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Hanspeter Gantenbein · SVP

deMitglied GR
Gran Consiglio (TG)15 ago 2018
Ich danke für die Beantwortung unseres Antrages. Sie stellt mich allerdings nicht zufrieden. Möchte der Regierungsrat dieses immer wichtigere und ganzjährig aktuelle Thema der Energienutzung tatsächlich vom Tisch haben? Die Beantwortung lässt es zumindest vermuten. Der Regierungsrat verweist auf den Planungsauftrag 4.2 A des kantonalen Richtplans und schiebt das Energiethema an die Seegemeinden mit über 2000 Einwohnerinnen und Einwohnern ab, indem er die betroffenen Gemeinden dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2022 eigene Energierichtpläne zu erstellen. Meines Erachtens handelt es sich hierbei um eine Alibiübung. Weiter verweist der Regierungsrat bezüglich unserer Anregungen und Grundlagen im Vorstoss tatsächlich auf die Richtlinien der internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) aus dem Jahr 2005 und die Erweiterung, beziehungsweise Änderung der Richtlinien im Jahr 2014, und dies notabene nach der Energieabstimmung 2050 vom 21. Mai 2017. Somit scheint sich der Regierungsrat mit den bisherigen 19 Anlagen zu begnügen, wovon nur gerade eine bis zwei Anlagen eine etwas grössere Dimension aufweisen, beispielsweise jene in Romanshorn. Die vorliegende Beantwortung und die Absicht, dieses Energiethema im Regierungsgebäude "zu kübeln" und es dafür kleinkrämerhaft an die Gemeinden zu delegieren, erachte ich als schwache Leistung. Das bringt den Kanton mit seinem riesigen Energiespeicher vor der Nase nicht massgebend weiter. Ich behaupte sogar, dass die Stellungnahme des Regierungsrates demotivierende Zeichen aussenden kann und bezüglich Verantwortung für die Energiestrategie in unserem Kanton kein Ruhmesblatt darstellt. Der Regierungsrat hat doch die Aufgabe, die Möglichkeiten der praktischen Umsetzung aufzuzeigen. Er sollte die Gemeinden zu den Richtlinien, Voraussetzungen, Möglichkeiten und Grenzen hinführen, anstatt die Erarbeitung dieser Dinge von den Gemeinden einzufordern. Das erklärt auch, weshalb in der Beantwortung einfach mit vielen technischen, teilweise sogar veralteten Begriffen und klugen Erläuterungen agiert wird, anstatt dass die praktischen Umsetzungsmöglichkeiten aufgezeigt worden wären. Im Vorstoss haben wir auch die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) thematisiert. Dazu steht in der Beantwortung, dass die Vernehmlassung noch dieses Jahr aufgegleist werden soll. Diese Mustervorschriften bestehen aus Wahlmodulen und 18 Unterkapiteln. Genau solche Energiegewinnungsmöglichkeiten mit entsprechenden Spielregeln, unter anderem für den Bodensee, sollten für den Kanton Thurgau abgehandelt werden. Im Kanton Solothurn versenkte das Stimmvolk eine diesbezügliche Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes mit über 70% NeinStimmen. Offenbar fehlte das Vertrauen. Ich rate dem Regierungsrat dringend, von Beginn weg Vertrauen zu schaffen bezüglich der Umsetzung der MuKEn und somit unserer Energiestrategie. Die Energiegewinnung aus dem Speicher Bodensee muss ernst genommen werden. Das verlangt ein seriöses Vorgehen. Der Kanton muss zu den grossen Energieprojekten Fragen und Probleme aufzeigen und die Bevölkerung muss spüren, dass der Regierungsrat gewillt ist, selber Verantwortung zu übernehmen. Diese Verantwortung darf nicht kleinkrämerisch und meines Erachtens alibimässig auf die Gemeinden abgeschoben werden. Die Energieprojekte, die demnächst in den Kantonen Luzern und Zug ans Netz angeschlossen werden, zeigen, dass es sich bei solchen Vorhaben um Grossinvestitionen handelt, die Rechnungen für den Zeitraum von 60 bis 70 Jahren nach sich ziehen. Privatinvestoren stehen somit nicht im Vordergrund, was der Regierungsrat auch bestätigt hat. Trotzdem muss damit gerechnet werden, dass der Kanton lieber bei Miniprojekten der Gemeinden seinen Senf dazugeben wird. Meines Erachtens sollte der Kanton aber besser jetzt darlegen, wie man zu Konzession gelangen und Zeit einsparen kann. Gemäss der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) vom 10. August 2018 prognostiziert die Internationale Energieagentur (IEA) bis zum Jahr 2050 eine Verdreifachung der benötigten Energie für Klimaanlagen. Es besteht also ein gewaltiger Bedarf für die Kühlung von Räumen mit umweltfreundlichen Mitteln. Wir sprechen demnach nicht mehr nur von Energie für Heizungen, sondern von einem ganzjährigen Energiebedarf für die Temperaturkontrolle in Räumen, der vielleicht schon bald eine neue Bedeutung zukommen wird. Auch die IGKB klärt vermehrt ab, wie aus dem Bodensee im grösseren Stil Energie gewonnen werden kann, was der Regierungsrat in seiner Beantwortung auch vermerkte. Ich richte an den Regierungsrat folgende Frage: Wollen Sie diese grossräumige und ganzjährige Entwicklung wirklich so passiv angehen und so vermutlich viele Chancen verpassen, wie es Ihre Beantwortung vermuten lässt? Im Kanton St. Gallen wurde ein ähnlicher Vorstoss eingereicht, der von allen Parteien unterstützt wurde. Gespannt wartet man dort nun auf unseren Entscheid. Unser Ziel muss es sein, die Möglichkeiten, Chancen und Spielregeln auf Kantonsebene und wenn immer möglich gemeinsam mit dem Kanton St. Gallen auszuhandeln, anzupacken und zu erarbeiten. Diese Verantwortung darf nicht an die Gemeinden abgeschoben werden. Wir brauchen keine technische Abhandlung, wie sie in der Beantwortung präsentiert wird. Vielmehr benötigen wir eine praktische, verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Grundlage, wenn wir die Energiepolitik in einem positiven Sinn anpacken wollen.
Istituzione
Gran Consiglio

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