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Vertretung in Arbeitsstreitigkeiten

(24.5208)MotionIn Bearbeitung
Gran Consiglio Basilea Città (BS)16 mag 2024
Interventi(42)
Ordinato per Data dell'intervento, Decrescente
42 Risultati
  • Intervento
    Gianna Hablützel-Bürki(Unione democratica di centro)
    Mitglied des Grossen RatesGran Consiglio
  • Intervento
    Intervento
    Gran Consiglio

    JA heisst Überweisung an die JSSK, NEIN heisst Überweisung an den Regierungsrat.

    Ergebnis der Abstimmung
    86 Ja, 1 Nein, 3 Enthaltungen. [Abstimmung # 0008486, 18.03.26 11:46:38]

    Der Grosse Rat beschliesst
    Überweisung an die JSSK

  • Intervento
    Gianna Hablützel-Bürki(Unione democratica di centro)
    Mitglied des Grossen RatesGran Consiglio
  • Intervento
    Intervento
    Gran Consiglio

    JA heisst Fristerstreckung bis am 12. März 2027 gemäss Antrag Regierungsrat. NEIN heisst keine Fristerstreckung.

    Ergebnis der Abstimmung
    1 Ja, 86 Nein, 2 Enthaltungen. [Abstimmung # 0008482, 18.03.26 11:44:32]

    Der Grosse Rat beschliesst
    keine Fristerstreckung

  • Intervento
    Gianna Hablützel-Bürki(Unione democratica di centro)
    Mitglied des Grossen RatesGran Consiglio
  • Intervento
    Balz Herter(Alleanza del Centro)
    Gran Consiglio

    Balz Herter, Grossratspräsident: Sie haben sich mit 74 Ja-Stimmen gegen 14 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung für die Überweisung als Motion entschieden.

  • Intervento
    Intervento
    Gran Consiglio

    JA heisst Überweisung als Motion, NEIN heisst Nichtüberweisung

    Ergebnis der Abstimmung
    74 Ja, 14 Nein, 1 Enthaltungen. [Abstimmung # 0006033, 12.02.25 17:39:46]

    Der Grosse Rat beschliesst

    die Motion dem Regierungsrat zu überweisen

    Frist: 1 Jahr

  • Intervento
    Balz Herter(Alleanza del Centro)
    Gran Consiglio

    Balz Herter, Grossratspräsident: Sie haben sich für die Weiterbehandlung als Motion entschieden mit 68 Nein-Stimme gegen 22 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung.

    Ein Antrag auf Nichtüberweisung wurde gestellt. Wir kommen zur Abstimmung.

  • Intervento
    Intervento
    Gran Consiglio

    JA heisst Weiterbehandlung als Anzug, NEIN heisst Weiterbehandlung als Motion.

    Ergebnis der Abstimmung
    22 Ja, 68 Nein, 1 Enthaltungen. [Abstimmung # 0006031, 12.02.25 17:39:02]

    Der Grosse Rat beschliesst
    Weiterbehandlung als Motion.

  • Intervento
    Balz Herter(Alleanza del Centro)
    Gran Consiglio

    Balz Herter, Grossratspräsident: Christine Keller beantragt die Überweisung als Motion.

    Wir kommen zur Abstimmung.

  • Intervento
    Gran Consiglio

    Oliver Thommen (GRÜNE/jgb): Die Fraktion Grüne/jgb schliesst sich der Vorsprecherin an und diese hätte eigentlich auch für uns sprechen sollen, aber für das Protokoll ist es ja jetzt gesagt.

  • Intervento
    Balz Herter(Alleanza del Centro)
    Gran Consiglio

    Balz Herter, Grossratspräsident: Nächster Fraktionssprecher ist Oliver Thommen für die Grünen/jgb.

  • Intervento
    Christine Keller(Partito Socialista)
    Gran Consiglio

    Christine Keller (SP): Die Sprechende darf auch eine gewisse Erfahrung mit Verfahren am Arbeitsgericht für sich beanspruchen. Ich war mehr als 30 Jahre lang am Zivilgericht Basel-Stadt tätig und habe da durchaus auch einige arbeitsrechtliche Verfahren mitverfolgt, wenn auch meine Haupttätigkeit nicht dort war. Ebenso habe ich selbst Schlichtungen durchgeführt. Lieber Lorenz Amiet, vielleicht haben Sie jetzt da gerade schlechte Erfahrungen gemacht, aber ich kann das aus meiner Erfahrung gar nicht bestätigen, dass Verbandsvertreter hier in irgendeiner Form ihre Rechtsuchenden schlechter beraten würden als Anwälte, überhaupt nicht. Meistens sind sie sehr engagiert und das ist ja das Wesentliche und auch der Grundgedanke dieser Motion, der oder die Rechtssuchende hat eine Vertrauensbeziehung zu dieser Person in dem Verband, wo er oder sie Mitglied ist, und hat sie schon vorher beraten.

    Und dann ist es ja auch nichts Neues. Es war ja auch eine jahrelange bewährte Praxis, die gelebt wurde, und auf die man jetzt wieder zurückkommen möchte. Ich spreche übrigens, um Missverständnisse auszuräumen, jetzt hier nur zur Motion von Beda Baumgartner und ich darf, um das bei dieser Gelegenheit auch noch zu sagen, auch für die BastA sprechen.

    Wir beantragen, dass die Motion als Motion überwiesen wird. Die Argumente, die Regierungsrätin Eymann jetzt noch vorgebracht hat, die überzeugen uns also nicht. Es ist, wie gesagt, so, dass bereits der Bund legiferiert hat zu diesen speziellen vorausgesetzten Kenntnissen. Wir haben auch Einblick in den neuesten Kommentar zur ZPO, Stand 1.01.25, wo sich der Verfasser Tenchio noch mit dieser Fragestellung beschäftigt hat und er weist darauf hin, die berufliche Erfahrung, diese Kenntnisse wurden bereits legiferiert, der Kanton kann, muss aber nicht eine spezielle Regelung treffen dazu, sonst gilt Bundesrecht. Nur der Kanton Neuenburg hat gemäss diesem Kommentar eine andere Regelung, eine spezielle getroffen.

    Wir sehen also nicht, dass es nötig wäre, hier einen Anzug zu machen, weil die Forderung zu wenig klar wäre. Sie ist deutlich und klar, knüpft an eine frühere Praxis an und dient den Rechtsuchenden und, davon bin ich wirklich überzeugt, auch den Gerichts- und Schlichtungsverfahren. Ich habe mich beim Motionär nochmals rückversichert, auch weil er leider sich entschuldigen musste für den Rest der Sitzung, aber es ist die Meinung der Motionäre, dass das auch für das Schlichtungsverfahren gilt. Ich habe persönlich die Erfahrung gemacht, dass vor allem, wenn die Gegenseite, die doch häufig über grössere juristische Erfahrung als Arbeitgeber verfügt als der Arbeitnehmende, beispielsweise als Personalchef oder sonst Vertreter, dass es wirklich gut ist, wenn auch der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin eben durch eine Person ihres Vertrauens vertreten sind. Dies hat in meiner beruflichen Erfahrung keineswegs gute Ergebnisse verhindert.

    Daher möchte ich Sie im Namen der genannten Fraktionen bitten, doch diese Motion als Motion zu überweisen.

  • Intervento
    Balz Herter(Alleanza del Centro)
    Gran Consiglio

    Balz Herter, Grossratspräsident: Nächste Fraktionssprechende ist Christine Keller.

  • Intervento
    Lorenz Amiet(Unione democratica di centro)
    Gran Consiglio

    Lorenz Amiet (SVP): Es wurde schon sehr vieles gesagt, ich beschränke mich deshalb auf etwas Praxisbeispiele. Wer von Ihnen war schon einmal vor Arbeitsgericht als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin? Da meldet sich jemand aus dem Off, also irgendjemand war schon mal. Spass beiseite. Ich habe es ein paar Mal schon gemusst als Arbeitgeber in drei verschiedenen Kantonen, also ich spreche da durchaus mit ein bisschen Erfahrung. Ich bin stolz darauf, dass ich vor Arbeitsgericht noch keinen einzigen Prozess verloren habe. Ich habe schon beide Szenarien erlebt. Ich habe schon das Szenario erlebt, wo von Anfang an klar war, dass der ehemalige Arbeitnehmende vollständig chancenlos war vor Gericht. Aber ein Vertreter eines Verbandes, Sie können sich ausmalen, was für eine Art Verband, dass das war, hat ihm selbstverständlich ins Ohr geflüstert, dass er alles probieren müsse. Bar jeder Grundlage hat man so einen Prozess geschaffen, den man hochkant verloren hat. Die Rechtsschutzversicherung wird das übernommen haben oder allenfalls auch die Verbandskasse, ich weiss es nicht. Es hat jede Menge Zeit gebraucht und es hat vor allem dem ehemaligen Arbeitnehmenden gar nichts gebracht.

    Ich habe aber auch das andere Szenario schon erlebt, wo ein fähiger Anwalt, nicht von einem Verband, einem Arbeitnehmenden einen Vorschlag gemacht hat für eine Schlichtung, die auch für uns annehmbar war und man hat einen Kompromiss gefunden. Ja, der ist ein bisschen weiter gegangen, als vielleicht das Gericht entschieden hätte, aber als Arbeitgeber ist man durchaus auch interessiert, manchmal einen Strich unter die Sachen zu ziehen und es hat mich weniger Geld gekostet, bei einem Kompromiss, bei einem Vergleich zu bleiben, als das ganze vollständig durchzuziehen. Ein fähiger Anwalt erkennt diese Chance für seinen Klienten, ein Parteivertreter, der von einem Verband kommt, vielleicht juristisch nicht so geschult ist, hingegen hat das Risiko, dass er dogmatisch argumentiert, ein Potemkinsches Dorf aufbauen muss für seinen Klienten und das wollen wir nicht einführen in Basel-Stadt.

    Deshalb lehnen wir ab, in der Eventualabstimmung selbstverständlich sind wir für Anzug.

  • Intervento
    Balz Herter(Alleanza del Centro)
    Gran Consiglio

    Balz Herter, Grossratspräsident: Nächster Fraktionssprechender für die SVP ist die Lorenz Amiet.

  • Intervento
    Lukas Faesch(Liberal-Demokratische Partei)
    Gran Consiglio

    Lukas Faesch (LDP): Beim nochmaligen überdenken dieser zwei Motionen 49 und 50 hat sich die LDP-Fraktion für ein Offen entschieden. Der «Chrüzlistich» ist in diesem Punkt fehlerhaft. Ein Teil der Fraktion folgt der Argumentation der Motionäre und speziell dem Argument, dass diese Praxis unter der alten Basler Zivilprozessordnung langjährige Praxis war und auch unter dem Regime der schweizerischen Zivilprozessordnung lange Zeit weitergeführt wurde und dies ohne Probleme und ohne Beanstandungen. Ein anderer Teil der Fraktion hat einerseits in Bezug auf Mietstreitigkeiten ernste formelle Bedenken, wie sie auch das Appellationsgericht geäussert hat, da es in Basel kein eigentliches Mietgericht gibt. Im Gegensatz zum Arbeitsgericht ist die Ausdehnung der Vertretungsbefugnisse nur bei Bestehen eines Mietgerichtes auf die Schlichtungsstelle zulässig, was eben in Basel nicht möglich ist. Es müsste zuerst ein paritätisches Mietgericht geschaffen werden anstelle des heute zuständigen Zivilgerichtes. Dies wäre aber mit grösster Wahrscheinlichkeit bundesrechtswidrig.

    Bei der Parteienvertretung vor Arbeitsgericht und auch vor der Schlichtungsstelle besteht dieses Risiko weniger. Materiell ist dieser Teil der Fraktion auch der Meinung, dass diese Schlichtungsverfahren bewusst laienfreundlich sind. Die fachlich geschulten Schlichter erfragen die rechtserheblichen Tatsachen von sich aus und machen fundierte Lösungsvorschläge. Meist werden so tragfähige Lösungen gefunden und teure Prozesse vermieden. Es ist deshalb unnötig, den Kreis der zu Vertretung berechtigten Personen zu erweitern.

    Ein weiteres Argument, das gegen diese Motionen spricht, ist die Beschränkung der berufsmässigen Vertretung durch die Anwaltschaft, was dem Schutz des Rechtssuchenden dient. Soweit für die zulassenden Vertreter*innen von Interessenorganisationen in Bezug auf die Berufshaftpflicht, Ausbildung, Prüfung und Aufsicht keine oder largere Regeln als für zugelassene Anwält*innen gilt, ist dies eine nicht zu rechtfertigende Besserstellung dieser zweiten Gruppe. Wenn die Gewerkschaften, Mieterverbände wie auch die Vermieterorganisationen und Arbeitgeberverbände ihre Mitglieder gut und fundiert beraten und in rechtlichen Fragen unterstützen, tragen sie viel dazu bei, gerichtliche Verfahren zu vermeiden und das ist die eigentliche Kernaufgabe und nicht die Ausweitung ihrer Tätigkeit auf eine Prozessvertretung.

  • Intervento
    Balz Herter(Alleanza del Centro)
    Gran Consiglio

    Balz Herter, Grossratspräsident: Erster Fraktionssprechender ist Lukas Faesch für die LDP.

  • Intervento
    Stephanie Eymann(Liberal-Demokratische Partei)
    Gran Consiglio

    RR Stephanie Eymann, Vorsteherin JSD: Der Regierungsrat versteht das Anliegen der Motion und ist bereit, eine Vorlage vorzubereiten. Er möchte jedoch einen rechtssicheren Entwurf vorlegen und beantragt daher, die Motion als Anzug zu überweisen.

    Die eigentliche Schwierigkeit der Motion ist, dass nach ihrem Wortlaut Vertreterinnen und Vertreter im Sinne von Artikel 68 Abs. 2 lit. d ZPO zugelassen werden sollen. Die kantonale Bestimmung soll also auf die ZPO verweisen. Diese spricht von beruflich qualifizierten Vertreterinnen und Vertretern, wer in diese Kategorie fällt, bleibt jedoch offen. In der Motionsbegründung heisst es dann, dass der Motionswortlaut jenem der Regelungen in den Kantonen Aargau und Zürich entspreche. Im Kanton Aargau hat das EG ZPO aber einen anderen Wortlaut. Dort wird von Verbandsfunktionärinnen und Verbandsfunktionären gesprochen. Im Kanton Zürich, das ist richtig, verweist das Anwaltsgesetz auf die ZPO. Es hat jedoch einen Entscheid des Obergerichts gebraucht, um zu klären, was beruflich qualifiziert im Kanton Zürich bedeutet. Wird der Wortlaut dieser Motion ins Gesetz übernommen, werden auch unsere Gerichte klären müssen, was beruflich qualifizierte Vertreterinnen und Vertreter sind. Dies wird zum einen einige Zeit beanspruchen, zum anderen stellt sich die Frage, ob an dieser Stelle tatsächlich Richterrecht geschaffen werden soll. So sieht es der Regierungsrat als Aufgabe des Gesetzgebers an, die Anforderungen an beruflich qualifizierte Vertreterinnen und Vertreter festzulegen.

    Schliesslich gibt es noch eine zweite Unschärfe in der Motion. Sie spricht von Arbeitsstreitigkeiten. Diese Formulierung lässt offen, ob nur die Parteivertretung vor dem Arbeitsgericht oder auch die Parteivertretung vor der Schlichtungsbehörde gemeint ist. Die von der Motion gewünschte Vertretungsmöglichkeit kann vorgesehen werden vor spezialisierten Arbeitsgerichten. So will es das Bundesrecht. Im Kanton Basel-Stadt ist das Arbeitsgericht ein Spezialgericht. Hier ist die verlangte Vertretungsmöglichkeit somit zulässig. Da hingegen sind die Abteilungen des Appellationsgerichts keine Spezialgerichte. Folglich können für Verfahren vor dem Appellationsgericht keine beruflich qualifizierten Vertreter vorgesehen werden. Das hat das Appellationsgericht auch so entschieden. Bei den Schlichtungsbehörden ist die rechtliche Lage hingegen etwas unsicher. Aufgrund der Gesetzgebungsmaterialien zur ZPO gehen wir davon aus, dass die Kantone hier die verlangte Vertretungsmöglichkeit wohl vorsehen dürfen.

    Da sich die Motion nicht zu den einzelnen Instanzen äussert, wäre es für die Ausarbeitung der Vorlage von Vorteil, wenn Sie, geschätzte Grossrätinnen und Grossräte, in der Debatte deutlich machen würden, ob auch das Schlichtungsverfahren gemeint ist. Insgesamt würde es der Regierungsrat aber begrüssen, wenn der Grosse Rat für die Vorbereitung der Gesetzesvorlage einen grösseren Gestaltungsspielraum schaffen würde. Deshalb stellt er, wie bereits gesagt, den Antrag, die Motion Baumgartner als Anzug zu überweisen.

  • Intervento
    Balz Herter(Alleanza del Centro)
    Gran Consiglio

    Balz Herter, Grossratspräsident: Der Regierungsrat stellt fest, dass die Motion rechtlich zulässig ist und beantragt, ihm diese als Anzug zu überweisen.

    Die Motionäre verlangen die Umsetzung der Motion innerhalb eines Jahres. Das Wort geht an Regierungsrätin Stephanie Eymann.

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0