Attila Wohlrab
FDP
Grosser RatKreuzlingen
Mandate
- Party
- FDP.Die Liberalen
- Parliamentary group
- FDP
- Parliament
- Grosser Rat
- Electoral district
- Kreuzlingen
- Parliament page
- Official profile
Personal
- Gender
- Male
- Born
- 10. August 1968
- Occupation
- eidg. dipl. Immobilientreuhänder, Geschäftsführer
Contact
- Phone
- 071 677 99 88
- Address
- Felsenburgweg 5
8280 Kreuzlingen
References & source
- Source body
- TG
- Record updated
- 04.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
Voting record(550)
- NeinGrosser RatGesetz über die Finanzierung von Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung (FLEMBG) (Gesetz)Result: 15 Yes · 95 No · 7 Abst. · 0 Absent
- NeinGrosser RatVoranschlag 2025 und Finanzplan 2026-2028 (Beschluss)Result: 47 Yes · 76 No · 0 Abst. · 0 Absent
- AbwesendGrosser RatResult: 115 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
- NeinGrosser RatResult: 34 Yes · 76 No · 3 Abst. · 0 Absent
- Keine StimmabgabeGrosser RatResult: 104 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
Interests(4)
- —Immokanzlei AG, Kreuzlingen · Präsident, VerwaltungsratFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —IHK Thurgau · VorstandPolitische Ämtersince 01.01.2025Grosser Rat
- —Euregio Inkasso Gmbh, Frauenfeld · Geschäftsführer, GesellschafterFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —AGV Kreuzlingen und Umgebung · PräsidentPolitische Ämtersince 01.01.2025Grosser Rat
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Speeches(11)
- KantonsratSpeechGrosser RatIch danke dem Regierungsrat für die ausführliche Beantwortung der Motion. Ich teile seine Einschätzung und spreche mich im Namen der einstimmigen FDP-Fraktion gegen eine Erheblicherklärung aus. Die Motion verlangt einen grundlegenden Eingriff in unser System der Majorzwahlen, entweder durch die Abschaffung des absoluten Mehrs im ersten Wahlgang oder durch die Einführung von Namenslisten im zweiten Wahlgang. Beides erscheint auf den ersten Blick pragmatisch, überzeugt aber bei genauer Betrachtung nicht. Zum ersten Punkt des relativen Mehrs im ersten Wahlgang: Majorzwahlen sind Personenwahlen. Es geht nicht darum, wer am meisten Stimmen erhält, sondern darum, wer von einer Mehrheit der Stimmbevölkerung getragen wird. Das absolute Mehr stellt genau diese demokratische Legitimation sicher. Es verhindert Zufallsmehrheiten, insbesondere bei vielen Kandidaturen, und stärkt das Vertrauen in die Gewählten. Wie der Regierungsrat zu Recht ausführt, fördern Majorzwahlen mit absolutem Mehr zudem Kompromissfähigkeit und Konsens – Werte, die zentral für unser Konkordanzsystem Demokratie sind. Diese rechtspolitischen Überlegungen wiegen deutlich schwerer als mögliche administrative oder finanzielle Einsparungen. Demokratie darf nicht nur unter Effizienzgesichtspunkten beurteilt werden. Zum zweiten Punkt der Namensliste im zweiten Wahlgang: Die gesetzlichen Fristen zwischen dem ersten und dem zweiten Wahlgang sind meist sehr eng. Eine zusätzliche Namensliste würde einen erheblichen Mehraufwand verursachen und ist organisatorisch nur schwer umsetzbar. Das sind dann wirklich hohe Kosten. Entscheidend ist aber nicht nur die Praktikabilität, ein zweiter Wahlgang lebt bewusst von der Offenheit. Es sollen weiterhin auch neue Kandidaturen möglich sein. Eine amtliche Namensliste würde diese Offenheit faktisch einschränken und könnte als staatliche Lenkung wahrgenommen werden, selbst wenn es formal neutral ausgestaltet ist. Das Informationsbedürfnis der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ist unbestritten, doch diese Information kann und soll über andere Kanäle erfolgen: durch Medien, Parteien, Homepage der Gemeinde, öffentliche Diskussionen, der von Kantonsrat Reto Ammann angeführte QR-Code und direkte Kommunikation der Kandidierenden, was wir alle kennen. Es ist nicht Aufgabe der Wahlbehörden, diesen Prozess über zusätzliche amtliche Beilagen zu steuern. Zusammenfassend: Unser geltendes Recht ist klar, bewährt und demokratisch gut abgestützt. Es besteht derzeit in unserem System kein Änderungsbedarf. Die Motion löst kein echtes Problem, schafft aber neue: rechtliche, organisatorische und staatspolitische. Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag des Regierungsrates und der FDPFraktion zu folgen und die Motion nicht erheblich zu erklären.
- KantonsratSpeechGrosser RatMein Dank gilt dem Regierungsrat für die gründliche Aufarbeitung dieses Geschäfts. Die Rechtslage, Besitzstandswahrung und der Vergleich mit anderen Kantonen wurden dargelegt. Die Erkenntnis daraus: Die heutige Ruhegehaltsregelung ist historisch gewachsen, aber nicht mehr zeitgemäss. Gleichzeitig zeigt der Blick in die Schweiz: Die Kantone schaffen das Ruhegehalt nicht ab, sondern modernisieren es oder haben es bereits gemacht, entweder mit Übergangs- oder mit Abgangsentschädigungen. Der Trend ist klar, weg vom Privileg, hin zur klar geregelten Lösung. Warum ist das entscheidend? Ein Regierungsrat trägt grundsätzlich eine sehr grosse Verantwortung und besitzt ein grosses und auch vertrauliches Wissen. Wir erwarten Unabhängigkeit, volle Konzentration auf das Amt und Entscheidungen frei von persönlichen oder finanziellen Zwängen. Das ist nur möglich, wenn auch der Übergang nach dem Ausscheiden aus dem Amt geordnet ist. Stellen Sie sich einmal das Gegenteil vor, ein Regierungsratsmitglied, das vor dem Ende seiner Amtszeit händeringend auf Stellensuche ist und sich überall anbiedert. Ich sage es bewusst deutlich, wir wollen keinen Regierungsrat, der während der Amtszeit auf Jobsuche geht. Diese Unabhängigkeit kostet zwar etwas, aber fehlende Unabhängigkeit kostet uns vermutlich mehr. Eine moderne Übergangslösung stellt sicher, dass während der Amtszeit kein verdeckter Arbeitsmarkt entsteht, dass Interessenkonflikte nicht entstehen sollten, dass die Exekutive unabhängig bleibt und dass der Kanton auch zukünftig gute Führungspersönlichkeiten für das Amt gewinnen kann, und sie ist zeitlich befristet. Das ist modern, massvoll und verantwortungsvoll gegenüber den öffentlichen Mitteln, und es lehnt sich stark an die Privatwirtschaft an. Darum ist der Vorschlag der Regierung der einzig logische Schritt, ein sauberer Systemwechsel vom alten Ruhegehalt zu befristeten, transparenten Übergangsentschädigungen. Wir können nicht Höchstprofessionalität verlangen und gleichzeitig Rahmenbedingungen verweigern, die genau diese Professionalität ermöglichen. Das wäre politisch unredlich und sachlich falsch. Darum bitte ich Sie im Namen der einstimmigen FDP-Fraktion, die Motion im Sinne der vorgeschlagenen Lösung einstimmig als erheblich zu erklären und den Regierungsrat, eine neue, moderne Lösung auszuarbeiten.
- KantonsratSpeechGrosser RatHöchst wichtig klarzustellen: Dieses Gebäude ist kein Gästehaus im Sinn eines Hotel- oder Gastbetriebes. Der Name ist etwas unglücklich gewählt. Aber die Geschichte aus Budgetgründen umzuschreiben, das wäre sicher der falsche Weg. Es handelt sich um eine historische Ausstellung und ein bedeutendes Vermächtnis der im Jahr 1920 verstorbenen französischen Kaiserin Eugénie, Ehefrau von Napoleon III. Sie lebte auf dem Arenenberg und prägte als starke politische Figur wie auch als Modeikone ihre Zeit, und hat das Gebäude dem Kanton Thurgau geschenkt. Es ist ein kulturgeschichtliches Zeugnis, das fest zu unserem regionalen Gewerbe gehört. Die Sanierung des Gästehauses ist kein Luxusprojekt. Sie ist eine notwendige Investition in den Werterhalt eines einzigartigen Kulturguts. Lassen wir das Gebäude weiter verfallen, verlieren wir nicht nur Bausubstanz, sondern auch ein Stück Identität und Geschichte unserer Region. Diese Geschichte reicht über die Ostschweiz hinaus. Sie ist Teil der europäischen Erinnerung. Napoleon war ja auch hier. Ob auch die Umgebung zwingend mit zu sanieren ist, kann ich nicht abschliessend beurteilen. Hier vertraue und hoffe ich auf das Feingefühl und die Einschätzung des Regierungsrates. Am Ende geht es um Respekt vor unserer Vergangenheit und um Verantwortung gegenüber kommenden Generationen – und nicht zuletzt um wirtschaftliche Aspekte, ist der ganze Ort doch ein grosser Anziehungspunkt für Jung und Alt. Die FDP-Fraktion unterstützt einstimmig die Sanierung.
- KantonsratSpeechGrosser RatDer Spielplatz ist ganz klar zu trennen vom historischen Gästehaus, zu dem wir vermutlich nachher noch kommen. Für die Mehrheit der FDP-Fraktion ist die Streichung in Ordnung. Die Prüfung, die jetzt stattfindet, ist abhängig von der Hotellerie und dem Gastronomiebetrieb und dann im Gesamtkonzept Gastronomie einzufügen. Da macht der richtige Spielplatz Sinn, und der Pächter kann auch mitreden. Daher unterstützen wir die Streichung.
- KantonsratSpeechGrosser RatVielen Dank dem Regierungsrat für die ausführliche Beantwortung, mit der ich leider nicht einverstanden bin. Der Regierungsrat sieht keinen Handlungsbedarf bei der Vergütung der Axpo-Konzernleitung. Diese Meinung kann ich aus diversen Gründen nicht nachvollziehen. Ich sehe das anders und bin überzeugt, die meisten Bürgerinnen und Bürger sehen das ebenfalls anders. Wichtig ist für mich: Als Unternehmer befürworte ich gute Löhne – und auch hohe Löhne – für gute Arbeit. Es ist auch eine Prämie für ein Risiko, das man selber trägt. Aber in einem Staatsbetrieb zum Beispiel das x-Fache eines Bundesrates zu verdienen, finde ich nicht richtig. Persönlich finde ich Verstrickungen von Firmen, die zu 100 % vom Bund, von den Kantonen oder den Gemeinden gehalten werden, sowieso in den meisten Fällen bedenklich. Warum bin ich nicht einverstanden? Teilweise wiederhole ich jetzt auch Voten meiner Vorredner: Der Kanton trägt Mitverantwortung. Über die EKT Holding AG hält er 12.5 % an der Axpo. Das ist kein symbolischer Anteil, sondern eine echte Mitverantwortung für ein öffentliches Unternehmen. Wenn Sie in einem Betrieb 12.5 % der Aktien halten, haben Sie sehr viele Rechte, aber auch Pflichten. Wenn die Axpo also solche Löhne festlegt, geht es uns als Kanton sehr wohl etwas an – und zwar 12.5 %. Und der Regierungsrat kann sich aus meiner Sicht nicht hinter der EKT verstecken. Die Lohnentwicklung bei der Konzernleitung ist nicht vertretbar. Währenddem die Wirtschaft und die Bevölkerung steigende Strompreise und Unsicherheiten spüren, steigen bei der Axpo die Boni um über 15 % gegenüber 2019 – mit der Begründung, man müsse am Markt konkurrenzfähig bleiben. Aber die Axpo ist kein privater Konzern, sie ist in öffentlicher Hand, und es ist ein Unternehmen, das in der Energiekrise auf staatliche Unterstützung zählen konnte. Ein solches Unternehmen sollte nicht das Lohnmodell der Finanzindustrie oder private Unternehmer kopieren. Und drittens: Verantwortung heisst auch, Grenzen zu setzen. Eine Lohndeckelung oder eine klare Obergrenze wäre kein übermässiger Eingriff, sondern ein Zeichen von politischer Haltung. Und damit sind wir hier wirklich fast einstimmig der gleichen Meinung. Der Regierungsrat sollte seine Rolle als öffentlicher Eigentümer wahrnehmen und in der Eigentümerstrategie klar festhalten, dass öffentliche Unternehmen dem Gemeinwohl und nicht dem Bonus-Denken verpflichtet sind. Von mir aus kann er sich dafür auch die Legitimation von diesem Gremium hier holen. Die Axpo ist ein Unternehmen mit öffentlicher Verantwortung in öffentlicher Hand, und genau so soll sie auch geführt werden. Wer vom Staat getragen wird, soll auch Mass und Anstand zeigen – oder es muss ihm vorgegeben werden. Ziehen wir mit den anderen Kantonen und den bereits aktiven Aktionären mit.
Contributions(4)
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichnendeAbschaffung der MinimalsteuerNo. 24/PI 5/262
- Einfache AnfrageMitunterzeichnendeZukunft der Oberlandstrasse (OLS)No. 24/EA 43/103
- InterpellationMitunterzeichnende
- InterpellationMitunterzeichnendeHandlungsalternativen im Investitionsbereich prüfenNo. 24/IN 4/45
Memberships(5)
- Spezialkommission
- SpezialkommissionGrosser RatSource
- Mitglied10.06.2024 – 08.05.2025
- Spezialkommission
- Grosser Rat
- Fraktion
Images(2)
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025 – 31.12.2199
Data: OpenParlData · CC BY 4.0