SH

Severine Hänni

Active
Schweizerische VolksparteiSVP
Grosser RatFrauenfeld

Mandate
Party
Schweizerische VolksparteiSource: SVP
Parliamentary group
SVP
Parliament
Grosser Rat
Electoral district
Frauenfeld
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Female
Born
5. September 1985
Occupation
Manager Accounting & Consolidation
Language
German
Contact
Address
Uesslingerstrasse 1a
8532 Warth
Also active in
Gemeinderat
Schweizerische VolksparteiFormer
References & source
Source body
TG
Record updated
04.07.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(1052)
  1. Nein
  2. Abwesend
  3. Ja
  4. Ja
  5. Ja
Interests(1)
  • PG Frauenfeld · Gemeinderat, Mitglied Geschäftsprüfungskommission «Finanzen und Administration»
    Politische Ämtersince 01.01.2025Grosser Rat
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Speeches(3)
  1. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Aus Sicht der SVP ist wichtig: Majorzwahlen sind Personenwahlen, die Rückhalt, Klarheit und Vertrauen brauchen. Deshalb ist es richtig, dass im ersten Wahlgang das absolute Mehr gilt. Es stellt sicher, dass eine gewählte Person von einer Mehrheit getragen wird und nicht zufällig mit einem kleinen Vorsprung aus einem zersplitterten Feld heraus gewählt wird. Diese Einschätzung teilen die Motionärinnen nach der Beantwortung durch den Regierungsrat und sehen ebenfalls keinen Bedarf nach Veränderung. Der zweite Teil der Motion spricht ein reales Anliegen an. Es geht um klare Informationen im Wahlprozess und um die Frage, wie die Stimmbeteiligung und Orientierung insbesondere im zweiten Wahlgang verbessert werden könnten. So wird es auch begründet: mehr Transparenz, höhere Beteiligung und bessere Information – unabhängig vom Zugang zu Medien. Diese Abklärung ist sinnvoll, denn Wahlen brauchen Vertrauen. Aus Sicht der SVP-Fraktion ist aber ebenso klar, wo die Grenzen liegen. Mehr Information darf nicht automatisch mehr Staat heissen. Bei Majorzwahlen gilt ein Grundsatz, den wir nicht aufweichen sollten: Es ist immer Jede und Jeder wählbar. Deshalb ist der zweite Wahlgang heute bewusst offen ausgestaltet. Es wird ein leerer Wahlzettel ohne Namensliste verschickt. So können auch Personen gewählt werden, die im ersten Wahlgang nicht zur Wahl standen. Eine Liste hingegen erzeugt zwangsläufig ein Signal. Das widerspricht der offenen Logik des zweiten Wahlgangs. Wir brauchen vom Staat Leitplanken, keine Wegweiser. Leitplanken sind: neutraler Ablauf, klare Fristen, saubere Kontrollen. Ein Wegweiser im Couvert in Form einer amtlichen Liste verschiebt die Verantwortung schleichend vom Bürger zur Verwaltung. Wir hingegen sehen es als Aufgabe der Stimmberechtigten, den Entscheid zu treffen. Dazu gehört auch, sich zu informieren. Der zweite Wahlgang soll zeitnah stattfinden. Gleichzeitig muss das Wahlmaterial spätestens zehn Tage vorher zugestellt werden. Eine Namensliste würde in dieser sehr kurzen Zeit bedeuten: Wahlvorschläge einreichen, prüfen, bereinigen, drucken, transportieren, verpacken, versenden – alles unter Zeitdruck. Das ist ein unnötiger Mehraufwand für Gemeinden und Verwaltung. Und wenn es dann knapp wird, drohen genau die Dinge, die wir nicht wollen: Hektik, Fehler oder Verschiebungen. Ja, das Anliegen nach Information ist verständlich, aber die Antwort darauf ist: nicht mehr Staat im Wahlcouvert. Wahlfreiheit heisst offen wählen, darum lehnt die SVP-Fraktion die Teilerheblicherklärung grossmehrheitlich ab.
  2. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion. Die Diskussion um ambulante physiotherapeutische Leistungen zeigt die Herausforderungen der Tarifstruktur im Gesundheitswesen und die essenzielle Rolle der Physiotherapie in der Grundversorgung. Das Gesundheitssystem muss nachhaltig, effizient und kostengünstig bleiben, unter Berücksichtigung der wichtigen Leistungen der Physiotherapie. Diese Behandlungen verbessern die Lebensqualität, fördern die Selbstständigkeit und vermeiden Folgeerkrankungen. Besonders angesichts einer alternden Bevölkerung und zunehmender chronischer Erkrankungen gewinnt die Physiotherapie weiter an Bedeutung. Wir erkennen an, dass eine Tarifanpassung nötig ist, betonen jedoch das Verhandlungsprimat der Tarifpartner gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Staatliche Eingriffe sind nur als letzter Ausweg vertretbar. Eine Übergangslösung für Physiotherapien lehnen wir ab, da sie rechtlich problematisch ist und andere Gesundheitsberufe benachteiligt. Alle Segmente des Gesundheitswesens müssen gleichbehandelt werden, und punktuelle Änderungen ohne klare Datenbasis sind nicht zielführend. Die Nachwuchsförderung bleibt entscheidend für die Sicherstellung der Versorgung, etwa durch Ausbildungsstipendien. Die SVP anerkennt die Bedeutung der Physiotherapie, fordert aber eine Lösung durch die Tarifpartner. Der Kanton Thurgau soll als Vermittler agieren, aber keine unnötigen Eingriffe vornehmen. Unser Ziel ist ein qualitativ hochwertiges, kostengünstiges und patientenorientiertes Gesundheitssystem, in dem die Physiotherapie ihren verdienten Platz hat.
  3. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Ich spreche im Namen einer knappen Minderheit der SVP-Fraktion. Die SVP steht für eine tiefere Steuerbelastung und eine Politik, die sich am Wohl der Bürgerinnen und Bürger orientiert. Wir setzen uns konsequent für eine Begrenzung der Steuerprogression ein, denn es darf nicht sein, dass der Staat von Lohnerhöhungen überproportional profitiert und die Bevölkerung trotz steigender Einkommen real nicht mehr zur Verfügung hat. In diesem Sinne teilen wir das grundsätzliche Anliegen der Motionäre, wonach eine steuerliche Mehrbelastung, die sich nicht aus einer realen Zunahme der Leistungsfähigkeit ergibt, vermieden werden soll. Es ist ein zentrales Anliegen der SVP, dass sich Arbeit lohnt und dass den Bürgerinnen und Bürgern mehr von ihrem Geld bleibt. Die warme Progression hat eine degressive Wirkung. Sie reduziert die Umverteilung von Reich zu Arm. Das liegt daran, dass der Grossteil der Progressionswirkung des schweizerischen Steuersystems nicht bei den extrem hohen Einkommen stattfindet, sondern bei mittelhohen. Weil durch die warme Progression ein grösserer Anteil der Haushalte in der höchsten Steuertarifstufe zu liegen kommt, sinkt der Anteil der ganz reichen Haushalte, also jener Anteil, den die wenigen obersten Prozente an das gesamte Steuervolumen beitragen. Allerdings überzeugt uns der vorgeschlagene Lösungsansatz nicht. Die Motion fordert eine automatische Anpassung der Steuerprogression, ohne dass der konkrete Handlungsbedarf geprüft wird. Das widerspricht unserer Überzeugung, dass Steuerpolitik nicht durch starre Automatismen bestimmt werden darf, sondern sich an den wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen orientieren muss. Ein automatischer Ausgleich der warmen Progression würde ein starres System schaffen, das in Zeiten wirtschaftlichen Wachstums und steigender Löhne zu unerwünschten Einnahmeausfällen führt, unabhängig von der finanziellen Situation des Kantons. Eine solche Regelung könnte dazu führen, dass der Kanton in konjunkturellen Boomphasen unnötige Steuereinnahmen verliert und in Krisenzeiten plötzlich zu Steuererhöhungen gezwungen ist, um seine Ausgaben zu finanzieren. Wir sind daher überzeugt, dass Steuerpolitik flexibel bleiben und sich an die jeweilige wirtschaftliche Lage anpassen muss. Der Kanton muss in der Lage sein, gezielte Steuerentlastungen dort vorzunehmen, wo sie sinnvoll und finanzierbar sind. Ein weniger zentrales Argument gegen diese Motion ist die Tatsache, dass derzeit kein nennenswerter Effekt der warmen Progression nachweisbar ist. In den letzten Jahren sind die Realeinkommen eher gesunken als gestiegen. Dieses Argument greift aber zu kurz, da dies nur die aktuelle Situation widerspiegelt. Steuererleichterungen müssen dort erfolgen, wo sie wirtschaftlich sinnvoll und finanziell tragbar sind. Dies muss in einem demokratischen Prozess entschieden werden, bei dem alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden; von der wirtschaftlichen Entwicklung über die Haushaltslage des Kantons bis hin zu den Auswirkungen auf die Gemeinden. Zudem ist fraglich, ob die vorgeschlagene automatische Anpassung der Steuerprogression überhaupt mit der Bundesverfassung vereinbar wäre. Gemäss Bundesverfassung müssen Steuern nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger ausgestaltet werden. Die Steuerprogression dient genau diesem Zweck. Höhere Einkommen werden stärker besteuert, um eine ausgewogene Lastenverteilung zu gewährleisten. Ein Automatismus, der unabhängig von wirtschaftlichen und fiskalischen Gegebenheiten zu Steueranpassungen führt, könnte diesen Grundsatz unterlaufen und zu einer faktischen Aushöhlung des Leistungsfähigkeitsprinzips führen. Aus diesem Grund ist es aus Sicht einer knappen Minderheit der SVP nicht nur finanzpolitisch, sondern auch rechtlich äusserst problematisch, eine automatische Anpassung der Steuerprogression gesetzlich festzuschreiben. Aus diesen Gründen unterstützt eine knappe Minderheit der SVP-Fraktion den Antrag des Regierungsrates auf Nichterheblicherklärung.
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Images(3)

  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199
  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 2
    04.10.2025 – 31.12.2199

Data: OpenParlData · CC BY 4.0