Marianne Binder-Keller
- Party
- Die Mitte
- Parliamentary group
- Fraktion M-E
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Aargau
- Chamber / sector
- SR
- Seat number
- 17
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Female
- Born
- 15. Juni 1958
- Marital status
- verheiratet
- Occupation
- Kommunikationsberater/in
- Language
- German
- Phone
- +41 79 686 01 31
- Address
- Müntzbergstrasse 21
5400 Baden - Website
- www.mariannebinder.ch
- Grosser Rat
- Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz· CVP· Baden
- Wikidata
- Q21032066
- Source body
- CHE
- Source updated
- 26.06.2026
- Record updated
- 06.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaUntitled votingSchweiz
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- —Private ÄmterGrosser Rat
- —Private ÄmterGrosser Rat
- Bezahlt
- Bezahlt
- Nicht Bezahlt
- GastBinder Andreas30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
- LobbyistBinder Simon · Interessenvertreter/in30.09.2025 – 31.12.2199SchweizBank Julius Bär & Co. AG
- RedetextSchweiz
Ich stelle den Antrag, die erste Abstimmung zu wiederholen, weil ich die parlamentarische Initiative Stark Jakob unterstützen wollte.
- RedetextSchweiz
Ich bin ja bekannterweise nicht in der Landwirtschaft tätig, und ich habe mich offen gestanden schon ein bisschen gewundert, weshalb man sich jetzt dieser Digitalisierung widersetzt, die man ja notabene auch selber wollte. Deshalb wollte ich einmal aus der Praxis hören, wo die Probleme sind. Die verschiedenen Unterlagen zu Digiflux überzeugen mich; ich habe das auch gesagt. Die neuesten Berichte des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) beschreiben den aktuellen Stand des Projektes und zeigen auf, welche Vereinfachungen vorgesehen sind. Lieferungen von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln sollen digital erfasst werden, sie fliessen dann automatisch in ein Gesamtsystem ein, und es wird beispielsweise automatisch eine Nährstoffbilanz erstellt, was Effizienz verspricht und eine Entlastung der Betriebe. Transparenz will man schaffen im Umweltbereich, also bei Dünger- und Pflanzenschutzmitteln und Kraftfutter. Ja, das tönt wirklich überzeugend, aber ich habe mir halt auch die Mühe genommen, einmal mit ein paar Bauern über dieses System zu sprechen. Diese Ziele sind ja auch in der Landwirtschaft unbestritten, und man muss jetzt schon aufpassen, dass man die Sorge um die Umwelt, welche ja auch in der Landwirtschaft besteht, nicht deshalb bestreitet, weil die Landwirtschaft dem Projekt Digiflux gegenüber kritisch eingestellt ist. Die Meinung ist einfach, dass der Bericht des Bundesamtes für Landwirtschaft eine theoretische Betrachtung sei und die praktische Umsetzung ausblende; dass die landwirtschaftlichen Produktionsprozesse komplexer seien, als dieser Bericht es erfassen kann. Unterschiedliche Tierkategorien, unterschiedliche Nutzungsarten und vielfältige Formen der Zusammenarbeit der Betriebe lassen sich nicht einfach standardisiert abbilr grösseren Stellenwert. Ich bin dagegen, den Bauern noch mehr bürokratische Hürden in den Weg zu legen, und ich finde deshalb, dass diese beiden Initiativen - die Standesinitiative und die parlamentarische Initiative - ein richtiger Weg sind, um hier eine Lösung zu finden.
- RedetextSchweiz
Kurz reagierend auf das Votum meines Kollegen Jositsch, möchte ich hier ergänzen, dass ich solche Meldungen aus der Bundesverwaltung auch gehört habe. Ich erachtete das auch als schockierend. Jemand, der im Militär weitermachen wollte, wurde von der Verwaltung zwar nicht daran gehindert - das kann man ja nicht - aber doch ermahnt, dass damit wertvolle Zeit verloren ginge.
Nur noch eine weitere Ergänzung zu diesem Postulat, das ich sehr unterstütze: Der Bund hat Vorbildfunktion. Wir haben auch im Laufe der Abstimmungsdebatte über die Keine-10-Millionen-Schweiz-Initiative immer wieder darüber gesprochen, dass das inländische Fachkräftepotenzial besser genutzt werden müsse. Wer, wenn nicht die Bundesverwaltung, kann hier mit gutem Beispiel vorangehen und die ganzen Analysen, wie es innerhalb der Organisation ist, einmal vornehmen? Ich nehme selbstverständlich auch die Wirtschaft in die Pflicht: Es kann nicht sein, dass man Fachkräfte und Personal aus dem Ausland holt und das wertvolle inländische Potenzial, gerade von älteren Arbeitskräften, ungenutzt lässt.
In diesem Sinne danke ich für das Postulat und bitte Sie auch, dieses zu unterstützen.
- RedetextSchweiz
Die Subkommissionen Gerichte/Bundesanwaltschaft der beiden Geschäftsprüfungskommissionen, also des Nationalrates und des Ständerates, tagen in der Regel gemeinsam. Traditionellerweise findet die Sitzung, in welcher sie den Geschäftsbericht des Bundesgerichtes diskutieren und zur Kenntnis nehmen, am Bundesgericht in Lausanne statt; dies - nebenbei bemerkt - in einem Raum mit ikonischen Bildern. Eines zeigt die archaische Szene des salomonischen Urteils und bringt mich jedes Mal ins Grübeln, wenn ich ein Urteil wieder einmal als salomonisch loben will. Da kommen zwei Frauen zu Salomon mit einem Kind, beide behaupten, es sei ihres. König Salomon befiehlt, das Kind mit einem Schwert auseinanderzuhauen, damit jede Frau ihre Hälfte bekäme. Die eine Frau sagte dann, man solle es der anderen geben, damit das Kind überlebe. Voilà, da hat Salomon gemerkt, dass das die richtige Mutter ist. Wenn Sie also das Wort "salomonisch" bei einem Urteil verwenden, geht das auf diese Geschichte zurück.
Anwesend am 22. April 2026 in Lausanne war der Bundesgerichtspräsident, verschiedene weitere Mitglieder des Bundesgerichtes, die Präsidentinnen und Präsidenten der erstinstanzlichen Gerichte und weitere Mitglieder. In ihrer Plenarsitzung im Mai 2026 hat auch die Geschäftsprüfungskommission den Bericht zur Kenntnis genommen, der ihr dann auch vom Bundesgericht vorgestellt wurde.
Zur Einordnung der Aufgaben der Geschäftsprüfungskommissionen gegenüber dem Bundesgericht: Die Bundesversammlung übt die Oberaufsicht über das Bundesgericht, die oberste gerichtliche Instanz der Eidgenossenschaft, aus. Das heisst, sie übt die Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Bundesgerichtes aus, selbstverständlich geht es nicht um die Wertung von Urteilen. Das Bundesgericht übt seinerseits die Aufsicht über das Bundesstrafgericht, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht aus, wobei das Bundesgericht nach wie vor nicht über die Befugnisse und Mittel verfügt, um in persönlichen Angelegenheiten umfassend einzugreifen. Wie die jüngsten Ereignisse jedoch zeigen, bereiten bestimmte Fälle nach wie vor Probleme. Wir werden bei der Prüfung des Geschäftsberichtes des Jahres 2026 darauf zurückkommen müssen.
Im Jahr 2025 haben die verschiedenen Kammern des Bundesgerichtes über 7883 Fälle entschieden, was rund 7 Prozent mehr als dem Wert des Vorjahres entspricht; im Jahr 2024 wurden 7351 Fälle entschieden. Dieser geringere Anstieg als zuvor zeigt, dass die 2020 eingeleitete Reorganisation der Kammern allmählich Früchte trägt. Die durchschnittliche Verfahrensdauer verkürzte sich um einige Tage. Leicht weniger Beschwerden wurden gutgeheissen. Das Bundesgericht veröffentlichte 213 Urteile, auch um die Transparenz der Rechtsprechung zu gewährleisten. All dies ersehen Sie im Detail im Bericht des Bundesgerichtes.
Zu den erstinstanzlichen Gerichten: Das Bundesstrafgericht verzeichnete im Jahr 2025 insgesamt einen Anstieg der Eingänge auf 686 neue Fälle gegenüber 619 im Jahr 2024. Die Erledigungsquote blieb stabil bei 93 Prozent statt 94 Prozent im Jahr 2024. Die Strafkammer hatte mehrere bedeutende Verfahren zu bearbeiten, beispielsweise bezüglich Bestechung fremder Amtsträger im internationalen Handel mit Erdölprodukten. Die Beschwerdekammer hatte Ende des Jahres mehr hängige Verfahren, dies unter anderem aufgrund der Zunahme der Verfahren im Verwaltungsstrafrecht und im Bereich der internationalen Rechtshilfe. Die Berufungskammer hatte eine weitere Zunahme der Verfahren zu verzeichnen. Diese betrafen das Unternehmensstrafrecht, Geldwäscherei, Insiderhandel, Terrorismus sowie die Bankomatsprengungen.
Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die nebenamtlichen Richterpersonen aufgrund ihrer hauptberuflichen Auslastung zeitlich nicht so flexibel sind, wie es ursprünglich angedacht war.
Interessant für das Parlament sind auch immer die Hinweise an den Gesetzgeber, die wir unterdessen auch noch direkt den Sachbereichskommissionen mitteilen. So hat das Bundesstrafgericht beispielsweise den EFK-Bericht bezüglich der Einziehungen und Ersatzforderungen nach Artikel 70 StGB ernst genommen. Damit sich der Grundsatz "Strafbares Handeln soll sich nicht lohnen" auch richtig umsetzen lässt, wird angeregt, ein vereinfachtes Vollstreckungsverfahren zu schaffen, damit die Ersatzforderungen schnell eingetrieben werden können. Das ist ein wichtiger Punkt bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität.
Das Bundesverwaltungsgericht verzeichnet erneut einen markanten Anstieg der Geschäftslast. Eine bessere Koordination zwischen dem SEM und dem Bundesverwaltungsgericht wäre wünschenswert. Es gab 70 neue Stellen beim SEM, aber nur eine Mikroerhöhung des Stellenetats beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Eine bessere Koordination hätte da, wie betont, zu einer besseren Lösung führen können. Die durchschnittliche Verfahrensdauer konnte man jedoch reduzieren. Gleichzeitig hat man in St. Gallen auch viel in die Digitalisierung investiert. Das Ziel, Papier definitiv beiseitezulassen, rückt näher.
Das Bundespatentgericht verzeichnete einen Rückgang an Eingängen. Kein Fall ist länger als zwei Jahre hängig. Der Grund liegt vermutlich in der Bildung des Einheitlichen Patentgerichtes. Dieses erlässt Verbote, die für bis zu 18 Länder gelten, und kann Patente für alle angeschlossenen Länder für ungültig erklären. Die Teilnahme am System steht nur EU-Staaten offen, das System hat aber auch Auswirkungen auf die Schweiz. Das Bundespatentgericht hat sich zum Ziel gesetzt, das schnellste Gericht in Europa zu werden. Hierfür hat es unter anderem ein beschleunigtes Nichtigkeitsverfahren eingeführt.
Einige Worte noch zur Arbeit in der Geschäftsprüfungskommission im Zusammenhang mit den Gerichten: Wir haben einige Vorstösse und Berichte ausgearbeitet. Ganz kurz zum Stand:
Erstens hat die GPK-S die parlamentarische Initiative 25.401, "Eidgenössische Gerichte. Disziplinarsystem einführen, um das Vertrauen in diese Institutionen zu stärken", eingereicht. Dieser Vorstoss, dieses Anliegen liegt zurzeit in der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates. Die Motion 22.4250, "Erhöhung der Obergrenze der Gerichtsgebühren des Bundesgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundesstrafgerichtes", wurde von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates im Rahmen einer grösseren Revision behandelt. Die Motion 25.4395 der RK-S, "Reorganisation des Bundesstrafgerichtes", wurde ebenfalls in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates einstimmig gutgeheissen. Die Unabhängigkeit der ersten und zweiten Instanz soll damit besser gewährleistet werden. Dabei stützt sich die Kommission für Rechtsfragen auf den Bericht der GPK aus dem Jahre 2022. Weiter konnte die GPK-Subkommission Gerichte/BA den Bericht zum System der nebenamtlichen Richterinnen und Richter in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vorstellen. Wir gehen davon aus, dass sie diesbezüglich ebenfalls aktiv wird.
Letztlich sei daran erinnert, dass das Bundesgericht im Jahr 2025 sein 150-jähriges Bestehen feierte. Zu diesem Anlass wurden unter anderem ein wissenschaftliches Kolloquium, eine Festschrift, eine offizielle Feier sowie Tage der offenen Tür mit etwa zweitausend Besuchern organisiert.
Ich möchte, Herr Bundesgerichtspräsident, diesen Bericht nicht abschliessen, ohne Ihre Arbeit zu verdanken, die gute Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden und auch die Arbeit Ihres Sekretariats, unter anderem im Zusammenhang mit der Tätigkeit unserer Kommission.
- RedetextSchweiz
Die sicherheitspolitische Lage in Europa ist mehr als volatil. Mehrere Staaten rüsten massiv auf, Konflikte dauern an, die Zahl an hybriden Operationen nimmt zu. Eine weitere militärische Eskalation innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre kann nicht ausgeschlossen werden - und davon kann auch die Schweiz betroffen sein.
Dass die Schweiz ihre Verteidigungsfähigkeit wiederherstellen muss, ist bekannt; und dass sie momentan nicht gerüstet ist, ist auch bekannt. Der ehemalige CdA sagte es deutlich in Interviews: Bei einer Eskalation, ähnlich einem Angriff beispielsweise Russlands auf die Ukraine, würde die Schweiz knapp drei Wochen durchhalten. Der ehemalige Vorsteher des Militärdepartements, Kaspar Villiger, warnte vor Geschossen, welche auch in die Schweiz einkrachen könnten. Wie Sie wissen, gilt Artikel 5 des Nato-Vertrags für die Schweiz nicht. Das ist der Artikel, welcher den Nato-Staaten gegenseitigen Schutz garantiert. Diesen Schutz haben wir nicht, auch nicht, obschon uns diese Staaten umgeben. Zudem wissen wir nicht, was passieren würde, wenn eine Rakete einschlagen würde: Würden uns die Nato-Staaten zur Hilfe eilen? Wahrscheinlich nicht.
Ob wir wollen oder nicht, wir müssen unsere Verteidigungsfähigkeit wiederherstellen. Das bedeutet, dass massive Investitionen in die Sicherheit notwendig sind. Das bedeutet aber auch, dass Interoperabilität mit den uns umgebenden Staaten klar gewollt sein muss. Wir sind ein Teil der westlichen Werte- und Sicherheitsarchitektur. Wir dürfen kein Sicherheitsrisiko sein. Anschaulicher als mit meinen Fragen kann man, meine ich, die Situation unserer Verteidigungsfähigkeit nicht beschreiben. Deshalb habe ich die Fragen, die eigentlich den Bundesrat und das Parlament zutiefst umtreiben sollten, auch gestellt.
Ich ersuche unsere Regierung, zu beantworten, wie es mit der Sicherstellung der Verteidigungs- und Durchhaltefähigkeit der Schweiz bei einer möglichen Eskalation in Europa aussieht, und zwar im Zeithorizont von zwei Jahren. Erinnern Sie sich bitte an den Februar 2022, als die Russen die Ukraine überfielen. Es gab viele, auch in der Ukraine, welche trotz auffahrender Panzer an der Grenze nicht an die Invasion glaubten; und es gibt auch heute noch Leute in Europa, welche die Gefahr auch für Europa nicht sehen wollen; es gibt sogar noch welche, die allen Ernstes erzählen, die Ukraine hätte Russland überfallen.
Also, meine Fragen betreffen die kurzfristige Einsatzbereitschaft. So möchte ich beispielsweise wissen, welche militärischen Fähigkeiten der Schweiz innerhalb von 30 Tagen real zur Verfügung stehen, welche Verbände voll ausgerüstet sind und wo akute materielle oder personelle Engpässe bestehen. Ich frage nach der Durchhaltefähigkeit im Eskalationsfall. Ich möchte wissen, über welche Munitions-, Ersatzteil- und Treibstoffreserven die Armee aktuell verfügt und wie lange sie durchhalten könnte. Ich frage nach dem Schutz kritischer Infrastrukturen und nach Resilienz. Ich möchte wissen, wie es um den Schutz der Energieversorgung, von Verkehrsknoten, Kommunikationsnetzen und Führungsinfrastruktur steht, wie das militärisch und zivil koordiniert ist und welche Szenarien hybrider Angriffe durchgespielt wurden. Zudem komme ich auch auf die finanziellen Aspekte und die Beschleunigung beschaffungsrechtlicher Verfahren zu sprechen: Wie begründen wir die Diskrepanz, dass in der Schweiz 0,7 Prozent des BIP für die Verteidigung ausgegeben werden, während die Mehrzahl der relevanten europäischen Staaten 3,5 bis 5 Prozent des BIP ausgeben? Weshalb wird die Bedrohung in der Schweiz so unterschiedlich beurteilt? Welche Investitionen wären notwendig, um die Durchhaltefähigkeit zu erhöhen? Sind beschleunigte Beschaffungsverfahren vorgesehen? Wie steht es um einen Sonderkredit, eventuell um eine Aufhebung oder auch die Modifikation der Schuldenbremse?
Und dann komme ich auch auf die internationale Einbettung und die Neutralität im Krisenfall zu sprechen: Gibt es vorbereitende Absprachen? Kann uns die Neutralität auch schaden?
Ich monierte, dass eine mögliche Eskalation innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre eine realistische Beurteilung der kurzfristigen Einsatz- und Durchhaltefähigkeit erfordert. Langfristige Reformprogramme genügen nicht, wenn kritische Fähigkeiten im unmittelbaren Zeithorizont fehlen. Das Parlament benötigt Transparenz bezüglich realer Fähigkeiten, bestehender Lücken und verbindlicher Massnahmen mit klarem Zeitplan.
Ich habe angesichts meiner vielen Fragen, mit welchen ich den Bundesrat löcherte, auch nicht erwartet, dass viele Antworten nicht klassifiziert sind. Es bedeutet nichts anderes, als dass man solche Antworten nicht öffentlich machen kann. "Die Publikation würde", so sagt es der Bundesrat, "den Interessen des Bundes, der Armee und der Sicherheit der Bevölkerung schaden." Weshalb frage ich trotzdem? Weil ich den Bundesrat aufrütteln will. Ich will die Öffentlichkeit aufrütteln, ich will das Parlament aufrütteln. Wir befinden uns in einem Dornröschenschlaf. Aber es bewacht uns kein Iron Dome aus Dornenranken, und wir können, wie wir Schweizerinnen es ja gerne tun, nicht weiterschlafen und nach hundert Jahren wieder erwachen, unberührt von all den Schwierigkeiten um unser Land herum.
Wie gesagt, will ich den Bundesrat erst einmal aufrütteln. Ich nehme an, der Bundesrat liest die Fragen und kennt, anders als wir im Parlament, die Antworten im Detail. Er weiss - das sagt er mir sogar öffentlich, unter anderem in der Antwort 1.2 -, dass die "Mittel der ersten Stunde, Berufsformationen, Durchdiener und spezialisierte Einheiten, [...] innert Stunden, die Milizformationen mit hoher Bereitschaft mittels Mobilmachung innert 24 bis 26 Stunden eingesetzt werden [können]. Die restlichen Milizformationen werden ergänzend und nach Bedarf aufgeboten." Aber jetzt kommt es: "Aufgrund der Einsparungen der vergangenen Jahrzehnte und der fortschreitenden Alterung der Systeme verfügt die Armee jedoch nicht mehr über genügend Material, um alle Formationen gleichzeitig auszurüsten. Deshalb ist eine Materialpriorisierung zugunsten eingesetzter Formationen notwendig." Da definiert die Regierung den Bedarf; dafür braucht es finanzielle Ressourcen, welche fehlen.
Zu 1.3 sagt der Bundesrat: "Die Armee verfügt aktuell über ausreichend Armeeangehörige, um im Einsatzfall den vorgesehenen Sollbestand zu erreichen. Die Herausforderung liegt primär in der langfristigen Sicherung dieser personellen Basis." Jetzt kommt es: "Im materiellen Bereich bestehen hingegen bereits jetzt akute Engpässe. Diese betreffen insbesondere Systeme und Mittel, die für die Bewältigung der wahrscheinlichsten Bedrohungen - namentlich Angriffe aus der Distanz sowie hybride Bedrohungen - erforderlich sind." Dafür braucht es finanzielle Ressourcen, welche fehlen - und so geht es weiter.
2.1: "Die Angaben zu Munitions-, Ersatzteil und Treibstoffreserven sind klassifiziert." Das verstehe ich, im Bundesrat weiss man es.
Unter 2.2 steht: "Die Durchhaltefähigkeit ist jeweils vom konkret eingetroffenen Ereignis abhängig." Der Bundesrat sagt: "Je früher zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, desto rascher kann die Einsatz- und Durchhaltefähigkeit der Armee erhöht werden." Also: Es braucht dafür finanzielle Ressourcen, welche fehlen - 1 Prozent des BIP, während andere Länder 3, 4, 5 oder gar 6 Prozent investieren, reicht nicht.
Sie können die Antworten selber lesen, darin finden sich die Lücken auf und zwischen den Zeilen. Unter Punkt 5 - jetzt komme ich zum Schluss - stehen Fragen im Zusammenhang mit der Neutralität. "Bei Kooperationsvereinbarungen mit Partnern ist eine Suspendierungsklausel enthalten, die es der Schweiz ermöglicht, sich aus der Kooperation zurückzuziehen, wenn sie dafürhält, dass die Kooperation mit ihren neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen nicht mehr vereinbar ist." Da stellt sich nun einfach die grundsätzliche Frage: Wir gehen ja wohl nur Kooperationen mit uns freundlich gesinnten Ländern ein, also Kooperationen, welche uns selber nützen - mit welchen denn sonst? Wenn diese im Krieg sind, dürfen wir ihnen nicht mehr helfen - mit anderen Worten: Wir kappen die Unterstützung unserer eigenen Unterstützung.
Mit anderen Worten, und wie es ein Mitglied der Landesregierung plakativ ausdrückte: Ohne Erhöhung der Mehrwertsteuer werde es wohl nichts mit Aufrüsten. Übersetzt bedeutet das, es werde also nichts mit der Verteidigung, nichts mit der Sicherheit, wenn die Erhöhung abgelehnt wird. Das könnte ja passieren, wenn nicht einmal im Gesamtbundesrat die Erkenntnis da ist, dass auch die Schweiz bedroht ist.
Die Dringlichkeit ist evident, die Zeit läuft uns davon. Es kann tatsächlich sein, dass die Mehrwertsteuererhöhung abgelehnt wird, aber dann muss ein Plan B stehen. Artikel 2 der Bundesverfassung besagt klar, der Zweck der Verfassung ist die Sicherheit und nichts anderes. Sie ist einer der wichtigsten Zwecke, für dessen Erfüllung wir die Verfassung haben. Wenn der Bundesrat zwar nicht öffentlich klar sagen will, aber offenbar klar weiss, was diesem Lande zur schnellen Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit fehlt, dann soll er endlich Verantwortung übernehmen, genauso wie auch das Parlament. Seit vier Jahren kennen wir die Bedrohungslage, seit vier Jahren laborieren wir herum. Die Armee weiss und hat dargelegt, was sie braucht. Ich bitte Sie, hier zu handeln. Die Interpellation, die ich geschrieben habe, zeigt diese Lücken eigentlich auf.
- Geschäft des BundesratesBerichterstattung
- MotionBerichterstattung
- StandesinitiativeBerichterstattung
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- PostulatMitunterzeichner(-in)
- StändigSchweiz
- Präsident/insince 14.01.2026
- Vizepräsident/in11.01.2024 – 13.01.2026
- Mitglied19.12.2023 – 10.01.2024
- Ständig
- StändigGeschäftsprüfungskommission Ständerat Subkommission EFD/WBF(GPK-S EFD/WBF)Schweiz
- Mitgliedsince 20.12.2023
- Ständig
- StändigGeschäftsprüfungskommission Ständerat Subkommission Gerichte/BA(GPK-S Gerichte/BA)Schweiz
- Präsident/insince 20.12.2023
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