Boris Tschirky
- Party
- Die Mitte
- Parliamentary group
- Die Mitte-EVP-Fraktion 2024/2028
- Parliament
- Kantonsrat
- Electoral district
- St.Gallen
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 1. Januar 1965
- Occupation
- Gemeindepräsident
- Language
- German
- Stadtparlament
- Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
- Wikidata
- Q41804508
- Source body
- SG
- Source updated
- 28.01.2026
- Record updated
- 18.06.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaKantonsratSystemwidrige Ergänzungsleistungen ohne Rentenanspruch (Interpellation)Result: 66 Yes · 1 No · 0 Abst. · 53 Absent
- NeinKantonsratIX. Nachtrag zum Strassengesetz (Gesetzgebungsgeschäft)Result: 37 Yes · 78 No · 1 Abst. · 4 Absent
- JaKantonsratIX. Nachtrag zum Strassengesetz (Gesetzgebungsgeschäft)Result: 78 Yes · 37 No · 0 Abst. · 5 Absent
- JaKantonsratIII. Nachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Inklusive familienergänzende Kinderbetreuung) (Gesetzgebungsgeschäft)Result: 74 Yes · 41 No · 0 Abst. · 5 Absent
- JaKantonsratII. Nachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsrechte) (Gesetzgebungsgeschäft)Result: 74 Yes · 41 No · 0 Abst. · 5 Absent
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- Speech
- SpeechSpeechMitglied des KantonsratesKantonsrat
Tschirky-Gaiserwald beantragt im Namen der Mitte-EVP-Fraktion Gutheissung mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, dem Kantonsrat Botschaft und Entwurf zur Änderung der gesetzlichen Grundlagen für die Verwendung der Mittel aus
dem kantonalen Lotteriefonds so anzupassenden Erträgen aus den Lotterien und Wetten nach der Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (sGS 455.21; abgekürzt IKV 2020) vorzulegen, dass künftig:
a) die Mittelverwendung wie folgt auf strategisch definierte Förderbereiche verteilt wird:
1. Kultur, Brauchtum, Sozialesund, Bildung, Gesundheit, Innovation, Entwicklungszusammenarbeit u.a:40 Prozentzwei Drittel;2. Sportfonds des Kantons St.Gallen (Bewirtschaftung in der Verantwortung der
IG Sport SGSportfondskommission):30 Prozentein Drittel;3. strategische Entwicklungsprojekte des Kantons (Bildung, Innovation, wirtschaftliche Entwicklung): 20 Prozent;4. Reserve für grosse kantonale Vorhaben: 10 Prozent;b) die Mittel fürden Bereich Kulturdie genannten Förderbereiche auf der Grundlageeiner kantonalen Kulturstrategiekantonaler Strategien oder Schwerpunktplanungen unter Berücksichtigung der regionalen Ausgewogenheit vergeben werden;c) die Vergabe der Mittel für strategische Entwicklungsvorhaben durch eine interdepartementale Kommission koordiniert wird;d) die Vergabe der Mittel grundsätzlich an Projekte in der Schweiz erfolgt.»Ich weise Sie darauf hin, dass unser Antrag genau die gleiche Flexibilität und Zuteilung der entsprechenden Kategorien in sich trägt wie der Antrag der Regierung, einfach nicht unter den vorgesehenen Buchstaben. Wenn Sie den Topf von zwei Dritteln für Bildung, Soziales, Brauchtum, Gesundheit und Entwicklungszusammenarbeit zusammenzählen, kommen Sie auf 66,66 Prozent und für den Sport auf 33,33 Prozent. Wenn Sie die Varianz nun aufdatieren von 60 bis 70 Prozent, verbleiben rund 6 Prozent, die für strategische Projekte, für Innovation oder für weitere bei Ihnen eingehende Begehren zur Verfügung stehen. Der Topf wächst. Glücklicherweise wird gespielt – ob das gut oder schlecht ist, müssen wir im Kantonsrat nicht beurteilen. Aber der Lotteriefonds hat mehr Gelder. Darum ist es zielgerichtet, diese Gelder dort einzusetzen, wo sie dem Gemeinwohl zugutekommen. Unser Antrag ist ein praktikabler Vorschlag.
- SpeechSpeechMitglied des KantonsratesKantonsrat
Tschirky-Gaiserwald (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.
Frei-Rorschacherberg hat zu Recht darauf hingewiesen, dass durch die Onlinespiele dem Lotteriefonds mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stehen werden. Die Gemeinnützigkeit, die der Bund vorgibt, muss ebenfalls gewährleistet sein. Als Mitunterzeichnerin der Motion haben wir die Antwort der Regierung als verfolgenswert taxiert. Allerdings hat unsere intensive Diskussion über die Anpassungen ergeben, dass die Varianz bei den Kategorien zwar nachvollziehbar, aber kaum praktikabel ist. Deshalb plädieren wir dafür, dass die Vorlage wieder verschlankt wird. In diesem Zusammenhang sind wir der Ansicht, dass die Förderbereiche in Bst. a Ziff. 1 zu erweitern und im Gegenzug in Bst. a die Ziff. 3 und 4 zu streichen sind. Indem wir die verfügbaren finanziellen Mittel, die dem Lotteriefonds zustehen, im Verhältnis zwei Drittel zu einem Drittel aufteilen, herrscht Klarheit, über welche Mittel wir in diesen Bereichen jeweils verfügen können. Darüber hinaus wird einem zentralen Anliegen, den Sport zu stärken, mit unserem Antrag Rechnung getragen.
In diesem Zusammenhang ist es jedoch auch wichtig, dass die genannten Förderbereiche über eine Strategie verfügen und Schwerpunktplanungen vornehmen, damit die regionale Ausgewogenheit gewährleistet ist. Diese regionale Ausgewogenheit ist bei der Unterstützung von Institutionen und Projekten in unserem Ringkanton ein wichtiger Pfeiler für die Zusammenarbeit.
- SpeechSpeechMitglied des KantonsratesKantonsrat
Tschirky-Gaiserwald (im Namen der SVP-Fraktion / Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion ist abzulehnen.
Das Anliegen ist grundsätzlich berechtigt, dessen ist sich auch die Regierung bewusst. Deshalb wird sie voraussichtlich auf das Jahr 2027 eine Anpassung der EL ins Auge fassen. Gegenwärtig können rund die Hälfte der Pflegeheime mit der Höhe von Fr. 180.– grundsätzlich gut leben. In der Regel sind dies Institutionen, die von der öffentlichen Hand betrieben werden. Zur Tarifierung der Alters- und Pflegeheime gilt es festzuhalten, dass diese nach dem Beschluss der Regierung in der ersten Jahreshälfte dann in der zweiten Jahreshälfte jeweils durch die Institutionen vorgenommen werden – bezogen auf die eigene Institution – und diese Ansätze den Bewohnenden dann rechtzeitig kommuniziert werden können. Wenn wir nun diese 10 Mio. Franken sprechen würden, würde das bedeuten, dass die Regierung die Anpassung auch tatsächlich vornehmen würde. Und wenn sie das machen würde, wäre der Zeitpunkt des Inkrafttretens völlig offen. Was die Alters- und Pflegeheime damit anstellen würden, bleibt ebenfalls völlig offen. Vor diesem Hintergrund ist es zielführend, den gewohnten Weg zu beschreiten, d.h., den EL-Beschluss der Regierung in der ersten Jahreshälfte 2026 abzuwarten, die Adaption der neuen Sätze durch die Alters- und Pflegeheime im dritten Quartal 2026 und die Inkraftsetzung der neuen Tarife auf den 1. Januar 2027.
- SpeechSpeechMitglied des KantonsratesKantonsrat
Tschirky-Gaiserwald (im Namen der SVP-Fraktion / Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion): Der Antrag Schulthess-Grabs / Wyss-Vilters-Wangs ist abzulehnen.
Wir unterstützen den Antrag der Finanzkommission und lehnen Umlagerungen auf die Gemeinden ab.
- InterpellationErstunterzeichner/-in
- MotionErstunterzeichner/-in
- InterpellationErstunterzeichner/-in
- InterpellationErstunterzeichner/-inFestlegung des GewässerraumsNo. 51.25.109
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/-in
- Vorberatende Kommission
- Mitgliedsince 10.06.2026
- Vorberatende Kommission
- Mitgliedsince 08.06.2026
- Vorberatende Kommission
- Mitgliedsince 02.03.2026
- Ständige Kommission
- Interessengruppe des Kantonsrates
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- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025 – 31.12.2199
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