Doris Stump
- Party
- Sozialdemokratische Partei
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Aargau
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Female
- Born
- 6. Februar 1950
- Wikidata
- Q1245341
- Source body
- CHE
- Source updated
- 28.03.2025
- Record updated
- 22.06.2026
- First imported
- 14.08.2025
- NeinSchweizMassnahmenpaket zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems (Geschäft des Bundesrates)NationalratWintersession 2008 · 01.12.2008Result: 147 Yes · 29 No · 5 Abst. · 19 Absent
- Hat nicht teilgenommenSchweizResult: 170 Yes · 0 No · 1 Abst. · 29 Absent
- JaSchweizResult: 172 Yes · 7 No · 8 Abst. · 13 Absent
- NeinSchweizZivildienstgesetz und Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe. Änderung (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2008 · 26.05.2008Result: 112 Yes · 36 No · 1 Abst. · 51 Absent
- JaSchweizPatentgesetz. Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2008 · 26.05.2008Result: 92 Yes · 96 No · 4 Abst. · 8 Absent
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- RedetextRaumplanungsgesetz. TeilrevisionNo. 10.019Schweiz
Auch ich möchte Sie bitten, bei verschiedenen Bestimmungen dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.
Wir wissen, die Baulandstatistik der Schweiz weist aus, dass die bestehenden Bauzonenreserven mindestens das Doppelte des Bedarfs der nächsten zwanzig Jahre decken. Wenn wir jetzt Bedingungen für Neueinzonungen formulieren, dann müssen diese Bedingungen so sein, dass nur dann neu eingezont wird, wenn tatsächlich ein Bedarf ausgewiesen ist und wenn die Überbauung der neu eingezonten Gebiete auch tatsächlich gewährleistet ist. Es geht mir um Artikel 15 Absatz 3 Litera b, wo die Mehrheit der Kommission als Bedingung nicht will, dass Land "benötigt, erschlossen und überbaut" wird, sondern nur, dass das Land "benötigt und erschlossen" wird. Es ist wichtig, dass wir auch die dritte Bedingung stellen: Es muss sichergestellt sein, dass das eingezonte Land auch überbaut wird, damit nicht weiterhin Bauland gehortet werden kann, wie das ja heute üblich ist.
Auch bei Artikel 15a Absatz 2 möchte ich Sie bitten, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen. Auch dieser Absatz, den wir als Minderheit nicht streichen wollen, soll dazu beitragen, dass eingezontes Land tatsächlich überbaut wird. Damit werden weitere Einzonungen unnötig, oder sie können in eine spätere Planungsphase verschoben werden, und die Investitionen für die Erschliessung werden optimal genutzt bzw. hinausgeschoben, was für die Gemeinwesen sicher von Interesse ist.
Dazu gehört die Verpflichtung, wie sie in Absatz 1 von Artikel 15a festgehalten ist, dass die Kantone in Zusammenarbeit mit den Gemeinden einen gewissen Zwang zur Überbauung von eingezontem Land ausüben können. Es soll im Gesetz festgehalten sein, dass die Gemeinden die Möglichkeit haben, solche Überbauungen einzufordern, wenn das öffentliche Interesse es rechtfertigt. Das öffentliche Interesse kann sein, dass nicht zusätzliches Bauland eingezont werden muss und nicht zusätzliche Investitionen für Erschliessungen gemacht werden müssen, damit sorgfältig mit unseren Landreserven umgegangen wird.
Ich bitte Sie, den entsprechenden Minderheitsanträgen zu den Artikeln 15 und 15a zu folgen.
- RedetextGlobale Umwelt. RahmenkreditNo. 10.062Schweiz
Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Kommission dem erhöhten Kredit mit 13 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt hat. Der Bundesrat hat uns, wie das Frau Bundespräsidentin Leuthard jetzt nochmals ausgeführt hat, zugesichert, dass dieser Betrag bereits in unsere Millenniumsziele bzw. die 0,5 Prozent, die wir jetzt vorgesehen haben, eingerechnet sei. Das Millenniumsziel wäre ja eigentlich 0,7 Prozent. Ich denke, wenn wir diesen Kredit jetzt nicht bewilligen oder ihn kürzen würden, würde die Schweiz in diesem Gremium, im Exekutivrat des Globalen Umweltfonds, an Glaubwürdigkeit verlieren. Wir haben zugestimmt, dass wir diesen Teil übernehmen, dass wir diesen Beitrag leisten. Wenn wir dieses Versprechen jetzt nicht halten, ist unsere Position dort gefährdet, und unsere Einflussnahme wäre auch gefährdet.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommission, dem Kredit zuzustimmen.
- RedetextGlobale Umwelt. RahmenkreditNo. 10.062Schweiz
Ich möchte noch auf zwei Punkte hinweisen:
1. Es wurde bereits gesagt, aber ich möchte es nochmals festhalten: Die Einflussnahme der Schweiz auf die Auswahl der Projekte und auf die Evaluation der durchgeführten Projekte ist grösser, als wir uns das überhaupt je wünschen könnten. Wir sind Mitglied im Exekutivrat und haben auch die Mittel - wenn wir sie sprechen -, um unseren Einfluss geltend zu machen. Das ist eine einmalige Chance, nicht nur Geld zu bezahlen, sondern auch auf die Projekte, die im Rahmen dieses Fonds umgesetzt werden, Einfluss zu nehmen.
2. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Erhaltung der Lebensgrundlagen in Entwicklungs-, Schwellen- und Transitionsländern auch in unserem Interesse liegt. Wenn wir Klimakatastrophen verhindern oder sie mindern, dann mindern wir auch das Bedürfnis der betroffenen Bevölkerung zur Migration. Das heisst, wir haben ganz viele Probleme nicht, mit [PAGE 2051] denen wir uns immer wieder konfrontiert sehen, wenn solche Katastrophen stattfinden, weil Personen ihre Länder auch aus Umweltgründen verlassen müssen, zu Flüchtlingen werden und dann in die europäischen Länder kommen. Dafür müssen wir dann aufkommen. Wir würden besser die Katastrophen verhindern und damit die Lebensgrundlagen für viele Menschen erhalten.
Ich möchte darauf hinweisen, dass in der Kommission alle Delegationen ausser jener der SVP auf die Vorlage eingetreten sind.
- RedetextGlobale Umwelt. RahmenkreditNo. 10.062Schweiz
Die internationale Umweltpolitik gehört zu den aussenpolitischen Prioritäten, wie sie in Artikel 54 der Bundesverfassung festgehalten sind. Die Schweiz engagiert sich seit Jahren für ein starkes internationales Umweltsystem wie auch für die Verstärkung der Umweltanliegen unter anderem im Entwicklungsbereich. Ein zentraler Bestandteil dieses Engagements ist neben der multilateralen Verpflichtung auf klare Ziele, beispielsweise auf die Emissionsreduktionsziele im Klimabereich, die Finanzierung von Umweltprogrammen und -projekten zur Umsetzung dieser Verpflichtungen in Entwicklungs- und Transitionsländern.
Der Globale Umweltfonds spielt dabei eine sehr wichtige Rolle. Er ist heute das wichtigste globale Finanzierungsinstrument für die Umsetzung der internationalen Konventionen und Protokolle im Umweltbereich. Seit seiner Schaffung im Jahr 1991 hat der Globale Umweltfonds mit Eigenmitteln von 8,7 Milliarden US-Dollar rund 2400 Projekte in 140 Entwicklungs- und Transitionsländern finanziert, und zwar in den Bereichen Klima, Biodiversität, internationale Gewässer, Landdegradation, persistente organische Schadstoffe und Schutz der Ozonschicht. Ziel des Globalen Umweltfonds ist es, über die Demonstration von innovativen und effizienten Projekten eine katalytische Wirkung zur Mobilisierung von Investitionen und zur Beeinflussung von Rahmenbedingungen zugunsten der globalen Umwelt zu erzeugen. Mit diesem Ziel ist der Globale Umweltfonds auch sehr erfolgreich gewesen. Mit unserem Beschluss werden Beiträge nicht nur an den Globalen Umweltfonds, sondern auch an den multilateralen Ozonfonds des Montrealer Protokolls und an zwei Klimafonds gesprochen.
Die Schweiz beteiligt sich seit der Gründung des Globalen Umweltfonds im Jahr 1991 an der Finanzierung von Aktivitäten im Bereich der internationalen Umweltpolitik, seit 1998 mit Rahmenkrediten über jeweils vier oder fünf Jahre. Der Bundesrat beantragt nun einen Rahmenkredit von 148,93 Millionen Franken für die nächsten vier Jahre. Dieser Kredit wird folgendermassen aufgeteilt: Fast 125 Millionen Franken gehen an den Globalen Umweltfonds, 12 Millionen Franken sind für den multilateralen Ozonfonds gedacht, 9 Millionen Franken für zwei Klimafonds und 3 Millionen Franken für die Durchführung des Rahmenkredits.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hat den Antrag des Bundesrates in Anwesenheit von Bundesrat Leuenberger behandelt. Bundesrat Leuenberger führte aus, wie die Höhe der Beiträge an diese Fonds sowie die Beiträge der einzelnen Mitgliedsländer festgelegt werden: Der 32-köpfige Verwaltungsrat/Exekutivrat, in dem die Schweiz auch vertreten ist und Einfluss nehmen kann, hat eine Erhöhung der Mittel für diese Fonds um 50 Prozent für die nächste Beitragsperiode von vier Jahren beschlossen, dies einstimmig. Dieser Beschluss wurde auch der Vollversammlung des Globalen Umweltfonds im Mai 2010 vorgelegt. Das heisst, alle Mitgliedsländer haben von dieser Erhöhung Kenntnis. Die Verteilung auf die beteiligten Länder erfolgt nach einem anerkannten Schlüssel.
In der Kommission wurde einerseits ein Antrag auf Nichteintreten und andererseits ein Antrag auf Kürzung des Rahmenkredits auf den Betrag der letzten Beitragsperiode, also auf den Betrag von 110 Millionen Franken, gestellt. Begründet wurden diese Anträge vor allem mit der Höhe der Beiträge und der fehlenden Möglichkeit der Mitsprache sowie der Überprüfung der Wirksamkeit der Projekte. Der Bundesrat und der Amtsdirektor, die anwesend waren, legten dar, dass die Schweiz mit dem Sitz im Exekutivrat des Globalen Umweltfonds eine sehr gute Möglichkeit zur Einflussnahme hat und dass die Wirkung der finanzierten Projekte nachgewiesen ist. Es wurde vor Kurzem auch eine Evaluation [PAGE 2047] durchgeführt; Sie können das in der Botschaft nachlesen. Vonseiten der Kommissionsmitglieder wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass gerade Klimapolitik nicht an den Landesgrenzen haltmacht und dass wir uns für eine kohärente Klimapolitik einsetzen müssen.
Die Mehrheit der Kommission, d. h. 19 Mitglieder, unterstützt das Eintreten auf die Vorlage; 7 Mitglieder votierten dagegen. Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und Eintreten zu beschliessen.
- RedetextSchweiz
Ihre UREK hat sich am 19. April dieses Jahres mit Vertretern des BFE und von Swissgrid zusammengesetzt und sich über die Bedeutung der Stromübertragungsnetze in der Schweiz, vor allem über deren Zustand und dann im Weiteren auch über die Anforderungen der Zukunft an diese Netze, informieren lassen. Die Netze sind einerseits wichtig für die Stromversorgung in der Schweiz, andererseits sind sie ein wichtiges Instrument für die Teilnahme am europäischen Strommarkt. Diese Teilnahme generiert beträchtliche Einnahmen für die Schweiz; im Jahr 2008 wurden z. B. 2 Milliarden Franken aus dem internationalen Stromhandel eingenommen.
Die Kommission wurde von den Vertretern des BFE und der Swissgrid darauf aufmerksam gemacht, dass die Übertragungs- und Verteilnetze bezüglich ihrer Kapazitäten an Grenzen stossen, dass der Erneuerungsbedarf in den nächsten zwanzig Jahren sehr gross ist, da rund zwei Drittel der Netze über fünfzig Jahre alt sind, dass es strukturelle Engpässe im Netz gibt, die höhere Transite verunmöglichen, dass die EU den Strombinnenmarkt stärken will und dass die Position der Schweiz verbessert werden muss, wenn wir an diesem Markt noch teilnehmen und dann eben auch vom Stromhandel profitieren wollen.
Angesichts dieser und weiterer Tatsachen hat die UREK das vorliegende Postulat eingereicht, das von der grossen Mehrheit der Kommission getragen wird. Wir verlangen vom Bundesrat einen Bericht über das schweizerische Stromübertragungsnetz und über das Verteilnetz, damit mit Fakten aufgezeigt wird, wo der Handlungsbedarf ist, wo Entwicklungsmöglichkeiten bestehen. Die Fragen betreffen den aktuellen Zustand der Netze, die Anforderungen der Zukunft, sowohl für das Inland wie auch für die Schweiz als Teil des europäischen Strommarktes.
Ich bitte Sie, dieses Postulat anzunehmen.
- PostulatMitunterzeichner(-in)Krankenkassen - PrämienverbilligungNo. 95.3572
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- Postulat
- Interpellation
- InterpellationMitunterzeichner(-in)Multilaterales Abkommen über InvestitionenNo. 96.3139
- StändigSchweiz
- Präsident/in11.12.2009 – 04.12.2011
- Vizepräsident/in03.12.2007 – 10.12.2009
- Mitglied01.12.2003 – 02.12.2007
- StändigSchweiz
- Mitglied03.12.2007 – 04.12.2011
- Mitglied01.12.2003 – 02.12.2007
- Mitglied26.11.2001 – 30.11.2003
- Präsident/in06.12.1999 – 25.11.2001
- Mitglied21.06.1996 – 05.12.1999
- RatNationalrat(NR)Schweiz
- Parlament (Legislativrat)03.12.2007 – 04.12.2011
- Parlament (Legislativrat)01.12.2003 – 02.12.2007
- Parlament (Legislativrat)04.12.1995 – 30.11.2003
- StändigSchweiz
- Mitglied03.12.2007 – 04.12.2011
- StändigSchweiz
- Mitglied05.10.2004 – 02.12.2007
- Mitglied04.12.1995 – 03.10.1996
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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