Martina Bircher
- Party
- Schweizerische Volkspartei
- Parliamentary group
- Fraktion V
- Parliament
- Grosser Rat (AG)
- Electoral district
- Aargau
- Seat number
- 78
- Gender
- Female
- Born
- 1984
- Occupation
- Betriebsökonom/in
- Language
- German
- Address
- Brodheiteristrasse 11a
4663 Aarburg - Website
- www.martina-bircher.ch
- Schweiz
- Schweizerische Volkspartei· Fraktion V· Aargau
- Wikidata
- Q71934847
- Source body
- AG
- Record updated
- 24.05.2026
- First imported
- 14.08.2025
- --Grosser RatGesamterneuerungswahlen der durch den Grossen Rat zu wählenden Behörden des Kantons Aargau für die Amtsperiode 2019 - 2022 (Wahlen)Grosser Rat AargauResult: 126 Yes · 2 No · 0 Abst. · 12 Absent
- --Grosser RatGesamterneuerungswahlen der durch den Grossen Rat zu wählenden Behörden des Kantons Aargau für die Amtsperiode 2019 - 2022 (Wahlen)Grosser Rat AargauResult: 29 Yes · 99 No · 1 Abst. · 11 Absent
- --Grosser RatGrossrätliche Kommissionen; Festlegung der Anzahl und Aufteilung der Kommissionssitze in der Legislaturperiode 2017/2020; Antrag des Büros vom 15. November 2016 (Wahlen)Grosser Rat AargauResult: 131 Yes · 0 No · 0 Abst. · 9 Absent
- --Grosser RatGrossrätliche Kommissionen; Festlegung der Anzahl und Aufteilung der Kommissionssitze in der Legislaturperiode 2017/2020; Antrag des Büros vom 15. November 2016 (Wahlen)Grosser Rat AargauResult: 105 Yes · 27 No · 0 Abst. · 8 Absent
- NeinGrosser RatResult: 48 Yes · 83 No · 1 Abst. · 8 Absent
- Nicht Bezahlt
- Bezahlt
- Nicht Bezahlt
- Nicht Bezahlt
- Nicht Bezahlt
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- RedetextSchweiz
In dieser Vorlage geht es um vier Kantonsverfassungen, deren Änderungen von der Bundesversammlung gewährleistet werden müssen. Beim Kanton Bern geht es um die Schuldenbremse, beim Kanton Waadt um einen Klimaschutzartikel, beim Kanton Jura um eine Bestimmung zur Amtsenthebung von kantonalen und kommunalen Behördenmitgliedern. Diese Änderungen waren in der Kommission alle unbestritten.
Beim Kanton Genf geht es insgesamt um drei Themen. Neben dem Elternschaftsurlaub führt er neue Grundrechte ein, nämlich ein Recht auf digitale Integrität und ein Recht auf Ernährung. Die Kantone haben immer die Möglichkeit, über die Bundesverfassung hinausgehende Grundrechte einzuführen. Das Bundesgericht spricht von der "selbstständigen Bedeutung" solcher kantonaler Grundrechte, wenn[NB]sie[NB]über[NB]die[NB]Bundesverfassung oder die EMRK hinausgehen.
Damit komme ich zu Artikel 205 Absätze 3 und 4 der Verfassung des Kantons Genf zur Elternschaftsversicherung. Materiell sieht der Kanton Genf einen Vaterschaftsurlaub oder einen Urlaub für den anderen Elternteil vor, der acht Wochen betragen soll und somit über die in der Erwerbsersatzordnung (EO) vorgesehenen zwei Wochen hinausgeht.
Bei der Gewährleistung von Kantonsverfassungen geht es immer darum, zu prüfen, ob das Bundesrecht für eine kantonale Bestimmung Raum lässt und ob die Bestimmung mit dem gesamten Bundesrecht übereinstimmt, also mit dem Verfassungs-, dem Gesetzes- und dem Verordnungsrecht. Im vorliegenden Fall ist die EO des Bundes relevant, weil der Bundesgesetzgeber dort nicht nur für die Mutterschaftsversicherung legiferiert hat, sondern auch für den Urlaub des anderen Elternteils. Die EO sieht für diese beiden Aspekte unterschiedliche Bestimmungen für kantonale Regelungen vor. Für die Mutterschaftsversicherung hat der Bundesgesetzgeber explizit eine Regelung vorgesehen, nach der die [PAGE 1644] Kantone eine längere Dauer als auf Bundesebene vorsehen dürfen. Mit Blick auf den Urlaub des anderen Elternteils hat der Bundesgesetzgeber zwar darüber diskutiert, ob er eine ähnliche Bestimmung ins Gesetz einführen soll, damit die Kantone eine entsprechende Möglichkeit hätten, aber das Parlament lehnte dies explizit ab.
Die SPK-N empfiehlt Ihnen mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, dass mit dem Entscheid über die Gewährleistung dieser Bestimmungen der Genfer Verfassung zugewartet werden soll, bis die Bundesversammlung über eine Vorlage zur Änderung des Erwerbsersatzgesetzes befunden hat, welche die Bundesrechtskonformität der Genfer Bestimmungen herstellen würde.
Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass die Bundesrechtskonformität auf der Basis des aktuell geltenden Bundesrechtes beurteilt werden sollte und dass die nicht konformen Bestimmungen gemäss Antrag des Bundesrates jetzt nicht gewährleistet werden sollten.
- RedetextStraftäter mit Landesverweis und Personen in Ausschaffungshaft in Drittstaaten unterbringenNo. 23.4025Schweiz
Geschätzter Herr Bundesrat, Dänemark macht ja genau das. Übrigens machen unsere Nachbarländer Grenzkontrollen, und in Deutschland ist kürzlich ein Flug mit straffälligen Afghanen gestartet, um diese zurück nach Afghanistan zu schaffen. Was machen alle diese Länder besser als die Schweiz?
- RedetextStraftäter mit Landesverweis und Personen in Ausschaffungshaft in Drittstaaten unterbringenNo. 23.4025Schweiz
Wir lesen in der Zeitung, dass ein Syrer verurteilt wurde und zehn Jahre Landesverweis erhalten hat, dass ein Afghane verurteilt wurde und einen Landesverweis von fünf Jahren erhalten hat, dass ein Eritreer ebenfalls verurteilt wurde und er die Schweiz nach Verbüssen der Haftstrafe für fünfzehn Jahre verlassen muss. So weit, so gut.
Ich komme nun zum Aber: Wer befindet sich nach dem Verbüssen der Haftstrafe nicht mehr in unserem Land? Alle, die ich genannt habe, sind weiterhin in unserem Land. Keiner hat die Schweiz verlassen. Denn der Landesverweis wird zwar vom Gericht angeordnet, kann aber nicht vollzogen werden, weil die Schweiz keine Rückführungen in die genannten Länder macht.
Es sollte in der Schweiz keinen Platz für verurteilte Straftäter geben, die einen Landesverweis erhalten haben. Mein Vorstoss will genau hier Abhilfe schaffen. Das Verbüssen der Haftstrafe soll in einem Drittstaat vollzogen werden, und danach sollen die Straftäter von dort aus in ihr Heimatland zurückgeschafft werden. Dass dies möglich ist, zeigt unter anderem Dänemark. Dänemark hat einen Vertrag mit dem Kosovo abgeschlossen und macht jetzt genau dies. So kann das Signal gesendet werden, dass straffällige Ausländerinnen und Ausländer keinen Platz in Dänemark haben.
Bitte nehmen Sie meinen Vorstoss an und senden auch Sie das Signal, dass diese Personen in der Schweiz keinen Platz haben.
- RedetextSchweiz
Wir wissen es alle: Die Taliban haben in Afghanistan wieder die Macht übernommen. Die Lage mit Blick auf die Frauenrechte ist katastrophal; die Frauen werden beispielsweise von der Bildung ausgeschlossen, dürfen nicht mehr alleine auf die Strasse und werden abgeschottet. Das Staatssekretariat für Migration hat daraufhin seine Praxis geändert. Neu sollen afghanische Frauen ein Recht auf Asyl haben, sprich, sie sollen als echte Flüchtlinge anerkannt werden. Das ist - so weit, so gut - die Theorie.
Doch ich sage Ihnen, wie die Praxis ist: Eine Ausreise aus Afghanistan ist heute nicht möglich. Die Grenzen sind geschlossen. Das hat der Bundesrat immer wieder bestätigt. Ja, von wo kommen dann diese vielen Afghaninnen, die in der Schweiz jetzt alle den Flüchtlingsstatus erhalten haben? Teilweise waren es mehrere hundert Afghaninnen pro Monat, die von der Schweiz aufgenommen wurden und die jetzt neu Flüchtlinge sind, weil sie als an Leib und Leben bedroht gelten. Ich kann es Ihnen sagen: Das sind alles Afghaninnen, die bereits seit Jahren in der Schweiz wohnen. Sie hatten aber die vorläufige Aufnahme; sie hatten nicht eine B-Bewilligung, sondern lediglich die vorläufige Aufnahme. Mit seiner Praxisänderung hat das SEM, der Bund, genau diese Frauen, die in Sicherheit leben, die nicht unterdrückt werden, die hier in der Schweiz ihre Frauenrechte haben, jetzt alle als echte Flüchtlinge anerkannt. Das ist doch eine Farce!
Entsprechend bitte ich Sie, diesen Vorstoss anzunehmen und diese Praxisänderung wieder rückgängig zu machen. Mit dieser Praxisänderung haben Sie keine einzige afghanische Frau vor den Taliban gerettet. Sie haben lediglich den Frauen in der Schweiz mit vorläufiger Aufnahme zur B-Bewilligung verholfen, nicht mehr und nicht weniger. Das ist keine richtige Asylpolitik.
- RedetextAbschaffung der humanitären VisaNo. 23.3661Schweiz
Geschätzter Herr Bundesrat, aufgrund des Erdbebens wurden diese humanitären Visa ja grosszügig verteilt. Ein solches Visum ist 90 Tage gültig. Können Sie sagen, wo sich die Menschen, die ein[NB]Visum[NB]für[NB]90[NB]Tage[NB]erhalten haben, jetzt befinden? Sind sie immer noch in der Schweiz? Oder wo sind diese Menschen jetzt?
- MotionSprecherin
- InterpellationUrheber/in
- MotionUrheber/in
- Interpellation
- MotionUrheber/in
- Regierungsrat
- Spezial
- StändigSchweiz
- Mitglied04.12.2023 – 15.12.2024
- Mitglied01.01.2023 – 03.12.2023
- StändigSchweiz
- Mitglied04.12.2023 – 15.12.2024
- Mitglied02.12.2019 – 03.12.2023
- RatNationalrat(NR)Schweiz
- Parlament (Legislativrat)04.12.2023 – 15.12.2024
- Parlament (Legislativrat)02.12.2019 – 03.12.2023
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