Margrit Kessler
- Party
- Grünliberale Partei
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- St. Gallen
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Female
- Born
- 25. Dezember 1948
- Wikidata
- Q1308705
- Source body
- CHE
- Source updated
- 14.11.2025
- Record updated
- 29.08.2026
- First imported
- 14.08.2025
- NeinSchweizAufhebung der zolltariflichen Begünstigung der Importe von gewürztem Fleisch (Parlamentarische Initiative)NationalratHerbstsession 2015 · 07.09.2015Result: 111 Yes · 58 No · 9 Abst. · 22 Absent
- NeinSchweizAnpassung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (Standesinitiative)NationalratHerbstsession 2015 · 07.09.2015Result: 91 Yes · 72 No · 1 Abst. · 36 Absent
- JaSchweizResult: 94 Yes · 92 No · 2 Abst. · 12 Absent
- JaSchweizFür eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft). Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2015 · 07.09.2015Result: 139 Yes · 55 No · 1 Abst. · 5 Absent
- JaSchweizAufzeichnung und Auswertung der elektronischen Zugriffsprotokolle der Ratsmitglieder (Parlamentarische Initiative)NationalratSommersession 2015 · 01.06.2015Result: 191 Yes · 0 No · 1 Abst. · 8 Absent
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- RedetextGeschäftsbericht des Bundesrates 2014No. 15.001Schweiz
Der Bericht über die Strategie bei Antibiotikaresistenzen ist eindrücklich. Über die finanziellen Auswirkungen von Antibiotikaresistenzen in der Schweiz gibt es nur Schätzungen. Die schweizerische Expertengruppe im Bereich Infektiologie und Spitalhygiene schätzt, dass pro Jahr 70 000 spitalbedingte Infektionsfälle auftreten, die bei 2000 Patientinnen und Patienten zum Tod führen. Ein Teil dieser Infektionen wird durch resistente Erreger verursacht; der genaue Anteil ist jedoch nicht bekannt. Die Mehrkosten aufgrund aller spitalbedingten Infektionsfälle belaufen sich auf 240 Millionen Franken pro Jahr. Solche nosokomiale Infekte stellen weltweit ein schwerwiegendes Problem für die öffentliche Gesundheit dar und sind von höchster gesundheitspolitischer Bedeutung. Der Bundesrat unterstützt die Prävention durch gezielte Massnahmen und durch Vorgaben zum sachgemässen Einsatz von Antibiotika, will aber auch wissen, wie der Einsatz von Antibiotika durch Alternativen reduziert werden kann.
Der Bundesrat unterstützt auch die interdisziplinäre Forschung und Entwicklung zur Entstehung, Übertragung, Verbreitung und Bekämpfung resistenter Bakterien. Die Forschung liefert auch Grundlagen für die gezielte Produkteentwicklung in den Bereichen antimikrobielle Substanzen und kosteneffiziente Diagnostik.
Dieses Stichwort bildet den Übergang zu meinem nächsten Thema, den hohen Preisen neuer Medikamente. Die Grundlagenforschung für neue Medikamente wird oft an schweizerischen Universitäten mit der Unterstützung von Lehrbeauftragten durchgeführt. Die hohen Gewinne hingegen werden später von den grossen Pharmafirmen gemacht. Das neuste Beispiel: Die Firma Polyphlo hat in den letzten zwanzig Jahren zusammen mit der Universität Zürich einen Wirkstoff entwickelt, der die Antibiotikaresistenz bezwingen kann. Das ist eine wichtige Innovation, ja ein Durchbruch für die ganze Weltbevölkerung. Die exklusive Verwendung der Patente wird durch Polyphlo im Rahmen einer Lizenzvereinbarung mit der Universität Zürich abgegolten. Die Weiterentwicklung des Wirkstoffs für die Phase drei übergab Polyphlo der Pharmafirma Roche. Die neue Substanz wird wahrscheinlich im Jahr 2017 auf den Markt kommen. Es wird mit Kosten in der Höhe von 10 000 Franken pro Therapie und mit einem Börsengang gerechnet.
Da die Profite von einzelnen Medikamenten immer häufiger die Milliardengrenze pro Jahr überschreiten und zurzeit weltweit nach vielen solchen Wirkstoffen geforscht wird, ist zu hinterfragen, welcher Anteil dieser Gewinne durch entsprechende Abgaben den Steuerzahlern zurückerstattet werden sollte. Der Bundesrat ist häufig in Verhandlung mit der Pharmaindustrie, um die Medikamentenpreise zu senken. Das schätzen wir natürlich sehr. Ist der Bundesrat aber auch bereit, Verhandlungen darüber zu führen, dass bei Erfolg ein Teil des Gewinnes der zukünftigen Medikamente, die in der Schweiz, mit unserer Infrastruktur und dem Know-how unserer Universitäten entwickelt wurden, der Bevölkerung zurückgegeben wird? Mit diesen Abgaben könnten auch wieder neue Innovationen unterstützt werden.
Wir Grünliberalen sind gespannt auf die Antwort. [PAGE 1262]
- RedetextGeschäftsbericht des Bundesrates 2014No. 15.001Schweiz
Für die Arbeit, die Sie, Herr Bundesrat Berset, zusammen mit Ihren Mitarbeitern für das Gesundheitswesen geleistet haben, möchten wir uns bedanken. Sie haben hohe Ziele gesetzt, um die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen zu verbessern. Veränderungen können in der Politik aber meistens nicht ohne Kritik vollzogen werden.
Eine wichtige Hürde in Bezug auf die Kantonsgrenzen haben Sie abgeschafft. Die Versicherten der obligatorischen Krankenversicherung können ihren Arzt für eine ambulante Behandlung in der ganzen Schweiz ohne finanzielle Nachteile frei wählen. Dieser Vorteil wird in Bezug auf das Einholen einer Zweitmeinung vor einer Operation oder einer kostenintensiven Behandlung förderlich sein. Eine Zweitmeinung kann Patienten von unnötigen Operationen abhalten; somit wird diese Massnahme zur Kostensenkung beitragen.
Der Bundesrat will eine qualitativ hochstehende Ausbildung des Gesundheitspersonals sicherstellen. Die Qualität in den an Fachhochschulen vermittelten Gesundheitsberufen soll gefördert werden. Die GDK sowie die meisten Kantone sind von der Notwendigkeit der Schaffung dieses Gesetzes zur Sicherung der Qualität, der Interprofessionalität sowie zur Vermeidung von Regulierungslücken überzeugt. Der Bundesrat hat deshalb das EDI und das WBF beauftragt, bis im Herbst 2015 eine Botschaft auszuarbeiten.
Der Bericht zu den leistungssteigernden Arzneimitteln, vor allem im Zusammenhang mit Kindern, ist nicht nur auf positive Resonanz gestossen. In der Schweiz leiden 3 bis 5 Prozent der Kinder und Jugendlichen an einer Aufmerksamkeitsdefizitstörung (ADHS). Bei einem Viertel der ADHS-Fälle werden zur Behandlung methylphenidathaltige Arzneimittel verschrieben, bekannt als Ritalin: Das entspreche den Behandlungsempfehlungen und internationalen Guidelines, an denen sich die Ärzteschaft im Rahmen ihrer Therapiefreiheit orientieren könne, steht im Bericht. Die zunehmende Verschreibung von Ritalin bei 6- bis 18-Jährigen sei aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der öffentlichen Diskussion über die Akzeptanz zurückzufahren. Besorgte Fachleute vermuten, dass hyperaktive Kinder in der Schweiz zu oft mit Ritalin behandelt werden. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die Entwicklung der therapeutischen Anwendung von Ritalin weiter beobachtet werden muss, um frühzeitig Massnahmen ergreifen zu können, wenn sich negative Trends bei den Verschreibungen abzeichnen sollten.
Der Gesundheitsmarkt setzt jährlich 68 Milliarden Franken um. Davon gehen rund 26 Milliarden zulasten der obligatorischen Krankenversicherung. Der Bundesrat wollte die Qualität des Gesundheitssystems zum Wohle der Patienten mit einem nationalen Zentrum stärken. Zur Verbesserung der Qualität hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Das Zentrum sollte der Vermeidung von unnötigen Behandlungen und Eingriffen sowie von Fehl- und Überversorgung der Bevölkerung dienen. 22 Millionen Franken entfallen auf den Bereich der Qualitätssicherung und der Patientensicherheit. Diesen Teil will der Bundesrat über Beiträge der Versicherten finanzieren. Dazu wären jährlich rund Fr. 3.50 pro versicherte Person zu erheben. 10 Millionen Franken sind zur Bewertung von Gesundheitstechnologien und medizinischen Leistungen im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung, also für das sogenannte Health Technology Assessment vorgesehen.
Der Gegenentwurf hat es schwer: Zu viele eigene Interessen sind vorhanden. Der Bundesrat wird das Gesundheitszentrum in ein Netzwerk umfunktionieren und das Ziel der Patientensicherheit weiterverfolgen. Jedes Jahr sterben in den Schweizer Spitälern zirka 1500 Menschen an Behandlungsfehlern: Das sind mehr Tote als bei zwei Jumbo-Jet-Abstürzen. Das wird stillschweigend hingenommen.
Vielen Dank, dass Sie sich trotz Widerständen dieses Problems weiterhin annehmen!
- RedetextSchweiz
Das Unfallversicherungsgesetz ist in die Jahre gekommen. Einige Punkte müssen revidiert werden. Der erste Entwurf war sehr umstritten und wurde von den Räten an den Bundesrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, eine schlanke Revisionsvorlage zu erarbeiten. Es ist erfreulich, dass die Dachverbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der privaten Versicherer sowie die Suva einen Kompromiss ausgehandelt haben. Die Vorlage 3 ist auf diesem Kompromiss aufgebaut. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hält mit wenigen Ausnahmen an diesem Entwurf fest.
Im Gesetz werden der Versicherungsbeginn und das Versicherungsende klar geregelt. Damit werden auch jene Personen versichert, die zwar einen Arbeitsvertrag besitzen, die Arbeit aber wegen Feiertagen noch nicht angetreten haben. Verunfallen sie während dieser Zeit, stehen sie neu unter dem Unfallschutz. Verbessert wird auch der Unfallschutz von arbeitslosen Personen, indem dieser im UVG verankert wird.
Eine Differenz besteht zwischen der SGK-NR, der Suva und den Sozialpartnern. Letztere sind gegen die Einführung von Karenzfristen. Wir kennen diese bei den Krankentaggeldversicherungen. Längere Karenzfristen senken die Prämien. Die Suva hingegen argumentiert, dass diese das Case Management erschweren, weil die Unfälle nicht rechtzeitig gemeldet werden. Für die Unternehmen seien nur bescheidene Einsparungen zu erwarten. Diesen Einsparungen steht das Risiko von Deckungslücken gegenüber, das nicht auszuschliessen ist.
Wer nach einem Unfall eine Invalidenrente bezieht, soll im Alter finanziell nicht besser dastehen als jemand, der keinen Unfall hatte. Diese Korrektur war in der Kommission unbestritten. Diese neue Bestimmung regelt die Kürzung der UV-Rente beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters, sofern der Versicherte zum Unfallzeitpunkt mehr als 45 Jahre alt war. Für jedes volle Jahr wird die Rente um 1 bzw. 2 Prozent gekürzt. Das wird der Suva und den Privatversicherern Einsparungen an Leistungen und Deckungskapital von rund 35 Millionen Franken einbringen.
Einstimmig wurde die Erneuerung begrüsst, dass im Falle einer Katastrophe ein Ausgleichsfonds eingerichtet werden soll, der in diesem Fall über einen speziellen Zuschlag der Prämie geäufnet werden müsste. Diese Regelung gilt nicht für die Suva, weil sie über die entsprechenden finanziellen Ressourcen verfügt und ein Grossereignis bewältigen könnte.
Die Sachüberschrift bei Artikel 66 und die Ausnahmen im Zuständigkeitsbereich sind verständlich; sie wurden den heutigen Veränderungen in der Berufswelt angepasst. Obwohl die Aufsicht und die Verordnung der Suva nicht immer auf Gegenliebe stiessen, hat sie mit ihren Investitionen und den von ihr durchgeführten Kontrollen sehr viel zur Arbeitssicherheit beigetragen. Sie hat mit ihrem Aufwand viel Leid, aber auch Kosten verhindert. Die Grünliberalen möchten sich bei dieser Gelegenheit für ihr Engagement bedanken.
Die grünliberale Fraktion wird der UVG-Revision zustimmen und dort, wo Minderheitsanträge vorliegen, jeweils der Mehrheit folgen.
- RedetextSchweiz
Die Tatsache des Fehlens von eigenen Ärzten in der Schweiz wird immer deutlicher. Im Kanton St. Gallen sprechen nur noch wenige Ärzte unsere Muttersprache, fast alle kommen aus dem benachbarten Ausland, und viele von ihnen sind inzwischen Schweizer Bürger geworden. Indem wir die Nachbarländer unsere Ärzte ausbilden liessen, konnten wir den Mangel an Ärzten in der Schweiz weitgehend kompensieren. Diese Mediziner fehlen aber in ihren Herkunftsländern.
Beim Ausbildungsangebot im Bereich der Humanmedizin besteht laut Bericht vom 10. Januar 2013 akuter Handlungsbedarf. Trotz dem drohenden Ärztemangel wurden in der Schweiz bis 2013 weniger als 900 Studienplätze für das klinische Medizinstudium zur Verfügung gestellt, und das bei über 3000 Anmeldungen von Maturanden pro Jahr! Im Zeitraum von 2005 bis 2010 wurden laut Bericht 53 Prozent der eidgenössischen und anerkannten Weiterbildungstitel an Ärzte vergeben, die kein Schweizer Staatsexamen absolviert hatten. Im Jahr 2013 wurden 75 Prozent der anerkannten Spezialarzttitel an ausländische Diplominhaber erteilt! Ja, Sie haben richtig gehört: Spezialarzttitel wurden zu 75 Prozent an ausländische Diplominhaber verliehen! Jungen Schweizerinnen und Schweizern wird somit ein gleichberechtigter Zugang zu diesem Arbeitsmarkt verwehrt.
Schweizerinnen und Schweizer, die Medizin studieren möchten, werden heute gegenüber Studentinnen und Studenten aus dem umliegenden Ausland klar benachteiligt. In der deutschsprachigen Schweiz haben wir den Numerus clausus, in der französischsprachigen Schweiz lässt man die jungen Menschen das Studium beginnen und selektioniert später. Genf, Lausanne und Neuenburg stellen zusammen 855 Studienplätze für Anfänger des Medizinstudiums zur Verfügung, sie haben aber alle zusammen nur 330 Studienplätze für das klinische Medizinstudium. 525 Studierende müssen also über die Klinge springen und können das Medizinstudium nicht beenden!
Um das heute vorhandene Arbeitsvolumen mit in der Schweiz ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten zu bewältigen, müssten künftig 1300 bis 1400 Ärztinnen und Ärzte pro Jahr ausgebildet werden. Im Jahr 2012 erhielten 846 Medizinstudenten ein eidgenössisches Diplom, zur gleichen Zeit erhielten aber 2400 ausländische Ärzte eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz.
Die Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative war ausschlaggebend dafür, dass ich diese parlamentarische Initiative eingereicht habe, die ursprünglich von Absolventen der Universität St. Gallen vorbereitet wurde. 71 Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben sie mitunterzeichnet.
Die Universitäten mit medizinischen Fakultäten erhalten 1,2 Milliarden Franken Steuergelder, davon gehen 63 Prozent in die Forschung, 21 Prozent in die Ausbildung der Assistenzärzte und in Dienstleistungen und nur gerade 16 Prozent in die Ausbildung der Medizinstudenten. Es stellt sich die Frage, wohin die 63 Prozent Forschungsgelder fliessen. Fachleute meinen, dass die Hälfte den Universitätskliniken zugutekomme. Es wird vermutet, dass diese Gelder nicht in die Forschung fliessen, sondern dass die Universitätsspitäler damit ihren Dienstleistungsbereich quersubventionieren. Mehrere Studien wurden lanciert, um herauszufinden, wohin diese Gelder fliessen, bis heute aber erfolglos. In der Wirtschaft undenkbar, in der Humanmedizin Alltag: 1,2 Milliarden Franken Steuergelder werden eingesetzt, doch niemand weiss genau wofür!
Es besteht dringender Handlungsbedarf! Unsere Steuergelder müssen am richtigen Ort eingesetzt werden. Die Initiative ist eine Möglichkeit, um diesen Prozess zu beschleunigen. Unsere Patientinnen und Patienten möchten mit Ärztinnen und Ärzten kommunizieren, die nicht nur ihre Sprache, sondern auch ihre kulturellen Eigenheiten verstehen.
Deshalb bitte ich Sie, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
- RedetextCannabis für SchwerkrankeNo. 14.4164Schweiz
Wir haben heute die Möglichkeit, Medikamente aus der Cannabispflanze, sogenannte Cannabinoide, bei Patientinnen und Patienten anzuwenden. Das Problem ist die Sonderbewilligung, deren Beschaffung viel Zeit beansprucht und die von den Ärzten nur als Ultima Ratio mit einer Magistralrezeptur verordnet werden kann. Wegen dieses komplizierten Vorgehens erhalten viele Patientinnen und Patienten diese schmerzlindernden Medikamente nicht.
Der Bundesrat wird beauftragt, die bereits vorhandenen Daten zum Einsatz von Cannabinoiden in der Medizin wissenschaftlich zu untersuchen und mögliche Einsatzbereiche in der Schweiz festzulegen. Gestützt auf diese Daten soll geprüft werden, ob eine einfache rezeptive Zulassung solcher Cannabismedikamente für Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Krankheitsbildern möglich ist. Zurzeit können die zur Verfügung stehenden Cannabiswirkstoffe nur als letzte Möglichkeit abgegeben werden. Der mühsame Weg der Sonderbewilligung und die damit verbundenen Auflagen des Bundesamtes für Gesundheit sind zeitraubend und schrecken die Ärzte ab. So können Wochen vergehen, bis eine Bewilligung vorliegt. Gerade in der Palliativpflege kommen diese schmerzlindernden Substanzen oft viel zu spät zum Einsatz.
Gegenüber der Cannabispflanze gibt es viele Vorurteile, und oft wird sie mit Drogenkriminalität in Verbindung gebracht. Hier geht es aber nicht um Drogenkonsum, es geht nicht um die Legalisierung von Cannabis als Suchtmittel. Es geht darum, bei schweren chronischen Krankheiten ein wirksames Medikament zur Verbesserung der Lebensqualität ohne hohe administrative Hürden zur Verfügung zu stellen.
Es gibt Hinweise, dass natürliche Cannabismedikamente aufgrund der kombinierten Wirkung der zahlreichen Inhaltsstoffe dem synthetisch hergestellten Cannabis als Heilmittel überlegen sind. In der Schweiz therapieren viele Schmerzpatienten illegal ihre Beschwerden mit Cannabis, weil der Zugang zu einer lindernden Cannabistherapie mit komplizierten Bewilligungsverfahren verbunden ist und die Preise sehr hoch sind. Cannabispräparate sind nicht in die Spezialitätenliste aufgenommen und werden von den Krankenkassen nicht bezahlt. Eine Therapie kann je nach Bedarf zwischen 200 und 2000 Franken pro Monat kosten. Nur wohlhabende Kranke können sich dies leisten. Eine entsprechende Ausnahmebewilligung ist de facto wertlos, weil Cannabispräparate preislich für viele betroffene Patienten unerschwinglich bleiben. Um Schmerzen zu lindern, sind die Betroffenen aber bereit, sich den Stoff auf dem grauen Markt zu beschaffen, was aus medizinischer Sicht gefährlich, unsicher, diskriminierend und entwürdigend ist.
Der Bundesrat ist daran interessiert, schwerkranken Menschen zu helfen und die Wirkung von Cannabis in diesem Sinne zu prüfen. Er ist bereit, die Ausarbeitung einer entsprechenden Entscheidungsgrundlage im Rahmen eines Forschungsprojektes in Auftrag zu geben. Damit soll untersucht werden, ob eine einfache Zulassung, ohne hohe [PAGE 810] administrative Hürden, von Cannabismedikamenten für Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Krankheitsbildern wie zum Beispiel multipler Sklerose, Parkinson, ALS, Aids und schweren Krebsleiden sowie bei chronischen Schmerzen, arthritischen und rheumatischen Erkrankungen sinnvoll ist. Ein solches wissenschaftliches Projekt wird zu neuen Erkenntnissen in der Therapie für Schwerkranke führen und die Voraussetzungen schaffen, dass Cannabis als Heilmittel wissenschaftlich fundiert auch in der Schweiz ohne hohe administrative Hürden eingesetzt werden kann.
Ich bitte Sie im Namen der Betroffenen, meine Motion zu unterstützen.
- InterpellationUrheber(-in)
- Motion
- Interpellation
- Postulat
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- StändigSchweiz
- Mitglied23.12.2011 – 29.11.2015
- StändigGeschäftsprüfungskommission Nationalrat Subkommission Gerichte/BA(GPK-N Gerichte/BA)Schweiz
- Mitglied23.12.2011 – 29.11.2015
- StändigGeschäftsprüfungskommission Nationalrat Subkommission EDI/UVEK(GPK-N EDI/UVEK)Schweiz
- Mitglied23.12.2011 – 29.11.2015
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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