Stefanie Heimgartner
- Party
- Schweizerische Volkspartei
- Parliamentary group
- Fraktion V
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Aargau
- Chamber / sector
- NR
- Seat number
- 20
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Female
- Born
- 25. April 1987
- Occupation
- Transportunternehmer/in
- Language
- German
- Address
- 5400 Baden
- Website
- www.stefanie-heimgartner.ch
- Grosser Rat
- Schweizerische Volkspartei
- Wikidata
- Q76468675
- Source body
- CHE
- Source updated
- 03.06.2026
- Record updated
- 06.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaGrosser RatGesamterneuerungswahlen der durch den Grossen Rat zu wählenden Behörden des Kantons Aargau für die Amtsperiode 2019 - 2022 (Wahlen)Grosser Rat AargauResult: 126 Yes · 2 No · 0 Abst. · 12 Absent
- NeinGrosser RatGesamterneuerungswahlen der durch den Grossen Rat zu wählenden Behörden des Kantons Aargau für die Amtsperiode 2019 - 2022 (Wahlen)Grosser Rat AargauResult: 29 Yes · 99 No · 1 Abst. · 11 Absent
- JaGrosser RatWahl einer Ersatzrichterin oder eines Ersatzrichters am Verwaltungsgericht; Ersatzwahl für den Rest der Legislaturperiode 2013-2018 (Wahlen)Grosser Rat AargauResult: 130 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatBefristete Wahl einer ausserordentlichen Gerichtspräsidentin (Stellvertretung) (Wahlen)Grosser Rat AargauResult: 128 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatGrossrätliche Kommissionen; Festlegung der Anzahl und Aufteilung der Kommissionssitze in der Legislaturperiode 2013/2016 (Wahlen)Grosser Rat AargauResult: 108 Yes · 20 No · 1 Abst. · 0 Absent
- Bezahlt
- Nicht Bezahlt
- Nicht Bezahlt
- Nicht Bezahlt
- Nicht Bezahlt
- LobbyistGraf Dino · Interessenvertreter/in08.04.2026 – 31.12.2199SchweizSwiss Oldtimers
- Persönliche/r Mitarbeiter/inKoch Chico30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
- LobbyistKirchhofer André · Interessenvertreter/in30.09.2025 – 07.04.2026SchweizASTAG Schweiz
- RedetextDoppelbürger und WehrpflichtNo. 26.3520Schweiz
Die Motionen Poggia 25.3037 und 26.3520 der SiK-N werden gemeinsam behandelt, weil sie einen sehr ähnlichen Inhalt haben. Beide Geschäfte betreffen die Frage der Militärdienstpflicht von Doppelbürgern. Wir Kommissionssprecherinnen werden deshalb nur ein Votum zu beiden Motionen halten.
Zur Ausgangslage: Wir haben die Motion Poggia 25.3037, "Militärdienst der französisch-schweizerischen Doppelbürger. Schluss mit der Heuchelei", in einer abgeänderten Version im vergangenen Dezember mit 147 zu 25 Stimmen bei 12 Enthaltungen angenommen. Da der Ständerat in der Frühjahrssession beschloss, an seiner ursprünglichen Position - sprich an der ursprünglichen Motion Poggia - festzuhalten, kam es zu einer Differenz und die Motion wurde wieder in der SiK-N behandelt. Wir hatten folgende Möglichkeiten: entweder dem Beschluss des Ständerates zustimmen oder die Motion endgültig ablehnen.
Beide Motionen verfolgen das Ziel, dass Doppelbürger nur dann von der schweizerischen Militärdienstpflicht oder von Ersatzabgaben befreit werden, wenn die im Ausland erbrachten Leistungen gleichwertig sind. Bei der Motion Poggia stehen nur die französisch-schweizerischen Doppelbürger im Fokus, während die Kommissionsmotion offen formuliert ist und darauf abzielt, alle Doppelbürger in diesem Thema gleich zu behandeln.
Bundesrat Martin Pfister erläuterte in der Kommission, weshalb der Bundesrat nach wie vor sowohl die ursprüngliche als auch die vom Nationalrat abgeänderte Fassung der Motion ablehnt. Gleichzeitig wies der Bundesrat jedoch darauf hin, dass er angesichts der erheblichen Fallzahlen grundsätzlich bereit sei, das bestehende bilaterale Abkommen mit Frankreich anzupassen - allerdings nicht durch eine einseitige Erklärung, sondern durch Verhandlungen.
Eine Minderheit der Kommission stuft das Problem als komplex ein, weil mehrere Länder involviert und die Situationen unterschiedlich sind. Sie wünscht sich Zeit für eine konstruktive Analyse, um danach eine umfassende Lösung zu erarbeiten.
Da die Kommissionsmotion erst während der Kommissionssitzung formuliert wurde, liegen uns noch keine ausführlichen Erläuterungen vonseiten des Bundesrates oder der Verwaltung vor.
Die Problematik der abgeänderten Motion haben wir erkannt und sehen es als nachvollziehbar, die Motion, wie sie der Ständerat beschlossen hat, in der ursprünglichen Fassung anzunehmen, um die Problematik mit Frankreich schnellstmöglich zu lösen. Wie auch von der Verwaltung betont wurde, ist es wichtig, dass es bei der Motion Poggia nicht mehr um alle Länder und eine Aufkündigung sämtlicher völkerrechtlicher Verträge, sondern um eine bilaterale Anpassung geht, denn mit über 700 französisch-schweizerischen Doppelbürgern, welche mit einem Kurztrip nach Paris unsere Wehrpflicht umgehen, bilden diese die grösste Gruppe.
Damit wir dennoch dasselbe Problem mit den anderen Ländern lösen können, habe ich in der Kommission einen Antrag auf Einreichung einer Kommissionsmotion mit demselben Wortlaut wie in einer früheren Motion 24.3066 - und somit eben auch textgleich wie die abgeänderte Motion Poggia, welcher Sie alle hier drin, oder nicht ganz alle, bereits einmal zugestimmt haben - gestellt. Dies, damit die in der Nummerierung sehr eng aufeinanderfolgenden Motionen jetzt zusammen behandelt werden können. Damit wären dann auch die Anliegen der parlamentarischen Initiative Schmid Pascal 24.405 erfüllt.
Die Kommissionsmotion 26.3520 geht etwas weiter als die Motion Poggia und betrifft alle Staaten; dies auch der Fairness halber, damit alle Doppelbürger gleich behandelt werden.
Inhaltlich sind wir in der Kommission nicht weiter auf die Motionen eingegangen, da wir diese ja bereits in der Kommission und hier im Rat behandelt haben und es jetzt nur darum geht, welche Fassung wir annehmen wollen. In unserer Kommission wurden beide Motionen, also die ursprüngliche Motion Poggia sowie die Kommissionsmotion, mit 14 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen. Wir beantragen Ihnen deshalb, auch beide Motionen anzunehmen.
- RedetextSchweiz
Der nächste G-7-Gipfel findet vom 15.[NB]bis 17.[NB]Juni 2026 in Evian-les-Bains in Frankreich statt. Aufgrund der unmittelbaren geografischen Nähe zur Schweiz, insbesondere zum Genferseeraum, ist auch unser Land von sicherheitspolitischen Auswirkungen dieses Anlasses direkt betroffen. Die französische Regierung hat die Schweiz deshalb im letzten Sommer um Unterstützung bei der Gewährleistung der Sicherheit dieses internationalen Grossanlasses gebeten. Der Bundesrat hat im Oktober 2025 entschieden, dem Antrag Frankreichs stattzugeben. Die Delegationsmitglieder der G-7-Staaten sind völkerrechtlich geschützte Personen. Ergo ist die Schweiz verpflichtet, für ihren Schutz zu sorgen, solange sie sich in der Schweiz aufhalten. [PAGE 368]
Nach Ankündigung des Gipfeltreffens baten die betroffenen kantonalen Regierungen sowie das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) um die Unterstützung der Armee. Die KKJPD bestätigte die Subsidiarität. Der Bundesrat beschloss im Januar auf dieser Grundlage, die Kantone und das BAZG mit maximal 5000 Soldaten im Assistenzdienst zu unterstützen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament somit, einen Einsatz von bis zu maximal 5000 Armeeangehörigen zu bewilligen. Diese Obergrenze soll sicherstellen, dass genügend Mittel zur Verfügung stehen, falls sich die Lage kurzfristig verändern sollte. Gleichzeitig ist heute davon auszugehen, dass der effektive Bedarf voraussichtlich darunterliegen wird.
Die vorgesehenen Leistungen der Armee umfassen insbesondere den Schutz von kritischer Infrastruktur, etwa im Bereich des Flughafens Genf, die Unterstützung beim Schutz von Botschaften und internationalen Einrichtungen, die Unterstützung der Grenzsicherung gemeinsam mit dem BAZG, Sicherheitsleistungen auf dem Genfersee, unter anderem mit Motorbooten, sowie Massnahmen im Luftraum, insbesondere zur Überwachung und Sicherung des Luftraums über der Region.
Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang auch eine temporäre Einschränkung der Nutzung des Luftraums über Teilen der Genferseeregion vorgesehen. Diese Massnahme erfolgt in enger Abstimmung mit Frankreich, da ein Teil der Sicherheitsdispositive grenzüberschreitend organisiert werden muss. Die Ankunft der internationalen Delegationen mit völkerrechtlich geschützten Personen erfolgt am Flughafen Genf. In der Schweiz ist Skyguide sowohl für die Einsatzleitung der militärischen Luftfahrzeuge als auch für die Abwicklung des zivilen Flugverkehrs zuständig.
In der Kommission gaben vor allem auch die Erfahrungen des letzten G-8-Gipfels im Jahr 2003 zu reden, wo es zu massiven Kundgebungen der gewaltextremistischen Linken, zu Anschlägen, zu Brandanschlägen usw. kam. Mehrere Kommissionsmitglieder äusserten deshalb Bedenken hinsichtlich möglicher Demonstrationen und verwiesen insbesondere auf die Gaza-Demonstration in Bern. Mitglieder der Kommission wollten wissen, ob verstärkte Grenzkontrollen geplant sind und wie man auf diese Situation vorbereitet ist.
Dazu ist zu sagen, dass die Armee keinen Ordnungsdienst übernimmt. Aufgaben im Zusammenhang mit Demonstrationen oder der öffentlichen Ordnung bleiben weiterhin ausschliesslich Sache der kantonalen Polizeikorps. Die Armee konzentriert sich auf Schutz- und Unterstützungsleistungen, wodurch die Polizeikräfte entlastet werden. Ausserdem ist das BAZG auf verschiedene Szenarien vorbereitet und bereit, die Kontrollen zu verstärken.
Die Kommission hat sich auch mit möglichen Risiken und Herausforderungen befasst. Dabei wurden unter anderem eben die Gefahr von gewalttätigen Demonstrationen, aber auch Cyberbedrohungen sowie Spionageaktivitäten diskutiert. Die zuständigen Behörden haben dargelegt, dass entsprechende Fähigkeiten insbesondere im Bereich Cyber vorgesehen sind und dass die Sicherheitsdispositive flexibel angepasst werden können.
Auch die Frage der Kosten wurde thematisiert. Gemäss Bundesrat bewegen sich die zusätzlichen Kosten in einem sehr begrenzten Rahmen und entsprechen ungefähr jenen eines normalen Wiederholungskurses. Sie können innerhalb des bestehenden Budgets des VBS getragen werden.
Die Kommission ist der Ansicht, dass dieser Einsatz sinnvoll und notwendig ist. Internationale Grossanlässe in unmittelbarer Nähe zu unserem Staatsgebiet können sicherheitspolitische Auswirkungen auf die Schweiz haben. Gleichzeitig bestehen aufgrund des internationalen Schutzes der teilnehmenden Delegationen auch gewisse Verpflichtungen. Mit der beantragten Unterstützung leistet die Schweiz[NB]einen[NB]Beitrag[NB]zur[NB]Sicherheit in der Region und ermöglicht es den zivilen Behörden, ihre Aufgaben effizient wahrzunehmen.
Die Kommission beantragt Ihnen daher einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen, wie dies vorgestern auch der Ständerat gemacht hat.
- RedetextSchweiz
Geschätzter Herr Kollege Roth, ist Ihnen bewusst, dass nicht jeder Transportunternehmer auf E-LKW setzen kann? Ich bin Transportunternehmerin und kann Ihnen sagen: Wir hatten den Willen, wir haben es ausprobiert, aber es funktioniert einfach nicht überall, sei dies wegen des Einsatzgebietes - wir hatten den E-LKW um 12 Uhr mittags zurück, weil er keinen Strom mehr hatte, weil er vielleicht noch einen Aufbau antreiben muss oder vielleicht in einer Kiesgrube rumfährt, wo es auch etwas mehr braucht -, sei es vielleicht aber auch wegen der Infrastruktur oder[NB]der[NB]Kosten.[NB]Ist[NB]Ihnen das bewusst? Und was sagen Sie einem Transportunternehmer, der auf Euro 7 setzen muss, weshalb er jetzt benachteiligt werden soll?
- RedetextSchweiz
Ich berichte Ihnen über die Beratungen der Sicherheitspolitischen Kommission zur parlamentarischen Initiative Molina 24.482 und gehe zunächst auf Ausgangslage und Anliegen der Initiative ein.
In der ersten Phase der Vorprüfung hatte die Kommission über zwei Fragen zu entscheiden: erstens darüber, ob in der Sache ein Regelungsbedarf besteht, und zweitens darüber, ob eine parlamentarische Initiative hierfür das geeignete Instrument darstellt. Nationalrat Molina hat seine Initiative im Anschluss an die Publikation des vom VBS in Auftrag gegebenen Studienberichtes "Diskriminierung und sexualisierte Gewalt aufgrund des Geschlechts und/oder der sexuellen Orientierung in der Schweizer Armee" vom Oktober 2024 eingereicht. Der Bericht zeigt, dass ein beträchtlicher Anteil der Befragten Erfahrungen von Diskriminierung oder sexualisierter Gewalt im Dienst gemacht hat - ein Befund, der in der Kommission ernsthaft diskutiert wurde. Der Initiant hält fest, dass die Armee im Gegensatz zur Privatwirtschaft keine gesetzlich verankerte Fürsorgepflicht kennt, die sie institutionell verpflichtet, präventive Massnahmen zu treffen und ein Umfeld zu schaffen, in dem die psychische und physische Integrität umfassend geschützt sind.
Ich komme zur Stellungnahme des VBS und der Armee. In der Anhörung erläuterte der Vertreter des Kommandos Ausbildung, dass die Armee die Thematik sehr ernst nehme und bereits heute über verbindliche Regelungen verfüge. Genannt wurden zum Beispiel Artikel 28 des Militärgesetzes, der die Geltung der verfassungsmässigen Rechte im Militärdienst bestätigt, weiterhin das Dienstreglement, das ausdrücklich die Menschenwürde, die gegenseitige Achtung sowie den Schutz vor Diskriminierung und sexualisierter Gewalt festhält, sowie ein Sanktionssystem über die Disziplinarstrafordnung und das Militärstrafrecht, das Fehlverhalten konsequent ahndet. Darüber hinaus wies das VBS auf den laufenden Aktionsplan hin, der zahlreiche Massnahmen bezüglich Ausbildung, Sensibilisierung und Betreuung umfasst. Die Armee führt zudem regelmässige Befragungen durch, um Entwicklungen sichtbar zu machen und die Instrumente gezielt nachzuschärfen. Aus Sicht der Armee liegt der Schwerpunkt somit weniger bei einer zusätzlichen gesetzlichen Grundlage, sondern vor allem bei der konsequenten Umsetzung und Weiterentwicklung der bestehenden Instrumente.
Die Diskussion in der Kommission war engagiert und vielschichtig. Befürworter der Initiative betonen, dass die Studie einen klaren und strukturellen Handlungsbedarf aufzeige. Eine gesetzliche Verankerung der Fürsorgepflicht würde die institutionelle Verantwortung der Armee stärken und gleichzeitig eine präventive Wirkung entfalten - ähnlich wie im zivilen Recht, wo Arbeitgeber haftbar gemacht werden können, wenn sie ihre Schutzpflicht verletzen. Dies könne auch zur Attraktivität der Armee beitragen, insbesondere für Frauen, und damit mittelbar auch für die Alimentierung der Armee relevant sein.
Die Gegner der Initiative, die Mehrheit der Kommission, sahen demgegenüber keine Lücke im geltenden Recht. Die Armee verfüge bereits über klare Regeln, deren Inhalt der vom Initianten geforderten Fürsorgepflicht weitgehend entspreche. Der tatsächliche Bedarf liege in der Kultur- und Verhaltensänderung, nicht in einer Gesetzesänderung. Einige Mitglieder hinterfragten zudem die Aussagekraft einzelner Zahlen aus der Studie, insbesondere weil die Befragung Erfahrungen aus teilweise weit zurückliegenden Jahren abbilde und damit nur begrenzt ein aktuelles Bild der Lage zeichne. Weiter wurde argumentiert, dass die Armee in ihren Strukturen und Abläufen anders funktioniere als ein ziviles Arbeitsverhältnis, sodass eine Übertragung arbeitsrechtlicher Konzepte nicht zwingend zielführend sei. Der laufende Aktionsplan solle zunächst Gelegenheit erhalten, seine Wirkung zu entfalten.
Am Ende der Beratung lagen zwei Anträge vor: ein Antrag, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, und ein Antrag, ihr keine Folge zu geben. Die Kommission hat nach sorgfältiger Abwägung mit 17 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass die [PAGE 2386] bestehenden gesetzlichen Grundlagen ausreichend seien und primär die konsequente Umsetzung der bereits eingeleiteten Massnahmen entscheidend sei. Eine Minderheit erachtet hingegen eine gesetzliche Verankerung der Fürsorgepflicht als notwendigen Schritt, um die Verantwortung der Institution Armee klarer zu definieren und den laufenden Kulturwandel nachhaltig zu unterstützen.
So beantragt die Mehrheit der Kommission dem Rat, der Initiative keine Folge zu geben und damit keine Gesetzesänderungsarbeiten aufzunehmen. Die Mehrheit sieht die laufenden Massnahmen der Armee als den geeigneten Weg, den notwendigen Kulturwandel weiterzuführen.
- RedetextSchweiz
Da die Motion Poggia 25.3037 und die parlamentarische Initiative Schmid Pascal 24.405 zwei eng miteinander verbundene Geschäfte sind und in der Kommission auch zusammen behandelt wurden, werde ich auch die parlamentarische Initiative Schmid Pascal in meine Berichterstattung mit einbeziehen. Beide Geschäfte betreffen die Frage der Militärdienstpflicht von Doppelbürgerinnen und Doppelbürgern.
Zur Ausgangslage: Beide Geschäfte verfolgen das Ziel, dass Doppelbürgerinnen und Doppelbürger nur dann von der schweizerischen Militärdienstpflicht oder von Ersatzabgaben befreit werden, wenn die im Ausland erbrachten Leistungen gleichwertig sind. Dabei steht insbesondere die Situation der französisch-schweizerischen Doppelbürger im Fokus. Wie der Bundesrat in der Kommission ausführte, waren in den letzten zehn Jahren jährlich durchschnittlich 731 Personen dieser Kategorie betroffen, das sind deutlich mehr als das Total bei Personen mit einer Doppelbürgerschaft mit einem anderen Staat. Gleichzeitig verweist der Bundesrat darauf, dass die französische Dienstpflicht nicht abgeschafft, sondern lediglich sistiert sei und jederzeit wieder eingeführt werden könne.
Unsere Kommission gab der parlamentarischen Initiative Schmid Pascal am 7.[NB]April 2025 Folge. Die Schwesterkommission im Ständerat bestätigte diesen Entscheid. Damit befand sich die Initiative in der zweiten Phase, und die SiK-N wäre verpflichtet gewesen, innert zwei Jahren einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. In den Beratungen ging es allerdings in erster Linie um das Vorgehen. Die Frage stand im Raum, ob die Kommission eine Subkommission einsetzen solle. Eine klare Mehrheit lehnte dies zugunsten einer Behandlung in der Gesamtkommission ab; das Abstimmungsresultat betrug 21 zu 3 Stimmen. Gleichzeitig verlangte die Kommission zusätzliche Informationen des Bundesrates, insbesondere zu den laufenden oder geplanten Verhandlungen zwischen der Schweiz und Frankreich, die vom EDA geführt werden. Mehrere Mitglieder betonten, dass eine seriöse inhaltliche Beratung ohne eine Einschätzung der diplomatischen Auswirkung kaum möglich sei. Der Bundesrat konnte zum Stand dieser Gespräche keine detaillierte Auskunft geben, bot aber an, eine entsprechende Einschätzung nachzuliefern.
Die Motion Poggia fordert in ihrer ursprünglichen Form, dass die Teilnahme französisch-schweizerischer Doppelbürger am französischen Journée défense et citoyenneté künftig nicht mehr als gleichwertige Ersatzleistung anerkannt werde. Der Bundesrat beantragte Ablehnung, wies jedoch gleichzeitig [PAGE 2215] darauf hin, dass er angesichts der erheblichen Fallzahlen grundsätzlich bereit sei, das bestehende bilaterale Abkommen mit Frankreich anzupassen, allerdings nicht durch eine einseitige Erklärung, sondern durch Verhandlungen.
Im Zentrum der Diskussion stand die Frage, ob es sinnvoll sei, parallel einerseits eine parlamentarische Initiative weiter zu bearbeiten, deren Umsetzung in der Verantwortung der Kommission läge, und andererseits eine Motion, welche den Bundesrat mit denselben Arbeiten beauftragen würde. Mehrere Kommissionsmitglieder verwiesen darauf, dass dies ineffizient sei und zu unnötiger Doppelspurigkeit führe. Die Kommission behandelte zunächst den Abänderungsantrag Heimgartner, welcher vorsah, die Motion inhaltlich zu erweitern, sodass nicht nur Frankreich, sondern alle Staaten umfasst wären. Damit verfolgt die Motion dasselbe Ziel wie die parlamentarische Initiative Schmid Pascal, jedoch mit dem Bundesrat im Lead, und sie ist nun deckungsgleich mit der Motion Heimgartner 24.3066. Dieser Antrag wurde in der Kommission einstimmig angenommen.
In der anschliessenden Abstimmung wurde die modifizierte Motion ebenfalls klar, mit 22 zu 3 Stimmen, angenommen. Folgerichtig entschied die Kommission, die parlamentarische Initiative Schmid Pascal zu sistieren, da ihr Anliegen nun durch die modifizierte Motion aufgenommen wird und ein paralleles Verfahren keinen Mehrwert bieten würde.
Mit der Annahme der modifizierten Motion erhielte der Bundesrat nun den Auftrag, die entsprechenden Regelungen, sei es bilateral oder generell, auszuarbeiten und Lösungen hinsichtlich der Gleichwertigkeit von im Ausland erbrachten militärischen Leistungen zu entwickeln. Die Kommission verzichtete angesichts des klaren Vorgehens auf ein separates Schreiben an den Bundesrat. Der Bundesrat würde im Rahmen der Motion berichten, wie er die Umsetzung an[NB]die[NB]Hand[NB]nimmt.[NB]Die[NB]Motion würde nun erneut an den Ständerat gehen, welcher über die Änderungen zu befinden hätte.
Mit dem Vorgehen der Kommission stellen wir sicher, dass das Anliegen effizient, kohärent und mit Blick auf die aussenpolitischen Implikationen sachgerecht weiterverfolgt wird. Die Verantwortung für das weitere Vorgehen liegt nun - sowohl diplomatisch als auch gesetzgeberisch - beim Bundesrat.
Die Kommission beantragt Ihnen daher, auf die Behandlung der sistierten parlamentarischen Initiative zu verzichten und die modifizierte Motion Poggia anzunehmen.
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- Mitglied02.12.2019 – 03.12.2023
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- Parlament (Legislativrat)02.12.2019 – 03.12.2023
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