Priska Seiler Graf
- RedetextLuftfahrtgesetz. ÄnderungNo. 25.086Schweiz
Geschätzter Herr Bundesrat, gestatten Sie mir als Anwohnerin des Flughafens Zürich eine Nachfrage zur Besitzstandsgarantie. In der Botschaft zur Änderung des Luftfahrtgesetzes wurde uns versichert, dass es sich bei der betrieblichen Besitzstandgarantie "nicht um eine materielle Ausweitung, sondern um eine sprachliche Präzisierung im Sinne der ursprünglichen Zielsetzung" handelt. Das wurde jetzt von Ihnen auch wieder betont. Mit anderen Worten soll damit der heutige Status quo für beide Seiten festgelegt werden.
Ist es somit korrekt, dass die in Artikel 36abis Absatz 3 neu eingeführte Besitzstandgarantie betreffend Betriebsumfang und Betriebszeiten beidseitig zu verstehen ist, also nicht nur für die Rechts- und Planungssicherheit der beiden Landesflughäfen, sondern auch für die betroffene Bevölkerung gilt?
- RedetextSchweiz
Das Nachhaltigkeitskapitel enthält zwar Verpflichtungen zum Klimaschutz und zur Umsetzung des Pariser Abkommens. Gleichzeitig wird die Lebensmittelproduktion aber ausdrücklich vor möglichen negativen Auswirkungen des Übergangs zu einer CO2-armen Wirtschaft geschützt. Meiner Meinung nach geht das irgendwie nicht auf. Wie beurteilt der Bundesrat diese Sonderregelung im Hinblick auf die Erreichung der Pariser Klimaziele? Anders gefragt: Ist dieses Abkommen mit dem Pariser Abkommen vereinbar?
- RedetextSchweiz
Die Zahlen dieser Studie haben mich einfach erschreckt. Es gibt eine Signifikanz bei älteren Männern, die noch im Besitz ihrer Ordonanzwaffen sind. Wenn es nicht so wäre, würde ich diesen Vorstoss nicht machen, aber das ist leider wissenschaftlich erhärtet. Es gibt eine Kausalität zwischen der Verfügbarkeit von Schusswaffen und von Tötungen, meistens von Selbsttötungen. Das ist so, und dieser Vorstoss soll präventiv wirken. Ich bin überzeugt, dass es eine Wirkung nicht verfehlen wird.
Man konnte ja schon die Zahl von Schusswaffentötungen reduzieren, indem man die Taschenmunition nicht mehr abgibt. Es bewirkt eben wirklich etwas, und das hat nichts mit Vertrauensentzug zu tun; im Gegenteil, ich habe grosses Vertrauen in die Schützen, sie haben einen respektvollen, professionellen Umgang mit Waffen, aber ich habe leider auch Bedenken, wenn ich die Statistiken ansehe. Ich glaube, hier haben wir einen Hebel, den wir noch nicht benutzt haben, der etwas bringen wird, das findet auch der Bundesrat.
- RedetextSchweiz
Ich glaube, es ist dann Aufgabe des Bundesrates zu definieren, um welche Waffen es sich genau handelt. Der Hauptpunkt ist der: Man muss die Ordonnanzwaffe nicht abgeben - egal, um welches Sturmgewehr es sich handelt -, wenn man nachweisen kann, dass man weiterhin Schiesssport betreibt. Das ist eigentlich ein Bekenntnis und ein Vertrauensbeweis an die Schützen. Dort spielt es auch keine Rolle. Für ältere Waffen gelten schon jetzt Spezialregelungen im Waffengesetz. Es leuchtet mir nicht ein, dass mein Vorstoss die Regelung, die man schon hat, gefährdet. Wenn man aber Waffen sammelt, muss man gewisse Schutzvorkehrungen treffen, und ich glaube, das darf man verlangen.
- RedetextSchweiz
Eine vom Eidgenössischen Büro für Gleichstellung von Frau und Mann herausgegebene Studie mit dem Titel "Tötungsdelikte mit Schusswaffen im häuslichen Bereich" kommt zu einem bedenklichen Ergebnis, das aufschrecken sollte. Bei den meisten Schusswaffentötungen im häuslichen Bereich werden Faustfeuerwaffen und ehemalige Militärwaffen verwendet. Ich zitiere gerne aus der Studie: "[...] in Anbetracht der Tatsache, dass bei häuslichen Schusswaffentötungen auf der Täterseite ältere Schweizer Männer übervertreten sind, stellen ehemalige Armeewaffen insbesondere bei Konstellationen, in denen ältere Männer ihre Partnerinnen töten und anschliessend Suizid begehen, einen Risikofaktor dar." In Zahlen ausgedrückt heisst das Folgendes: 85,4 Prozent aller häuslichen Schusswaffentötungen zwischen 2015 und 2022 wurden von Schweizer Staatsangehörigen begangen. Sie hatten ein Durchschnittsalter von 63,2 Jahren. Die überwiegende Zahl der Opfer war weiblich mit einem Durchschnittsalter von 54,2 Jahren. Das ist also eine weitere Form von Femiziden, die vor allem Frauen mit älteren Partnern betreffen. Allein 2025 waren es wieder fünf Fälle mit über 70-jährigen Tätern.
Hinter diesen besonders besorgniserregenden Zahlen verbergen sich wenig bedachte Langzeitwirkungen, die eintreten können, wenn die Armee einem Angehörigen bei dessen Entlassung aus der Militärdienstpflicht die persönliche Waffe als Eigentum überlässt. Ich rede hier bewusst nur in der männlichen Form. Bei dieser Abgabe prüft die Armee nebst dem Waffenerwerbsschein leider nur vergangene Kriterien. Sie schaut nie in die Zukunft. Das Sturmgewehr kann behalten, wer in den drei Jahren zuvor mindestens vier Bundesübungen im 300-Meter-Schiessen absolviert hat. Eine weitere Überprüfung, ob man die Waffe zum Beispiel weiterhin für den Schiesssport benötigen wird, findet nicht statt. Es wird sogar noch problematischer. Die Pistole 12/15 wird nicht als Eigentum überlassen; so weit, so gut. Als Ersatz wird jedoch, solange Vorrat besteht, die Pistole 49 angeboten, und zwar selbst jenen, die gar keinen Schiesssport betreiben. Dieses Verschenken von Schusswaffen kann ich aus Sicherheitsgründen wirklich in keinster Art und Weise nachvollziehen. Es ist nicht Aufgabe der Armee, Schweizer Männern die Tatwaffe für häusliche Tötungsdelikte leichtfertig und offensichtlich sehr grosszügig zu überlassen. Die Verantwortung des Staates für die Privatisierung von Armeewaffen erlischt nicht, weil dieser Vorgang möglicherweise Jahrzehnte zurückliegt. Ganz im Gegenteil: Im Verlauf der Zeit entfällt meiner Meinung nach jede Rechtfertigung für die Überlassung der Ordonanzwaffe als Eigentum. Wer diese nicht einmal mehr für den Schiesssport gebraucht, soll sie an den Staat zurückgeben müssen.
Ich kann beim besten Willen nicht verstehen, warum man sich so an die Waffen klammert, die man ja gar nicht mehr benutzt. Es hat wohl etwas mit Sentimentalität zu tun. Dafür hat es aber im Zusammenhang mit Schusswaffen meiner Meinung nach keinen Platz. Je mehr Waffen im Umlauf sind, desto mehr Tötungsdelikte gibt es. Das belegen zig internationale Studien, vor allem amerikanische. Übrigens führt die Verfügbarkeit von Schusswaffen nicht nur zu mehr Mördern, sondern leider auch zu mehr Selbstmördern. Meistens sind es ja erweiterte Suizide. Schusswaffen im Haus verdreifachen das Suizidrisiko. Dazu gibt es von Stop Suicide auch eine Studie.
Eine Präzisierung möchte ich hier aber doch noch anbringen, weil ich oft dazu gefragt wurde. Aus meiner Sicht ist es problemlos, wenn historische Schusswaffen im Familienbesitz bleiben können. Schon heute sieht das Waffengesetz in Artikel 28c Absatz 2 Ausnahmen für Sammlertätigkeit vor, sowie auch, wenn man Waffen für Zwecke der Bildung, der Kultur, der Forschung und für historische Zwecke aufbewahrt. Aber man muss dann die nötigen Sicherheitsmassnahmen vorkehren. Die Motion sagt nirgends, dass diese Ausnahmen für Sammler und für historische Zwecke ausgehebelt werden sollen. Die Motion will ja einfach auf dem bestehenden Waffengesetz aufbauen.
Ich habe erfreut zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat meine Motion zur Annahme beantragt, damit man einen wichtigen Beitrag zur Prävention von häuslichen Schusswaffentötungen leisten kann. Ich bitte Sie daher, meine Motion zu unterstützen.
Data: OpenParlData · CC BY 4.0