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Urs Schär

Active
Schweizerische VolksparteiSVP
Grosser RatKreuzlingen

Mandate
Party
Schweizerische VolksparteiSource: SVP
Parliamentary group
SVP
Electoral district
Kreuzlingen
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
28. Mai 1960
Occupation
Meisterlandwirt
Contact
Address
Eggethof 81
8585 Langrickenbach
References & source
Source body
TG
Record updated
10.10.2026
First imported
14.08.2025
Interests(5)
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Speeches(4)
  1. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Ich spreche zu Ihnen zur autarken Alarmierung auf Seite 25 im Geschäftsbericht. Seit 2024 rüstet die Gebäudeversicherung die Feuerdepots im Kanton Thurgau mit einer vom Stromnetz unabhängigen Alarmierung einer autarken Alarmierung aus. Laut Geschäftsbericht 2025 konnten bisher 37 Standorte ausgerüstet werden. Am 31. März 2026 informierte die Gebäudeversicherung die Bevölkerung mit einer Medienmitteilung, dass die Feuerwehrdepots im Kanton Thurgau mit einer autarken Alarmierung ausgerüstet werden. Per 31. März 2026 konnten bereits 43 Standorte ausgerüstet werden. Im Ganzen müssen laut Geschäftsbericht 2024, 58 Standorte im Kanton Thurgau mit einer autarken Alarmierung ausgerüstet werden. Im Gespräch mit Angehörigen der Feuerwehr (AdF), wurde ich darauf hingewiesen, dass die erwähnten Standorte zwar ausgerüstet wurden, zum Teil aber nicht funktionieren oder nicht in Betrieb genommen werden können. Dies, weil die für die Umsetzung nötigen Pager fehlen, weil Zuleitungen fehlen oder sonstige technische Schwierigkeiten eine Inbetriebnahme verunmöglichen – oder wie in unserer Gemeinde für den Einsatz bereit wären, aber mit einem Aufkleber und dem Hinweis „ausser Betrieb“ einen Notalarm der Feuerwehr verunmöglichen. Laut Aussagen von Feuerwehrleuten ist im Projekt irgendwie der Wurm drin und ein Ende dieser Situation ist im Moment nicht in Sicht. Ich gehe davon aus, dass der Gebäudeversicherung und der Regierung diese Schwierigkeiten bei der Umsetzung der autarken Alarmierung auch bekannt sind. Mich würde interessieren, wie die Gebäudeversicherung und die Regierung die Schwierigkeiten im Projekt beheben wollen, damit der Notalarm auch funktioniert, wenn er gebraucht wird und nicht stumm bleibt.
  2. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Ich spreche als ein Befürworter der bisherigen Lösung und danke der Regierung für die Beantwortung der Motion, welche aus meiner Sicht Spannendes zum Vorschein gebracht hat. In der Motion, die wir heute diskutieren, sprechen wir über Französisch. Französisch ist eine der vier Landessprachen der Schweiz. Laut Art. 4 der Bundesverfassung sind unsere Landessprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Romanisch. Verbunden mit den Landessprachen sprechen wir auch von Landesteilen. So haben wir die Deutschschweiz, die französische Schweiz, die italienische Schweiz und die rätoromanische Schweiz. Sie alle in diesem Saal gingen einmal zur Schule, und die meisten von Ihnen haben erlebt, dass die erste Fremdsprache nicht Französisch, sondern mit dem Wechsel vom Schweizerdeutsch auf Hochdeutsch eben Hochdeutsch war, und dies ab der 1. Klasse. Sie mussten am Anfang ihrer Schulzeit lernen, Hochdeutsch zu sprechen, Hochdeutsch zu lesen und Hochdeutsch zu schreiben. Die Frage, wann der richtige Zeitpunkt zum Erlernen einer zweiten Landessprache ist, beschäftigt die Gelehrten schon seit Jahrzehnten. Es gibt auch einen Begriff, der die Deutschschweiz und die französische Schweiz trennt: Dieser Begriff nennt sich „Röstigraben“. Wer den Begriff erfunden hat, ist nicht bekannt. Die vorliegende Motion führt aber sicher nicht dazu, dass der erwähnte Graben in Zukunft kleiner wird. Die Beantwortung hat, wie gesagt, Spannendes zum Vorschein gebracht: Vergleiche mit den Kantonen Uri und Appenzell Innerrhoden haben gezeigt, dass der Französischunterricht ab der 1. Sekundarklasse keinen Vorteil durch einen späteren Lernbeginn gebracht hat. Die Ergebnisse der ÜGK, der Überprüfung der Grundkenntnisse der Sprachen, haben auch widerlegt, dass durch das Französisch ab der 1. Sekundarschulklasse die Leistungen in Deutsch verbessert wurden. Mit dem Verschieben von Französisch würde die Sprachlastigkeit auf der Sekundarstufe deutlich erhöht. Für einmal bin ich mit der Regierung einig, insgesamt gibt es mehr negative Konsequenzen beim Start von Französisch ab der Sekundarstufe. Französisch ist weit mehr als nur ein Fach zum Lernen einer Sprache. Französisch ist mit 23 % die zweithäufigst gesprochene Landessprachen der Schweiz und somit ein wichtiger Teil unseres Landes. Wie in anderen Fächern gibt es auch in den Fremdsprachen überforderte Kinder – und eventuell Lehrer. Die Überforderung einzelner Kinder sollte aber nicht die Grundlage sein, sämtlichen Schülerinnen und Schülern den Französischunterricht in der Primarschule vorzuenthalten. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, aus den erklärten Gründen der Regierung zu folgen und die Motion nicht erheblich zu erklären.
  3. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Zuerst herzlichen Dank an die Regierung und das Ratsbüro für die positive Aufnahme meiner Anregung, die Fragen bei Vorstössen auch in die Beantwortung aufzunehmen. Es macht die Vorbereitung auf ein Geschäft um einiges einfacher. Nun zum Thema: Im Namen der SVP-Fraktion bedanke ich mich bei der Regierung für die Beantwortung der Fragen der Interpellantinnen. Die Beantwortung der Fragen zeigt, dass noch viele Fragen rund um Long Covid offen sind. Die Regierung weist in der Beantwortung darauf hin, dass es bisher keine verlässlichen Biomarker gebe, um eine Post-Covid-Erkrankung zu diagnostizieren, und in der Antwort auf die Frage 2 bringt sie es am Schluss auf den Punkt mit dem Hinweis, dass keine klare und eindeutige Definition von Long Covid existiere. Für Betroffene entsteht durch die unklare Definition von Long Covid eine sehr schwierige Situation. Sie sind zwar von der Erkrankung genesen, sind aber nicht vollständig gesund und leiden unter einer Vielzahl von Symptomen. Diese reichen von Atembeschwerden über Erschöpfung bis hin zu Schlafstörungen und Depressionen. In der Antwort auf die Frage 5 zeigt die Regierung auf, wie sie die Allgemeinheit über Long Covid informiert, oder besser gesagt, wie sich die Allgemeinheit über Long Covid informieren kann. Der Kanton Thurgau beteiligt sich nicht am Betrieb des Altea-Netzwerks, dies mangels klarer medizinischer Definition von Long Covid. Patientinnen und Patienten mit Long Covid wären aber froh um eine klare Definition von Long Covid – eine Definition, die auch für die Krankenversicherer verbindlich ist. Die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) empfiehlt den Kantonen, das Altea-Netzwerk zu unterstützen. 16 Kantone sind dieser Empfehlung gefolgt. Der Thurgau ist nicht dabei. Warum ist der Thurgau nicht dabei? Er müsste doch auch an einer klaren Definition von Long Covid interessiert sein. Zum Schluss weist die Regierung darauf hin, dass aufgrund der vielseitigen Informationen keine kantonalen Informationsmassnahmen erforderlich seien. Auch dieser Hinweis löst bei mir Fragen aus, die, so hoffe ich, nach der heutigen Diskussion, so wie es scheint, wenigstens teilweise beantwortet sein sollten.
  4. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Über den Verlauf der letzten Budgetdebatten hat die Thurgauer Zeitung jeweils ausführlich berichtet. In der Regel genehmigte die grosse Mehrheit des Grossen Rates das jeweilige Budget mit nur sehr wenigen Anpassungen. Eine dieser wenigen Anpassungen stellte die Reduktion der Stelle für den Langsamverkehr um 50'000 Franken dar. In der Zeitung war nun zu lesen, wie diese Reduktion umgesetzt worden war. Der Beschäftigungsgrad dieser Stelle für den Langsamverkehr wurde entgegen dem Willen der Mehrheit des Grossen Rates auf 80% erhöht. Begründet wurde diese Massnahme damit, dass im Departement genügend Geld vorhanden sei. Als einer der damaligen Antragsteller bin ich angesichts der Umsetzung unserer geforderten Reduktion enttäuscht. Ich erachte es als unmöglich, dass das Departement eine Stelle, die das Parlament auf 50% reduziert hatte, einfach auf 80% erhöhen kann. Deshalb bitte ich den Regierungsrat um die 1:1-Umsetzung von Entscheiden, die in der kommenden Budgetdebatte gefällt werden. Die Umsetzung dieser Entscheide muss uneingeschränkt gemäss dem Willen der Mehrheit des Grossen Rates erfolgen, und nicht gemäss den Vorstellungen der Departemente.
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  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 2
    04.10.2025 – 31.12.2199

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