MN
M.A. in Historischen Wissenschaften

Masshardt Nadine

Former member
Sozialdemokratische ParteiFraktion S
MitgliedGrosser RatBern

Mandate
Function
Mitglied
Party
Sozialdemokratische ParteiSource: SP
Parliamentary group
Fraktion S
Parliament
Grosser Rat
Electoral district
Bern
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Female
Born
1984
Occupation
Historikerin
Contact
Address
Zeltweg 11
3012 Bern
Also active in
Schweiz
Sozialdemokratische Partei· Fraktion S· BernActive
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Wikidata
Q867613
Source body
BE
Record updated
24.05.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(16137)
  1. Ja
  2. Ja
  3. Ja
  4. Ja
  5. Ja
Interests(8)
Access badges(2)
  • Lobbyist
    Epprecht Nils · Interessenvertreter/in
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
    Schweizerische Energie- Stiftung
  • Lobbyist
    Stalder Sara · Interessenvertreter/in
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
    Konsumentenschutz
Speeches(122)
  1. Redetext
    Schweiz

    Herr Imark, Sie haben vorhin behauptet, dass die Stimmbevölkerung im Jahr 2017 bei der Annahme der Energiestrategie 2050 nicht über den Atomausstieg entschieden habe. Ich habe kurz auf der UVEK-Website nachgeschaut. Im damals vor der Abstimmung herausgegebenen Faktenblatt "Die wichtigsten Massnahmen der Vorlage" ist unter der Rubrik "Atomausstieg" ganz klar der Punkt "Verbot neuer Kernkraftwerke" aufgeführt. Auch im Gesetz ist das abgebildet, und zwar in Artikel 12a KEG: "Rahmenbewilligungen für die Erstellung von Kernkraftwerken dürfen nicht erteilt werden." Die Bevölkerung hat genau dazu mit 58 Prozent Ja gesagt. Wie kommen Sie zu Ihrer unehrlichen und nicht korrekten Aussage?

  2. Redetext
    Schweiz

    Gleich vorweg: Auch ich bin für Nichteintreten auf den Gegenvorschlag und unterstütze die grosse Minderheit Müller-Altermatt.

    Zu meinem Rückweisungsantrag: Dieser Antrag nimmt die Kritik der Kantone auf. Gemäss Botschaft des Bundesrates waren die Kantone in der Vernehmlassung sehr deutlich. Ich zitiere daraus: "Eine Mehrheit der Kantone sowie die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) lehnen den indirekten Gegenvorschlag ab." Sie sind sich einig: Es braucht dringend zusätzliche Klärungen, insbesondere in Bezug auf Finanzierung, Auswirkungen auf den Ausbau der erneuerbaren Energien und Bewilligungsverfahren. Genau dies will dieser Rückweisungsantrag. Er fokussiert dabei auf den Punkt Auswirkungen auf den Ausbau der erneuerbaren Energien.

    Die Minderheit II will den Gegenvorschlag an den Bundesrat zurückweisen mit dem Auftrag, die Priorität auf die bewährten Erneuerbaren zu setzen und das zusätzliche mögliche Potenzial aufzuzeigen und auszuschöpfen. Der Gegenvorschlag hingegen setzt auf neue AKW, ohne zu berücksichtigen, dass erneuerbare Energien bereits heute deutlich schneller, kosteneffizienter und nachhaltiger zur Sicherstellung der Stromversorgung beitragen. Fotovoltaikanlagen können innerhalb weniger Monate realisiert werden und liefern bereits heute einen entscheidenden Beitrag zur Stromproduktion in der Schweiz - auch im Winter. Allein der Fotovoltaik-Zuwachs der letzten drei Jahre hat die Winterstromproduktion von Mühleberg ersetzt. Auch der Ausbau der Windenergie sowie die Optimierung und Erweiterung der Wasserkraft bieten erhebliche kurzfristig realisierbare Potenziale. Wir haben dafür im Stromgesetz und in verschiedenen weiteren Gesetzgebungen den Weg geebnet. Die eingeführten Instrumente sind erst seit Kurzem in Kraft.

    Diese Technologien verursachen zudem geringere finanzielle Risiken für die öffentliche Hand als AKW und stärken die inländische Wertschöpfung. Demgegenüber sind neue AKW ein teures Risiko für unser Land. Neue AKW bieten keine Lösung zum Erreichen des Netto-null-Ziels bis 2050 und für die baldige Stärkung der Versorgungssicherheit. Atomkraft ist im Gegenteil ein zusätzliches Problem, denn als Lösung kommt sie schlicht zu spät und bremst in der Zwischenzeit echte Lösungen, die bereits heute wirken. Neue AKW, wir haben es gehört, würden allerfrühestens 2050 bereitstehen; dies bestätigen sämtliche Expertinnen und Experten. Zudem binden sie schon heute erhebliche finanzielle und politische Ressourcen, die viel effektiver in den Ausbau erneuerbarer Energien investiert werden können. Die Option neue AKW verunsichert die Märkte und die Investitionen in neue erneuerbare Energien und in die Wasserkraft. Das wiederum gefährdet die Versorgungssicherheit der nächsten Jahre. Das zeigt auch eine aktuelle Studie der Fachhochschule Wallis. Der Bau neuer AKW würde die Wasserkraft als Rückgrat der Schweizer Stromversorgung massiv schwächen. Neue AKW sind ohne jahrelange staatliche Subventionen nicht konkurrenzfähig. Erhalten sie diese Subventionen, drängen sie die Wasserkraft aus dem Markt. Die Konsequenzen wären für die Versorgungssicherheit drastisch.

    Dazu kommt der bereits mehrmals erwähnte Mitbericht der Finanzkommission. Die Fachkommission unseres Rates in Sachen Finanzen bat die UREK, die finanziellen Auswirkungen einer Aufhebung des Neubauverbots für Kernkraftwerke und die damit verbundenen Risiken für die öffentliche Hand vorgängig zu klären. Zudem sollen diese Risiken transparent ausgewiesen und ihre Tragbarkeit für die öffentlichen Finanzen beurteilt werden. Dass dieses berechtigte Anliegen einfach ignoriert und von der Mehrheit der UREK vom Tisch gewischt wurde, ist schlicht unseriös, denn neue AKW werden über Jahrzehnte massive staatliche Unterstützung benötigen und konkurrenzieren damit die von der Bevölkerung befürwortete Förderung der Erneuerbaren.

    Alle Beispiele zeigen, dass neue AKW extrem teuer sind und zu gigantischen Kostenüberschreitungen führen. Das französische AKW Flamanville kostet nun 24 Milliarden statt 4 Milliarden Euro. Das englische Hinkley Point C hat bereits 40 Milliarden Pfund an Subventionen verschlungen, läuft aber noch immer nicht. Der bewährte Weg der Erneuerbaren in der Schweiz ist übrigens auch demokratiepolitisch in mehreren Volksabstimmungen wiederholt bestätigt worden. Wir sollten den Fokus also weiterhin klar auf jene erneuerbaren Technologien legen, die rasch verfügbar sind und die Versorgungssicherheit heute erhöhen. Der Gegenvorschlag trägt dem keine Rechnung und ist darum zu überarbeiten. Danke, wenn Sie die Rückweisung unterstützen.

    Ich ziehe meinen Antrag zugunsten der Minderheit I (Wismer Priska) zurück.

  3. Redetext
    Schweiz

    Herr Kollege Müller-Altermatt, Sie haben Ihren Moratoriumsantrag erwähnt und begründet, aber nichts zu Ihrem Antrag gesagt, mit dem Sie verlangen, dass neue AKW nur gebaut werden dürfen, wenn sie militärisch komplett sicher sind. Weshalb diese Forderung, diese Minderheit, und was bedeutet das für unsere bestehenden AKW?

  4. Redetext
    Schweiz

    Ich vertrete bei Artikel 9a eine grosse und breit abgestützte Minderheit. Im Namen dieser Minderheit bitte ich Sie, bei unserem ursprünglichen Beschluss und beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben und auf diesen Einschub zu verzichten.

    Weshalb? Der Ständerat hat hier mehrheitlich beschlossen, dass das Verhältnismässigkeitsprinzip auch noch auf Gesetzesstufe verankert werden soll. Genau das ist aber aus unserer Sicht unnötig und bringt auch keinen Mehrwert. Dies wurde uns in der Kommission auf Nachfrage auch von der Vertretung der Verwaltung bestätigt.

    Das Verhältnismässigkeitsprinzip ist ein in der Bundesverfassung verankertes Rechtsprinzip, das der Gesetzgebung übergeordnet ist. In Artikel 5 Absatz 2 der Bundesverfassung steht: "Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein." Das gilt natürlich auch für das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung. Staatliches Handeln muss verhältnismässig sein, sowohl beim Erlassen von Massnahmen als auch bei Ausführungsbestimmungen.

    Im Bereich des Strahlenschutzes wird dieses Prinzip dann durch Artikel 8 der Strahlenschutzverordnung konkretisiert. Dort steht: "Sämtliche Massnahmen im Strahlenschutz müssen nach dem zugrunde liegenden Risiko abgestuft sein." Die nach Risiko abgestufte Vorgehensweise ist als Grundsatz des Strahlenschutzes also bereits in Artikel 8 der Verordnung geregelt. Es ist also unnötig und wäre auch unüblich, wenn wir dieses Prinzip zusätzlich im Gesetz verankern würden.

    Deshalb bitte ich Sie, den Antrag meiner breit abgestützten Minderheit anzunehmen.

  5. Redetext
    Schweiz

    Vor zwei Jahren hat die Stimmbevölkerung das Stromgesetz angenommen und damit die strukturierte Beschaffung eingeführt. Ziel war und ist es, Haushalten möglichst stabile Strompreise zu garantieren, also Preisausschläge zu minimieren und Fehlanreize durch zu kurzfristige Beschaffung zu vermeiden. Dieser Grundsatz ist in Artikel 6 Absatz 5bis des Stromversorgungsgesetzes verankert. Grundversorger müssen Energie im Voraus und strukturiert beschaffen, um die Auswirkungen von Marktpreisschwankungen auf die Endverbraucherinnen und Endverbraucher abzufedern.

    Seit 2025 ist diese Regelung in Kraft, doch die Praxis zeigt, dass sie zu unerwünschten Effekten führt. Deshalb braucht es eben die vorliegende Präzisierung, eine Anpassung, die sowohl inhaltlich richtig ist als auch dem Willen des Gesetzgebers entspricht. Das bestätigt auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme.

    Die Stromnachfrage unterliegt Schwankungen. Neben der Energiebeschaffung soll gemäss der hier vorgeschlagenen Präzisierung auch der Verkauf von Überschüssen aufgrund von Nachfrageschwankungen explizit möglich sein. Denn die aktuelle Situation schafft einen Fehlanreiz. Grundversorger könnten ihre Beschaffung kurzfristig und risikoreich ausrichten, um Verkäufe und damit verbundene Verluste zu vermeiden. Der Vorschlag der Kommission klärt deshalb den Begriff der Beschaffungskosten und schlägt eine Präzisierung vor. Künftig werden die Nettokosten, also sämtliche Kosten minus allfällige Gewinne, bei der Festlegung der Grundversorgungstarife berücksichtigt. Entscheidend ist aber, dass diese Regelung nicht zu Missbräuchen führt. Es darf keine Anreize geben, absichtlich oder aufgrund ungenauer Prognosen plötzlich zu viel Energie zu beschaffen und die daraus entstehenden Verluste durch kurzfristige Verkäufe am Spotmarkt an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Deshalb sieht der Vorschlag vor, wir haben es bereits gehört, dass nur die Kosten von notwendigen Transaktionen angerechnet werden könnten.

    Um die Einhaltung sicherzustellen, soll zudem die Aufsicht gestärkt werden. Es gibt strengere Vorgaben wie die Trennung der Portfolios, eine dokumentierte Beschaffungsstrategie sowie ein Monitoring und Stichprobenkontrollen durch die Elcom.

    Zusammengefasst unterstützt die SP-Fraktion die vorgeschlagene Präzisierung. Sie wird aber die Umsetzung und Entwicklung sehr aufmerksam beobachten.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 2
    04.10.2025
  • Version 3
    04.10.2025
  • Version 4
    04.10.2025 – 31.12.2199

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