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Michael Schöbi

Active
Die MitteDie Mitte-EVP-Fraktion 2024/2028
KantonsratRheintal
Mandate
Party
Die Mitte
Parliamentary group
Die Mitte-EVP-Fraktion 2024/2028
Parliament
Kantonsrat (SG)
Electoral district
Rheintal
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Occupation
Rechtsanwalt
Language
German
References & source
Source body
SG
Source updated
08.06.2026
Record updated
17.08.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(379)
  1. Ja
    Kantonsrat
    Result: 110 Yes · 0 No · 2 Abst. · 8 Absent
  2. Nein
  3. Nein
  4. Nein
  5. Nein
    Kantonsrat
    Result: 27 Yes · 54 No · 30 Abst. · 9 Absent
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Speeches(10)
  1. Speech
    Speech
    Mitglied des KantonsratesKantonsrat
  2. Speech
    Speech
    Mitglied des KantonsratesKantonsrat

    Schöbi-Altstätten (im Namen der FDP-Fraktion / Mitte-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion): Die Interpellantinnen sind mit der Antwort der Regierung zufrieden. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Vizepräsident der TCS-Sektion St.Gallen-Appenzell Innerrhoden mit rund 64'000 Mitgliedern.

    Wir begrüssen die Haltung der Regierung. Es steht nämlich fest, dass St.Gallen einen Mobilitätsengpass hat. Die Stadt ist ein Verkehrsknotenpunkt im Ost-West-Verkehr, schweizweit und auch international. Sie erschliesst zudem weite Teile des Oberthurgaus und beider Appenzell. Handel und Verkehr haben der Stadt St.Gallen letztlich ihren Wohlstand gebracht, dies aber zusammen mit dem sprichwörtlichen Fleiss ihrer Bürgerinnen und Bürger. Das ist auch heute noch so. Die Regierung erkennt und anerkennt richtigerweise den positiven und auch den notwendigen Beitrag der dritten Röhre Rosenbergtunnel und des Anschlusses Güterbahnhof für die Stadt als Verkehrsknoten und Ort der Begegnung, für die gleichzeitige Entlastung vom Verkehr sowie für die Entwicklung als hochwertiger Lebens- und Arbeitsraum.

    Zusammengefasst: Die Regierung hat recht. Die Engpassbeseitigung ist eine überörtliche Aufgabe. Die Kompetenz liegt nach Anhörung der Stadt allein bei Bund und Kanton. Die Interpellantinnen erwarten von Bund und Kanton die nächsten Schritte im Interesse von Stadt und Land.

  3. Speech
    Speech
    Mitglied des KantonsratesKantonsrat

    Schöbi-Altstätten (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

    Wir sind gegen ein Rückkommen, denn ein solches setzt stets neue Fakten voraus. Gegenüber der Kommissionssitzung und der Ratsdiskussion wurde bis heute nichts Neues vorgetragen. Deshalb gebietet es die gehegte und gepflegte parlamentarische Hygiene, nicht mehr darauf zurückzukommen. Dazu kommt, dass es sich in der Sache ohnehin um einen Pilotbetrieb handelt, der in der Folge zu eruieren sein wird. Dann, und nur dann schauen wir die Regelung aus der ersten Lesung nochmals an. Der Kantonsrat kann auch jederzeit den Stecker ziehen.

  4. Speech
    Speech
    Mitglied des KantonsratesKantonsrat

    Schöbi-Altstätten (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

    Ich möchte nicht auf ideologische Grabenkämpfe zwischen Stadt und Land eingehen. Es geht hier um ein rein sachliches Thema. Es geht um die Frage der Strassenhierarchie. Strassen haben die Siedlungsflächen zu erschliessen. Dazu müssen sie leistungsfähig sein. Dies wird u.a. durch die Signalisation gesichert.

    Die Stadt St.Gallen ist ein Verkehrsknotenpunkt mit einer überörtlichen, regionalen und nationalen Bedeutung. Dazu müssen die Hauptverkehrsachsen ihre Leistungsfähigkeit im Interesse des ganzen Kantons erhalten. Somit muss das Gesamtgefüge auch durch den Kanton redigiert und bestimmt werden. Dabei ist es Nebensache und für die Verkehrsbewältigung und die Erreichbarkeit sekundär, wie etwa Kantons- und Stadtpolizei in ihrer Zusammenarbeit geregelt werden. Es bleibt Zeit, das zu prüfen. Bleiben wir beim Verkehr.

  5. Speech
    Speech
    Mitglied des KantonsratesKantonsrat

    Schöbi-Altstätten (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

    Wir erachten die gewählte Lösung als zeitgemäss. Gleichzeitig kann mit mehr technischen Kontrollmassnahmen und geringerem Aufwand allenfalls unlauteren Unterschriftenfängern begegnet werden. Der Zugang, ob herkömmlich und elektronisch, bleibt jedem Bürger möglich. Wichtig ist, dass kein Anspruch darauf besteht, ein Referendumsbegehren elektronisch unterzeichnen zu können. Die politischen Rechte des St.Galler Stimmvolks in der Form von Referendum und Initiative sind wertvolle und entscheidende Formen, am Staatswesen und seiner Ausrichtung teilnehmen zu können. Sie sind ein hohes Gut, mit dem sorgsam und verantwortungsvoll umzugehen ist. Aus diesem Grund ist die Einführung behutsam anzugehen. Dazu sind drei Massnahmen notwendig, die sich aus der Vorlage und dem Beratungsergebnis bzw. dem Antrag der vorberatenden Kommission ergeben:

    1. Für den Pilotversuch ist eine Begrenzung der elektronisch abgegebenen Unterschriften sinnvoll. Ebenfalls sinnvoll ist eine gewisse Flexibilität in der Höhe des Anteils der elektronischen Unterschriften, deren allfällige Erweiterung durch die Regierung sorgsam und verantwortungsvoll zu handhaben ist.
    2. Der Kantonsrat muss die Kompetenz haben, die elektronische Abgabe von Unterschriften auszusetzen, sollten sich Schwierigkeiten oder gar Unregelmässigkeiten abzeichnen – sozusagen eine Notbremse. Dies sind wir dem Stimmbürger schuldig.
    3. Nach der Einführung ist eine Auswertung vorzunehmen, ob sich die teilweise elektronische Unterschriftensammlung bewährt hat. Dazu hat die Regierung neben einem Bericht im Hinblick auf den Ablauf nach sieben Jahren eine Botschaft und einen Entwurf zur Weiterführung zu unterbreiten. Indes bleibt das Ergebnis heute offen und der Antrag der Regierung überlassen. Das elektronische Sammeln von Unterschriften kann entweder unverändert weitergeführt, in anderer Form weitergeführt oder eingestellt werden. Allenfalls werden sich Rückschlüsse auf die verfassungsmässigen Grundlagen zu Referendum und Initiative ergeben. Dies ist aber eine nächste Geländekammer.

    Es ist zeitgemäss, sinnvoll und auch geboten, die elektronische Authentifizierung einer grösseren Regelung im E-GovG einzubetten. Schliesslich ist es entscheidend, dass die Anwendung in den politischen Gemeinden im jeweiligen Gemeinderat autonom beschlossen werden kann, sofern nicht die Regierung beschliesst. Wir müssen offen sein für eine Anpassung der verfassungsmässigen politischen Rechte zu Referendum und Initiative an die neuen technischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten. Dies muss aber behutsam und sorgfältig angegangen werden, denn die Volksrechte sind kostbar und in dieser Form ist die Eidgenossenschaft und mit ihr der Kanton St.Gallen auch einzigartig in der Welt.

    Ich schliesse meine Ausführungen wie so oft mit einem historischen Hinweis, den ich gerne hin und wieder anbringe: Das Referendum als politisches Recht hat weltweit seinen Ursprung im Volksveto aus dem Jahr 1831 im Kanton St.Gallen mit Bewegungen im Linthgebiet, im Sarganserland und im Rheintal. Mit dem Volksveto fasste die direkte Demokratie definitiv und dauerhaft bei uns Fuss. Bleiben wir also mit der Zeit, technisch und gesellschaftlich. Seien wir uns aber dieser historischen Verantwortung für die Volksrechte und die Volkssouveränität bewusst.

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Images(3)

  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 2
    04.10.2025
  • Version 3
    04.10.2025 – 31.12.2199

Data: OpenParlData · CC BY 4.0