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Luzia Krempl-Gnädinger · Die Mitte

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Kantonsrat (SG)03.12.2025Mitglied des Kantonsrates

Krempl-Gnädinger-Goldach (im Namen von Krempl-Gnädinger-Goldach / Revoli-Tübach / Thür Wenger-Rorschach): Die Interpellantinnen sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Wir haben erfreut zur Kenntnis genommen, dass bereits im August 2025 ein neues Merkblatt mit Erläuterungen zu Kreisgerichtswahlen publiziert und den politischen Parteien zur Kenntnis gebracht wurde. Problematisch sieht die Regierung eine weitergehende Prüfung von Kandidierenden für Kreisgerichte, da bei einer Volkswahl möglichst wenig Einschränkungen gelten sollen. Dies führt jedoch dazu, dass insbesondere von parteilosen Kandidatinnen und Kandidaten Informationen, die den Wahlentscheid beeinflussen, nicht in Erfahrung gebracht werden können. Unter Umständen werden Wählerinnen und Wählern entscheidende Fakten vorenthalten.

Wir erachten es als wichtig, dass Personen, die das Amt einer Richterin oder eines Richters einnehmen, auch weitergehende Kriterien erfüllen. Analog den Berufsausübungsbewilligungen des Gesundheitswesens sollen einerseits die fachlichen Voraussetzungen der Kandidierenden ausreichend sein, andererseits sollen Kandidierende auch vertrauenswürdig sein sowie die physische und psychische Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bieten. Die weitergehende Eignungsabklärung von Kandidierenden für das Kreisgericht und die Publikation von relevanten Angaben würden eine Anpassung des geltenden Gesetzes bedingen.

Menschen, die das Gericht in Anspruch nehmen müssen, sind meist in einer schwierigen Lebensphase. Es ist nur angemessen, dass sie von fachlich und menschlich kompetenten Rechtsprechenden beurteilt werden.

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Institution
Kantonsrat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0