Tobias Vögeli · GLP
Die von den Motionären vorgeschlagenen Lösungen schiessen trotz Verständnis über das Ziel hinaus. Erstens – das ist ein extrem wichtiger Punkt – widerspricht eine grundsätzliche Vertragslaufzeit von 10 Jahren mit Verlängerungsmöglichkeit auf 15 Jahre der Logik des öffentlichen Beschaffungsrechts. Diesbezüglich verweise ich auf die Antwort des Regierungsrates, erlaube mir aber schon noch den Hinweis, weil es von liberaler Seite kommt ... – dass es von linker Seite unterstützt wird, mag vielleicht noch verständlich sein. Diese Logik ist ein urliberales Anliegen; dieses Beschaffungsrecht haben wir aus einem bestimmten Grund und aus einem guten Grund: weil wir eben einen liberalen Markt wollen. Die GLP will einen liberalen Markt; sie will nicht einfach Klientelpolitik betreiben. In der Motion fehlt denn auch das Argument, warum die pauschale und starre 10- respektive 15-Jahre-Regelung in jedem Fall sachgerecht sein soll, denn bereits heute kann man ja über die 5-Jahres-Regelung hinausgehen – in Einzelfällen, wenn angezeigt ist, dass das sinnvoll ist.
Zweitens brauchen die arbeitsmarktlichen Massnahmen fachliche Beweglichkeit. Der Arbeitsmarkt verändert sich extrem schnell. Wir haben die Digitalisierung, wir haben neue Kompetenzprofile, wir haben unterschiedliche Zielgruppen, wechselnde konjunkturelle Lagen: Das braucht Anpassungen, und dann muss es eben so sein, dass der Staat, der Kanton in diesem dynamischen Bereich jederzeit prüfen können muss, ob noch die richtigen Leistungen in der richtigen Form eingekauft werden, übrigens gerade im Interesse der arbeitssuchenden Personen.
Auch mit der vorgeschlagenen Berichterstattungspflicht – alle fünf Jahre – wird nicht eine Steuerung implementiert, denn ein Bericht kann einfach Erkenntnisse liefern, aber – das dürfte der Motionärin als Juristin auch bekannt sein – man kann nachher nicht einfach den Vertrag auflösen. Einen abgeschlossenen vergaberechtlichen Vertrag kann man nur sehr, sehr beschränkt ändern oder auflösen, was ja auch wichtig ist.
Ich habe gehört, Planungssicherheit sei wichtig. Das stimmt: Planungssicherheit ist wichtig; Rechtssicherheit, Wettbewerb, Qualität ... (Die Präsidentin bittet den Redner, zum Schluss zu kommen. / La présidente demande à l’orateur de conclure.) ... und Anpassungsfähigkeit sind aber zentrale Werte. Übrigens: Deshalb lehnt die Wirtschaft es ja auch ab.
Die GLP lehnt den Vorstoss mit einer Ja-Stimme ab. Merci.