Martin Salvisberg
SVP
Grosser RatArbon
Mandate
- Party
- Schweizerische Volkspartei
- Parliamentary group
- SVP
- Parliament
- Grosser Rat (TG)
- Electoral district
- Arbon
- Parliament page
- Official profile
Personal
- Gender
- Male
- Born
- 21. Januar 1954
- Occupation
- a. Stadtpräsident
Contact
- Phone
- 079 406 91 21
- Address
- Hölzlistrasse 10
8580 Amriswil
References & source
- Source body
- TG
- Record updated
- 24.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
Voting record(1116)
- NeinGrosser RatResult: 10 Yes · 112 No · 1 Abst. · 0 Absent
- NeinGrosser RatResult: 11 Yes · 89 No · 15 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatResult: 115 Yes · 0 No · 1 Abst. · 0 Absent
- Nein
- JaGrosser RatResult: 116 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
Interests
No interests recorded.
Access badges
No access badges issued.
Speeches(23)
- KantonsratSpeechGrosser RatIch habe auch lieber weisse Schafe als schwarze Schafe. Das ist einfach gesagt. Ich spreche auch zu dieser Produktegruppe Arbeitsmarkt und Wirtschaft, und ich stehe hier als Mitglied der Subkommission DIV, wo wir dieses Anliegen auch sehr konkret bearbeitet haben. Die Problematik ist einfach: Wie kommt man auf Hinweise, wo Schwarzarbeit gemacht wird und wo nicht? Dieses Problem können wir auch mit zusätzlichen Stellen nicht lösen, weder mit der einen Stelle noch mit zwei zusätzlichen. Aufgrund meiner Erfahrung aus früheren Tätigkeiten glaube ich nicht, dass man mit mehr Stellen diese Schwarzarbeit kontrollieren kann. Natürlich hat das kantonale Arbeitsinspektorat eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, solche Missstände aufzudecken. Ich bitte Sie im Namen der mehrheitlichen SVP-Fraktion, den Antrag von Mathias Tschanen bezüglich Kürzung um eine Stelle zu unterstützen und den Antrag der zusätzlichen zwei Stellen abzulehnen. Danke.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatIch spreche als Vertreter der einstimmigen SVP-Fraktion und als Mitglied der vorberatenden Kommission. Nehmen wir es vorneweg: Die SVP-Fraktion ist für Eintreten und beantragt Ihnen, der Gesetzesänderung zuzustimmen. Neue, schon bekannte Anträge in der Detailberatung werden wir voraussichtlich ablehnen. Begründung: Mit Schreiben vom 12. März 2024 unterbreitete der Regierungsrat die Botschaft und den Entwurf zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes. Bei dieser Änderung des thurgauischen Krankenversicherungsgesetzes handelt es sich nicht nur um eine Finanzierungsvorlage, sondern auch um eine klare Präzisierung der Versorgungsangebote. Ich möchte an dieser Stelle dem Departement für Finanzen und Soziales sowie den zuständigen Verantwortlichen für diese hervorragende Arbeit herzlich danken. Die Vernehmlassung zu dieser Gesetzesvorlage dauerte bekanntlich vom 29. November 2023 bis zum 29. Februar 2024. Insgesamt sind 44 Stellungnahmen eingegangen, welche anschliessend grösstenteils in die aktuelle Gesetzesfassung miteinbezogen wurden. Zusammenfassend möchte die SVP-Fraktion festhalten, dass die nun vorliegende gesetzliche Anpassung einen finanziellen Mehraufwand für den Kanton Thurgau und natürlich die Gemeinden – die Spitex wird ja zu einem grossen Teil durch die Gemeinden getragen – mit sich bringt. An der Vorlage ist positiv zu werten, dass für die privaten Spitex-Anbieter nun gesetzliche Vorgaben normiert werden, welche auch anzuwenden sind. Ebenfalls ist es zu begrüssen, dass die Ausbildung mit dieser Vorlage gefördert werden soll. Es muss jedoch festgehalten werden, dass die Voraussetzung hierfür ist, dass die vorwiegend privaten Leistungserbringer zur Mitarbeit bereit sind. Ohne eine entsprechende Bereitschaft oder Möglichkeit für eine Ausbildung oder Weiterbildung im Gesundheitsbereich nützt eine gesetzliche Regelung nichts. Die SVP-Fraktion unterstützt das zentrale Anliegen der Vorlage, auch wenn die Durchschnittskosten nicht wirklich effizient sind und nichts zu Kosteneinsparungen oder effizienter Arbeit beitragen. So macht es Sinn, mit Höchstansätzen die Tarife im Kanton zu vereinheitlichen, aber den Gemeinden auch die Möglichkeit zu geben, mit den Leistungserbringern spezielle – vermutlich und hoffentlich auch tiefere – Ansätze zu vereinbaren. Die Kommission hat die Vorlage bekanntlich in vier Sitzungen intensiv beraten und gegenüber der Fassung des Regierungsrates keine Änderungen vorgenommen. Auf dieser Basis stehen wir zu dieser Vorlage. Ich danke Ihnen für Ihre Zustimmung zum Eintreten.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatIch spreche als Vertreter der einstimmigen SVP-Fraktion und als Mitglied der vorberatenden Kommission. Nehmen wir es vorneweg: Die SVP-Fraktion ist für Eintreten und beantragt Ihnen, der Gesetzesänderung zuzustimmen. Neue, schon bekannte Anträge in der Detailberatung werden wir voraussichtlich ablehnen. Begründung: Mit Schreiben vom 12. März 2024 unterbreitete der Regierungsrat die Botschaft und den Entwurf zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes. Bei dieser Änderung des thurgauischen Krankenversicherungsgesetzes handelt es sich nicht nur um eine Finanzierungsvorlage, sondern auch um eine klare Präzisierung der Versorgungsangebote. Ich möchte an dieser Stelle dem Departement für Finanzen und Soziales sowie den zuständigen Verantwortlichen für diese hervorragende Arbeit herzlich danken. Die Vernehmlassung zu dieser Gesetzesvorlage dauerte bekanntlich vom 29. November 2023 bis zum 29. Februar 2024. Insgesamt sind 44 Stellungnahmen eingegangen, welche anschliessend grösstenteils in die aktuelle Gesetzesfassung miteinbezogen wurden. Zusammenfassend möchte die SVP-Fraktion festhalten, dass die nun vorliegende gesetzliche Anpassung einen finanziellen Mehraufwand für den Kanton Thurgau und natürlich die Gemeinden – die Spitex wird ja zu einem grossen Teil durch die Gemeinden getragen – mit sich bringt. An der Vorlage ist positiv zu werten, dass für die privaten Spitex-Anbieter nun gesetzliche Vorgaben normiert werden, welche auch anzuwenden sind. Ebenfalls ist es zu begrüssen, dass die Ausbildung mit dieser Vorlage gefördert werden soll. Es muss jedoch festgehalten werden, dass die Voraussetzung hierfür ist, dass die vorwiegend privaten Leistungserbringer zur Mitarbeit bereit sind. Ohne eine entsprechende Bereitschaft oder Möglichkeit für eine Ausbildung oder Weiterbildung im Gesundheitsbereich nützt eine gesetzliche Regelung nichts. Die SVP-Fraktion unterstützt das zentrale Anliegen der Vorlage, auch wenn die Durchschnittskosten nicht wirklich effizient sind und nichts zu Kosteneinsparungen oder effizienter Arbeit beitragen. So macht es Sinn, mit Höchstansätzen die Tarife im Kanton zu vereinheitlichen, aber den Gemeinden auch die Möglichkeit zu geben, mit den Leistungserbringern spezielle – vermutlich und hoffentlich auch tiefere – Ansätze zu vereinbaren. Die Kommission hat die Vorlage bekanntlich in vier Sitzungen intensiv beraten und gegenüber der Fassung des Regierungsrates keine Änderungen vorgenommen. Auf dieser Basis stehen wir zu dieser Vorlage. Ich danke Ihnen für Ihre Zustimmung zum Eintreten.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatIch spreche hier als ehemaliger Stadtpräsident von Amriswil und damaliger Verhandlungspartner mit dem DBU. Wir haben nun anlässlich der Debatte Argumente für oder gegen den Neubau Werkhof Amriswil mitverfolgt, und polarisierende Argumente liessen verschiedentlich noch eine Sicht in die Vergangenheit offen. Ich werfe noch einen kurzen Blick in die Vergangenheit der Entwicklung dieser beiden Standorte. Schon im Jahre 2012 haben das Tief- und das Hochbauamt des Kantons einen Projektwettbewerb für die dringende Erweiterung des Werkhofs in Kesswil durchgeführt. Kesswil spielte dabei eine wichtige Rolle. Um das Werkhofprojekt in Kesswil realisieren zu können, wäre damals eine Umzonung nördlich des bestehenden Werkhofs nötig gewesen. Die Gemeinde Kesswil war aber im Zusammenhang mit der Revision der Ortsplanung nicht bereit, das Umnutzungsgesuch als Einzelgeschäft der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorzubringen, was die Realisierung des dringend notwendigen Werkhofs auf unbestimmte Zeit verzögerte. Der Standort Kesswil wurde vom Tiefbauamt deshalb in Frage gestellt, und es mussten andernorts aussichtsreichere Lösungen untersucht werden. Der Stadtrat von Amriswil hat dann an seiner Sitzung vom 16. August 2016 in einer langen Diskussion entschieden, dass innerhalb einer Arbeitsgruppe zwischen Stadt und Kanton auch mögliche Synergien in der Erstellung eines gemeinsamen Werkhofes geprüft werden müssen, und diese Überprüfung hat dann wieder eine Zeit von einem Jahr in Anspruch genommen. Das Ergebnis war aus Sicht der Stadt Amriswil mangels Synergien negativ. Erfolgreich waren jedoch die Verhandlungen über den gleichwertigen Landabtausch von Amriswil mit dem Kanton Thurgau. Am 10. Februar 2019, also drei Jahre nach Verhandlungsbeginn, gab das Amriswiler Stimmvolk mit über 82 % Zustimmung grünes Licht für diesen Landabtausch mit dem Kanton Thurgau, damit dieser seinen neuen Werkhof im östlichen Teil des Kantons bauen kann. Jetzt sind nochmals vier Jahre vergangen. Der alte Werkhof in Kesswil ist in einem bedenklichen Zustand, denn die letzten elf Jahre wurde aus planerischen Gründen in Kesswil nichts mehr erneuert, und so ist es jetzt an uns, für die Zukunft die richtigen Weichen zu stellen, wenn wir dem Projekt mit den genannten Vorbehalten zustimmen. Diese Vorbehalte wurden an dieser Augenscheinsitzung vor zwei Wochen genau betrachtet. Die Argumente sind dann eingeflossen in den Antrag von Ratskollege Peter Dransfeld. So hat das Personal im Werkhof eine realistische Perspektive, in gut zwei Jahren zeitgemässe Arbeitsplätze zu erhalten und seinen Auftrag im Oberthurgau auch zu erfüllen. Unsere Bedenken rechtfertigen es nicht, einen grossen Teil der Vorarbeit zunichte zu machen und dem Personal jahrelang unwürdige Arbeitsplätze zuzumuten. Ich danke an dieser Stelle auch dem Departementschef, seiner Vorgängerin Carmen Haag und dem heute hier anwesenden Kantonsingenieur. Es war eine schwierige Verhandlungszeit. Es gibt da natürlich auch die Argumente, die Ratskollegin Karin Bétrisey angefügt hat, wegen der Wertigkeit dieser Industrieflächen. Aber wir sind damals wirklich zur Überzeugung gelangt, dass dies der richtige Standort ist, und deshalb hat die Stadt Amriswil und deren Bevölkerung auch zugestimmt. Ich bitte den Rat, dem Antrag Macedo zuzustimmen.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatIch bedanke mich als Kantonsrat und vermutlich als etwas voreingenommener Präsident von Volley Amriswil für die umfassende und detailliert ausgearbeitete Motion, die mit 87 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern eingereicht wurde. Die Beantwortung des Regierungsrates hat aus sportlicher Sicht Luft nach oben. Gemäss "Konzept für eine Sportpolitik der Schweiz" des Bundesrates liegt der Schwerpunkt der staatlichen Förderung klar beim Breitensport. Ohne diesen wäre es für den Spitzensport gar nicht möglich, Talente zu finden. Den Spitzensport braucht es, um die Talente besser zu fördern. Breitensport und Spitzensport gehen also Hand in Hand. Bei Volley Amriswil pflegen wir eine nachhaltige Jugendförderung. Dank des konsequent erfolgten Nachwuchskonzepts, das auf drei Säulen basiert, wird ein breites Nachwuchssegment erreicht. Unsere über 300 aktiven Mitglieder sind in den verschiedensten Abteilungen bestens aufgehoben: Nationale Spitze, Nationalliga B Herren, rund 40 Jugendliche in der volleyamriswil ACADEMY, vier Damenmannschaften, drei weitere Herrenmannschaften, neun Juniorenmannschaften, zwei Teams Kids Volley für Mädchen und Jungen ab 5 Jahren, insgesamt also 17 Mannschaften. Damit wir diese auf solider Basis pflegen können, sind wir auf finanzielle Unterstützung der öffentlichen Hand und natürlich aller Sponsoren sehr stark angewiesen. Ich möchte allen Beteiligten meinen herzlichen Dank aussprechen. Es ist eine harte, aber dankbare Arbeit, Sponsoren zu gewinnen, die in einem Sportverein von verschiedensten Akteuren wahrgenommen wird. Ich spreche nun aber einen Kernpunkt der generellen finanziellen Lage unserer Vereine an. Wie viele Stunden ehrenamtliche Tätigkeit werden heute vollbracht? Ich weiss es nicht. Ich kenne die Zahlen nur von Volley Amriswil. Dort werden die über 90 Helferinnen und Helfer, die ehrenamtlich für das breitgefächerte sportliche Umfeld, für Spiele, Trainings, Veranstaltungen und generell für den Aufbau der Halleninfrastruktur tätig sind, mit einem Händedruck am Helferessen verdankt. Die freiwilligen Helferinnen und Helfer in Sportvereinen sind für den Erfolg eines Vereins entscheidend, und zwar nicht nur, weil sie Aufgaben und Verantwortung auf sich nehmen, sondern durch ihr aktives Mitwirken in der Jugendarbeit. Je motivierter und aktiver sie sind, desto besser wird der Ruf des Sportvereins. Zu den Zahlen: Bei Volley Amriswil werden 14,41 % des Jahresbudgets für alle 17 Mannschaften durch die Sportförderung der aktuellen Situation durch den Kanton sichergestellt. Die 14,41 % sind ein wichtiger Beitrag. An dieser Stelle danke ich der Bildungsund Sportdirektorin, dem Finanzdirektor und dem gesamten Regierungsrat. Diese Woche konnte man in der Zeitung lesen, dass das Sportamt unter der Leitung unserer Regierungsrätin ein neues Angebot mit Geldern aus dem Swisslos-Sportfonds für 14 Thurgauer Lehrbetriebe generiert hat. Neu können auch handwerkliche Berufe im Zusammenhang mit dem Sport gefördert werden. Die neue Möglichkeit ist sehr lobenswert. Sie hilft allen unseren Vereinen, in ihrer Tätigkeit weiterzukommen. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Kultur nicht zu schmälern und den Leistungssport nicht zittern zu lassen, ob man sich den Erfolg leisten kann, sondern zu hoffen, dass man planen kann. Zu beiden soll gleich gut geschaut werden, so dass wir gute kulturelle, aber auch sportliche Leistungen bei uns haben. Ich bitte die Ratskolleginnen und Ratskollegen, die Motion erheblich zu erklären, so dass in der Kommissionsarbeit die ca. 1,5 Mio. Franken dem Sport zugewiesen werden können. Wir sollten geneinsam in die Zukunft schauen und ein oder zwei Schritte vorwärts machen.
Contributions(8)
- MotionVorstösser/Vorstösserin
- MotionVorstösser/VorstösserinLiberalisierung des KaminfegerdienstesNo. 12/MO 40/413
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichnendePlanungs- und Baugesetz vom 21. Dezember 2011No. 20/PI 1/85
- InterpellationVorstösser/Vorstösserin
- InterpellationMitunterzeichnende
Memberships(24)
Images(2)
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025 – 31.12.2199
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