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Kantonsrat

Luzern(LU)KantonWith parliament
SwitzerlandLU409'557 Residents120 Seats
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    Der Regierungsrat eröffnet die Vernehmlassung zu zwei Entwürfen zu Änderungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) vom 3. Juli 1972 (SRL Nr. 40).

    Der Gesetzesentwurf 1 umfasst die Änderungen des VRG zur Einführung des elektronischen Verkehrs in Verfahren vor den Gerichts- und Verwaltungsbehörden. Mit dem neuen Verfahrensrecht soll die zentrale Plattform nach dem Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der
    Justiz (BEKJ) vom 20. Dezember 2024 (SR 172.023) möglichst breit verwendet werden. 

    Der Gesetzesentwurf 2 hat weitere Änderungen des VRG zum Inhalt, die mit dem elektronischen Verfahren in keinem Zusammenhang stehen und spezifische Verfahrensvorschriften umfassen, die aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung anzupassen sind. Die Regelung über die Vergütung der Vertretungskosten obsiegender Parteien in Rechtsmittelverfahren und die Vorschrift über die Berücksichtigung neuer Tatsachen und Beweismittel in Verwaltungsgerichtsverfahren werden geändert.

    Wir laden Sie dazu ein, über das Online-Tool "E-Mitwirkung" zu den Erlassentwürfen Stellung zu nehmen. 

  • KurzbeschreibungHTML
    Die demografische Entwicklung und die damit verbundene Zunahme von älteren, pflegebedürftigen Menschen lassen den Bedarf an Leistungen der Langzeitpflege in quantitativer und qualitativer Hinsicht wachsen. Erforderlich sind eine ausreichende Anzahl an Plätzen der Grundversorgung aber auch der spezialisierten Langzeitpflege für Menschen mit somatischen Mehrfach- und Begleiterkrankungen sowie mit psychischen Erkrankungen. Ausserdem gilt es die Qualität der ambulanten Krankenpflege sicherzustellen. Mit dem vorliegenden Vernehmlassungsentwurf sollen die gesetzlichen Grundlagen zur Förderung der spezialisierten Langzeitpflege, zur Regulierung der Angehörigenpflege sowie zur Stärkung der Planung und Steuerung im Sinne der integrierten Gesundheitsversorgung geschaffen werden.
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    Der Kanton Luzern gibt seinen Entwurf Finanzleitbild 2026 in die Vernehmlassung und setzt damit die finanzpolitischen Leitplanken für die kommenden Jahre. Der Entwurf des Planungsberichtes trägt den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung: Während sich die finanzielle Lage des Kantons in den letzten Jahren positiv entwickelt hat, bleiben die geopolitischen Unsicherheiten hoch. Gleichzeitig gewinnen nationale Reformvorhaben und deren Auswirkungen auf die Kantonsfinanzen zunehmend an Bedeutung. Das Finanzleitbild zeigt auf, wie der Kanton Luzern diesen Herausforderungen begegnen will, um seine finanzielle Handlungsfähigkeit langfristig zu sichern.

    Wir laden Sie ein, Ihre Stellungnahme zum Finanzleitbild 2026 via E-Mitwirkung einzureichen.

  • KurzbeschreibungHTML
    Ab 1. Januar 2028 sollen das Luzerner Kantonsblatt sowie die Gesetzessammlung des Kantons Luzern vollumfänglich digital erscheinen. Die Totalrevision des Publikationsgesetzes legt dafür die bislang fehlenden rechtlichen Grundlagen. Die Totalrevision des Publikationsgesetzes geht auf den Beschluss des Regierungsrates vom 15. April 2025 zurück. Darin ist festgehalten, dass das Luzerner Kantonsblatt als allgemeines Publikationsorgan für die amtlichen Veröffentlichungen im Kanton ab 1. Januar 2028 in elektronischer Form auf der Plattform «Amtsblattportal» des Seco erscheinen soll. Dieses ersetzt die gedruckte Ausgabe des Kantonsblattes, die Ende 2027 eingestellt wird. Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zum Entwurf freigegeben. Sie startet am 21. Mai 2026 und dauert bis 31. August 2026. Die Vernehmlassung wird elektronisch über ein Formular durchgeführt. Die Informationen und Unterlagen zum Vernehmlassungsverfahren sind wie folgt aufgeschaltet. 
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    Die Vernehmlassung betrifft die Erhöhung der Pensenmindestvorgaben für zwei Schuldienste: Beim Schulpsychologischen Dienst soll eine Vollzeitstelle künftig nur noch für 1'120 statt bisher 1'600 Lernende zuständig sein. In der Schulsozialarbeit sollen pro Vollzeitstelle 20 Prozent weniger Lernende betreut werden müssen. Beide Anpassungen sollen ab 1. Januar 2027 gelten. Grundlage dafür ist ein Postulat, das der Kantonsrat im Mai 2024 erheblich erklärt hatte und das die Überprüfung der Pensenschlüssel beauftragte. Die daraufhin im Herbst 2025 durchgeführte Untersuchung der Dienststelle Volksschulbildung bestätigte den Anpassungsbedarf.

  • KurzbeschreibungHTML

    Der Kanton Luzern möchte mit dem Planungsbericht "Zukunft Justizvollzug Luzern" den Justizvollzug angesichts steigender Fallzahlen, hoher Auslastungen und zunehmender Fallkomplexität strategisch weiterentwickeln. Dazu wurde die aktuelle Situation im Vollzug eingehend analysiert und in fünf strategischen Handlungsfeldern 26 zentrale Massnahmen festgelegt. Ziel ist es, Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und Resozialisierung unter den heutigen gesellschaftlichen und betrieblichen Anforderungen langfristig zu gewährleisten.

    Der Regierungsrat eröffnet die Vernehmlassung zum Berichtsentwurf bis zum 10. Juli 2026 und lädt interessierte Kreise ein, ihre Perspektive aktiv einzubringen. Die Vernehmlassung wird elektronisch über das Online-Tool "E-Mitwirkung" durchgeführt. Wir laden Sie ein, Ihre Stellungnahme zum Entwurf via E-Mitwirkung einzureichen. 

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    Der Kanton Luzern gibt die Entwürfe der Gesamtrevisionen zum Weggesetz (WegG) sowie zur Wegverordnung (WegV) in die Vernehmlassung und legt die Ergänzung kantonaler Richtplan 2026 (Richtplankarte und Kapitel 32 Fuss- und Veloverkehr) öffentlich auf.

    Die Vernehmlassung zu den Gesamtrevisionen zum Weggesetz sowie zur Wegverordnung und die öffentliche Auflage zur Ergänzung des kantonalen Richtplans 2026 (Richtplankarte und Kapitel 32 Fuss- und Veloverkehr) werden elektronisch über das Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt.

    Wir laden Sie ein, Ihre Stellungnahme zur Vernehmlassung der Gesamtrevisionen des Weggesetzes sowie der Wegverordnung vom 6. März bis 16. Juni 2026 in der E-Mitwirkung unter MITWIRKUNGSBUTTON Vernehmlassung WegG/WegV einzureichen. Den Link zur öffentlichen Auflage Ergänzung kantonaler Richtplan 2026 (Richtplankarte und Kapitel 32 Fuss- und Veloverkehr) mit der Möglichkeit zu Anträgen mit Begründung finden Sie vom 17. April 2026 bis am 16. Juni 2026 unter MITWIRKUNGSBUTTON Öffentliche Auflage Ergänzung kantonaler Richtplan 2026.

    Info-Veranstaltung

    Video-Aufzeichnung Info-Veranstaltung vom 21. April 2026

    Präsentation Info-Veranstaltung

     

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    Der Kanton Luzern gibt den Entwurf der kantonalen Umsetzung der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) in die Vernehmlassung.

    Die Vernehmlassung wird elektronisch über das Online-Tool E-Mitwirkung durchgeführt. Wir laden Sie ein, Ihre Stellungnahme bis am 11. Mai 2026 in der E-Mitwirkung unter https://lu.e-mitwirkung.ch/de/rpg-2 einzureichen.

    Während der Vernehmlassung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich im Rahmen einer digitalen Informationsveranstaltung zur kantonalen Umsetzung der zweiten Etappe der Teilrevision von RPG 2 zu informieren zu lassen und Fragen zu stellen, die von unseren Fachpersonen beantwortet werden.

    Digitale Informationsveranstaltung vom 10. März 2026:
    Aufzeichnung
    Präsentation

    Digitale Informationsveranstaltung am 28. April 2026:
    Fokus: Projekt «DigiBauPro» 

    Aufzeichnung 
    Präsentation 

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    Der Kanton Luzern gibt den Entwurf der Strategie Wassernutzung und Wasserversorgung («Wasserstrategie») in die Vernehmlassung.

    Die Vernehmlassung wird elektronisch über das Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Alle Informationen und Unterlagen zum Vernehmlassungsverfahren finden Sie unter https://lu.e-mitwirkung.ch/de/wasserstrategie.

    Wir laden Sie ein, Ihre Stellungnahme bis spätestens am 6. Mai 2026 über das Online-Tool zu erfassen. Im Tool können Sie Ihre Bemerkungen und Anträge zu Entwurf der Strategie erfassen. Es ist somit kein zusätzlicher E-Mail- oder Postverstand nötig.

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    Der Kanton Luzern entwickelt die Ausbildungsfinanzierung gezielt weiter. Der Regierungsrat legt einen Entwurf für die Teilrevision des Stipendiengesetzes vor und eröffnet dazu eine breite Vernehmlassung. Im Zentrum stehen zwei Massnahmen: Der Kanton will den Pro-Kopf-Beitrag erhöhen und Erwachsenen den Zugang zu einem Berufsabschluss erleichtern. So stärkt Luzern die Bildungschancen über alle Lebensphasen hinweg und sichert langfristig den Fachkräftebedarf.

    Der Regierungsrat schickt die entsprechende Vorlage bis am 15. April 2026 in die Vernehmlassung und lädt interessierte Kreise ein, ihre Perspektiven aktiv einzubringen.

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    Der Kanton Luzern gibt den Entwurf des Planungsberichts über die Klima- und Energiepolitik 2026 in die Vernehmlassung.

    Die Vernehmlassung wird über das Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Wir laden Sie ein, Ihre Stellungnahme bis am 6. März 2026 in der E-Mitwirkung unter https://lu.e-mitwirkung.ch/de/planungsbericht-klima-und-energie-2026 einzureichen.

    Während der Vernehmlassung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich im Rahmen einer digitalen Informationsveranstaltung zum Berichtsentwurf informieren zu lassen und Fragen zu stellen.

    Termin:
    13. Januar 2025, 17:00 – max. 18:30

    https://zoom.us/j/93355079923?pwd=4xQfCGGDp1uxvTPhaOGYNEBFOIXFpe.1
    Meeting-ID: 933 5507 9923
    Kenncode: Z0PYy@b@
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    Das Programm Gesamtmobilität koordiniert künftig alle Mobilitätsmassnahmen im Kanton Luzern verkehrsmittelübergreifend in einem einzigen Instrument. Es ersetzt frühere Einzelprogramme und basiert auf dem strategischen Planungsbericht B 140 Zukunft Mobilität im Kanton Luzern (Zumolu).

    Die Vernehmlassung wird elektronisch über das Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Wir laden Sie ein, Ihre Stellungnahme bis am 6. Februar 2026 in der E-Mitwirkung unter https://lu.e-mitwirkung.ch/de/programm-gesamtmobilitat-pgm-2027-2030 einzureichen.

    Während der Vernehmlassung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich im Rahmen einer digitalen Informationsveranstaltung zum Programm Gesamtmobilität zu informieren zu lassen und Fragen zu stellen, die von unseren Fachpersonen beantwortet werden.

    Dienstag, 18. November 2025, 16.30 bis 18.30 Uhr
    https://zoom.us/j/98407866423

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    Die Gleichstellung von Frau und Mann ist im Kanton Luzern seit 1994 gesetzlich verankert (SRL Nr. 24). Der zweite Planungsbericht baut auf den vier bisherigen Handlungsfeldern auf, dokumentiert die Umsetzung der einzelnen Massnahmen des ersten Berichts und leitet konkrete Massnahmen der Departemente und Dienststellen für die Gleichstellungspolitik 2026–2030 ab. Gerne laden wir Sie ein, zum Planungsbericht 2026–2030 bis am 30. Januar 2026 Stellung zu nehmen.
  • KurzbeschreibungHTML

    Im Herbst 2019 hat der Kanton Luzern mit der Gesamtrevision des Richtplans gestartet. Von September 2023 bis Ende Januar 2024 wurde zum Richtplanentwurf 2023 eine öffentliche Mitwirkung durchgeführt. Zum selben Entwurf hat der Bund Ende Juni 2024 einen Vorprüfungsbericht erstellt. In der Mitwirkung wurde kritisiert, der Richtplanentwurf 2023 sei zu umfangreich und damit schwer zu lesen.

    Nun gibt der Regierungsrat eine gestraffte, entschlackte und inhaltlich aktualisierte Fassung als «Richtplanentwurf 2025» für die öffentliche Auflage frei. Private, Gemeinden, regionale Entwicklungsträger, Parteien, Verbände und Organisationen sowie Nachbarkantone haben während 60 Tagen – vom 20. Oktober bis am 18. Dezember 2025 – die Möglichkeit, sich dazu zu äussern.

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    Der Verordnungsentwurf regelt die bereits seit letzter Saison in der Zentralschweiz implementierte Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. Sie dient als Präventionsmassnahme dem Schutz der Luzerner Seen vor invasiven gebietsfremden aquatischen Arten wie beispielsweise der Quaggamuschel. Die Inkraftsetzung ist im 1. Quartal 2026 geplant; gleichzeitig soll das Einwasserungsverbot für den Sempacher-, Baldegger- und Rotsee vom 10. Dezember 2024 aufgehoben werden.

    Die Vernehmlassung wird elektronisch über das Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Wir laden Sie ein, Ihre Stellungnahme bis am 16. Januar 2026 in der E-Mitwirkung unter https://lu.e-mitwirkung.ch/de/smrv2025 einzureichen.

  • KurzbeschreibungHTML

    Der Kanton Luzern gibt den Entwurf der Ausführungsbestimmungen für den Beitritt zur Interkantonalen  Spitalschulvereinbarung (ISV) in die Vernehmlassung.

    Die Interkantonale Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern ist eine Finanzierungsvereinbarung zwischen den Kantonen. Sie hat zum Ziel, den Lastenausgleich zwischen den Vereinbarungskantonen bezüglich der Nutzung von schulischen Angeboten in Spitälern durch hospitalisierte Schülerinnen und Schüler zu regeln. Aktuell können im Kanton Luzern Lernende der Volksschule im Falle einer Hospitalisierung unentgeltlich die Spitalschulangebote besuchen. Neu sollen im Zuge der Beitrittserklärung auch Spitalschulangebote im nachobligatorischen Schulbereich abgegolten werden.

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    Unvereinbarkeitsvorschriften legen fest, wer in bestimmten Behörden und Gremien nicht Einsitz nehmen darf. Gründe für eine Unvereinbarkeit können in der Person (z. B. Ehe oder Verwandtschaft), in deren beruflicher Tätigkeit oder in einer bestimmten amtlichen Funktion liegen. Die geltenden Bestimmungen sind teilweise alt und nur übergangsweise in der Kantonsverfassung geregelt. Deshalb sollen sie nun auf Gesetzesstufe aktualisiert und erweitert werden. Zur Änderung vorgesehen sind 18 Gesetze in Form eines Mantelerlasses.

    Die Vernehmlassung wird elektronisch über das Online-Tool "E-Mitwirkung" durchgeführt. Wir laden Sie ein, Ihre Stellungnahme zum Entwurf bis am 16. Januar 2026 über E-Mitwirkung einzureichen.

  • KurzbeschreibungHTML

    Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) gibt den Entwurf zur künftigen Finanzierung der Strasseninfrastruktur und des öffentlichen Verkehrs, Entwurf eines Gesetzes über eine Neuregelung der Verwendung der zweckgebundenen Einnahmen aus den Verkehrssteuern und der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) in die Vernehmlassung.
    Die Vernehmlassung wird elektronisch über das Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Wir laden Sie ein, Ihre Stellungnahme bis am 16. Januar 2026 in der E-Mitwirkung unter https://lu.e-mitwirkung.ch/de/kuenftige-finanzierung-strasseninfrastruktur-oev
     einzugeben.

    Während der Vernehmlassung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich im Rahmen einer digitalen Informationsveranstaltung in der Form eines Webinars zum Gesetzesentwurf informieren zu lassen und Fragen zu stellen, die von unseren Fachpersonen beantwortet werden. Diese werden wir mit einer Information auch über das neue Programm Gesamtmobilität kombinieren.

    Aufzeichnung Digitale Informationsveranstaltung vom 18. November 2025


     

  • KurzbeschreibungHTML
    Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) gibt den Entwurf zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EGUSG) und zu Verordnungsänderungen (USV, KGSchV) in die Vernehmlassung.
    Die Vernehmlassung wird elektronisch über das Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Wir laden Sie ein, Ihre Stellungnahme bis am 16. Januar 2026 in der E-Mitwirkung unter https://lu.e-mitwirkung.ch/de/anderungen-des-kantonalen-umweltrechts-2025
     einzugeben.
  • KurzbeschreibungHTML
    Im Rahmen des Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien» (Prämien-Entlastungs-Initiative) wurden die bundesrechtlichen Vorgaben betreffend die durch die Kantone zu gewährende Prämienverbilligung per 1. Januar 2026 angepasst respektive im Sinne der wirkungsorientierten Subventionierung präzisiert. Diese neuen bundesrechtlichen Vorgaben erfordern im Kanton Luzern eine Anpassung im Prämienverbilligungsgesetz. Im Zuge dieser Teilrevision des Gesetzes soll auch die im Rahmen verschiedener parlamentarischer Vorstösse und im Wirkungsbericht Existenzsicherung 2021 B 109 vom 29. März 2022 thematisierte Problematik der Ungleichbehandlung von Eltern aufgrund ihres Zivilstands behoben werden. Die Teilrevision bietet zudem die Gelegenheit für weitere punktuelle Gesetzesanpassungen hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen und Bemessung der Prämienverbilligung. So gilt es, die aktuelle Anforderung einer eingereichten Steuererklärung zu überprüfen. Des Weiteren sind die Bestimmungen betreffend die Anspruchsvoraussetzungen mit denjenigen des Sozialhilferechts in formeller Hinsicht zu harmonisieren. Gerne laden wir Sie ein, zum Entwurf bis am 19. Dezember 2025 Stellung zu nehmen.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0