Hanspeter Wehrle
Grosser Rat
Mandate
- Party
- FDP.Die Liberalen
- Parliament
- Grosser Rat (TG)
Personal
- Gender
- Male
- Language
- German
References & source
- Source body
- TG
- Record updated
- 10.06.2026
- First imported
- 14.08.2025
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Speeches(45)
- Mitglied GRSpeechGrosser RatNamens der FDP-Fraktion danke ich dem Regierungsrat für die gute Auslegeordnung und die Begründung. Wir können nachvollziehen, was den Regierungsrat bewogen hat zu beantragen, die Motion nicht erheblich zu erklären. Dabei war die Entstehungsgeschichte zum Thema interessant zu lesen, welche Anzahl der Mitglieder in der Thurgauer Gemeindebehörde die richtige sei, also ob drei, fünf, sieben oder mehr Mitglieder. Ich stelle fest, dass das heutige Thema nicht neu ist. Schon vor rund 25 Jahren, nach der Ablösung des Gemeindedualismus und bei der Ausarbeitung des neuen Gesetzes über die Gemeinden, war dies ein Diskussionspunkt. Mindestens in zwei Punkten ist die Ausgangslage heute etwas anders. 1. Mit der Senkung auf mindestens drei Personen wollte man damals den kleinen Gemeinden entgegenkommen. Heute wird das Problem aus einer Stadt an uns herangetragen. 2. Die Erhöhung der Pensen sowie die Höhe der Entlöhnung der Ämter haben einen Einfluss auf die Rekrutierung von Personen. Wurden die Exekutivämter in den Gemeinden damals noch mehrheitlich im Nebenamt geleistet und mit einem Sitzungsgeld oder allenfalls einer einfachen Entschädigung abgegolten, werden heute ansehnliche Entschädigungen bis sehr gute Honorare ausgerichtet. Dies hat einen Einfluss, wie die Amtsinhaber je nach Pensum einen markanten Teil ihres Lebensunterhaltes verdienen, wie lange sie im Amt bleiben, auf ihr persönliches Engagement usw. Dies ist nicht nur in grossen, sondern zunehmend auch in mittleren oder kleineren Gemeinden der Fall. Die Frage, die sich heute stellt, ist dieselbe geblieben: Können wir mit der gewünschten Gesetzesänderung, das heisst, wenn nur noch drei Personen zur Führung einer Gemeinde erforderlich sind, Rekrutierungsprobleme lösen? Nein. Zugegeben, die Suche nach geeigneten Kandidaten ist aus unterschiedlichsten Gründen in kleinen wie in grossen Gemeinden schwieriger geworden. Es ist aber nur in wenigen Fällen zu echten Problemen gekommen und dies überwiegend aufgrund personeller Zwistigkeiten. Ich denke beispielsweise an die Gemeinden Güttingen, Münchwilen, Salmsach oder aktuell Tobel-Tägerschen. Ob dies am Wohnort der Motionäre auch so ist, kann ich nicht beurteilen. In diesen schwierigen Situationen haben nicht strukturelle Änderungen oder gar eine kleinere Anzahl der Behördemitglieder zur Beruhigung der Lage beigetragen. Nein, besonnene Mitbürger und engagierte neue Amtsträger, die ihre Aufgabe an der Öffentlichkeit nicht nur als Job sahen, haben die Situation gemeistert. Im Nachhinein betrachtet darf man sogar feststellen, dass die Gemeindeautonomie in den heiklen und hausgemachten Situationen letztlich funktioniert hat, auch wenn diese da und dort erdauert werden musste. Dies kann man doch auch positiv betrachten. So gesehen könnte man nun dazu verleitet werden, die Frage zu stellen, ob wir es den Gemeinden und Städten überlassen können, nach welchem System und mit welcher Anzahl Behördemitglieder sie sich von ihrer Exekutive führen lassen wollen. In unserer Fraktion geht die Meinung zu dieser Frage ziemlich auseinander. Eine knappe Mehrheit ist der Ansicht, dass aufgrund der Machtkonzentration und den Schwierigkeiten bezüglich der Auswahl und Beschlussfähigkeit auf ein Triumvirat zu verzichten sei. Der Regierungsrat zeigt in seiner Antwort die Knackpunkte auf. Die Gemeinden oder Städte würden sich voraussichtlich noch ganz andere Probleme einhandeln, als das Rekrutierungsproblem zu lösen. Es gibt noch einen weiteren Punkt zu beachten: Der gelebten Demokratie wollen wir unsere Aufmerksamkeit schenken. Diese wollen wir nicht durch eine so genannte Professionalisierung mit einer zu einseitigen Machtausübung aushebeln. Für die Thurgauer ist es wichtig, sich im Gemeinderat oder in der Schulbehörde vertreten zu fühlen, sei dies in Bezug auf die politische Meinung bezüglich der Vertretung von Ortsteilen, Geschlecht, Alter oder vielem mehr. Dies trifft sowohl auf die Landgemeinden wie auch auf die nicht wirklich grossen Städte im Thurgau zu. Die FDP-Fraktion ist mehrheitlich für Nichterheblicherklärung der Motion.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatMein Vorredner hat mich "angestachelt". Ich war während einer Legislatur Mitglied des Büros. Ich möchte für die Mitglieder des Büros eine Lanze brechen. Auch dort und nicht nur in der GFK oder in der Justizkommission wird grosse Arbeit geleistet. Ich stelle den Antrag, dieses Gremium mit einer Pauschale zu entschädigen. Ich erinnere mich sehr gut daran, dass ich jeweils vierzehntäglich über das Wochenende während mindestens zwei bis drei Stunden das Protokoll minutiös durchgelesen und korrigiert und mich auf die Bürositzung vorbereitet habe. Das Protokoll erhält man am Freitag, und am Montag findet die Bürositzung statt. Man hat also nur über das Wochenende Zeit, um das Protokoll zu lesen. § 2 Abs. 3 Ziff. 5 soll wie folgt lauten: "Die Mitglieder der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission erhalten zusätzlich zum Sitzungsgeld eine Pauschale von jährlich Fr. 2'000.-- und die Mitglieder des Büros von jährlich Fr. 1'000.--." Diskussion - nicht weiter benützt.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatIch nehme zum Antrag Huber Stellung und bitte Sie, bei der Kommissionsfassung zu bleiben. Wozu sind die acht Tage im Gesetz postuliert? 1. Wenn Informationen oder Weiterbildungen der Lehrerinnen und Lehrer in den Ferien oder in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden, muss ein Ziel vorhanden sein und etwas erreicht werden können. Da sind wir uns einig. 2. In der Vergangenheit fanden immer wieder Weiterbildungsseminare, Konvente, Informationen in der Lehrerschaft usw. während der Schulzeit statt. Die Schule fiel aus. Ich bin sehr froh darüber, dass hier die Vorlage, vorbereitet durch das Departement, überarbeitet wurde und dafür die unterrichtsfreie Zeit genutzt wird, damit die Schülerinnen und Schüler nicht auf den Unterricht verzichten müssen. Für die FDP-Fraktion ist es zentral, dass kein Unterricht mehr ausfallen darf. Die Schule ist eine andere, als noch vor 30 Jahren, als jeder Lehrer ein Einzelkämpfer war. Es muss mehr miteinander gesprochen und die Ziele müssen zusammen vereinbart werden. Korrekturen müssen im Betrieb der Schule angepasst werden. Dies dürfen wir nicht stoppen. Wenn wir dies anordnen, muss es frühzeitig geschehen, damit die Lehrerinnen und Lehrer ihre andere Tätigkeit wie die Vorbereitung des Unterrichtes oder ihre private Freizeit koordinieren können. Es ist uns wichtig, dass Verlässlichkeit herrscht. Die Zahl von acht Tagen soll dazu dienen, dass es nicht ins Unermessliche steigt. Der Regierungsrat hatte zehn Tage vorgeschlagen. Auch ich gehe davon aus, dass die acht Tage nicht zwingend immer ausgenutzt werden.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatDie FDP-Fraktion ist einstimmig für Eintreten auf die Vorlage. Obschon die Gesetzesänderung vordergründig eher unscheinbar daherkommt, enthält sie doch einige wichtige Regelungen, um welche in der Kommission intensiv und lange gerungen wurde. Ich spreche nicht von den heute zeitgemässen Jokertagen, die angesichts der durchschnittlichen Krankheitsabsenzen keine Gefahr für die Erreichung der Lernziele darstellen. Unseres Erachtens wird mit § 36 Abs. 2 der wichtigste Schritt gemacht. Hier wird nicht mehr wie bis anhin die Dauer der Unterrichtszeit geregelt, sondern die Dauer der Ferien von nun 13 Wochen, womit Klarheit für alle Seiten geschaffen wird. Die FDPFraktion befürwortet den Wechsel im Grundsatz. Hingegen betrachten wir es als nicht richtig oder zumindest als problematisch, dass die Kinder mit dieser Ferienregelung insgesamt nochmals etwas weniger Zeit haben, um den Lernstoff vermittelt zu erhalten. Immerhin soll neu nur noch während 38 ½ bis maximal 39 Wochen und nicht wie bisher während 40 Wochen pro Jahr unterrichtet werden. Die schleichende Veränderung, die sich während der letzten Jahre und Jahrzehnte fortgesetzt hat, ist nicht sehr toll. Die FDP-Fraktion ist aber der Ansicht, dass die Kinder das Recht auf genügend Zeit zum Lernen und zum Üben haben. Wir können der vorliegenden Kommissionsfassung im Sinne eines maximalen Kompromisses zustimmen. Allenfalls weitergehende Anträge werden wir jedoch ablehnen. Ein weiterer wesentlicher Punkt: Das Gesetz spricht nicht mehr von "Schulferien", sondern neu von "Ferien für Schülerinnen und Schüler". Es sind damit also nicht die Ferien der Lehrpersonen, sondern jene der Schüler gemeint. Wie viel echten Ferienanspruch die Lehrkräfte haben, ist weiterhin nicht klar beziehungsweise in der Verordnung des Regierungsrates über die Rechtsstellung der Lehrpersonen geregelt. Zwischen dem gesetzlich üblichen Anspruch der Lehrkräfte auf fünf bis sechs Wochen und der Dauer von dreizehn Schulferienwochen liegen sieben bis acht Wochen Differenz. Unseres Erachtens kann durchaus ein Teil davon als zusätzliche Erholungszeit für den anspruchsvollen Lehrerberuf eingeräumt werden. Der immer noch beträchtliche Rest von vier bis fünf Wochen dient der Vorbereitung des Unterrichtes und der Weiterbildung. Aus diesem Blickwinkel war es schwer zu verstehen, weshalb sich eine Kommissionsminderheit so heftig gegen § 49 Abs. 4 gewehrt hat. Hier wird den Schulbehörden respektive den Schulleitungen die Kompetenz eingeräumt, die Lehrpersonen bei Bedarf während den Schulferien und den unterrichtsfreien Nachmittagen für maximal acht gemeinsame Arbeitstage pro Jahr zur Teilnahme an Veranstaltungen der Schule aufzubieten. Diese Kompetenz wird in der Praxis wohl selten voll ausgeschöpft werden. Es ist aber richtig, dass sie nun geregelt ist. In diesem Zusammenhang hat sich die FDPFraktion erlaubt, in der Kommission darauf hinzuweisen, dass die Lehrpersonen formell zwar kommunale Angestellte sind, als kantonale Parlamentarier materiell jedoch über die eigenen Anstellungsbedingungen mitentscheiden. Unseres Erachtens verlangt dies zumindest ein feines Fingerspitzengefühl.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatNach den Fraktionssprecherinnen und -sprechern und nach den allgemeinen Betrachtungen zum Thema "Neues Raumkonzept 2014 – den Thurgau richtig verstehen", erlaube ich mir als Vertreter der Hinterthurgauer Politikerinnen und Politiker, zu einem einzelnen Punkt Stellung zu nehmen. Im Rahmen der letztjährigen Zusammenkunft aller Hinterthurgauer Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten, Kantonsrätinnen und Kantonsräte sowie eidgenössischen Politikerinnen und Politiker wurde das Thema Raumkonzept Thurgau 2014 diskutiert. Die allgemeinen Zielsetzungen des neuen Raumkonzeptes, wie beispielsweise die Unterteilung in drei Raumtypen, hiessen wir gut. Kritisiert wurde jedoch bereits damals die primäre Abstützung des Konzepts auf die Basis des Bevölkerungswachstums, statt auf die Entwicklung der Wirtschaft und der Arbeitsplätze. Es handelt sich dabei um ähnliche Überlegungen, wie sie jetzt die Interpellanten vorbringen, wonach echte Wertschöpfung aus der privaten Wirtschaft kommt, also aus Dienstleistung, Gewerbe und Industrie, nicht aus Arbeitsplätzen im kantonalen und öffentlichen Bereich. Unmut erweckte bei den Politikerinnen und Politikern aus dem südlichen Zipfel des Thurgaus, dass unserer Region im neuen Raumkonzept kein kantonales Zentrum zugestanden wird. Im vergangenen Herbst haben wir Regierungsrätin Haag dieses Anliegen schriftlich mitgeteilt. Leider mussten wir feststellen, dass dem Begehren auch in der überarbeiteten Fassung vom März 2015 nicht Rechnung getragen wurde. Wir erachten es als unmöglich, dass im neuen Raumkonzept nur der Hinterthurgau über kein kantonales Zentrum verfügen soll, während alle anderen Regionen, beziehungsweise Bezirke des Thurgaus mindestens ein kantonales Zentrum aufweisen. Wer den Thurgau verstehen will, muss auch den Süden des Thurgaus verstehen. Es mag sein, dass der Hinterthurgau, aus ihrer Perspektive betrachtet, für Leute aus Frauenfeld oder Weinfelden etwas gar weit hinten im Kanton liegt. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Hinterthurgaus, die in dieser Region leben und arbeiten, betrachten ihre Region als äusserst zentral und ebenso wichtig wie andere Regionen im Thurgau. Der Hinterthurgau liegt am Ostschweizer "Wirtschafts-Highway" schlechthin, nämlich an der Hauptachse Zürich Winterthur - Wil - St. Gallen. Der funktionale, urbane Raum der Region erstreckt sich über die Dörfer Münchwilen, Sirnach, Wilen und Rickenbach bis und mit hin zur Stadt Wil. Der Hinterthurgau ist ein wichtiger Lebensraum für rund 42'000 Einwohnerinnen und Einwohner sowie für viele hundert Industriebetriebe und KMU. Wir Hinterthurgauer betrachten Münchwilen und Sirnach als unser gemeinsames kantonales Zentrum. Münchwilen und Sirnach liegen zentral in der Mitte des Bezirkes, sind fast zusammengebaut und weisen eine Einwohnerzahl von rund 14'000 Personen auf. Es handelt sich zwar um zwei politische Gemeinden, die aber schon seit Jahrzehnten den Lead übernehmen für Zentrumsaufgaben und für diverse regionale Projekte und Veranstaltungen. Ich empfehle Ihnen, einmal einen Blick in die Ortschaften zu wagen und die Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten zu fragen, was es alles zu sehen gibt bei uns und welch grossartige Projekte in den nächsten Jahren und Jahrzehnten geplant sind. Als Beispiel nenne ich das Projekt "Wil-West", das im Dreieck Wil-Münchwilen-Sirnach einen neuen Autobahnanschluss und die Schaffung von 2'000 bis 3'000 neuen Arbeitsplätzen vorsieht. Das Projekt wird fast gänzlich auf Thurgauer Boden geplant. Die beiden Dörfer Sirnach und Münchwilen werden ihre Führungsrolle in der Region ausbauen müssen und die Entwicklung und die Prosperität gemeinsam mit dem Regionalzentrum Aadorf sowie weiteren starken Gemeinden wie beispielsweise Eschlikon oder Wängi in der Zukunft aktiv prägen. Ich hoffe, dass der Grosse Rat nun besser nachvollziehen kann, weshalb wir nicht verstehen, warum die intensive Wirtschaftsentwicklung unserer Region im neuen Raumkonzept keinen Niederschlag findet und für den Hinterthurgau kein kantonales Zentrum Münchwilen-Sirnach vorgesehen ist. Ich bitte den Regierungsrat, dem begründeten Anliegen des Südthurgaus Rechnung zu tragen in der anstehenden Teilrevision des kantonalen Richtplans.
Contributions(2)
- Einfache AnfrageVorstösser/VorstösserinAktueller Stand der Um- und Ausbauten der Frauenfeld-Wil-BahnNo. 12/EA 31/101
- MotionVorstösser/Vorstösserin
Memberships(1)
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