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Öffentliche Diskussion zur Organspende

(04.3613)MotionErledigt
Schweiz28.10.2004
Profile
Type
Motion
State
Erledigt
Parliament
Schweiz
Number
04.3613
Start
28.10.2004
References & source
Official record
Official profile
External ID
20043613
Contributions(1)
  • Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NRUrheber/in
Timeline(6)
  • Erledigt
  • Ablehnung
    Ständerat
  • Motion an 2. Rat
  • Annahme
    Nationalrat
  • Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    Bundesrat
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Öffentliche Diskussion zur Organspende
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Das Transplantationsgesetz ist am 8. Oktober 2004 von den eidgenössischen Räten in der Schlussabstimmung angenommen worden. Artikel 61 des Gesetzes erteilt dem Bundesamt für Gesundheit und den Kantonen den Auftrag, die Öffentlichkeit regelmässig über Belange der Transplantationsmedizin zu informieren. Eine solche Information der Bevölkerung ist ausserordentlich wichtig, gilt es doch, sich mit ethisch heiklen Fragen auseinander zu setzen, z. B. wie nach dem Tod mit dem eigenen Körper umgegangen werden soll respektive ob gegebenenfalls Organe, Gewebe oder Zellen entnommen werden dürfen oder nicht.

    Das Transplantationsgesetz schreibt in diesem Artikel vor, dass die Information die gesetzliche Regelung und die Praxis, namentlich die Darstellung der Voraussetzungen der Entnahme, Zuteilung und Transplantation von Organen, Geweben und Zellen in der Schweiz umfasst. Die Darstellung der Voraussetzungen der Entnahme wird auch Informationen zum Todeskriterium beinhalten und so in der Bevölkerung das nötige Bewusstsein für diese Fragen schaffen. Es ist durchaus denkbar, dass eine solche Information auch eine öffentliche Diskussion anzuregen vermag.

    Eine öffentliche Diskussion zum Todeskriterium im Zusammenhang mit der Organspende und der Transplantationsmedizin ist im Jahr 2000 im Rahmen des PubliForums zur Transplantationsmedizin bereits einmal geführt worden. Die Organisation der PubliForen 2000 (Transplantationsmedizin) und 2003 (Forschung am Menschen) hatte für den Bund Ausgaben im Umfang von mehreren Hunderttausend Franken zur Folge. In Zeiten knapper Bundesfinanzen ist es nicht möglich, erneut solche finanziellen Mittel bereitzustellen.

    Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, über die medizinischen und ethischen Fragen, die sich zum Todeskriterium im Zusammenhang mit der Organspende und der Transplantationsmedizin stellen, eine öffentliche Diskussion in Gang zu setzen.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0