Anna Rosenwasser
- Party
- Sozialdemokratische Partei
- Parliamentary group
- Fraktion S
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Zürich
- Chamber / sector
- NR
- Seat number
- 107
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Female
- Born
- 1. Mai 1990
- Marital status
- ledig
- Occupation
- Autor/in
- anna@rosenwasser.ch
- Address
- -
8005 Zürich
- Wikidata
- Q109852163
- Source body
- CHE
- Source updated
- 07.07.2026
- Record updated
- 09.10.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaSchweizDie Höchstbezugsdauer bei Kurzarbeit soll um zwölf statt um sechs Abrechnungsperioden verlängert werden können (Parlamentarische Initiative)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 142 Yes · 52 No · 2 Abst. · 3 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 129 Yes · 65 No · 3 Abst. · 2 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 131 Yes · 65 No · 1 Abst. · 2 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 130 Yes · 65 No · 1 Abst. · 3 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 109 Yes · 86 No · 2 Abst. · 2 Absent
- Nicht Bezahlt
- LobbyistWaeger Muriel · Interessenvertreter/in30.09.2025 – 31.12.2199SchweizLOS - Lesbenorganisation Schweiz
- Persönliche/r Mitarbeiter/inOesch Timothy30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
- RedetextSchweiz
Die Inklusions-Initiative fordert, dass Menschen mit Behinderung selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dazu gehören Bereiche wie Arbeit, Bildung, Kultur und Wohnen. Die Initiative will Gleichstellung zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen in unsere Verfassung schreiben.
Menschen mit Behinderung gab es schon immer; das Versprechen der Schweiz, sie gleichzustellen, gibt es immerhin schon seit 2014. Dann ratifizierten wir nämlich die UNO-Behindertenrechtskonvention. Das ist zwölf Jahre her, also drei Legislaturen. So lange schon wäre die Schweiz verpflichtet, Barrieren abzubauen und Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen denjenigen ohne Behinderungen gleichzustellen. Die Umsetzung ist bis heute nachweislich lückenhaft. Darum gibt es diese Initiative.
Ich möchte im Rahmen dieses Geschäfts gerne über Missverständnisse rund um Behinderung reden, weil in meinen Augen jedes Argument gegen die Initiative auf Missverständnissen beruht. Ein einzelnes Votum reicht aber nicht für alle Missverständnisse, also habe ich mir drei ausgesucht.
Missverständnis Nummer eins: Wir Schweizer bis Schweizerinnen glauben, dass Menschen mit Behinderungen eine kleine Minderheit seien. In diesem Land leben 1,9 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Statistisch gesehen werden die meisten von uns im Laufe unseres Lebens behindert. Verstehen Sie mich nicht falsch, Inklusion macht auch dann Sinn, wenn sie nur wenige Menschen betrifft. Aber das ist bei der Inklusions-Initiative nicht der Fall. Sie betrifft - früher oder später - einen riesigen Teil der Schweizer Bevölkerung.
Missverständnis Nummer zwei: Wir haben das Gefühl, Inklusion sei eine Art Sonderbehandlung. Wem selbst wenig Steine in den Weg gelegt werden, könnte meinen, dass der Weg für alle gleich eben sei. Dabei leben wir Menschen mit ganz unterschiedlichen Barrieren, und Barrieren wachsen nicht natürlich aus dem Boden. Barrieren werden gebaut. Diejenigen Barrieren, denen Menschen mit Behinderungen begegnen, werden gebaut - durch Architektur, durch Normen und durch Gesetze. Wir Politikerinnen und Politiker sind für diese Barrieren mitverantwortlich. Deshalb sind wir auch mitverantwortlich, sie abzubauen.
Inklusion ist kein Luxus, sondern eine Voraussetzung, damit wir einander in unserer Gesellschaft auf Augenhöhe begegnen können. Wer also argumentiert, die Inklusions-Initiative werde uns zu viel kosten, hat das Prinzip der Gleichberechtigung nicht verstanden. Wir leisten uns das Frauenstimmrecht, damit zwei Geschlechter an Politik teilhaben können, und wir leisten uns den Ständerat, weil wir anerkennen, dass Innerschweizer Kantone untergehen würden, wenn sie nicht gestärkt würden. Wir müssen es uns deshalb auch leisten, allen Teilen unserer Bevölkerung Zugang zu Teilhabe zu geben. Fragen Sie mal eine Innerschweizerin mit Behinderung, wie gleichberechtigt sie sich fühlt, und erzählen Sie mir dann gern, was sie geantwortet hat.
Das dritte und letzte Missverständnis ist ein ambivalentes. Es ist das Missverständnis, dass Menschen mit Behinderungen der Gesellschaft etwas nützen müssen. Die Inklusions-Initiative betrifft nicht nur den Zugang zu Bereichen wie Sport, Kultur und Freizeit; sie fordert nicht nur Selbstbestimmung beim Wohnen und besseren Zugang zu Hilfsmitteln. Sie widmet sich auch ausgiebig der Ausbildung und dem Arbeitsmarkt. Denn Menschen mit Behinderungen sollen zu Ausbildungsmöglichkeiten und zum allgemeinen Arbeitsmarkt Zugang haben, und sie sollen Bedingungen haben, die es ihnen überhaupt ermöglichen, zu arbeiten.
Aber ich möchte in diesem Votum ehrlich sein. Ich hadere etwas mit dem Argument, dass Leistung und Talent verloren gehen, wenn wir die Bildungs- und Arbeitswelt nicht endlich barrierefreier gestalten. Nicht, weil es nicht stimmt. Wer Menschen mit Behinderungen unterschätzt, verpasst eine Vielfalt an Stärken und Bereicherung, auch in der Bildung und auch auf dem Arbeitsmarkt. Aber das ist nicht der Grund, warum ich eine inklusivere Schweiz fordere. Ich befürworte die Inklusions-Initiative nicht, weil Menschen mit Behinderungen uns irgendetwas nützen, sondern weil sie ein Leben in Würde verdient haben, so wie jeder Mensch. Niemand muss einen Nutzen erfüllen, um Platz in unserer Gesellschaft zu haben, denn der Wert eines Menschen hängt nicht von seiner Leistung ab. Genau genommen hängt der Wert eines Menschen von gar nichts ab.
Genau deshalb sage ich Ja zur Inklusions-Initiative, weil ich anerkenne, dass jeder Mensch ein selbstbestimmtes Leben verdient hat, bedingungslos.
Ich bitte Sie, die Inklusions-Initiative zur Annahme zu empfehlen.
[VS]
- RedetextSchweiz
Geschätzte Frau Kollegin, was nicht in Ihr Votum Eingang gefunden hat, ist die Tatsache, dass die Quote als Reaktion auf Missbrauch - Machtmissbrauch wie auch sexuellen Missbrauch - im Sportwesen eingeführt worden ist und sich bewährt hat.
Die Frage, die sich mir stellt, ist: Welche Wege sehen Sie, um Machtmissbrauch und sexuellem Missbrauch im Sport vorzubeugen?
- RedetextSchweiz
Bei den Differenzen zu Artikel 14a Absätze 4 und 5 stellt die Version des Ständerates aus der Sicht der SP-Fraktion eine Verwässerung dar. Einen Aspekt möchte ich hervorheben: Die Formulierung "tierwohlbezogene Auflagen" ist angesichts eines Produkts, das in der Schweiz seit über 40 Jahren als tierquälerisch eingestuft wird, juristisch nicht sinnvoll. Ein tierquälerisch hergestelltes Produkt kann kein Tierwohl beinhalten, auch nicht in Abstufungen. Es gibt kein "besseres" Stopfen, es gibt ausschliesslich Stopfleber, die tierquälerisch hergestellt wurde, das ist juristisch eindeutig. Der Ständerat will also tierwohlbezogene Auflagen, die gar nicht existieren können, ins Gesetz schreiben. Aber damit nicht genug, er will diese Auflagen als Alternative zu Reduktionsmassnahmen darstellen. Dies ist eine starke Abschwächung des bereits sehr milden Gegenvorschlags. Qualitative Importbeschränkungen wie Tierwohlstandards sind eine Farce. Wir sprechen immer noch darüber, dass die Leber eines lebendigen Tieres über Zwangsernährung verfettet wird. Diverse Fachpersonen und die Vertretung des BLV haben uns Kommissionsmitgliedern bestätigt: Stopfen ist inhärent und untrennbar mit Qual verbunden. Die SP-Fraktion spricht sich aus diesen Gründen dafür aus, an der Version des Nationalrates festzuhalten.
- RedetextSchweiz
Als eines der Ratsmitglieder, das am längsten von der Zukunft betroffen sein wird, ist es mir ein Anliegen, über Atomkraftwerke zu reden. Denn darum geht es bei der Blackout-Initiative im Kern. Sie will neue Atomkraftwerke, und der Gegenvorschlag will das auch. Das ist undemokratisch. Mehrere Volksentscheide haben das AKW-Verbot gestützt. Das ist nicht lange her - daran können wir uns alle erinnern, wenn wir uns erinnern wollen. Ich war vielleicht noch nicht auf der Welt, als sich die Katastrophe in Tschernobyl ereignete, aber an Fukushima erinnern sich selbst die Millennials in diesem Saal. Der Bundesrat hat nach der Katastrophe 2011 in Fukushima für die Energiestrategie 2050 vorgespurt, und das Stimmvolk hat 2017 den Atomausstieg besiegelt. 2024 wurde das Stromversorgungsgesetz mit fast 70 Prozent angenommen. Demokratisch gesehen bauen wir keine neuen AKW, sondern wir verabschieden uns davon.
Aber ja - seither hat sich einiges verändert. Viele Menschen machen sich Sorgen, ob der Strombedarf in unserem Land langfristig gedeckt ist. Dieses Anliegen hat es verdient, dass wir ihm mit Fakten begegnen. Fakt ist: AKW stossen über ihre ganze Lebensdauer pro Kilowattstunde immer noch 2,5- bis 10-mal mehr CO2 aus als Solar- und Wasserkraft. Fakt ist, dass wir keine Lösung für den Atommüll haben - keinen Platz für ein zusätzliches Endlager. Und Fakt ist: Unseren nationalen Stromverbrauch vorauszusagen, ist schwierig.
Beim Gegenvorschlag war das Argument zentral, dass KI-Rechenzentren bis zu 15 Prozent des gesamten Schweizer Stroms verbrauchen würden. Kein Jahr später wurde diese Zahl massiv nach unten korrigiert. Den Stromverbrauch unseres Landes vorauszusagen, ist Kaffeesatzlesen. Es wäre unehrlich, so zu tun, als wüssten wir es genau. Die Notwendigkeit von neuen Atomkraftwerken ist schlicht unklar. Aber Unklarheit ist politisch schwerer zu verkaufen.
Wo wir gerade beim Kaufen sind: Ein Neubau eines AKW der neuesten Generation kostet bis zu 25 Milliarden Franken. Zum Vergleich: Damit könnten wir jedes geeignete Hausdach der Schweiz mit Fotovoltaik bestücken und damit wiederum mehr als doppelt so viel Strom produzieren wie alle momentan laufenden Atomkraftwerke zusammen. Investieren wir diese riesige Summe in neue AKW, fehlt uns das Geld an einem anderen Ort - nämlich bei den Erneuerbaren, bei ökologisch nachhaltigen Optionen. Und es ist höchste Zeit, dass wir uns wieder daran erinnern, was Nachhaltigkeit wirklich bedeutet, werte Kolleginnen und Kollegen der SVP.
Der Bedarf ist also unklar, der Kostenpunkt enorm und die Energiewende gefährdet. Aber das sind für mich nicht die verdächtigsten Aspekte an dieser Angelegenheit. Der verdächtigste Aspekt an der Blackout-Initiative ist die Zeit. Ein Atomkraftwerk zu planen, zu bauen und in Betrieb zu nehmen, dauert bemerkenswert lang. Selbst wenn wir einen Standort finden würden, könnte ein neues AKW frühestens 2050 in Betrieb genommen werden. Egal, ob Sie pro oder kontra Atomkraft sind - wir haben es hier mit einem langfristigen Projekt zu tun.
Die Initianten wissen eigentlich: Was sie fordern, dauert mehrere Jahrzehnte. Trotzdem haben sie es auffällig eilig. Diese Initiative lebt vom Gefühl der Zeitnot - vom Eindruck, dass bald alles schlimm wird, wenn wir nichts ändern. Dringlichkeit macht Angst, und Angst ist ein miserabler Kompass. Das Argument, AKW würden gegen Zeitnot helfen, ist unehrlich. Ehrlich wäre es, hinzusehen, was für die Befürworter der Initiative herausspringt: Geld. Die AKW-Lobby will ihre Kraftwerke noch so lange wie möglich betreiben dürfen. Denn ein Rückbau, wie ihn die Bevölkerung will, würde für sie hohe Kosten bedeuten.
Nicht jeder Geldfluss von der Atomlobby zur SVP ist nachweisbar. Aber ein paar Hinweise lassen sich finden und sind öffentlich verfügbar: Zum Beispiel, dass SVP-Ständerat Jakob Stark im Verwaltungsrat der Axpo sitzt, die die Atomkraftwerke Beznau, Leibstadt und Gösgen betreibt. Oder dass SVP-Nationalrat Manfred Bühler im Vorstand des Nuklearforums Schweiz sitzt. Oder dass SVP-Nationalrat Thomas Burgherr einem Verwaltungsratsmitglied der Axpo Zutritt zum Bundeshaus verschafft. Und letztlich, dass Herr Bundesrat Rösti lange Chef der Vereinigung Aktion für vernünftige Energiepolitik Schweiz war, die die Förderung erneuerbarer Energien als ineffektiv und zu stark staatlich geplant kritisierte und die lieber weiter auf Kernkraft setzen wollte.
Die Initiative inklusive Gegenvorschlag ist eine Täuschung. Es geht einmal mehr nicht um Nachhaltigkeit - es geht um Geld. Was wir brauchen, ist nicht Angstmacherei zugunsten der AKW-Lobby, sondern eine gut überlegte, faktenbasierte Energiewende.
Ich bitte Sie, die Blackout-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und den Gegenvorschlag abzulehnen.
- RedetextOpferhilfegesetz. ÄnderungNo. 25.080Schweiz
Frau Kollegin, Sie haben beim Vergleich von Kollege Wermuth geantwortet, dass wir hier drinnen für das Geld etwas leisten im Gegensatz zu gewaltbetroffenen Frauen. Dann möchte ich gerne nachfragen: Finden Sie, dass gewaltbetroffene Menschen etwas leisten müssen, um Schutz zu erhalten?
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- SpezialWBK-N Subkommission Mehr Ressourcen und Anreize für die 3R-Forschung, um Alternativen zu den Tierversuchen rascher voranzutreiben(WBK-N SUBKO 21.426)Schweiz
- Mitglied31.03.2025 – 22.01.2026
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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