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HG

Hanspeter Gantenbein

Ex membro
Unione democratica di centro
Gran ConsiglioWeinfelden

Mandato
Partito
Unione democratica di centroFonte: SVP
Circondario elettorale
Weinfelden
Pagina del Parlamento
Profilo ufficiale
Dati personali
Sesso
Maschile
Nato/a il
20. November 1954
Contatto
Indirizzo
Birkenstrasse
9514 Wuppenau
Riferimenti e fonte
Organo d'origine
TG
Record aggiornato
10.06.2026
Prima importazione
14.08.2025
Comportamento di voto

Nessun voto registrato.

Relazioni d'interesse

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Interventi(77)
  1. Mitglied GR
    Intervento
    Gran Consiglio
    Trotz des Votums von Kantonsrat Hugentobler werde ich versuchen, nun wieder auf das Wesentliche zurückzukommen. Ich danke allen, die verstanden haben, dass sich unsere Interpellation nicht gegen Kitas richtet. Kantonsrat Vonlanthen hat die Probleme in seinem Votum sachlich auf den Punkt gebracht. Es ist unbestritten, dass eine sichere Bindung der Kleinstkinder zu ihren primären Bezugspersonen die wichtigste Voraussetzung für einen Start in der Kinderkrippe, beziehungsweise der Kita darstellt. Im Kleinstkindalter funktioniert die Betreuung durch die Eltern, allenfalls mit Unterstützung der Grosseltern, schlichtweg am besten. Das kann nicht wegdiskutiert werden. Es darf nicht sein, dass wir Politikerinnen und Politiker nur noch die berufliche Karriere der Eltern in den Mittelpunkt stellen. Genauso wenig dürfen wir den gesellschaftlichen Druck laufend einseitig erhöhen und dabei die Bedürfnisse der Kleinkinder unterordnen und vergessen. Es ist Zeit, dass der Grosse Rat sich einen Ruck gibt und dem anforderungsreichen Job des Mutter-, beziehungsweise Vater-Seins den notwendigen Respekt entgegenbringt. Eine Frau, die auf die Frage nach ihrer beruflichen Tätigkeit antwortet, sie sei "nur" Mutter, darf sich für diese Antwort nicht schämen müssen. Die Verweigerung von steuerlichen Abzügen für eine verantwortungsvolle Selbstbetreuung darf im Thurgau nicht weiter vorherrschen. Diese diskriminierende Situation besteht auch bei der Mutterschaftsversicherung. Dort sind Mütter ohne Arbeitsverhältnis ganz klar weniger wert. Ich bin davon überzeugt, dass wir diesbezüglich einmal mehr von einem Wohlstandsproblem reden. Wir wollen alles haben, aber wir wollen nirgends auch nur im Ansatz zurückstecken. Denjenigen Paaren, die irgendwann spät entscheiden, doch noch ein Kind haben zu wollen, aber von Beginn weg finden, dass eine Kleinstkind-Kita oder eine Nanny die Betreuung des Kindes sowieso besser handhaben wird als sie selber, rate ich, sich besser gleich einen Hund anzuschaffen. Es darf nicht sein, dass der Regierungsrat und der Grosse Rat den unumstrittenen Bindungsbedarf der Kleinstkinder zu ihren Bezugspersonen sogar noch aktiv torpedieren. Aktuell ist es nämlich so, dass selbstbetreuende Eltern, die sich dem grossen gesellschaftlichen und finanziellen Druck sowie allen Konsequenzen entgegenstellen, abgestraft und als zweitklassig diskriminiert werden.
  2. Mitglied GR
    Intervento
    Gran Consiglio
    Vielen Dank für die Beantwortung. Ich halte fest, dass ich nichts gegen Doppelbürger habe. Ich habe etwas gegen Normalbürger, welche diese "Fünfer-undWeggli-Regelung" bei Einbürgerungen, beziehungsweise Neueinbürgerungen unterstützen. Meine Frustration steigt mit der Betrachtung der Beantwortung des Regierungsrates. Es stellt sich die Frage, weshalb der Regierungsrat für diese 08/15-Beantwortung ein Jahr benötigt hat. Ich erinnere daran, dass unsere Standesinitiative folgenden Titel trägt: "Gleiche Rechte und Pflichten für alle". Der Regierungsrat hat sich aber nicht einmal die Mühe gemacht, nach Unterschieden bezüglich der Rechte und Pflichten zu suchen, geschweige denn, solche Unterschiede zu finden. Angesichts des in unserer Verfassung ausdrücklich festgeschriebenen Grundsatzes der Gleichheit ist das für mich umso unverständlicher. Ich zitiere aus der Beantwortung, Seite 2: "Doppelbürgerinnen und -bürger haben alle Rechte und Pflichten, die das Schweizer Bürgerrecht beinhaltet, wie wenn sie nur über ein einziges Bürgerrecht verfügten. Personen mit einem Doppelbürgerrecht sind bezüglich der Rechte und Pflichten bei den Schweizerinnen und Schweizer mit nur einem Pass gleichgestellt." Als einziges kleines Zugeständnis wird auf die Sonderregelung bezüglich der Militärdienstpflicht hingewiesen. Daher meine Frage an den Regierungsrat: Warum wollen Sie mit allen, meines Erachtens sogar unlauteren Mitteln sämtliche weiteren, offenkundigen Vorteile für Doppelbürger verheimlichen? Vielleicht haben Sie die Beantwortung von einem Doppelbürger-Sachbearbeiter verfassen lassen. Das würde den Inhalt zwar erklären, aber Sie hätten trotzdem korrigierend eingreifen müssen. Ich zähle nun einige Vorteile für Doppelbürger auf, die ich innerhalb einer Stunde zusammengetragen habe. Ich habe kein Jahr dafür benötigt, vielmehr handelte es sich dabei um eine Stunde unbezahlte Recherche-Arbeit. Doppelbürger können zwei oder sogar drei Staaten als ihre vollwertige Heimat bezeichnen. Doppelbürger können in zwei Ländern Liegenschaften und Werte erwerben, während einem Normalbürger dafür viele Auflagen und Kosten auferlegt werden. Doppelbürger können in mehreren Ländern ohne spezielle Auflagen Firmen gründen, sowie Handel und Import betreiben. Doppelbürger profitieren von zwei oder sogar drei sozialen Sicherheitsnetzen. Dabei ist besonders bedenklich, dass diese Netze in keiner Weise auf die Schweiz abgestimmt sind. Alleine über diesen Punkt könnten wir lange debattieren und eine entsprechende Standesinitiative müssten wir mit Überzeugung unterstützen. Weiter sind Doppelbürger vollwertige und stimmfähige Bürger mindestens zweier Staaten. Wir lassen sogar entsprechende politische Demonstrationen zu. Wenn Doppelbürger straffällig werden, können sie ausreisen. Sie werden auch kaum ausgeliefert, nicht einmal im Fall eines Mordes. Diesbezüglich lässt die Geschichte des Lehrermörders von St. Gallen schmerzlich grüssen. Bei Konflikten können Doppelbürger in ihre zweite Heimat "verreisen". Wenn alles ausgestanden ist, kommen sie zurück und sind sofort wieder vollwertige und stimmfähige Bürger mit allen Rechten. Doppelbürger können in der Schweiz die teuerste und aufwändigste Sportausbildung durchlaufen, um sich anschliessend dem meistbietenden Staat zu verkaufen. Das meine ich wörtlich. Ich wiederhole, dass unser Vorstoss von gleichen Rechten und Pflichten spricht. Der Regierungsrat erwidert, dass bereits Gleichheit bestünde. Warum lässt sich der Regierungsrat zu einer solchen Aussage hinreissen? Wenn dem tatsächlich so wäre, weshalb verzichtet denn fast keiner der frisch eingebürgerten Personen auf die Doppelbürgerschaft? Seit deutsche Staatsbürger ihren deutschen Pass behalten dürfen, also seit rund zehn Jahren, haben sich ihre Einbürgerungen vervielfacht. Handelt es sich dabei wirklich um einen Zufall? Meines Erachtens sind das klare Folgen unserer "Fünfer-und-Weggli-Regelung". Die Standesinitiative will erreichen, dass dieser Situation Rechnung getragen wird. Es kann nicht sein, dass sich Normalbürger übergangen fühlen. Zudem ist zwischenzeitlich eine neue Voraussetzung entstanden, die im Rahmen der vorhergehenden Diskussionen noch nicht bekannt war. Kürzlich haben wir der erleichterten Einbürgerung für Angehörige der dritten Ausländergeneration zugestimmt. Die Befürworter haben immer wieder unterstrichen, dass sich diese Ausländergeneration zu 100% als Schweizerinnen und Schweizer fühlen würden und sich dementsprechend mit unserem Land identifizieren könnten. Diesen Worten müssen doch nun auch Taten folgen. Ein klares Bekenntnis zu unserer schönen Schweiz ist nicht zu viel verlangt. Andere europäische Staaten verlangen das ebenso, und zwar auch von Schweizerinnen und Schweizern. Das finde ich richtig. So funktioniert Integration und nicht umgekehrt, wie es uns der Regierungsrat in seiner Beantwortung weismachen will. Man kann nicht zwei Herren dienen. Deshalb fordere ich den Grossen Rat dazu auf, von neu eingebürgerten Personen ein klares Bekenntnis zu verlangen und die Standesinitiative nach Bern zu senden. Damit wäre noch nichts entschieden. Der übernächste Schritt bestünde darin, dass der Schweizer Souverän darüber diskutieren und abstimmen könnte. Dann müssten nicht 100'000 Unterschriften gesammelt werden, wobei ich klar die Meinung vertrete, dass dies andernfalls notwendig wäre.
  3. Mitglied GR
    Intervento
    Gran Consiglio
    Ich danke für die Beantwortung unseres Antrages. Sie stellt mich allerdings nicht zufrieden. Möchte der Regierungsrat dieses immer wichtigere und ganzjährig aktuelle Thema der Energienutzung tatsächlich vom Tisch haben? Die Beantwortung lässt es zumindest vermuten. Der Regierungsrat verweist auf den Planungsauftrag 4.2 A des kantonalen Richtplans und schiebt das Energiethema an die Seegemeinden mit über 2000 Einwohnerinnen und Einwohnern ab, indem er die betroffenen Gemeinden dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2022 eigene Energierichtpläne zu erstellen. Meines Erachtens handelt es sich hierbei um eine Alibiübung. Weiter verweist der Regierungsrat bezüglich unserer Anregungen und Grundlagen im Vorstoss tatsächlich auf die Richtlinien der internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) aus dem Jahr 2005 und die Erweiterung, beziehungsweise Änderung der Richtlinien im Jahr 2014, und dies notabene nach der Energieabstimmung 2050 vom 21. Mai 2017. Somit scheint sich der Regierungsrat mit den bisherigen 19 Anlagen zu begnügen, wovon nur gerade eine bis zwei Anlagen eine etwas grössere Dimension aufweisen, beispielsweise jene in Romanshorn. Die vorliegende Beantwortung und die Absicht, dieses Energiethema im Regierungsgebäude "zu kübeln" und es dafür kleinkrämerhaft an die Gemeinden zu delegieren, erachte ich als schwache Leistung. Das bringt den Kanton mit seinem riesigen Energiespeicher vor der Nase nicht massgebend weiter. Ich behaupte sogar, dass die Stellungnahme des Regierungsrates demotivierende Zeichen aussenden kann und bezüglich Verantwortung für die Energiestrategie in unserem Kanton kein Ruhmesblatt darstellt. Der Regierungsrat hat doch die Aufgabe, die Möglichkeiten der praktischen Umsetzung aufzuzeigen. Er sollte die Gemeinden zu den Richtlinien, Voraussetzungen, Möglichkeiten und Grenzen hinführen, anstatt die Erarbeitung dieser Dinge von den Gemeinden einzufordern. Das erklärt auch, weshalb in der Beantwortung einfach mit vielen technischen, teilweise sogar veralteten Begriffen und klugen Erläuterungen agiert wird, anstatt dass die praktischen Umsetzungsmöglichkeiten aufgezeigt worden wären. Im Vorstoss haben wir auch die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) thematisiert. Dazu steht in der Beantwortung, dass die Vernehmlassung noch dieses Jahr aufgegleist werden soll. Diese Mustervorschriften bestehen aus Wahlmodulen und 18 Unterkapiteln. Genau solche Energiegewinnungsmöglichkeiten mit entsprechenden Spielregeln, unter anderem für den Bodensee, sollten für den Kanton Thurgau abgehandelt werden. Im Kanton Solothurn versenkte das Stimmvolk eine diesbezügliche Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes mit über 70% NeinStimmen. Offenbar fehlte das Vertrauen. Ich rate dem Regierungsrat dringend, von Beginn weg Vertrauen zu schaffen bezüglich der Umsetzung der MuKEn und somit unserer Energiestrategie. Die Energiegewinnung aus dem Speicher Bodensee muss ernst genommen werden. Das verlangt ein seriöses Vorgehen. Der Kanton muss zu den grossen Energieprojekten Fragen und Probleme aufzeigen und die Bevölkerung muss spüren, dass der Regierungsrat gewillt ist, selber Verantwortung zu übernehmen. Diese Verantwortung darf nicht kleinkrämerisch und meines Erachtens alibimässig auf die Gemeinden abgeschoben werden. Die Energieprojekte, die demnächst in den Kantonen Luzern und Zug ans Netz angeschlossen werden, zeigen, dass es sich bei solchen Vorhaben um Grossinvestitionen handelt, die Rechnungen für den Zeitraum von 60 bis 70 Jahren nach sich ziehen. Privatinvestoren stehen somit nicht im Vordergrund, was der Regierungsrat auch bestätigt hat. Trotzdem muss damit gerechnet werden, dass der Kanton lieber bei Miniprojekten der Gemeinden seinen Senf dazugeben wird. Meines Erachtens sollte der Kanton aber besser jetzt darlegen, wie man zu Konzession gelangen und Zeit einsparen kann. Gemäss der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) vom 10. August 2018 prognostiziert die Internationale Energieagentur (IEA) bis zum Jahr 2050 eine Verdreifachung der benötigten Energie für Klimaanlagen. Es besteht also ein gewaltiger Bedarf für die Kühlung von Räumen mit umweltfreundlichen Mitteln. Wir sprechen demnach nicht mehr nur von Energie für Heizungen, sondern von einem ganzjährigen Energiebedarf für die Temperaturkontrolle in Räumen, der vielleicht schon bald eine neue Bedeutung zukommen wird. Auch die IGKB klärt vermehrt ab, wie aus dem Bodensee im grösseren Stil Energie gewonnen werden kann, was der Regierungsrat in seiner Beantwortung auch vermerkte. Ich richte an den Regierungsrat folgende Frage: Wollen Sie diese grossräumige und ganzjährige Entwicklung wirklich so passiv angehen und so vermutlich viele Chancen verpassen, wie es Ihre Beantwortung vermuten lässt? Im Kanton St. Gallen wurde ein ähnlicher Vorstoss eingereicht, der von allen Parteien unterstützt wurde. Gespannt wartet man dort nun auf unseren Entscheid. Unser Ziel muss es sein, die Möglichkeiten, Chancen und Spielregeln auf Kantonsebene und wenn immer möglich gemeinsam mit dem Kanton St. Gallen auszuhandeln, anzupacken und zu erarbeiten. Diese Verantwortung darf nicht an die Gemeinden abgeschoben werden. Wir brauchen keine technische Abhandlung, wie sie in der Beantwortung präsentiert wird. Vielmehr benötigen wir eine praktische, verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Grundlage, wenn wir die Energiepolitik in einem positiven Sinn anpacken wollen.
  4. Mitglied GR
    Intervento
    Gran Consiglio
    Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung meiner Interpellation. Einmal mehr wurde ich im Vorfeld kritisiert, dass ich mit meinem Vorstoss unsere Kantonsangestellten, welche unbestritten gute Arbeit leisten, brüskiere. Dementsprechend sind die Antworten in der Beantwortung des Regierungsrates ausweichend oder lieb und nett ausgefallen. Mit den Anstellungsbedingungen geht es unseren Kantonsangestellten im Vergleich mit dem Thurgauer Gewerbe und der Industrie sowie der Landwirtschaft, welche übrigens ebenfalls ausgezeichnete Arbeit leisten müssen, sehr gut. Dies muss man einmal festhalten und registrieren. Auch die neueste offizielle Lohnstatistik des Bundesamtes bestätigt, dass sich hier eine Lohnschere öffnet. Diese Diskussion und Auslegeordnung ist unsere Pflicht, damit wir einem möglichen sozialen Unfrieden oder Unmut frühzeitig entgegenwirken können. Im Hinblick auf den überfälligen und mehrfach versprochenen Vergleich sowie für die kommenden Lohnverhandlungen im Budget 2019 ist es wichtig, eine Standortbestimmung zu machen. Ich beantrage Diskussion.
  5. Mitglied GR
    Intervento
    Gran Consiglio
    Ich stimme dem Regierungsrat zu, dass die Interpellation einen umfangreichen Fragenkomplex beinhaltet. Vor allem für die Fragen 1 bis 3 hätte die vor einem Jahr in der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (GFK) angekündigte und mit der Motion zur individuellen Lohnanpassung sogar schriftlich versprochene detaillierte Prüfung beziehungsweise der Vergleich des Lohngefüges mit dem Gewerbe im Kanton Thurgau etwas mehr Klarheit gebracht. Bereits vor rund acht Jahren wurden in der GFK ähnliche Feststellungen gemacht und ein Vergleich eingefordert. Schade, dass diese schon lange versprochene Arbeit offenbar noch immer nicht begonnen wurde. Oder ist es allenfalls sogar Absicht, damit diese Interpellation zu einem Palaver verkommen soll? Andererseits wird aber bereits aktiv über Reallohnerhöhungen 2019 und über einen weiteren Sozialausbau wie den Vaterschaftsurlaub gebrütet. Was bezweckt der Regierungsrat damit? Was wäre die Folge? Wenn sich im Kanton Thurgau wirklich eine Lohnschere auftut, würde diese noch weiter gefördert. Das kann doch nicht in unserem Sinne sein. Es könnte sogar ein sozialer Unfriede oder Unmut unnötigerweise angeheizt werden. Wir sprechen hier nicht nur von guten Kantonsangestellten, sondern über die sehr guten Lohn- und ausgezeichneten Nebenleistungen, welche sie für ihre Arbeit erhalten, und wir registrieren eine der allertiefsten Kündigungsraten. Da erhält der Vorstoss von Kantonsrat Schenk noch zusätzliche Brisanz. Ich kann versichern, dass eine Lohnschere besteht. Wenn man nur schon die Zahlen auf Seite 3 der Beantwortung des Regierungsrates anschaut und sie mit den Löhnen der aktuellen Erhebungen dieses Frühjahrs im Lohnbuch des Bundesamtes für Statistik vergleicht, muss man die Lohnschere nicht im Ansatz in Frage stellen. Ich habe mir gewünscht, dass auch die Fragen zu den Sozialleistungen und den vielen Nebenleistungen gebührend abgehandelt werden. So werden nebst den grosszügigen Arbeitgeberbeiträgen an die Pensionskasse auch die Familienzulagen von 225 Franken pro Monat und nach wie vor die Prämien für den Nichtbetriebsunfall zu 50% durch den Arbeitgeber übernommen. Zu den überobligatorischen Krankentaggeld-Entschädigungen wird lapidar gesagt, dass keine Versicherung bestehe und man somit nichts abwälzen könne. Meine Frage war aber, wie das Kostenverhältnis für den Arbeitgeber und die Arbeitnehmer der überobligatorischen Leistungen ist. Ich habe bereits vor eineinhalb Jahren versucht, dieser Abteilung zu erklären, dass solche Kosten aufgeteilt werden können und dass diese im Gewerbe und in der Industrie in der Regel auch je zur Hälfte verrechnet werden. Auf diesen Umstand habe ich mit meinem Vorstoss sogar schriftlich aufmerksam gemacht. Das ist für einmal eine schwache Arbeitsleistung. Meine Forderung berücksichtigt auch die Sozialleistungen und die grosszügigen Nebenleistungen. Bei der Erhebung sollte das Gewerbe und die Industrie sowie die Landwirtschaft im Kanton Thurgau verglichen und nicht in interkantonale Vergleiche abgeschweift werden. Für das Dauerproblem mit den massiven vorfinanzierten Teuerungsleistungen möchte ich folgende Idee einbringen: Es sollte ein Gesamtlohnpaket geschnürt, in einer überblickbaren Zukunft die Teuerungsvorbezüge von immer noch 3% eliminiert und die Sozialleistungen angepasst werden. Meines Erachtens muss dies in den nächsten ein bis zwei Jahren erledigt werden. Vielleicht sollten auch wieder einmal alle Nebenleistungen mit der Praxis im Kanton Thurgau verglichen und hinterfragt werden. Bei meiner letzten Frage wäre es vielleicht angebracht, zwei separate Vorstösse zu planen; beispielsweise wo Doppelspurigkeiten vermieden werden können beziehungsweise wo der Staat noch mehr Leistungen für das Gewerbe und die Industrie sowie die Landwirtschaft erbringen kann. Ein Anfang könnte die Beendigung des bürokratischen "Labelsalates" in der Landwirtschaft sein. Mit den frustrierenden, für mich überflüssigen Aufwendungen und den doppelten Gebühren wäre das vielleicht ein guter Beginn. Auch die Frage betreffend Staatsquote, sei es im Verhältnis zu den konsolidierten Ausgaben oder die Zahl der Angestellten zum Einwohnerbestand, müssten wahrscheinlich besser mit einer Motion verbindlich eingefordert werden. Es darf nicht sein, dass wir es im Kanton Thurgau in der heutigen Zeit der Digitalisierung fertig bringen, nach wie vor 9,7 Angestellte pro 1'000 Einwohner zu haben, und dass diese Zahl im gleichen Verhältnis mit der Bevölkerungszunahme noch mitwächst. Schauen wir einmal die entsprechende Entwicklung und die Auswirkungen bei der Thurgauer Kantonalbank an. Ich habe versucht, diese Vergleichszahlen in anderen Kantonen zu erfragen. Es ist aber unmöglich, solche Vergleiche anzustellen. Ich habe aber registriert, dass alle angefragten Kantone unter Berücksichtigung ihrer eigenen Aspekte und Schwerpunkte behaupteten, eine günstige und schlanke Verwaltung zu haben. Ich bitte den Regierungsrat, mit der Standortbestimmung beziehungsweise dem Lohnvergleich, und zwar nicht interkantonale Vergleiche, inklusive allen Sozial- und Nebenleistungen innerhalb des Kantons Thurgau vorwärts zu machen. Ich bitte ihn, zu versuchen, die vorgetragene Minus-Teuerung mit einem Gesamtlohnpaket zu beenden. Die Sozialabzüge wie beispielsweise für Nichtbetriebsunfall oder Entschädigungsleistungen für Krankentaggeld und allfällige Nebenleistungen sollen den Gegebenheiten im Kanton Thurgau angepasst werden. Ich bitte den Regierungsrat, diesen Vorstoss und die heutigen Voten ernst zu nehmen. Es soll dieses Jahr unter keinen Umständen mit neuen Leistungen oder Reallohnerhöhungen vorgeprescht werden, bevor die Vergleiche vorliegen. Es sollen ohne diese überfälligen und notwendigen Grundlagen keine noch grössere Lohnschere lanciert und damit keinen möglichen Unfrieden in unserem Kanton geschürt werden. Es liegt in der Verantwortung und in der Pflicht von uns allen.
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