ihren Standpunkten verharren. Im Übrigen unterstehen beide Ämter dem gleichen Departementsvorsteher. Dann muss auch noch den Anliegen des Landschaftsschutzes Rechnung getragen werden: damit scheint aber eine Lösung, die alle Anliegen berücksichtigt, unmöglich.

    Dem ist auch so, wenn man einfach Grenzwerte erlässt, ohne vorher die Folgen dieser Beschlüsse abgeschätzt zu haben. Ich frage mich, ob die Verantwortlichen im Buwal und im Bakom sowie die Verantwortlichen im Landschaftsschutz nicht im gleichen Land wohnen, wenn sie so widersprüchliche Meinungen haben. Es gibt nämlich nicht nur die über fünf Millionen Handybesitzer, die von diesen nichtionisierenden Strahlen betroffen sind. Da ist zum Beispiel auch die SRG, die mit ihren Sendeanlagen gebietsweise wesentlich höhere Immissionen produziert als die Mobilfunkbetreiber. Bakom, Buwal und Bundesrat sind darüber orientiert worden: Eine Anpassung an die erlassenen Grenzwerte würde für die SRG Kosten von 80 Millionen Franken verursachen. Die SBB werden in der Erfüllung des Leistungsauftrages von Bahn 2000 behindert, und die gesetzlichen Auflagen für Interoperabilität mit dem Ausland können nicht mehr erfüllt werden, wenn diese Funkverbindungen nicht mehr - oder nur noch lückenhaft - möglich sind.

    Neben dem Funkproblem sind die SBB bereits heute im Stromführungsbereich von der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (NISV) hart betroffen. Die Stromwirtschaft steht bezüglich NISV ebenfalls vor einem sehr grossen Problem. Dies betrifft insbesondere die Trafo-Anlagen in den Häusern und die Freileitungen. Die Fristen für die Einhaltung der Grenzwerte bei den Anlagen laufen zwar, aber man hat noch nicht einmal ein taugliches Messverfahren entwickelt. Bei allen Betroffenen geht es um dasselbe, nämlich darum, wie eine Anlage definiert ist. Es geht um das Messverfahren und die Behandlung der Messunsicherheit usw. Die genannten Bereiche sind teilweise noch wesentlich stärker betroffen als der Mobilfunk. Heute spricht man in der Öffentlichkeit jedoch nur vom Mobilfunk und seiner "Gefährlichkeit", obwohl hier die Grenzwerte noch lange nicht überschritten sind. Man muss sich also gut überlegen, ob man die ganze Thematik lösen kann, indem man einfach einmal Grenzwerte festlegt und dann schaut, was jetzt passiert. So kommt es mir nämlich bei diesem Problem vor.

    Das Handy am Ohr erzeugt eine zwanzig- bis hundertfach stärkere Immission als andere Geräte, das stimmt. Das betrifft über fünf Millionen Handybesitzer in der Schweiz ganz direkt. Eine Reduktion dieser Strahlung ist nur dann möglich, wenn die Basisstation stark genug sendet, damit die Handys mit weniger Leistung "antworten" müssen. Wir müssen uns also gut überlegen, wo diese Strahlen hingehören, ob sie ans Ohr, ins Ohr oder in die Umgebung der Antenne gehören. Gefährlich sind sie so oder so nicht, weil ja die Schweiz im internationalen Vergleich die am weitesten gehende Grenzwertklassierung der Anlagen erlassen hat. Von einer Gesundheitsgefährdung kann gemäss WHO noch lange nicht gesprochen werden.

    Wir bitten Herrn Bundesrat Leuenberger, die verantwortlichen Ämter seines Departementes zusammenzurufen und über dieses Problem zu reden. Grenzwerte festzulegen ist das eine, die Folgen dieser Grenzwerte abzuschätzen das andere. Dieses Abschätzen der Folgen vermissen wir beim Vorgehen des Buwal, und das muss unbedingt korrigiert werden.

    Allerdings sollten die Auswirkungen des Elektrosmogs auf das Wohlbefinden und die Gesundheit der Bevölkerung wissenschaftlich untersucht werden, wie das im Postulat Wyss gefordert wird. In diesem Sinn werden auch einige Mitglieder unserer Fraktion diesem Postulat zustimmen, das der Bundesrat entgegenzunehmen bereit ist.

  • Redetext
    Hanspeter Seiler(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Stellen Sie sich vor, wenn Kommunikation in unserer Zeit ohne Handys stattfinden müsste. In der Tat, der Mobilfunk boomt, und wenn es so weitergeht, wird es in der Schweiz bald einmal gleich viele Handys wie Einwohner geben. Gerade auch in ländlichen Gebieten und in Berggebieten ist das Handy zu einem unverzichtbaren Kommunikationsmittel geworden. Ich erwähne das Beispiel meiner Herkunftsgemeinde Grindelwald: Dank dem Mobilfunknetz kann man 18 Bergrestaurants und im Sommer mehr als 20 bewirtschaftete Sennhütten kommunikationsmässig erschliessen. Dazu gibt es auch noch zahlreiche ganzjährig bewohnte und abgelegene Einzelsiedlungen, die mit dem Mobilfunk in die Talgemeinschaft eingebunden werden. Die betriebs- und volkswirtschaftlichen Vorteile für die betroffenen Betriebe und Unternehmungen sind enorm. Das Mobilfunknetz hat hier zudem auch einen bauökonomischen Aspekt: Es erspart den in dieser Talgemeinde besonders [PAGE 4] kostenintensiven Bau von vielen Telefonfestnetzleitungen. Ziehen Sie alle Gemeinden und Regionen unseres Landes in gleicher Weise in diese Rechnung ein, so würden Sie wohl auf unglaubliche Zahlen stossen.

    Mobilfunk ermöglicht also den Bergregionen ein Telekommunikationsangebot von annähernd gleichem Standard wie in den Agglomerationen. Mobilfunk ist demgemäss für die Wirtschaft in diesen Gebieten unverzichtbar geworden. Fragen Sie unseren Kollegen Fritz Oehrli: Er ist Bergbauer; seitdem er ein Handy hat, erreiche ich ihn fast überall und immer. Man kann in der Tat sagen, dass "MMM" nicht eine Sache der Migros ist, sondern "Mobilfunk macht's möglich" heisst.

    Ich bin froh, dass der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation die volkswirtschaftliche Bedeutung des Mobilfunknetzes anerkennt. Der volkswirtschaftliche Nutzen dieses zum wichtigsten Kommunikationsmittel gewachsenen Mobilfunks kommt aber nur dann voll zum Tragen, wenn auch das dazu benötigte Antennennetz als Grundinfrastruktur vorhanden ist. Und gerade da hapert es in unserem Land. Man will, man möchte, aber man kann eben vielfach nicht. Der Ausbau dieser Grundinfrastruktur, die dringend notwendige Ergänzung der Standorte, kommt nur sehr zögernd voran. Die konkrete Umsetzung von Vollzugsempfehlungen wirkt bremsend und verhindernd. Selbstverständlich soll der Mensch vor nichtionisierender Strahlung geschützt werden, aber das ist eine Frage des Masses. Wenn nun der Bundesrat und das Buwal, die sich ansonsten an europäische Regelungen halten, hier in übertriebener Form das Schutzargument gewichten, werden sie zu Behinderern dieser für Gesellschaft und Wirtschaft wichtigen Mobilkommunikation.

    Konsequenterweise müssten der Bundesrat und das Buwal den Gebrauch von vielen elektrischen Geräten in Haushalten und Gewerbebetrieben sofort untersagen, weil dort die Abstrahlung viel, viel grösser ist und eine weit höhere Immissionsbelastung festgestellt werden kann als bei Mobilfunkantennen; ich denke etwa an elektrische Radiowecker in Schlafzimmern, an Halogenspotbeleuchtung usw. Wir wollen doch in dieser Sache nicht Weltmeister werden, indem wir die internationalen Grenzwerte noch massiv übertrumpfen.

    In seiner Antwort zu Frage 6 der dringlichen Interpellation weist der Bundesrat darauf hin, dass ein Bereinigungsprozess im Gang ist. Darüber bin ich froh; nur merkt man im Moment nicht so viel davon. Die SVP-Fraktion erwartet, dass der Bundesrat vernünftig, praxisnah, nicht entwicklungshemmend und nicht einseitig gewichtend entscheiden wird. Die SVP-Fraktion erwartet vor allem auch, dass er dies sehr rasch tun wird, damit all die Nachteile, die auch mein Vorredner aufgelistet hat, nicht eintreten können und damit die Rechtsunsicherheit endlich beseitigt werden kann - nicht zuletzt im Interesse der Benutzer und im Interesse der Wirtschaft.

    Wir bitten Sie, das Postulat Wyss 00.3682 ebenfalls abzulehnen.

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