Hanspeter Gantenbein · SVP
Gran Consiglio (TG)24 ott 2018
Vielen Dank für die Beantwortung. Ich halte fest, dass ich nichts gegen Doppelbürger habe. Ich habe etwas gegen Normalbürger, welche diese "Fünfer-undWeggli-Regelung" bei Einbürgerungen, beziehungsweise Neueinbürgerungen unterstützen. Meine Frustration steigt mit der Betrachtung der Beantwortung des Regierungsrates. Es stellt sich die Frage, weshalb der Regierungsrat für diese 08/15-Beantwortung ein Jahr benötigt hat. Ich erinnere daran, dass unsere Standesinitiative folgenden Titel trägt: "Gleiche Rechte und Pflichten für alle". Der Regierungsrat hat sich aber nicht einmal die Mühe gemacht, nach Unterschieden bezüglich der Rechte und Pflichten zu suchen, geschweige denn, solche Unterschiede zu finden. Angesichts des in unserer Verfassung ausdrücklich festgeschriebenen Grundsatzes der Gleichheit ist das für mich umso unverständlicher. Ich zitiere aus der Beantwortung, Seite 2: "Doppelbürgerinnen und -bürger haben alle Rechte und Pflichten, die das Schweizer Bürgerrecht beinhaltet, wie wenn sie nur über ein einziges Bürgerrecht verfügten. Personen mit einem Doppelbürgerrecht sind bezüglich der Rechte und Pflichten bei den Schweizerinnen und Schweizer mit nur einem Pass gleichgestellt." Als einziges kleines Zugeständnis wird auf die Sonderregelung bezüglich der Militärdienstpflicht hingewiesen. Daher meine Frage an den Regierungsrat: Warum wollen Sie mit allen, meines Erachtens sogar unlauteren Mitteln sämtliche weiteren, offenkundigen Vorteile für Doppelbürger verheimlichen? Vielleicht haben Sie die Beantwortung von einem Doppelbürger-Sachbearbeiter verfassen lassen. Das würde den Inhalt zwar erklären, aber Sie hätten trotzdem korrigierend eingreifen müssen. Ich zähle nun einige Vorteile für Doppelbürger auf, die ich innerhalb einer Stunde zusammengetragen habe. Ich habe kein Jahr dafür benötigt, vielmehr handelte es sich dabei um eine Stunde unbezahlte Recherche-Arbeit. Doppelbürger können zwei oder sogar drei Staaten als ihre vollwertige Heimat bezeichnen. Doppelbürger können in zwei Ländern Liegenschaften und Werte erwerben, während einem Normalbürger dafür viele Auflagen und Kosten auferlegt werden. Doppelbürger können in mehreren Ländern ohne spezielle Auflagen Firmen gründen, sowie Handel und Import betreiben. Doppelbürger profitieren von zwei oder sogar drei sozialen Sicherheitsnetzen. Dabei ist besonders bedenklich, dass diese Netze in keiner Weise auf die Schweiz abgestimmt sind. Alleine über diesen Punkt könnten wir lange debattieren und eine entsprechende Standesinitiative müssten wir mit Überzeugung unterstützen. Weiter sind Doppelbürger vollwertige und stimmfähige Bürger mindestens zweier Staaten. Wir lassen sogar entsprechende politische Demonstrationen zu. Wenn Doppelbürger straffällig werden, können sie ausreisen. Sie werden auch kaum ausgeliefert, nicht einmal im Fall eines Mordes. Diesbezüglich lässt die Geschichte des Lehrermörders von St. Gallen schmerzlich grüssen. Bei Konflikten können Doppelbürger in ihre zweite Heimat "verreisen". Wenn alles ausgestanden ist, kommen sie zurück und sind sofort wieder vollwertige und stimmfähige Bürger mit allen Rechten. Doppelbürger können in der Schweiz die teuerste und aufwändigste Sportausbildung durchlaufen, um sich anschliessend dem meistbietenden Staat zu verkaufen. Das meine ich wörtlich. Ich wiederhole, dass unser Vorstoss von gleichen Rechten und Pflichten spricht. Der Regierungsrat erwidert, dass bereits Gleichheit bestünde. Warum lässt sich der Regierungsrat zu einer solchen Aussage hinreissen? Wenn dem tatsächlich so wäre, weshalb verzichtet denn fast keiner der frisch eingebürgerten Personen auf die Doppelbürgerschaft? Seit deutsche Staatsbürger ihren deutschen Pass behalten dürfen, also seit rund zehn Jahren, haben sich ihre Einbürgerungen vervielfacht. Handelt es sich dabei wirklich um einen Zufall? Meines Erachtens sind das klare Folgen unserer "Fünfer-und-Weggli-Regelung". Die Standesinitiative will erreichen, dass dieser Situation Rechnung getragen wird. Es kann nicht sein, dass sich Normalbürger übergangen fühlen. Zudem ist zwischenzeitlich eine neue Voraussetzung entstanden, die im Rahmen der vorhergehenden Diskussionen noch nicht bekannt war. Kürzlich haben wir der erleichterten Einbürgerung für Angehörige der dritten Ausländergeneration zugestimmt. Die Befürworter haben immer wieder unterstrichen, dass sich diese Ausländergeneration zu 100% als Schweizerinnen und Schweizer fühlen würden und sich dementsprechend mit unserem Land identifizieren könnten. Diesen Worten müssen doch nun auch Taten folgen. Ein klares Bekenntnis zu unserer schönen Schweiz ist nicht zu viel verlangt. Andere europäische Staaten verlangen das ebenso, und zwar auch von Schweizerinnen und Schweizern. Das finde ich richtig. So funktioniert Integration und nicht umgekehrt, wie es uns der Regierungsrat in seiner Beantwortung weismachen will. Man kann nicht zwei Herren dienen. Deshalb fordere ich den Grossen Rat dazu auf, von neu eingebürgerten Personen ein klares Bekenntnis zu verlangen und die Standesinitiative nach Bern zu senden. Damit wäre noch nichts entschieden. Der übernächste Schritt bestünde darin, dass der Schweizer Souverän darüber diskutieren und abstimmen könnte. Dann müssten nicht 100'000 Unterschriften gesammelt werden, wobei ich klar die Meinung vertrete, dass dies andernfalls notwendig wäre.