GR
lic. iur.

Gregor Rutz

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Schweizerische VolksparteiFraktion V
SchweizZürich

Speeches(315)
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315 Results
  1. Redetext
    Schweiz

    Ich kann es ganz kurz machen. Sie kennen den Vorstoss bestens, weil die Mehrheit von Ihnen ihn unterzeichnet hat. Es geht um eine ganz einfache Sache, um etwas, was wir in der Wintersession immer wieder hören. Sehr viele beklagen sich darüber, dass diese immer sehr lange dauert. Das belastet diejenigen, die in wirtschaftlicher Verantwortung stehen, da sie zu dieser Zeit Abschlussarbeiten und Jahresabschlussgespräche durchführen müssen. Es belastet auch diejenigen, die eine Familie haben. Es belastet alle gleichermassen.

    Ich hatte gehofft, dass wir vom Büro einige Ideen hören, wie man es machen könnte. Vielleicht könnte man eine Woche schieben oder etwas anderes verbessern. Allein die Antwort des Büros hat mich enttäuscht. Aus diesem Grund, denke ich, ist es gut, wenn wir die Motion aufrechterhalten. Sie werden später von Kollege Büchel hören, der wahrscheinlich rapportieren wird, was im Büro besprochen wurde: Man habe es schon immer so gemacht, da könne ja jeder kommen. Wenn man jetzt etwas ändern würde, ginge gar nichts mehr.

    Ich glaube, der Druck tut hier gut. Das Büro sollte noch einmal über die Bücher gehen. Es gäbe sicher Lösungen, mit denen sich die Situation für alle etwas verbessern liesse. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.

  2. Redetext
    Schweiz

    Ich spreche zur Motion 26.3130, "Keine Aufenthaltsbewilligungen für Kriminelle". Wenn man diesen Titel liest, würde man eigentlich sagen: Ja selbstverständlich, und wir müssen alles dafür tun, dass das nicht der Fall ist. Trotzdem beantragt der Bundesrat die Ablehnung dieser Motion. Geschätzter Herr Bundesrat, hier würde mich in Ihrer Stellungnahme vor allem interessieren, was man machen könnte, um die Situation zu verbessern. Ich habe bei der Durchsicht der Stellungnahme des Bundesrates den Eindruck erhalten, dass man vor allem Gründe dafür sucht, warum man nichts machen muss. Das finde ich falsch.

    Was will diese Motion? Die Motion möchte, dass Vorbestrafte in unserem Land keine Aufenthaltsbewilligung mehr erhalten können - etwas, das eigentlich selbstverständlich sein sollte. Um dies sicherzustellen, muss gewährleistet sein, dass die Behörden die Vorgeschichten kennen. Daher sollten sie die Strafregisterauszüge aus dem Herkunfts- und Heimatstaat verlangen können.

    Es gibt einen Kanton, den Kanton Tessin, der das heute schon macht. Er tut das mit gutem Grund, denn es kam da und dort zu Delikten. Darum hat man diese Praxis eingeführt. In der "NZZ" vom 14. März 2026 war von einem Fall zu lesen, wo ein vorbestrafter Mafioso genau deswegen im Tessin keine Aufenthaltsbewilligung erhalten hat; im Kanton Graubünden hat er sie erhalten, weil dort eine andere Praxis herrscht, weil man dort weniger genau hinschaut. Allein schon diese Geschichte spricht dafür, das zu machen.

    Die Stellungnahme des Bundesrates lässt einen schon etwas staunen: Einerseits wird gesagt, der Bearbeitungsaufwand der Gesuche würde sich erhöhen. Geschätzter Herr Bundesrat, mit Verlaub: Es muss doch das Ziel sein, wenn man so ein Gesuch prüft, dass man es genau anschaut. Dass das etwas Arbeit gibt, liegt ja wohl auf der Hand. Was ich beim besten Willen nicht verstehe: Wenn ich eine Wohnung mieten möchte, wenn ich eine wichtige Stelle antrete - überall muss ich einen Strafregisterauszug präsentieren. Aber wenn ich eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz erhalten möchte, muss ich das nicht. Ich meine, dass man einen solchen mit gutem Grund verlangen kann.

    Sie verweisen dann auf das Freizügigkeitsabkommen. In der Stellungnahme des Bundesrates heisst es, man dürfe das auf keinen Fall systematisch machen, das würde das FZA verletzten. Aber gleichzeitig kann man in der Stellungnahme lesen: "Die zuständigen Migrationsbehörden können - wenn sie dies für unerlässlich halten - den Herkunftsmitgliedstaat und andere Mitgliedstaaten um Auskünfte über das Vorleben des Antragstellers bzw. der Antragstellerin in strafrechtlicher Hinsicht ersuchen." Das ist im Anhang zum Freizügigkeitsabkommen so festgehalten.

    Herr Bundesrat, ich schlage vor, dass wir in Zukunft anders argumentieren: Wir finden es einfach unerlässlich, dass wir diese Vorgeschichte kennen, ebenso wie das beim Abschluss von Miet- oder Arbeitsverträgen der Fall ist. Es ist "unerlässlich", weil es wichtig ist, dass wir nicht Kriminelle in unser Land aufnehmen. Ich bin überzeugt, dass man das auch in Anbetracht des Freizügigkeitsabkommens gut begründen kann.

    Ich glaube, wir müssen hier etwas mehr Mut haben. Wir sollten uns nicht hinter Paragrafen verstecken. Wenn jemand ein Gesuch stellt, eine Aufenthaltsbewilligung möchte, ist es nichts Schlimmes, wenn man ihn fragt: Woher kommst du, wer bist du, hast du allenfalls Vorstrafen? Für mich ist ein solches Vorgehen das Normalste der Welt. Ich glaube, wir tun gut daran, diese Motion anzunehmen, damit der Bundesrat eine Motivation hat, hier noch einmal über die Bücher zu gehen und dieser Forderung, die wirklich selbstverständlich ist, Folge zu leisten. Besten Dank für Ihre Unterstützung.

  3. Redetext
    Schweiz

    Ich bin mit meinem Vorredner absolut einig. Es ist selbstverständlich ein Problem, dass die Mieten in unserem Land immer weiter steigen. An dieser Stelle füge ich an, dass auch der Anstieg der Grundstückpreise ein Problem ist. Das ist alles nicht begrüssenswert. Auf eine Art ist es der Preis, den wir für den Erfolg unseres Standorts zahlen. Das müssen wir auch sehen.

    Kollege Flach, wenn Sie das beklagen, müssen Sie andere Massnahmen fordern. Am Schluss ist es eine Frage von Angebot und Nachfrage, das ist die erste Lektion der Ökonomie. Wenn Sie auf der einen Seite eine zu hohe Nachfrage haben - und diese befördern Sie unter anderem zusätzlich mit Ihrer Migrationspolitik - und auf der anderen Seite das Angebot nicht nachreichen können, was wiederum durch Ihre unendlichen Auflagen, komplizierten Verfahren und Einschränkungen gestoppt wird, die alles verteuern, verunmöglichen und verzögern, dann kommen wir natürlich nicht zum Ziel.

    Ihr Vorstoss, Kollege Flach, ist vielleicht gut gemeint, er ist aber völlig unnötig. Die Motion Engler 22.4448, "Mehr Rechtssicherheit im Mietrecht", ist bereits angenommen worden. Sie will genau das, was Sie hier fordern. Das Bundesgerichtsurteil, das Sie ansprechen, sagt nicht, dass das Parlament endlich einmal tätig werden und Gesetze erlassen solle, sondern dieses Bundesgerichtsurteil zwei Neuerungen gebracht:

    Erstens galt seit 1986 bisher der Grundsatz, dass ein Ertrag zulässig ist, der maximal 0,5 Prozent über dem Referenzzinssatz liegt. Im Urteil vom Oktober 2020, das Sie erwähnt haben, sagt das Bundesgericht, das investierte Eigenkapital sei neu zu 100 Prozent an die Teuerung anzupassen.

    Zweitens - und das ist der springende Punkt - darf der Ertrag den Referenzzinssatz neu um bis zu 2 Prozent übersteigen, wenn der Referenzzinssatz 2 Prozent oder weniger beträgt. Der Referenzzinssatz liegt im Moment weit darunter, bei 1,25 Prozent. Diese Frage stellt sich aktuell gerade nicht. Aber die Fragen sind: Was passiert, wenn der Referenzzinssatz auf über 2 Prozent ansteigt? Wie hoch darf dann der Ertrag sein? Diese Fragen müssen geklärt werden. Wenn man die alte Praxis mit dem Anstieg des Referenzzinssatzes von 2 auf 2,25 Prozent wieder aufgreift, könnte der Ertrag plötzlich von 4 auf 2,75 Prozent sinken. Das wäre wahrscheinlich nicht im Sinne des Erfinders. Darum hat Ständerat Stefan Engler seine Motion eingereicht, darum haben wir diese angenommen, auch in diesem Rat. Der Bundesrat ist jetzt an der Umsetzung. Bundespräsident Parmelin kann dazu sicher etwas sagen. Das ist die Lösung, um das Ziel zu erreichen.

    Die Motion braucht es nicht, sie nützt überhaupt nichts. Die Arbeiten sind im Gang. Ich glaube, wir tun gut daran, die Motion abzulehnen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Das glaube ich Ihnen sehr gerne, geschätzte Kollegin Trede. Die Tatsache, dass die Stadt Bern in der Bürokratie versinkt, hat aber nicht mit der Anzahl Regierungsmitglieder - fünf oder sieben - zu tun, sondern vielleicht eher mit der politischen Ausrichtung und der Auffassung, wie Politik betrieben werden soll. Das ist allerdings meine persönliche Meinung und nicht diejenige der Kommissionsmehrheit, die diese Frage nicht diskutiert hat.

  5. Redetext
    Schweiz

    Sie haben es mitbekommen: Die vorliegende parlamentarische Initiative wurde am 14.[NB]November des vergangenen Jahres in der Staatspolitischen Kommission behandelt. Sie möchte Artikel 175 der Bundesverfassung dahin gehend ändern, dass der Bundesrat künftig aus neun Mitgliedern besteht. Die Staatspolitische Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 11 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.

    Die Argumentation der Initianten und der Minderheit, welche der Initiative Folge geben möchten, haben Sie gehört. Es wird namentlich damit begründet, dass sich die Lage in der Schweiz in den vergangenen Jahrzehnten sehr verändert habe und deswegen diese Anpassung notwendig sei. Dass die Lage der Schweiz sich verändert hat, bestreitet auch die Kommissionsmehrheit nicht. Was sich allerdings nicht verändert hat und wahrscheinlich auch nicht verändern wird, ist, dass immer wieder Vorstösse formuliert werden, die Zahl der Mitglieder des Bundesrates auf neun zu erhöhen, diesen also zu erweitern.

    Die Staatspolitische Kommission hat sich in den vergangenen Jahren wiederholt mit dieser Frage auseinandergesetzt und wird sich möglicherweise auch in den kommenden Jahren immer wieder einmal mit dieser Frage auseinandersetzen müssen. Sie ist einmal mehr zum gleichen Schluss gekommen, dass nämlich unser Staatssystem mit sieben Mitgliedern des Bundesrates ein gutes Staatssystem ist, das den Anforderungen der Zeit durchaus gewachsen ist. Sie ist zum Schluss gekommen, dass die Kollegialregierung, die aus sieben Mitgliedern besteht, die zusammen die politische Verantwortung tragen und eben nicht nur Departementsvorsteher sind, genau zu dieser Stabilität in der Schweiz beiträgt, die wir so schätzen; sie ist die Basis dafür.

    Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass eine Erweiterung des Bundesrates auf neun Mitglieder genau dies erschweren würde und die Aufgabe als Kollegialorgan besser mit sieben Mitgliedern als mit neun Mitgliedern wahrgenommen werden kann. Die Mehrheit der Kommission weist auch darauf hin, dass die schweizerische Regierung eben nicht vergleichbar ist mit den Regierungen anderer Länder und mit parlamentarischen Demokratien, in denen ein Ministerpräsident der Regierung vorsteht und auch Minister entlassen oder auswechseln kann. Das ist in der Schweiz ganz anders geregelt.

    Die Mehrheit der Kommission weist ferner darauf hin, dass eine Erweiterung der Landesregierung auf neun Mitglieder zu einem Bürokratisierungsschub führen würde, indem neue Departemente, neue Stäbe geschaffen werden müssten. Sie ist der gegenteiligen Auffassung der Initianten, die auf eine angebliche Überlastung der Bundesratsmitglieder hinweisen und sagen, dass so die Macht viel mehr bei der Verwaltung liege. Die Mehrheit der Kommission ist der gegenteiligen Auffassung. Es würde vielmehr einen Bürokratisierungsschub geben, der nicht wünschenswert ist; dies kann mit sieben Mitgliedern besser in Grenzen gehalten werden.

    Zuletzt möchte ich noch auf einen Punkt hinweisen, den der Sprecher der Minderheit, Kollege Glättli, angesprochen hat: die Vertretung der Landessprachen der Regionen. Die Mehrheit der Kommission weist darauf hin, dass der Bundesrat kein in diesem Sinne repräsentatives Organ ist. Gemäss Verfassung muss Rücksicht genommen werden auf die angemessene Vertretung der Landesregionen, der Landessprachen. Dies ist heute auch der Fall: Sowohl die italienischsprachige Schweiz als auch die französischsprachige Schweiz und die Deutschschweiz sind, ebenso wie verschiedene Parteien, in der Landesregierung vertreten. Wenn man das korrigieren möchte, hat man nach den Wahlen des Parlamentes jeweils immer wieder Gelegenheit dazu.

    Die Kommission beantragt Ihnen also mit 14 zu 11 Stimmen, dieser Initiative keine Folge zu geben.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0