Gregor Rutz · SVP

deRedetext
Schweiz16.06.2026

Ich spreche zur Motion 26.3130, "Keine Aufenthaltsbewilligungen für Kriminelle". Wenn man diesen Titel liest, würde man eigentlich sagen: Ja selbstverständlich, und wir müssen alles dafür tun, dass das nicht der Fall ist. Trotzdem beantragt der Bundesrat die Ablehnung dieser Motion. Geschätzter Herr Bundesrat, hier würde mich in Ihrer Stellungnahme vor allem interessieren, was man machen könnte, um die Situation zu verbessern. Ich habe bei der Durchsicht der Stellungnahme des Bundesrates den Eindruck erhalten, dass man vor allem Gründe dafür sucht, warum man nichts machen muss. Das finde ich falsch.

Was will diese Motion? Die Motion möchte, dass Vorbestrafte in unserem Land keine Aufenthaltsbewilligung mehr erhalten können - etwas, das eigentlich selbstverständlich sein sollte. Um dies sicherzustellen, muss gewährleistet sein, dass die Behörden die Vorgeschichten kennen. Daher sollten sie die Strafregisterauszüge aus dem Herkunfts- und Heimatstaat verlangen können.

Es gibt einen Kanton, den Kanton Tessin, der das heute schon macht. Er tut das mit gutem Grund, denn es kam da und dort zu Delikten. Darum hat man diese Praxis eingeführt. In der "NZZ" vom 14. März 2026 war von einem Fall zu lesen, wo ein vorbestrafter Mafioso genau deswegen im Tessin keine Aufenthaltsbewilligung erhalten hat; im Kanton Graubünden hat er sie erhalten, weil dort eine andere Praxis herrscht, weil man dort weniger genau hinschaut. Allein schon diese Geschichte spricht dafür, das zu machen.

Die Stellungnahme des Bundesrates lässt einen schon etwas staunen: Einerseits wird gesagt, der Bearbeitungsaufwand der Gesuche würde sich erhöhen. Geschätzter Herr Bundesrat, mit Verlaub: Es muss doch das Ziel sein, wenn man so ein Gesuch prüft, dass man es genau anschaut. Dass das etwas Arbeit gibt, liegt ja wohl auf der Hand. Was ich beim besten Willen nicht verstehe: Wenn ich eine Wohnung mieten möchte, wenn ich eine wichtige Stelle antrete - überall muss ich einen Strafregisterauszug präsentieren. Aber wenn ich eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz erhalten möchte, muss ich das nicht. Ich meine, dass man einen solchen mit gutem Grund verlangen kann.

Sie verweisen dann auf das Freizügigkeitsabkommen. In der Stellungnahme des Bundesrates heisst es, man dürfe das auf keinen Fall systematisch machen, das würde das FZA verletzten. Aber gleichzeitig kann man in der Stellungnahme lesen: "Die zuständigen Migrationsbehörden können - wenn sie dies für unerlässlich halten - den Herkunftsmitgliedstaat und andere Mitgliedstaaten um Auskünfte über das Vorleben des Antragstellers bzw. der Antragstellerin in strafrechtlicher Hinsicht ersuchen." Das ist im Anhang zum Freizügigkeitsabkommen so festgehalten.

Herr Bundesrat, ich schlage vor, dass wir in Zukunft anders argumentieren: Wir finden es einfach unerlässlich, dass wir diese Vorgeschichte kennen, ebenso wie das beim Abschluss von Miet- oder Arbeitsverträgen der Fall ist. Es ist "unerlässlich", weil es wichtig ist, dass wir nicht Kriminelle in unser Land aufnehmen. Ich bin überzeugt, dass man das auch in Anbetracht des Freizügigkeitsabkommens gut begründen kann.

Ich glaube, wir müssen hier etwas mehr Mut haben. Wir sollten uns nicht hinter Paragrafen verstecken. Wenn jemand ein Gesuch stellt, eine Aufenthaltsbewilligung möchte, ist es nichts Schlimmes, wenn man ihn fragt: Woher kommst du, wer bist du, hast du allenfalls Vorstrafen? Für mich ist ein solches Vorgehen das Normalste der Welt. Ich glaube, wir tun gut daran, diese Motion anzunehmen, damit der Bundesrat eine Motivation hat, hier noch einmal über die Bücher zu gehen und dieser Forderung, die wirklich selbstverständlich ist, Folge zu leisten. Besten Dank für Ihre Unterstützung.

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