Jürgen Häberli
SVP
Grosser RatKreuzlingen
Mandate
- Party
- Schweizerische Volkspartei
- Parliamentary group
- SVP
- Parliament
- Grosser Rat
- Electoral district
- Kreuzlingen
- Parliament page
- Official profile
Personal
- Gender
- Male
- Born
- 8. März 1962
- Occupation
- dipl. Rettungssanitäter HF
Contact
- Phone
- 071 686 29 00
- Address
- Müslenstrasse 4
8597 Landschlacht
References & source
- Source body
- TG
- Record updated
- 04.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
Voting record(1051)
- NeinGrosser RatGesetz über die Finanzierung von Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung (FLEMBG) (Gesetz)Result: 15 Yes · 95 No · 7 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatVoranschlag 2025 und Finanzplan 2026-2028 (Beschluss)Result: 47 Yes · 76 No · 0 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatResult: 115 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatResult: 34 Yes · 76 No · 3 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatResult: 104 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
Interests(1)
- —PG Münsterlingen · Gemeinderat, VizepräsidentPolitische Ämtersince 01.01.2025Grosser Rat
Access badges
No access badges issued.
Speeches(2)
- Mitglied GRSpeechGrosser RatVieles wurde heute gesagt, vieles mit Emotionen und von vielen, die wissen, um was es geht. Ich spreche für jenen Teil der SVP-Fraktion, welcher diese Parlamentarische Initiative unterstützt. Immer mehr betagte und hochbetagte Menschen verbringen ihre letzten Lebensjahre in einer Pflegeeinrichtung. Meist werden sie infolge Altersbeschwerden oder schwerer Krankheiten von ihrem Zuhause in ein Spital oder direkt nach dem Spitalaufenthalt in eine stationäre Einrichtung überwiesen. Heimeintritte erfolgen demnach oft nicht so, wie man es gerne hätte, sondern kurzfristig, zum Beispiel nach einem Sturz, und können nicht zum Voraus geplant werden. Es gibt kein Wahleintritt in ein Altersheim. Wir müssen uns bewusst sein, ein Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim bedeutet für den Betroffenen ganz klar ein neues Zuhause. Zunehmend sind es auch jüngere Menschen, die wegen einer unheilbaren Krankheit oder schweren körperlichen Beeinträchtigungen ihr Leben in einer Pflegeeinrichtung verbringen müssen. Im Kanton Thurgau entscheidet jede Institution selbst, ob assistierte Suizide in ihren Räumlichkeiten zugelassen werden. Ein Nein verlangt von den Menschen, dass sie ihr letztes vertrautes Aufenthaltsumfeld verlassen müssen, um ihr Menschenrecht auf Selbstbestimmung am Lebensende auszuüben. Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, was es bedeutet, Menschen aus ihrem gewohnten Umfeld zu holen, damit sie irgendwo ihren selbstbestimmten Tod erreichen können. Menschen, die sich positiv zu einem selbstbestimmten Sterben äussern, haben meist schon sehr früh, beziehungsweise vor einem Eintritt in ein Altersoder Pflegeheim, entschieden, eine Mitgliedschaft in einer entsprechenden Organisation anzuschliessen und sich mit dem Thema intensiv auseinandergesetzt. Es wurde bereits erwähnt heute, gemäss Bundesgericht geht die persönliche Freiheit bei Aufenthalten in einer Pflegeeinrichtung der Gewissens- oder Religionsfreiheit des Institutionsträgers vor. Zudem hat das Bundesgericht bereits 2006 in seinem Urteil BGE133 l 58 bestätigt, dass das Recht eines Menschen, der in der Lage ist, seinen Willen frei zu bilden und danach zu handeln, auch die Entscheidungsfreiheit über die Art und den Zeitpunkt des eigenen Lebensendes umfasst. Die Urteilsfähigkeit ist selbstverständlich ganz klare Bedingung dazu. Mit jeder Sterbebegleitung geht ein Prozess mit Abklärung von psychischer und physischer Verfassung einher, bei welchen die Patienten und die Angehörigen einbezogen werden. Die Respektierung der berufsethischen Normen und der daraus abgeleiteten Werthaltungen gehört zu den grundlegenden Pflichten medizinischer Fachpersonen. Ob die aktive Unterstützung von Patientinnen in ihrem Vorhaben, den eigenen Tod herbeizuführen, mit dieser Pflicht vereinbar ist, muss jede behandelnde Person selbst entscheiden. Bevor sie sich im Einzelfall zur Unterstützung des Patientenwunsches entschliesst, muss sie sich davon überzeugen, dass sie damit zum Wohl des Patienten oder der Patientin beiträgt. Dafür ist eine zwischenmenschliche Beziehung zur Person unerlässlich, in der Mitgefühl, Urteilskraft, Vertrauenswürdigkeit und Integrität zentrale Themen sind, das ist Bedingung. Seitens Pflegeeinrichtungen muss davon ausgegangen werden, dass das Personal mittels Ausbildung und Weiterbildungen sowie Förderungsmassnahmen zum Thema Sterben entsprechend unterstützt und auch geschützt wird. Ein Teil der SVP-Fraktion unterstützt die Ergänzung des Gesetzes, mit welcher die Pflegeeinrichtungen gemäss § 24 Abs. 1 Ziff. 1 und Ziff. 2 verpflichtet sind, die Freiheit der in ihrer Obhut lebenden Menschen nicht zu behindern.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatDie SVP-Fraktion bedankt sich beim Regierungsrat für die umfassende Beantwortung der Interpellation. Darin greift er alle wichtigen Punkte auf, und es ist ersichtlich, dass Bemühungen für eine Besserung der akuten Situation eingeleitet wurden. Insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie wird gearbeitet. Das Thema der psychiatrischen und therapeutischen Versorgung psychisch kranker Menschen im Thurgau ist sehr komplex. Ein Beispiel: Eine Minderheit der befragten Hausärztinnen und Hausärzte erklärt, dass sie die erste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten, auch jene mit psychiatrischen Problemen, seien. Grundversorgerinnen und Grundversorger seien entsprechend qualifiziert, eine Triage vorzunehmen und eine erste hausärztlich orientierte, psychotherapeutische Beratung und Therapie einzuleiten. In der alltäglichen hausärztlichen Sprechstunde hätten rund die Hälfte der Patientinnen und Patienten eine relevante psychiatrische Diagnose. Dieses und weitere Beispiele in der Beantwortung des Regierungsrates zum Thema der fehlenden Therapieplätze sowie zum Fehlen der auf Kinder und Jugendliche spezialisierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, zeigen uns die gesellschaftliche Entwicklung auf. Einerseits handelt es sich bei der ungebremsten Zunahme der psychisch Hilfesuchenden tatsächlich um ein gesellschaftliches Problem, welches aus Sicht der Fachärzte stark mit der grenzenlosen Nutzung der (a-)sozialen Medien zusammenhängt. Andererseits müssen die Institutionen das gesellschaftliche Problem irgendwie bewältigen. Das bedeutet viel Arbeit für das Fachpersonal, verbunden mit therapeutisch-professioneller Selbstunzufriedenheit, wenn sie die nach Hilfe Suchenden nicht zeitnah unterstützen können. Die eigenen Kräfte müssen deshalb eingeteilt werden, um zuerst dort zu helfen, wo es am sinnvollsten ist. Es sind Bestrebungen im Gange, für Kinder und Jugendliche eine ähnliche Triagestelle aufzubauen, analog dem Erwachsenenbereich mit dem bewährten Abklärungs- und Aufnahmezentrum (AAZ) in Münsterlingen. Im Weiteren müssten die Expertinnen und Experten sowie die Institutionen ihre Hilfe verstärkt dorthin bringen, wo sie in den Familien und im sozialen Nahbereich benötigt werden, weil genau dort das psychosoziale Problem letztlich gelöst werden muss. Dazu sollen in den nächsten Jahren vermehrt stationsäquivalente Behandlungen angeboten werden. Diese umfassen psychiatrische Behandlungen im häuslichen Umfeld durch mobile, ärztlich geleitete, multiprofessionelle Behandlungsteams. Sie entsprechen hinsichtlich der Inhalte sowie der Flexibilität und Komplexität einer vollständigen Behandlung im stationären Bereich.
Contributions(10)
- InterpellationMitunterzeichnendeHandwerk (Berufslehre) oder Studium?No. 20/IN 50/555
- Einfache AnfrageMitunterzeichnendeExterne Beratungen und Stellenentwicklung beim RAV Thurgau?No. 24/EA 128/309
- MotionMitunterzeichnende
- Einfache AnfrageMitunterzeichnendeKostenlose Gesundheitsversorgung für Sans Papiers auch im Thurgau?No. 24/EA 101/252
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/Erstunterzeichnerin
Memberships(17)
Images(2)
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025 – 31.12.2199
Data: OpenParlData · CC BY 4.0