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Christoph Regli

Active
Die MitteDie Mitte/EVP
Grosser RatFrauenfeld

Mandate
Party
Die Mitte
Parliamentary group
Die Mitte/EVP
Electoral district
Frauenfeld
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
19. Mai 1959
Occupation
Privatkundenberater (pens.)
Language
German
Contact
Address
Kanzlerstrasse 8
8500 Frauenfeld
Also active in
References & source
Source body
TG
Record updated
29.10.2026
First imported
14.08.2025
Interests(8)
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Speeches(30)
  1. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Viel muss man dazu eigentlich nicht sagen. Einstimmiger geht es in der GFK nicht, und ein Kommissionsbericht mit nur zwölf Zeilen zum Eintreten und sieben Zeilen zur Detailberatung stellt wahrscheinlich auch eine Seltenheit dar. Die Fraktion Die Mitte/EVP stimmt einstimmig zu. Für uns sind aber doch einige Punkte wesentlich zu erwähnen: Sehr schön, dass wir eine Liegenschaft mit einer so tollen Bruttorendite haben. Mittelfristig eine typische, gute Finanzanlage, die somit ins Finanzvermögen gehört, auch wenn wir sie längerfristig als Verwaltungsvermögen, als Verwertungsland brauchen. Es ist wirklich an der Zeit, den Altbestand an Reserveland für Strassen und Wege nicht mehr separat zu führen. Wenn Land aber mittelfristig nicht dem langfristigen Zweck zugeführt werden kann und es auch noch einen kleinen Ertrag erwirtschaftet, dann gehört es ins Finanzvermögen. Dies bedeutet für uns generell, dass Land nicht zu lange im Landkreditkonto liegen darf. Für Verwaltungsanlagen gilt ja auch die zweijährige Frist zur Überführung. Wenn der langfristige Zweck sicher entfällt, wäre die Frage nach einem neuen Zweck zu stellen oder das Land zu verkaufen. Wir unterstützen auch, dass für zentrale, aktive Bewirtschaftung beim Departement für Bau und Umwelt (DBU) eine 60-Prozentstelle geschaffen wird – nach Möglichkeit durch Verschiebung oder Stellenprozente zum oder innerhalb des DBU. Die zusätzlichen Erträge werden die Stelle selber finanzieren. Mit 80 Mio. Franken ist die Limite des Landkreditkontos unter Berücksichtigung der heutigen Land- und Liegenschaftspreise wahrscheinlich zu tief dotiert. Wenn alle Liegenschaften korrekt zugeteilt sind, ist die Lage dringend zu beurteilen. Der Regierungsrat muss unbedingt mehr Handlungsspielraum bekommen. Eine persönliche Bemerkung: Viele Parlamentarier erwähnen immer wieder, wie wichtig es sei, möglichst auf eigenem Land und in eigenen Liegenschaften zu arbeiten. Und jedes Kind weiss, dass Land eine interessante Anlage ist. Warum legen wir uns dann für den Landkauf unnötige Steine in den Weg? Was ich meine: Im Kanton Zürich, der dem gleichen Harmonisierten Rechnungsmodell 2 (HRM2) verpflichtet ist, wird Land nicht amortisiert. Ja, Sie haben richtig gehört. Vielleicht melden sich im Anschluss an diese Debatte einige Mitglieder des Grossen Rates bei mir für die Unterstützung einer Motion "Keine Abschreibungen mehr auf dem Land" oder beispielsweise "Abschreibungen wenigstens nur innerhalb von 100 Jahren". Das gäbe eine markante Entlastung der Erfolgsrechnung. Wie einfach wäre es doch mit einem Jagdschiessstand gewesen, hätte der Landpreis nicht mit gleich hohen Amortisationen wie bei den Bauten eine so grosse mögliche Hürde verursacht. Aber so einfach wäre es im Kanton Zürich gewesen. Die einen machen es sich halt einfacher, und die anderen sind selber schuld.
  2. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Ich spreche zu Ihnen im Namen der Fraktion Die Mitte/EVP. "Änderung des Steuergesetzes" – das tönt nach Bewegendem. Konkret geht es aber fast nur darum, die Gemeinden zu mehr Eigenleistung bei den Steuerveranlagungen zu motivieren. Und wie sehr das nötig ist, wissen wir aus anderen Diskussionen. Wir können das Klumpenrisiko beim Kanton etwas reduzieren, und das ist dringend. Unsere Fraktion dankt den Kommissionsmitgliedern, aber auch insbesondere den Mitarbeitenden der Verwaltung, für die offene Besprechung der Anliegen, die gute Vorbereitung und das Zurverfügungstellen der Verordnung. In dieser lag letztlich ja die Würze. Entsprechend war das Eintreten in unserer Fraktion unbestritten. In § 34 geht es ja nur um eine Anpassung an übergeordnetes Recht und in § 198 nur um eine korrektere sprachliche Regelung. Umstritten war bei uns vor allem auch, ob die vom Regierungsrat ursprünglich vorgesehene Mindestanzahl von Fällen nicht doch sinnvoll wäre. Das Ergebnis in der Kommission von 8 Ja- zu 0 Nein-Stimmen für Verzicht auf fallzahlabhängige Beiträge war äusserst eindeutig, doch zur Befriedigung von Forderungen nach Routine oder genügend Knowhow hätte es vermutlich genützt. Aber eben: Die Gemeinden sind, vor allem aufgrund des erwähnten Klumpenrisikos, ohnehin in der besseren Verhandlungsposition. Entsprechend ist es sinnvoll, deren Wünsche weitgehend zu erfüllen. Sie sind denn auch in der Verantwortung, zu liefern. Weil unsere Fraktion auch davon überzeugt ist, dass es nun schnell gehen muss und ein möglichst hoher Umsetzungsgrad erreicht werden soll, unterstützen wir die Kommissionsmeinung grossmehrheitlich, sind also gegen eine Mindestfallzahl in der Verordnung. Es bleibt aber wünschenswert, dass die Gemeinden eine grosse Fallzahl übernehmen, insbesondere, weil die Ausbildung der Mitarbeitenden in der Regel vorgängig durch den Kanton geschieht und dieser damit auch einen nicht zu unterschätzenden Arbeitsaufwand hat. Mathematisch muss jedem einleuchten, dass ein Ausbildner der Steuerverwaltung, der selber jährlich etwa 2'500 Veranlagungen schaffen würde, sinnvollerweise keine Zeit aufwenden würde, um einen Mitarbeiter einzuarbeiten, der nachher nur einige hundert Fälle veranlagt. Im Sport gäbe es dafür wahrscheinlich Ausbildungsentschädigungen. Wir hoffen, dass auch Gemeindeverbünde weiterhelfen, hier Lösungen zu bringen. Uns ist wichtig, dass durch den Regierungsrat minimale Kompetenzanforderungen festgelegt werden und dass das Departement für eine allfällige Kürzung der Entschädigung für die Gemeinden zuständig sein sollte. Die erledigte Arbeit muss qualitativ gut sein. Es dürfen auf der einen Seite den Steuerzahlern keine Geschenke gemacht werden und andererseits darf es nicht sein, dass es zu häufig Rekurse gibt, die gewonnen werden. Zum Schluss noch ein Hinweis auf einen kleinen Vorteil des Rückstandes bei der Veranlagungsarbeit: Wenn die Steuererklärungen 2022 und 2023 des gleichen Steuerzahlers gleichzeitig gemacht werden, muss sich die veranlagende Person nur einmal in den Kunden hineindenken. Dies sollte unbedingt genutzt werden, bis wir wieder aktueller veranlagen. Uns wäre es aber viel lieber, wenn die Veranlagungen wieder aktueller wären. Wir wissen auch, dass die obige Synergie nicht Absicht des Kantons ist. Wir sehen für dieses Gesetz keine rechtlichen Vorbehalte für eine rückwirkende Inkraftsetzung. In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Fraktion Die Mitte/EVP ohne Gegenstimme, dem Gesetz zuzustimmen.
  3. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Ich spreche zu Ihnen im Namen der einstimmigen Fraktion Die Mitte/EVP. Wir sind auch der Meinung des Antragstellers. Wir hätten diesen Antrag auch gestellt, das haben wir auch letztes Mal gesagt. Von uns vielleicht auch noch eine materielle Begründung. Wir sind überzeugt, dass mit den geforderten Stellen die Arbeit besser und konsequenter umgesetzt werden kann und vor allem auch viele Einnahmen generiert werden. Wollen wir lieber nur sparen oder doch lieber einfach mehr verdienen? Eine Gesellschaft, die es nicht schafft, eine konsequente Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs sicherzustellen, wird früher oder später belächelt und dann untergehen. Die Staatsanwaltschaft erhebt und vertritt die Anklage vor sämtlichen Gerichtsinstanzen, erlässt Strafbefehle und weitere Abschlussverfügungen. All das sind notwendige und wichtige Aufgaben für die Aufrechterhaltung des Rechtsstaates und dies eben für das gut Funktionieren der Gesellschaft. Eine rechtstaatlich gut funktionierende Staatsanwaltschaft schafft in der Bevölkerung Vertrauen und Sicherheit, und das muss uns wichtig sein. Um den gesetzlichen Auftrag effizient und rechtstaatlich korrekt erfüllen zu können…
  4. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Ich spreche zu Ihnen im Namen der Mehrheit der Fraktion Die Mitte/EVP. Bei Konto 5350 Amt für Justizvollzug im Konto 3000.800, Personalaufwand, soll unseres Erachtens die Kürzung einer Stelle durch die GFK rückgängig gemacht werden. Der Antrag lautete damals dafür auf 120'000 Franken. Unsere Begründung: Es darf nicht sein, dass wir ein Massnahmenzentrum umbauen und anschliessend das für die Sicherheit nötige Personal nicht bewilligen, das ist absolut unvernünftig. Es gibt dann zwei Möglichkeiten: Erstens, wir nehmen weniger Klienten auf, als das neue Konzept vorsieht; Folge: Wir verzichten auf grosse Einnahmen von anderen Kantonen, höhere als die zusätzliche Stelle kosten würde. Zweitens, wir riskieren trotzdem die Vollauslastung mit der Folge, dass dann sicher nicht der Grosse Rat verantwortlich sein will, wenn etwas passiert. Es geht um die Sicherheit des Personals in Kalchrain, wenn es da dann einen vermeidbaren Zwischenfall gäbe, könnten daraus deutlich weitreichendere Probleme und Kosten entstehen. Wir hoffen, Sie sind mit mir einig, dass beide Möglichkeiten nicht eintreten dürfen, und dass Sie deshalb unserem grossmehrheitlichen Antrag zustimmen.
  5. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Ich spreche zu Ihnen im Namen der Fraktion Die Mitte/EVP. Wieso ist es hier nicht ein Wollen, sondern ein Müssen, dass diese Stelle bewilligt wird? Es geht um zwei Bereiche, in denen wir nicht nur keine Musterschüler sind, sondern sogar unsere Pflicht nicht erfüllen. Lächeln wir halt dann einfach, wenn wir vom Bund dafür kritisiert werden? Es gibt Leute, die so reagieren und ja, wenn es nur das wäre, dann könnten wir das machen. Aber es geht darum, dass uns kurz bis mittelfristig grosse Nachteile daraus erwachsen. Im Einzelnen: 1. Deponieplanung, Abfallbewirtschaftung; hier könnten konkrete Projekte nicht erfolgreich vorangetrieben werden, die Folge sind absehbare Entsorgungsengpässe. Dies gilt es, dringend zu verhindern. 2. Trinkwasserversorgung; unser Parlament hat einen Auftrag erteilt. Es ist nicht einfach angesagt, zu lächeln und das zu streichen. Wir erwarten, dass die Ämter den Auftrag, den wir Ihren geben, erfüllen, damit genügend Trinkwasser zur Verfügung steht. Das Amt ist auch durch die zweiprozentige Globalbudgetstreichung schon gestraft genug. Entsprechend bitte ich Sie im Namen unserer Fraktion, diesen Antrag zu unterstützen.
Contributions(7)
Memberships(22)

Images(2)

  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 2
    04.10.2025 – 31.12.2199

Data: OpenParlData · CC BY 4.0