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LK

Luzia Krempl-Gnädinger

Active
Die MitteDie Mitte-EVP-Fraktion 2024/2028
KantonsratRorschach
Mandate
Party
Die Mitte
Parliamentary group
Die Mitte-EVP-Fraktion 2024/2028
Parliament
Kantonsrat (SG)
Electoral district
Rorschach
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Female
Occupation
Pflegefachfrau
Language
German
Contact
References & source
Source body
SG
Source updated
27.07.2026
Record updated
17.09.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(440)
  1. Ja
    Kantonsrat
    Gesetz über das Militärwesen (Gesetzgebungsgeschäft)
    Result: 87 Yes · 27 No · 0 Abst. · 6 Absent
  2. Nein
  3. Ja
  4. Nein
  5. Ja
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Speeches(12)
  1. Speech
    Speech
    Mitglied des KantonsratesKantonsrat
  2. Speech
    Speech
    Mitglied des KantonsratesKantonsrat
  3. Speech
    Speech
    Mitglied des KantonsratesKantonsrat

    Krempl-Gnädinger-Goldach (im Namen von Krempl-Gnädinger-Goldach / Revoli-Tübach / Thür Wenger-Rorschach): Die Interpellantinnen sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

    Wir haben erfreut zur Kenntnis genommen, dass bereits im August 2025 ein neues Merkblatt mit Erläuterungen zu Kreisgerichtswahlen publiziert und den politischen Parteien zur Kenntnis gebracht wurde. Problematisch sieht die Regierung eine weitergehende Prüfung von Kandidierenden für Kreisgerichte, da bei einer Volkswahl möglichst wenig Einschränkungen gelten sollen. Dies führt jedoch dazu, dass insbesondere von parteilosen Kandidatinnen und Kandidaten Informationen, die den Wahlentscheid beeinflussen, nicht in Erfahrung gebracht werden können. Unter Umständen werden Wählerinnen und Wählern entscheidende Fakten vorenthalten.

    Wir erachten es als wichtig, dass Personen, die das Amt einer Richterin oder eines Richters einnehmen, auch weitergehende Kriterien erfüllen. Analog den Berufsausübungsbewilligungen des Gesundheitswesens sollen einerseits die fachlichen Voraussetzungen der Kandidierenden ausreichend sein, andererseits sollen Kandidierende auch vertrauenswürdig sein sowie die physische und psychische Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bieten. Die weitergehende Eignungsabklärung von Kandidierenden für das Kreisgericht und die Publikation von relevanten Angaben würden eine Anpassung des geltenden Gesetzes bedingen.

    Menschen, die das Gericht in Anspruch nehmen müssen, sind meist in einer schwierigen Lebensphase. Es ist nur angemessen, dass sie von fachlich und menschlich kompetenten Rechtsprechenden beurteilt werden.

  4. Speech
    Speech
    Mitglied des KantonsratesKantonsrat

    Krempl-Gnädinger-Goldach, Präsidentin der Redaktionskommission: Die Redaktionskommission unterbreitet Ihnen diese Anträge, weil sich die vorberatende Kommission mit ihren Anträgen für die einzige Lesung im Zuständigkeitsbereich der Redaktionskommission bewegte. Die Anträge der Redaktionskommission sind nicht materiell, sondern rein redaktionell.

    Der Verweis auf Art. 94a des Staatsverwaltungsgesetzes (sGS 140.1; abgekürzt StVG) ist unüblich, unnötig und wurde auch in weiteren Erlassen der Gesetzessammlung nicht eingefügt, in denen Organisationen mit kantonaler Beteiligung erwähnt sind. Zudem verlängert der Einschub den ohnehin langen Teilsatz. Damit erschwert er die Leserlichkeit und die Verständlichkeit der Bestimmung. Der Verweis mag für die nicht mit der st.gallischen Gesetzessammlung vertrauten Rechtsuchenden hilfreich sein, kann aber problemlos in einer Fussnote platziert werden.

    Der Ersatz des gewöhnlichen Pronomens «ihnen» durch das im heutigen Sprachgebrauch nicht mehr häufig verwendete Adjektiv «Letzteren» im anschliessenden Nebensatz ist unnötig. In materieller Hinsicht ist klar, dass sich dieser nur auf die Privaten beziehen kann. Zudem liessen sich allfällige Zweifel der Rechtsuchenden leicht zerstreuen, nämlich mit einem Blick ins StVG. Dort findet sich die entsprechende Definition in Art. 1 Abs. 2 Bst. d.

    Bitte beachten Sie, dass es der Redaktionskommission mit ihren Anträgen – wie immer – nicht um den materiellen Gehalt der Bestimmungen bzw. der Vorlage geht. Diesen zu beurteilen, liegt ohnehin nicht in ihrer Zuständigkeit. Sie stellt diese Anträge nur darum, weil die Anträge der vorberatenden Kommission rein redaktioneller Art waren sowie der Praxis der Redaktionskommission und den Gepflogenheiten der st.gallischen Erlass-Sprache widersprechen.

  5. Speech
    Speech
    Mitglied des KantonsratesKantonsrat

    Krempl-Gnädinger-Goldach: Dem Antrag der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion ist zuzustimmen. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Pflegefachfrau und Mitglied des Berufsverbands für Pflegefachpersonen.

    Am 28. November 2021 hat die Schweizer Bevölkerung die Pflegeinitiative mit 61 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Am 24. November 2024 hat das St.Galler Stimmvolk das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Teil 1) mit 88 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Gerade einmal ein Jahr nach diesem Entscheid werden die Beiträge wieder gekürzt und die Geltungsbereiche eingeschränkt. Pflegende und der Pflege nahestehende Personen und Gruppierungen sehen M82 als Wortbruch. Die Enttäuschung darüber, dass ein hart erkämpfter Fortschritt bereits wieder beschnitten wird, ist gross. Das Vertrauen in Kantonsrat und Regierung hat sehr gelitten.

    Schauen wir die drei Teilmassnahmen genauer an: M82 Bst. a beinhaltet eine Aktualisierung der Zahlengrundlagen auf den Stand der im letzten Jahr getätigten Beiträge. Diese Anpassung kann im Entlastungspaket belassen werden. M82 Bst. b schränkt die Altersgrenze für Beziehende von Beiträgen ein. Sie trifft v.a. junge, ausbildungswillige Menschen, die nach ihrer Erstausbildung wieder in die Abhängigkeit ihrer Eltern kommen, wenn der Lohn für die Lebenshaltungskosten nicht reicht. Von dieser Personengruppe versprechen wir uns eine lange Verweildauer im Beruf. Für in Frage kommende Personen sind verschiedene Faktoren abzuwägen: Beruf mit unregelmässigen Arbeitszeiten, Lohn und in diesem Alter auch die Gründung einer Familie. Es ist zu befürchten, dass sich aufgrund dieser Sparmassnahme einige gegen eine zweite Ausbildung in der Pflege entscheiden. Von der Senkung der Obergrenze von 55 auf 50 Jahre sind mutmasslich nicht viele Personen betroffen. Dementsprechend ist aber auch der Spareffekt klein. M82 Bst. b erfordert eine Gesetzesanpassung, die dem Kantonsrat im Jahr 2026 vorgelegt würde. Bis dahin werden Zahlen zu Betroffenen und über die Höhe des Spareffekts bekannt sein. Ich unterstütze die Streichung dieser Massnahme aus dem Sparpaket.

    M82 Bst. c (Reduktion der Ausbildungsdauer auf das gesetzliche Minimum) haben wir bereits bei der Erarbeitung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege diskutiert. Damals wurde die grosszügigere Variante gewählt. Persönlich sehe ich die Vorteile einer verlängerten Ausbildung, aber vor dem Hintergrund dieser Spardebatte verstehe ich auch die Erwartungen an die Empfänger der Gelder, dass sie ihre Ausbildungszeit so kurz wie möglich halten.

    An dieser Stelle möchte ich Ihnen die Gründe der Pflegeinitiative nochmals in Erinnerung rufen und Sie bitten, diese bei der Beurteilung von M82 zu bedenken. Es herrscht bereits heute ein grosser Mangel an Pflegefachpersonen in allen Bereichen des Gesundheitswesens. Mit der zunehmenden Anzahl betagter Menschen wird sich der Notstand in den kommenden Jahren verstärken. Bis im Jahr 2050 wird sich die Zahl von Menschen mit Demenz verdoppeln. Man rechnet dann mit 300'000 Betroffenen in der Schweiz. Mit Sicherheit werden auch Personen aus diesem Saal dazuzählen. Wir sollten alles nur Mögliche dafür tun, dass sich die Situation nicht weiter verschlimmert. Zum Antrag der SP-GRÜ-GLP-Fraktion bitte ich die Ratsleitung, M82 Bst. b und Bst. c einzeln zur Abstimmung zu bringen.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 2
    04.10.2025
  • Version 3
    04.10.2025 – 31.12.2199

Data: OpenParlData · CC BY 4.0