Flavia Wasserfallen
- Party
- Sozialdemokratische Partei
- Parliamentary group
- Fraktion S
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Bern
- Chamber / sector
- SR
- Seat number
- 20
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Female
- Born
- 7. Februar 1979
- Occupation
- Politologin
- Address
- Optingenstrasse 54
3013 Bern - Website
- www.flaviawasserfallen.ch
- Grosser Rat
- Sozialdemokratische Partei
- Wikidata
- Q15809769
- Source body
- CHE
- Source updated
- 26.06.2026
- Record updated
- 06.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaUntitled votingSchweiz
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- JaUntitled votingSchweiz
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- Nicht Bezahlt
- Bezahlt
- Bezahlt
- Nicht Bezahlt
- Bezahlt
- Persönliche/r Mitarbeiter/inMeerstetter Annina30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
- LobbyistTschirky Erich · Interessenvertreter/in30.09.2025 – 31.12.2199SchweizSchweizerische Gesundheitsligen-Konferenz
- RedetextSchweiz
Ich möchte Sie bitten, diese Motion abzulehnen. Wir haben gestern das Thema schon anhand der Motion Graf Maya 25.406 beraten, die gefordert hatte, dass wir die Sunset-Klausel im Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann aufheben. Unser Rat hat entschieden, diese abzulehnen.
Ich habe in der Diskussion wiederholt gehört, dass wir trotz einer Zwischenbilanz, die ziemlich deutlich Handlungsbedarf und Mängel bei der heutigen Regelung aufgezeigt hat, noch keine Anpassungen vornehmen und vielmehr die Schlussevaluation dieser Gesetzgebung abwarten wollen, die per Ende 2027 angekündigt und zu erwarten ist. Ich kann diese Haltung respektieren und nachvollziehen. Aber ich muss sagen, ich finde es schon ziemlich störend, wenn auf der anderen Seite nun eine Motion kommt, die die Lohngleichheitsanalyse schwächen möchte.
Es gibt auch ganz deutliche inhaltliche Gründe, nicht nur prozedurale Gründe gegen diese Motion, ich habe es eingangs erwähnt. Sie will den Lohn enger fassen, obwohl es gemäss Rechtsprechung und Definition eigentlich ganz klar ist, dass Schichtzulagen auch Bestandteil des Lohnes sind, dass sie nicht einfach ausgenommen werden können. Das ist die eine Problematik. Die zweite Problematik ist, dass es überhaupt keine Anhaltspunkte gibt - das sind bis heute einfach Behauptungen -, dass Schichtzulagen in der Lohngleichheitsanalyse zu Verzerrungen führen, die problematisch sind und nicht von der statistischen Unschärfe aufgefangen werden.
Und drittens hat das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann längstens reagiert. Es hat sein Standardanalyse-Tool Logib bereits überarbeitet, indem Schichtzulagen, Nachtdienstzulagen sowie Pikettentschädigungen speziell gekennzeichnet werden und je nach Ermessensspielraum, Relevanz und Aufwand der Analyse auch ausgeschlossen werden können.
Wir haben für das Anliegen unseres Kollegen Schilliger also bereits eine Lösung, und es gibt, wie ich vorhin erwähnt habe, keine Anhaltspunkte, dass es eine grosse Problematik darstellt.
Sie wollten das Gesetz nicht verschärfen, das kann ich akzeptieren. Aber es gleichzeitig zu schwächen, fände ich wirklich ein sehr problematisches Zeichen. Meine Vorrednerin, Kollegin Crevoisier Crelier, hat aufgezählt, wie breit die Unterstützung der Frauenallianz gegen diese Motion ist. Ich möchte Sie auch in deren Namen bitten, diese abzulehnen.
- RedetextSchweiz
Ich bin weder Mitglied der SPK-S noch der APK-S, noch kann ich diesen historischen und juristischen Ausführungen, die gemacht wurden, etwas beifügen, aber ich möchte Sie bitten, diesen Ordnungsantrag abzulehnen. Ich empfinde ihn als grobes Foul gegen unsere Spielregeln, die wir uns in diesem Haus geben, und ich habe ein sehr ungutes Gefühl, wenn ich mir all diese Ausführungen und bisherigen Geschehnisse vor Augen führe. So, wie wir jetzt mit diesen Verfahrensregeln umgehen, machen wir eine schlechte Falle; wir erweisen unseren Institutionen wirklich keinen Dienst.
Denn angefangen hat die ganze Geschichte - und jetzt möchte ich auf eine übergeordnete Ebene gehen - damit, dass wir uns unterschiedliche Verfahrensregeln gegeben haben. Das ist völlig in Ordnung. Wir haben bei uns das Verfahren der Teilzuweisung in die Sachbereichskommissionen mit erweitertem Mitbericht gewählt; im Nationalrat ist die APK-N zuständig. Das wissen wir ja bereits seit November, das ist nichts Neues. Wir haben also unterschiedliche Verfahren gewählt, und wir müssen doch auch ehrlich sein und das nicht irgendwie mittels Datum, Zuständigkeiten und Artikeln zu verschleiern versuchen. Wir müssen ehrlich sein. Die Beurteilung, ob wir für die Bilateralen III in der Verfassung das Ständemehr vorsehen sollen, fällt je nach Zusammensetzung der Kommissionen bzw. je nach Mehrheiten und Minderheiten unterschiedlich aus. Es gibt in den Kommissionen und den beiden Räten unterschiedliche Meinungen dazu, ob wir die Bilateralen III einem obligatorischen Staatsvertragsreferendum sui generis unterstellen sollen. Wir müssen einfach ehrlich sein und diese Frage rasch klären. Wir müssen hier Klarheit schaffen.
Mit diesem Ordnungsantrag verunmöglichen Sie diese rasche Klärung. Sie setzen sich damit über einen Entscheid unseres Schwesterrates hinweg, indem Sie sagen, seine Beurteilung sei falsch. Gemäss Artikel 9 des Geschäftsreglementes des Nationalrates - das wurde von Ihnen bereits zitiert - ist es absolut klar, dass der Entscheid des Büros des Nationalrates richtig ist. Aber ich finde, wir müssen wirklich auch gegenüber der Öffentlichkeit, die sich dafür interessiert, wie wir diese Frage beurteilen, schnell Klarheit schaffen. Und auch wenn es Kompetenzstreitigkeiten gibt, darf kein Organ ein anderes Organ überstimmen. Was wir am Ende machen können, ist, die Räte entscheiden zu lassen. Mit Ihrem Ordnungsantrag verunmöglichen Sie diesen Prozess, der vorsah, dass wir hier im Rat einen Entscheid dazu herbeiführen, und dass noch in der gleichen Session im anderen Rat ebenfalls ein Entscheid dazu herbeigeführt wird. Noch einmal: Ich finde, das ist ein grobes Foul gegen unsere Spielregeln, und ich halte es auch für das Ansehen unserer Institutionen für wirklich schlecht, so vorzugehen und unterschiedliche Meinungen, die man zu dieser Frage haben kann, auf diese Art auszutragen, anstatt einfach die Karten auf den Tisch zu legen und abzustimmen.
- RedetextSchweiz
Diese Motion Ihrer WBK möchte den Bundesrat beauftragen, im Rahmen der laufenden Revisionsarbeiten zum Humanforschungsgesetz das "One-stop-only"-Prinzip einzuführen. Was ist damit gemeint? Damit ist gemeint, dass für unterschiedliche Bewilligungsschritte für das gleiche Forschungsprojekt ein Ort zuständig ist bzw. die Projekteingabe an einem Ort getätigt werden kann.
Ihre Kommission hat sich ja an verschiedenen Sitzungen und auch mit Anhörungen mit dem ganzen Themenkomplex klinische Studien ausgiebig beschäftigt und auch verschiedene Massnahmen auf den Weg geschickt, welche auch Anreize schaffen können, klinische Studien in der Schweiz zu fördern. Die Motion 26.3007, "Schaffung von Anreizen für die Durchführung von klinischen Studien in der Schweiz und Gebührenerlass für nicht kommerzielle klinische Studien", haben wir am 5. März 2026 bereits angenommen und in Richtung Nationalrat geschickt. Letzte Woche haben wir die Motion 26.3510 zum gleichen Thema angenommen, die von Kollegin Gmür vertreten wurde. In dieser Motion ging es darum, die Teilnahme von Patientinnen und Patienten in klinischen Studien zu fördern und zu vereinfachen. Das war auch ein Element.
Ein drittes Element ist dieses Einreicheportal. Dieses ist in den Anhörungen als mögliche Vereinfachung der Prozesse eingebracht worden. Es könnte auch Wartezeiten verkürzen, und auch seitens Akteurinnen und Akteure wie Swissmedic haben wir eine gewisse Offenheit gegenüber diesem Einreicheportal gespürt und deshalb auch das Einreichen einer Kommissionsmotion mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.
Es ist klar, und es steht auch in der Antwort, dass nicht alle klinischen Studien Bewilligungen von Swissmedic oder von den Ethikkommissionen brauchen oder einen Eintrag benötigen. Es betrifft gemäss Antwort des Bundesrates nur 8 Prozent aller Studien, aber immerhin. Es ist auch wichtig zu wissen, dass wir mit diesem Einreicheportal, diesem "One-stop-only"-Prinzip, nicht bestehende Kompetenzen und Aufgaben verändern wollen. Wir wollen auch nicht in die dezentrale Struktur der Ethikkommissionen eingreifen, die sollen bestehen bleiben. Aber es soll in der nächsten Revision mit diesem "One-stop-only"-Prinzip auf Grundlage der bestehenden Strukturen trotzdem eine Vereinfachung eingeführt werden.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, diese Motion anzunehmen.
- RedetextHeilmittelgesetz (Revision 3a). ÄnderungNo. 25.074Schweiz
Sie haben es beim Eintreten auch vom Kommissionssprecher und von Kollege Hegglin gehört, dass die grundsätzliche Bereitschaft Ihrer Kommission, hier einen Paradigmenwechsel zu vollziehen, sehr gross und unbestritten war. Wir wollen weg von der bisherigen Regelung, dass Versandhandel grundsätzlich untersagt ist, hin zur Regelung, dass Versandhandel mit kantonaler Bewilligung unter entsprechenden Voraussetzungen ermöglicht wird. Der Beschluss, diese Möglichkeit vorzuziehen und in die Revision 3a aufzunehmen, war breit getragen. Wir haben diesen Schritt auch gemacht, denke ich, weil wir sehen, dass es dazu bereits eine Regulierungsfolgenabschätzung gibt und dass es eine breit abgestützte Grundhaltung dazu gibt. Trotzdem möchte ich noch ein paar Bemerkungen zur gewählten Formulierung machen, wie wir sie jetzt auf der Fahne haben. Es gibt zwar keinen Minderheitsantrag dazu, aber es gibt eine grosse Differenz zwischen den Beschlüssen beider Räte und daher wiederum die Möglichkeit, die Formulierung noch zu überarbeiten. Ich denke, sie ist noch nicht perfekt, sie ist möglicherweise noch nicht das Gelbe vom Ei. Unser Präsident hat es etwas eilig bei der Behandlung dieses Geschäftes - das respektiere ich -, weil wir eine hohe Geschäftslast haben. Aber hier haben wir wahrscheinlich noch nicht die perfekte Formulierung gefunden.
Was gilt es aus meiner Sicht noch zu schärfen? Erstens braucht es in diesem Artikel eine saubere Regulierung und Abgrenzung - wer darf das machen - von Versandhandel zum Haus- beziehungsweise Nachlieferdienst. Diese sind heute schon möglich und sollen neu nicht mehr bewilligungspflichtig sein. Haus- beziehungsweise Nachlieferdienste sollen als eigenständiges Modell fortgeführt werden, ein Modell, das auch klar definiert und, das ist logisch, auch lokal eingeschränkt ist. Dieser Hauslieferdienst soll nur von Fachpersonen ausgeführt werden und an den Fachpersonen bekannte Personen erfolgen.
Zweitens ist in diesem Artikel jetzt noch eine Differenz zur Frage von Ärztinnen und Ärzten mit Selbstdispensation eingefügt worden. In der Schweiz haben wir ein sehr spezielles System, das international eigentlich sonst keine Anwendung findet und aus guten Gründen auch abgelehnt wird. Wir haben in der Schweiz auch aufgrund der Topografie und aufgrund des Föderalismus in der Frage, ob Ärztinnen und Ärzte, die selber verschreiben, auch noch Arzneimittel abgeben, unterschiedliche Modelle. In der Romandie gibt es praktisch keine Ärztinnen und Ärzte, die Selbstdispensation ausführen dürfen. In meinem Kanton, Bern, gibt es ein Mischmodell, das eben auch lokale Gegebenheiten berücksichtigt, etwa, ob man sich irgendwo weit draussen in der Peripherie befindet und es keine Apotheke in der Nähe gibt; in anderen Deutschschweizer Kantonen ist die Selbstdispensation llen Ärztinnen und Ärzten möglich.
Wenn wir nun in diesen Artikel hier einführen, dass Ärztinnen und Ärzte mit Selbstdispensation Versandhandel ausüben dürfen, und wir sie praktisch mit Apotheken gleichstellen, die dann diese Bewilligung auch erhalten, dann eröffnen wir natürlich ein ganz neues Feld. Das könnte dann praktisch heissen, dass ein Arzt mit Selbstdispensation in Basel-Landschaft auch eine Patientin in Genf beliefern könnte. Dieser Handel von Basel-Landschaft nach Genf ist ja wahrscheinlich nicht das, was hier gemeint wäre.
Also ich bin der Meinung, dass Hausliefer- und Nachlieferdienste bei den Ärztinnen und Ärzten möglich sein sollen, das ist ein eigenständiges Modell. Aber das mit dem Versandhandel geht mir persönlich zu weit. Ich bin wirklich der Meinung, dass die Schwesterkommission, der Schwesterrat noch einmal gut anschauen soll, was diese Ausweitung der Möglichkeit bedeuten würde - auch in Bezug auf die Regulierungsfolgenabschätzung - und was die Auswirkungen wären. Ich bin der Meinung, dass wir auch da noch nicht die richtige Formulierung und Ausprägung gewählt haben.
Was die SGK-N auch noch einbeziehen könnte, sind Vernehmlassungsantworten. Die Vernehmlassung zur Revision 3b, welche diesen Versandhandel regulieren möchte, wird nämlich bald eröffnet, und das gäbe die Möglichkeit, wenn das gewünscht wird, den Zeitplan so zu wählen, dass eben auch bereits Vernehmlassungsantworten zu diesem Punkt einbezogen werden könnten. Ich denke, das wäre wahrscheinlich auch noch eine wertvolle Bereicherung dieser Diskussion und der endgültigen Formulierung, wie wir sie hier in diese Revision aufnehmen wollen.
- RedetextHeilmittelgesetz (Revision 3a). ÄnderungNo. 25.074Schweiz
Auch wenn es zu diesem Artikel keine Minderheit gibt, ist das Abstimmungsresultat aus Ihrer Kommission doch etwas unüblich. Deshalb erlaube ich mir, noch ein paar Ergänzungen zu den Ausführungen des Kommissionssprechers zu machen.
Wir haben im Eintreten gehört, dass diese Revision wirklich ein wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems und zur Förderung der dringend benötigten Digitalisierung im Gesundheitswesen ist. Wir haben im Parlament in den letzten Jahren selber einige Motionen auf den Weg geschickt, welche die Verwendung von elektronischen Rezepten und die Einführung eines elektronischen Medikationsplans fordern. Wir haben diese beiden Möglichkeiten, E-Rezept und E-Medikationsplan, jetzt in den vorangehenden Artikeln eingefügt. Warum ist es so wichtig und so sinnvoll? Medikationsfehler treten nach wie vor häufig auf - wir wissen das -, insbesondere bei Patientinnen und Patienten mit Polymedikation bzw. chronischen Erkrankungen. Fehler in der Medikation verursachen viel Leid, und sie verursachen enorme Kosten. Es gibt dazu eine Hochrechnung für die Schweiz: Aufgrund von Medikationsfehlern und anderen vermeidbaren medikationsbezogenen Schäden werden geschätzte Kosten in der Grössenordnung von rund 1 Milliarde Franken pro Jahr ausgelöst. Mit E-Medikationsplänen haben wir ausserdem Grundlagen, die es erlauben, die Medikation zu überprüfen, allenfalls zu reduzieren und unwirksame Therapien zu identifizieren.
Welche technischen Lösungen und Anforderungen für die Umsetzung der E-Rezepte und insbesondere der E-Medikation gibt es? Es ist ja ein System, das von verschiedenen Seiten her abgerufen und gespeist werden können muss. Auf die Frage, wie das technisch gelöst werden soll, haben wir in der Kommission an einer ersten Sitzung die Antwort erhalten, dass das insbesondere mit der Umsetzung des Swiss Health Data Space (Swiss HDS) im Rahmen von Digisanté und mit dem neuen elektronischen Gesundheitsdossier (EGD) geschehen soll.
Diese Antworten haben uns nicht wirklich befriedigt, aus dem Grund, dass beides, der Swiss HDS und auch das EGD, noch nicht parat ist, und wir wissen sogar, dass sich aufgrund von Kürzungsentscheiden unserer Räte die Realisierung, insbesondere des Swiss HDS, noch verzögern wird. Deshalb haben wir an einer zweiten Sitzung der Verwaltung ausführliche Fragen gestellt - die Antworten waren, gelinde gesagt, ernüchternd. Wir mussten feststellen, dass bei beiden Anwendungen, E-Rezept und E-Medikation, der Digitalisierungsgrad tief ist. Es bestehen stark fragmentierte Lösungen, und Lösungen, die nicht interoperabel sind.
Weiter stellten wir fest, dass es schon private Anbieter von national verfügbaren Lösungen gibt. Aber diese Anbieter haben in erheblichem Masse finanzielle Vorleistungen erbracht. Wir mussten auch feststellen, dass sich damit bislang kein tragfähiges Geschäftsmodell realisieren liess. Deshalb haben wir in einer dritten Runde - wir haben uns dreimal mit diesen Fragen auseinandergesetzt - die Verwaltung gebeten, einen Formulierungsvorschlag für eine Übergangslösung auszuarbeiten. Diese Übergangslösung finden Sie in Artikel 26abis auf Seite 35 der deutschen Fahne. Deren Formulierung folgt der Logik, dass sie später reibungslos in die Zielarchitektur mit EGD und Swiss HDS integriert werden kann. Wir machen jetzt nicht etwas anderes, das dann nicht integriert werden kann und abgeschaltet werden muss. Es wird vielmehr später integriert und erlaubt uns eben, E-Rezepte und E-Medikationspläne einzuführen, wie wir das mit der Revision wollen. Ich bezeichne es eigentlich eher als Teilvorziehen eines Digisanté-Projekts.
Die Übergangslösung sieht vor, Rahmenbedingungen für die Zielarchitektur zu schaffen; das wird dann auf Verordnungsstufe konkretisiert werden müssen. Unter anderem geht es darum, die Interoperabilitätsstandards festzulegen, Austauschformate, Betrieb, Datenablage und Governance, Signatur- und Authentifizierungslösungen für Leistungserbringer festzulegen.
Ich bin überzeugt, dass diese Übergangslösung ein wichtiger Schritt in Richtung eines flächendeckenden elektronischen Medikationsprozesses ist. Wir brauchen eine Kofinanzierung der marktgetriebenen Medikationslösungen, und es ist auch wichtig, dass wir die gesetzliche Grundlage dafür schaffen. Denn man könnte ja auch einfach lapidar sagen, für Digisanté ist ja viel Geld vorhanden, die sollen für diese Kofinanzierung doch einfach Mittel von Digisanté verwenden. Das ist aber nicht möglich, denn wir haben für Digisanté einen Verpflichtungskredit gesprochen, und dieses Geld kann nicht einfach an Private herausgegeben werden, dafür braucht es eine gesetzliche Grundlage.
Wir haben uns natürlich auch über die Kosten informiert. Von wie viel Geld sprechen wir da? Es wurde für uns eine Schätzung vorgenommen, in Abstimmung mit der IG eMediplan, der FMH und Pharmasuisse. Demnach gehen wir für diese Übergangsphase von Kosten zwischen 10 und 12 Millionen Franken aus. D. h., wenn wir eine hälftige Kofinanzierung des Bundes vorsehen, dann sprechen wir von einem mittleren einstelligen Millionenbetrag für den Zeitraum bis ungefähr 2032.
Wir stimmen nicht ab, es gibt keine Minderheit, aber ich bitte Sie, unsere Überlegungen nachzuvollziehen, und ich bitte auch die Schwesterkommission, diesen Punkt noch einmal zu vertiefen. Ich denke, es ist ein wichtiges Element, damit diese beiden Lösungen, E-Medikation und E-Rezepte, zum Fliegen kommen.
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